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							Gutachten 366-0259-17-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
ANLAGE: 37 SKODA                                                     Radtyp: TTZY_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 04.04.2019
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                Fahrzeughersteller                          : SKODA



Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.      Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                    (kg)      (mm)      datum
TTZY8BP40EB571          PCD112 ET40            ohne                        57,1                    750     2251     12/17
TTZY8BP40EC571          PCD112 ET40            ohne                        57,1                    750     2251     12/17
TTZY8BP40ED571          PCD112 ET40            ohne                        57,1                    750     2251     12/17
TTZY8BP40EO571          PCD112 ET40            ohne                        57,1                    750     2251     12/17
TTZY8GA40EB571          PCD112 ET40            ohne                        57,1                    750     2251     12/17
TTZY8GA40ED571          PCD112 ET40            ohne                        57,1                    750     2251     12/17
TTZY8GA40EO571          PCD112 ET40            ohne                        57,1                    750     2251     12/17
TTZY8GP40EB571          PCD112 ET40            ohne                        57,1                    750     2251     12/17
TTZY8GP40ED571          PCD112 ET40            ohne                        57,1                    750     2251     12/17
TTZY8SA40EB571          PCD112 ET40            ohne                        57,1                    750     2251     12/17
TTZY8SA40EC571          PCD112 ET40            ohne                        57,1                    750     2251     12/17
TTZY8SA40ED571          PCD112 ET40            ohne                        57,1                    750     2251     12/17
TTZY8SA40EO571          PCD112 ET40            ohne                        57,1                    750     2251     12/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SKODA
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJV8
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : 1Z; 3T; 5E; 5L
                                             140 Nm für Typ : NS; NU; 3T




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0259-17-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
ANLAGE: 37 SKODA                                                  Radtyp: TTZY_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.04.2019
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Verkaufsbezeichnung:     KAROQ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
NU           e8*2007/46*0272*.. 85 - 140 205/55R17 91            12R                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/60R17 93            12R                      51A; 71C; 71K; 721;
                                         215/50R17 91            11A; 12A; 245; 248       725; 73C; 74C; 76S;
                                         215/55R17 94            11A; 12A; 245; 248       77E
                                         215/60R17 96            11A; 12A; 245; 248
                                         225/50R17 94            11A; 12A; 24J; 248
                                         225/55R17 97            11A; 12A; 24J; 248
                                         235/50R17 96            11A; 12A; 24J; 248
                                         235/55R17 99            11A; 12A; 24J; 248
                                         245/50R17 99            11A; 12A; 241; 244;
                                                                 246

Verkaufsbezeichnung:     KODIAQ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
NS           e8*2007/46*0249*.. 85 - 176 215/65R17 99            12O                      Allradantrieb;
                                         225/60R17 99            12O                      Frontantrieb;
                                         225/65R17 101           12O                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                         235/60R17 102           12A                      51A; 71C; 71K; 721;
                                         245/55R17 102           12A                      725; 73C; 74C; 76S;
                                                                                          77E

Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
1Z           e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 205/50R17 89W 11A; 22P; 24J; 5FM;             Limousine;
             e11*2007/46*0012*..                          51J                             Frontantrieb;
                                            215/45R17 91  11A; 22P; 24J; 51J              10B; 11B; 11G; 11H;
                                   55 - 147 225/45R17 91  11A; 22P; 24J                   12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74C; 77E
1Z             e11*2001/116*0230*.., 103 - 118 205/50R17 91      52J                      Nur Octavia Scout;
               e11*2007/46*0012*..
                                              205/55R17 91  52J                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/50R17 91  11A; 22M; 22P; 24J;           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            52J                           721; 725; 73C; 74C;
                                              225/45R17 91  52J                           77E
                                              225/50R17 94  11A; 22M; 22P; 24J;
                                                            24M
1Z             e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 205/50R17 89W 11A; 22M; 22P; 24J;           Nicht Octavia Scout;
               e11*2007/46*0012*..                          5FM; 51J                      Kombi; Allradantrieb;
                                              215/45R17 91  11A; 22M; 22P; 24J;           Frontantrieb;
                                                            51J                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                     55 - 147 205/50R17 93  11A; 22M; 22P; 24J;           12A; 51A; 573; 71C;
                                              M+S           5FM; 51J; 52J                 71K; 721; 725; 73C;
                                              225/45R17 91  11A; 22M; 22P; 24J            74C; 77E




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0259-17-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
ANLAGE: 37 SKODA                                                  Radtyp: TTZY_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.04.2019
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Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
5E           e11*2007/46*0243*.., 63 - 180 205/45R17 88W         5FE                      ab
             e11*2007/46*0244*..,          205/50R17 91          11A; 27I                 e11*2007/46*0243*01;
             e8*2007/46*0318*..            215/45R17 91                                   ab
                                           225/45R17 91          11A; 27I                 e11*2007/46*0244*01;
                                                                                          nicht Octavia Scout;
                                                                                          Kombi; Limousine;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          76S; 77E
5E             e11*2007/46*0243*.., 81 - 140 205/50R17 89                                 Octavia Scout;
               e8*2007/46*0318*..            205/55R17 91                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/45R17 87       52J                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                              M+S
                                              215/45R17 91       52J                      721; 725; 73C; 74C;
                                              M+S
                                              215/50R17 91                                77E
                                              215/55R17 94
                                              225/45R17 91
                                              225/50R17          51G

Verkaufsbezeichnung:     SUPERB
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
3T           e11*2001/116*0326*.., 77 - 191 225/45R17 94         11A; 24J; 24M            bis
               e11*2007/46*0014*..
                                                                                          e11*2001/116*0326*31;
                                                                                          Stufenheck;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74C; 76S; 77E
3T             e11*2001/116*0326*.., 77 - 191 205/50R17 93Y 11A; 245; 51J                 bis
               e11*2007/46*0014*..
                                              225/45R17 94       11A; 245                 e11*2001/116*0326*31;
                                                                                          Kombi; Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74C; 76S; 77E




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0259-17-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
ANLAGE: 37 SKODA                                                  Radtyp: TTZY_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.04.2019
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                                                                                                     Seite: 4 von 10
Verkaufsbezeichnung:     SUPERB
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
3T           e11*2001/116*0326*.., 88 - 206 215/50R17 92         12O                      ab
               e8*2007/46*0317*..
                                              215/55R17 94       12O                      e11*2001/116*0326*32;
                                              225/50R17 94       12N                      Kombi; Limousine;
                                              225/55R17 97       12N                      Allradantrieb;
                                              235/50R17 96       10V; 12A; 371            Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74C; 76S;
                                                                                          77E

Verkaufsbezeichnung:     YETI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
5L           e11*2007/46*0010*.., 77 - 125 205/50R17             51G; 52J                 Allradantrieb;
             e11*2007/46*0034*..           215/50R17 95          11A; 24N; 51J            Frontantrieb;
                                           215/55R17 94          11A; 24N; 51J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/45R17 94                                   12A; 51A; 573; 71C;
                                           225/50R17 94          11A; 246; 248            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74C; 77E

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
10V) Nicht für die Karosserieform Kombi/Kombilimousine zulässig!
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0259-17-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
ANLAGE: 37 SKODA                                                  Radtyp: TTZY_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.04.2019
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      Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
      nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0259-17-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
ANLAGE: 37 SKODA                                                  Radtyp: TTZY_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.04.2019
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       Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
       (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
371) Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit
     Allradantrieb.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0259-17-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
ANLAGE: 37 SKODA                                                  Radtyp: TTZY_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.04.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 7 von 10
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0259-17-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
ANLAGE: 37 SKODA                                                  Radtyp: TTZY_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.04.2019
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     SKODA
       Fahrzeugtyp:    5E
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0244*..
       Handelsbez.:    SKODA OCTAVIA

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 220             y = 275                    VA
             26P                      x = 170             y = 225                    VA
             27B                      x = 170             y = 250                    HA
             27I                      x = 120             y = 200                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 220       y = 275             30                VA
             26N                   x = 220       y = 275             30                VA
             27F                   x = 170       y = 250             30                HA
             27H                   x = 170       y = 250             30                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0259-17-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
ANLAGE: 37 SKODA                                                  Radtyp: TTZY_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.04.2019
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                                                                                                     Seite: 9 von 10

Fahrzeug:

       Hersteller:     SKODA
       Fahrzeugtyp:    5E
       Genehm.Nr.:     e8*2007/46*0318*..
       Handelsbez.:    SKODA OCTAVIA

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 220             y = 275                    VA
             26P                      x = 170             y = 225                    VA
             27B                      x = 170             y = 250                    HA
             27I                      x = 120             y = 200                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 220       y = 275             30                VA
             26N                   x = 220       y = 275             30                VA
             27F                   x = 170       y = 250             30                HA
             27H                   x = 170       y = 250             30                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0259-17-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
ANLAGE: 37 SKODA                                                  Radtyp: TTZY_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.04.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 10 von 10

Fahrzeug:

       Hersteller:     SKODA
       Fahrzeugtyp:    5E
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0243*..
       Handelsbez.:    SKODA OCTAVIA

       Variante(n):    ab e11*2007/46*0243*01, Frontantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 220             y = 275                    VA
             26P                      x = 170             y = 225                    VA
             27B                      x = 170             y = 250                    HA
             27I                      x = 120             y = 200                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 220       y = 275             30                VA
             26N                   x = 220       y = 275             30                VA
             27F                   x = 170       y = 250             30                HA
             27H                   x = 170       y = 250             30                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.