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							Gutachten 366-0259-17-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
ANLAGE: 51 MG                                                        Radtyp: TTZY_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 17.08.2021
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                Fahrzeughersteller                MG




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
TTZY8BP40EB571          PCD112 ET40            ohne                        57,1                     750      2251    12/17
TTZY8BP40EC571          PCD112 ET40            ohne                        57,1                     750      2251    12/17
TTZY8BP40ED571          PCD112 ET40            ohne                        57,1                     750      2251    12/17
TTZY8BP40EO571          PCD112 ET40            ohne                        57,1                     750      2251    12/17
TTZY8GA40EB571          PCD112 ET40            ohne                        57,1                     750      2251    12/17
TTZY8GA40ED571          PCD112 ET40            ohne                        57,1                     750      2251    12/17
TTZY8GA40EO571          PCD112 ET40            ohne                        57,1                     750      2251    12/17
TTZY8GP40EB571          PCD112 ET40            ohne                        57,1                     750      2251    12/17
TTZY8GP40ED571          PCD112 ET40            ohne                        57,1                     750      2251    12/17
TTZY8SA40EB571          PCD112 ET40            ohne                        57,1                     750      2251    12/17
TTZY8SA40EC571          PCD112 ET40            ohne                        57,1                     750      2251    12/17
TTZY8SA40ED571          PCD112 ET40            ohne                        57,1                     750      2251    12/17
TTZY8SA40EO571          PCD112 ET40            ohne                        57,1                     750      2251    12/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MG
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJV8


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     MG RX6-, MG HS-, MG eHS-, MG EHS - Plug-in Hybrid
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW    Reifen         Auflagen zu Reifen                    Auflagen
 AS23P-L      e5*2018/858*00003*.. 119   215/60R17 96                                         Frontantrieb; Hybrid;
                                         225/55R17 97                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                         235/55R17 99                                         12A; 51A; 7PN; 71C;
                                                                                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                              74A; 76S




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0259-17-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
ANLAGE: 51 MG                                                    Radtyp: TTZY_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.08.2021
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Verkaufsbezeichnung:     MG ZS EV, ROEWE ZS EV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW     Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
ZS1          e4*2007/46*1417*.. 68     215/50R17 92            124                       Frontantrieb; Elektro;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                         7PN; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.



                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0259-17-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
ANLAGE: 51 MG                                                    Radtyp: TTZY_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.08.2021
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      Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
      Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
7PN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10290600 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.