Gutachten 366-0259-17-WIRD/N18 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743 ANLAGE: 151 Jiangling Radtyp: TTZY_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 2 Fahrzeughersteller Jiangling Motor Holding Co.Ltd Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TTZY8BP40EB571 PCD112 ET40 ohne 57,1 750 2251 12/17 TTZY8BP40EC571 PCD112 ET40 ohne 57,1 750 2251 12/17 TTZY8BP40ED571 PCD112 ET40 ohne 57,1 750 2251 12/17 TTZY8BP40EO571 PCD112 ET40 ohne 57,1 750 2251 12/17 TTZY8GA40EB571 PCD112 ET40 ohne 57,1 750 2251 12/17 TTZY8GA40EC571 PCD112 ET40 ohne 57,1 750 2251 12/17 TTZY8GA40ED571 PCD112 ET40 ohne 57,1 750 2251 12/17 TTZY8GA40EO571 PCD112 ET40 ohne 57,1 750 2251 12/17 §22 51743*18 TTZY8GP40EB571 PCD112 ET40 ohne 57,1 750 2251 12/17 TTZY8GP40ED571 PCD112 ET40 ohne 57,1 750 2251 12/17 TTZY8SA40EB571 PCD112 ET40 ohne 57,1 750 2251 12/17 TTZY8SA40EC571 PCD112 ET40 ohne 57,1 750 2251 12/17 TTZY8SA40ED571 PCD112 ET40 ohne 57,1 750 2251 12/17 TTZY8SA40EO571 PCD112 ET40 ohne 57,1 750 2251 12/17 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Jiangling Motor Holding Co.Ltd Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 31 mm, Durchm. 26 mm Zubehör : OE-Schraube Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: U5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MAS861- e13*2007/46*2315*.. 55 - 60 215/65R17 99 12I Frontantrieb; Elektro; WVTA 10B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0259-17-WIRD/N18 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743 ANLAGE: 151 Jiangling Radtyp: TTZY_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 2 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegut achten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. §22 51743*18 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.