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							Gutachten 366-0259-17-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
ANLAGE: 107 NISSAN                                                   Radtyp: TTZY_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 17.08.2021
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                Fahrzeughersteller              NISSAN, Nissan International S. A.




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
TTZY0BP40B661           PCD114,3 ET40          Ø71.6 Ø66.1                 66,1     Kunststoff        730      2251    12/17
TTZY0BP40D661           PCD114,3 ET40          Ø71.6 Ø66.1                 66,1     Kunststoff        730      2251    12/17
TTZY0BP40O661           PCD114,3 ET40          Ø71.6 Ø66.1                 66,1     Kunststoff        730      2251    12/17
TTZY0GA40B661           PCD114,3 ET40          Ø71.6 Ø66.1                 66,1     Kunststoff        730      2251    12/17
TTZY0GA40D661           PCD114,3 ET40          Ø71.6 Ø66.1                 66,1     Kunststoff        730      2251    12/17
TTZY0GA40O661           PCD114,3 ET40          Ø71.6 Ø66.1                 66,1     Kunststoff        730      2251    12/17
TTZY0GP40B661           PCD114,3 ET40          Ø71.6 Ø66.1                 66,1     Kunststoff        730      2251    12/17
TTZY0GP40D661           PCD114,3 ET40          Ø71.6 Ø66.1                 66,1     Kunststoff        730      2251    12/17
TTZY0SA40B661           PCD114,3 ET40          Ø71.6 Ø66.1                 66,1     Kunststoff        730      2251    12/17
TTZY0SA40D661           PCD114,3 ET40          Ø71.6 Ø66.1                 66,1     Kunststoff        730      2251    12/17
TTZY0SA40O661           PCD114,3 ET40          Ø71.6 Ø66.1                 66,1     Kunststoff        730      2251    12/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : NISSAN, Nissan International S. A.
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : A33; S14; P12; V37; T30; T31; J10; C13; V10; ZE1; A32;
                                             F15; T32
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJN4


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : J11; (Produktion UNITED KINGDOM)
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJR6


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : J12
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJR6




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0259-17-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
ANLAGE: 107 NISSAN                                                 Radtyp: TTZY_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                      Stand: 17.08.2021
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Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 100 Nm   für   Typ : A32; S14
                                         108 Nm   für   Typ : P12; T30; T31; T32; ZE1
                                         110 Nm   für   Typ : A33; V10
                                         113 Nm   für   Typ : C13; J10; J11; J12
                                         118 Nm   für   Typ : F15
                                         130 Nm   für   Typ : F15
                                         140 Nm   für   Typ : V37 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     INFINITI Q50, Q60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
V37          e13*2007/46*1378*.. 125      225/55R17 97            12R                       erhöhtes
                                                                                            Anzugsmoment
                                             225/60R17      99    12R                       140 Nm; INFINITI Q50;
                                             225/65R17      102   12A;   54A                Limousine;
                                             235/50R17      96    11A;   12A;   27H         Allradantrieb;
                                             235/55R17      99    11A;   12A;   27H         Heckantrieb;
                                             235/60R17      102   11A;   12A;   27H         10B; 11B; 11G; 11H;
                                             245/50R17      99    11A;   12A;   248; 26P;   51A; 7AZ; 7MR; 71C;
                                                                  27H                       71K; 721; 725; 73C;
                                             245/55R17 102        11A;   12A; 248; 26P;     74A; 74P; 740; 76S;
                                                                  27H                       76T; 82U
                                             255/50R17 101        11A;   12A; 245; 248;
                                                                  26P;   27F
                                             255/55R17 104        11A;   12A; 245; 248;
                                                                  26P;   27F

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN ALMERA TINO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
V10          e9*98/14*0035*..  78 - 100 205/50R17 89                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                        215/45R17 87                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN JUKE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
F15          e11*2007/46*0132*.., 69 - 160 215/50R17        91                              Schrägheck; 4-türig;
             e5*2007/46*1031*..            225/45R17        91                              Frontantrieb;
                                           225/50R17        94                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                  81 - 160 215/55R17        94                              12A; 51A; 7FW; 7OE;
                                           235/50R17        96    11A; 24J; 270             71C; 71K; 721; 725;
                                                                                            73C; 74A; 74P
F15           e11*2007/46*0132*.., 140 - 157 205/50R17 89                                   Allradantrieb;
              e5*2007/46*1031*..             205/55R17 91                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                             215/50R17 91         11A; 26P                  12A; 51A; 7FW; 7OE;
                                             215/55R17 94         11A; 26P                  71C; 71K; 721; 725;
                                             225/50R17 94         11A; 26P                  73C; 74A; 74P; 76S




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0259-17-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
ANLAGE: 107 NISSAN                                               Radtyp: TTZY_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.08.2021
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Verkaufsbezeichnung:     Nissan Leaf
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
ZE1          e9*2007/46*6537*..  90          205/50R17   89    11A; 26P                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                             205/55R17   91    11A; 26P                  12A; 51A; 7MN; 71C;
                                             215/45R17   88                              71K; 721; 725; 73C;
                                             215/50R17   91    11A;   26P; 27I           74A; 74P
                                             215/55R17   94    11A;   26P; 27I
                                             225/45R17   91    11A;   26P
                                             225/50R17   94    11A;   26B; 26N; 27I

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN MAXIMA QX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
A32          e1*93/81*0011*..  103    225/45R17-90             11A; 22B; 24J             10B; 11B; 11G; 11H;
                               142    225/45R17                11A; 22B; 24J; 631        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P
A33           e1*98/14*0136*..     103 - 147 215/55R17 94                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                             225/45R17 91                                12K; 51A; 71C; 71K;
                                             225/50R17 94      11A; 367                  721; 725; 73C; 74A;
                                   147       215/55R17         51G                       74P

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN PRIMERA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
P12          e11*98/14*0183*.. 80 - 103 215/50R17              51G                       Kombi; Stufenheck;
                                        225/45R17 90                                     Schrägheck;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 4AS

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN QASHQAI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
J11          e11*2007/46*0963*.., 81 - 120 215/60R17           51G                       Allradantrieb;
              e5*2007/46*1029*..                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 7MN; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 76S; 4AI

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN QASHQAI,QASHQAI + 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen       Auflagen zu Reifen               Auflagen
J10          e11*2001/116*0295*.. 76 - 110 215/60R17 96 12R                              Nissan Qashqai kurz;
                                           225/55R17 97 12A                              Nissan Qashqai +2
                                           235/55R17 99 12A                              (lang); Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76S




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0259-17-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
ANLAGE: 107 NISSAN                                               Radtyp: TTZY_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.08.2021
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                                                                                                    Seite: 4 von 14
Verkaufsbezeichnung:     NISSAN X-TRAIL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
T30          e1*98/14*0166*..  84 - 121 215/60R17              51G                       Allradantrieb;
                                        225/55R17 97                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P
T31           e1*2001/116*0432*.. 104 - 127 215/60R17 96                                 Allradantrieb;
                                           225/55R17     97                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/60R17           51G                       12A; 51A; 573; 71C;
                                           235/50R17     96                              71K; 721; 725; 73C;
                                           235/55R17     99                              74A; 74P
T32           e13*2007/46*1456*.. 96 - 130 225/65R17     102   12O                       Allradantrieb;
                                           235/60R17     102   12O                       Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         4AI

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN 200SX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
S14          e1*93/81*0012*..  147           205/50R17-89                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                             215/45R17 87                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     PULSAR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
C13          e9*2007/46*3086*.. 81 - 140 195/55R17       88    12R                       Frontantrieb;
                                         205/50R17       89    12R                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/45R17       87    12A                       51A; 71C; 71K; 721;
                                         215/50R17       91    11A; 12A; 246; 26P        725; 73C; 74A; 74P;
                                         225/45R17       91    12A                       4AI

Verkaufsbezeichnung:     Qashqai
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
J12          e9*2018/858*11042*.. 103 - 116 215/65R17    99    12T                       Frontantrieb; Hybrid;
                                            225/60R17    99    12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                            235/60R17    102   12A                       51A; 71C; 71K; 721;
                                            245/55R17    102   11A; 12A; 26P; 27H        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76S
J12           e9*2018/858*11042*.. 103 - 116 215/65R17 99      12T                       Allradantrieb; Hybrid;
                                             225/60R17 99      12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76S


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb



                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0259-17-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
ANLAGE: 107 NISSAN                                               Radtyp: TTZY_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.08.2021
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      nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
      der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
      Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der



                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0259-17-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
ANLAGE: 107 NISSAN                                                Radtyp: TTZY_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.08.2021
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       Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
       (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsve rbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / B ereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu ent nehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Bet riebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
ANLAGE: 107 NISSAN                                                Radtyp: TTZY_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.08.2021
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                                                                                                    Seite: 7 von 14
4AI)   Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
       Nr.: 40700 3V U0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
       Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
       werden.
4AS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 40700 AV 600 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unt erhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0259-17-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
ANLAGE: 107 NISSAN                                               Radtyp: TTZY_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.08.2021
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                                                                                                   Seite: 8 von 14
      zu überprüfen.
      5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
      nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
7AZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 40700 3J A0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7FW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 40700 6W Y0A ( nur e11*2007/46*0132*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7MN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 40700 4C B0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7MR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 40700 3J A0B (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7OE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 40700 5Z H0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
82U) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 355x32mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0259-17-WIRD/N12
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ANLAGE: 107 NISSAN                                               Radtyp: TTZY_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.08.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      NISSAN
       Fahrzeugtyp:     ZE1
       Genehm.Nr.:      e9*2007/46*6537*..
       Handelsbez.:     Nissan Leaf

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26P                     x = 200              y = 200                  VA
             26B                     x = 250              y = 250                  VA
             27I                     x = 200              y = 200                  HA
             27I                     x = 250              y = 250                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                  x = 250        y = 250             8                VA
             26J                  x = 250        y = 250            25                VA
             27H                  x = 250        y = 250             8                HA
             27F                  x = 250        y = 250            20                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0259-17-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
ANLAGE: 107 NISSAN                                                Radtyp: TTZY_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      NISSAN
       Fahrzeugtyp:     C13
       Genehm.Nr.:      e9*2007/46*3086*..
       Handelsbez.:     PULSAR

       Variante(n):     Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                       von [mm]             bis [mm]
             26B                        x = 300              y = 380               VA
             26P                        x = 250              y = 330               VA
             27B                        x = 300              y = 320               HA
             27I                        x = 250              y = 270               HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 300        y = 380             8                VA
             26N                   x = 300        y = 380             8                VA
             27F                   x = 300        y = 320             8                HA
             27H                   x = 300        y = 320             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0259-17-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
ANLAGE: 107 NISSAN                                               Radtyp: TTZY_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.08.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      NISSAN
       Fahrzeugtyp:     V37
       Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1378*..
       Handelsbez.:     INFINITI Q50, Q60

       Variante(n):     Heckantrieb, INFINITI Q50, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 400              y = 310                  VA
             26P                     x = 370              y = 260                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 400        y = 310            14                VA
             26N                  x = 400        y = 310             8                VA
             27F                  x = 300        y = 340            30                HA
             27H                  x = 300        y = 340             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0259-17-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
ANLAGE: 107 NISSAN                                               Radtyp: TTZY_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.08.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      NISSAN
       Fahrzeugtyp:     F15
       Genehm.Nr.:      e11*2007/46*0132*..
       Handelsbez.:     NISSAN JUKE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 300              y = 400                  VA
             26P                     x = 250              y = 350                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 300        y = 400            20                VA
             26N                  x = 300        y = 400             8                VA
             27F                  x = 300        y = 400            20                HA
             27H                  x = 300        y = 400             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0259-17-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
ANLAGE: 107 NISSAN                                               Radtyp: TTZY_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.08.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      NISSAN
       Fahrzeugtyp:     J12
       Genehm.Nr.:      e9*2018/858*11042*..
       Handelsbez.:     Qashqai

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 310              y = 275                  VA
             26P                     x = 260              y = 225                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                  x = 310        y = 275             8                VA
             26J                  x = 310        y = 275            30                VA
             27H                  x = 315        y = 290             8                HA
             27F                  x = 315        y = 290            30                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0259-17-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
ANLAGE: 107 NISSAN                                               Radtyp: TTZY_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.08.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      NISSAN
       Fahrzeugtyp:     F15
       Genehm.Nr.:      e5*2007/46*1031*..
       Handelsbez.:     NISSAN JUKE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 300              y = 400                  VA
             26P                     x = 250              y = 350                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 300        y = 400            20                VA
             26N                  x = 300        y = 400             8                VA
             27F                  x = 300        y = 400            20                HA
             27H                  x = 300        y = 400             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.