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							               Gutachten 366-0259-17-WIRD/N15
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
               ANLAGE: 123 MAZDA                                                    Radtyp: TTZY_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 11.04.2022
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                               Fahrzeughersteller              MAZDA, Mazda Motor Corporation, Mazda Motor Logistics
                                                               Europe




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               TTZY0BP40B67        PCD114,3 ET40              Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff      730      2251    12/17
               1
               TTZY0BP40D67        PCD114,3 ET40              Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff     730      2251     12/17
               1
               TTZY0BP40O67        PCD114,3 ET40              Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff     730      2251     12/17
               1
               TTZY0GA40B67        PCD114,3 ET40              Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff     730      2251     12/17
               1
§22 51743*15




               TTZY0GA40D67        PCD114,3 ET40              Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff     730      2251     12/17
               1
               TTZY0GA40O67        PCD114,3 ET40              Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff     730      2251     12/17
               1
               TTZY0GP40B67        PCD114,3 ET40              Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff     730      2251     12/17
               1
               TTZY0GP40D67        PCD114,3 ET40              Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff     730      2251     12/17
               1
               TTZY0SA40B67        PCD114,3 ET40              Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff     730      2251     12/17
               1
               TTZY0SA40D67        PCD114,3 ET40              Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff     725      2288     12/17
               1
               TTZY0SA40D67        PCD114,3 ET40              Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff     730      2251     12/17
               1
               TTZY0SA40O67        PCD114,3 ET40              Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff     730      2251     12/17
               1
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA, Mazda Motor Corporation, Mazda Motor Logistics
                                                            Europe
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM5




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0259-17-WIRD/N15
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
               ANLAGE: 123 MAZDA                                                Radtyp: TTZY_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 11.04.2022
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               Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 110 Nm für Typ : BA; BJ; BJD; CA; CP; CPD; ER; ERE; GE 6; GF;
                                                        GFD/GWD; GF/GW; GG/GY; GG1; GH; GHE; KE; KF; KFE; LW;
                                                        LWD; NC1; NC1E; SE; TA
                                                        120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW; GH; GJ; LW
                                                        126 Nm für Typ : DJ1
                                                        130 Nm für Typ : BP; BPE
                                                        133 Nm für Typ : EP; EPR; EP2; EP2R
                                                        135 Nm für Typ : DM
                                                        140 Nm für Typ : BL
               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-30
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               DM           e13*2007/46*2041*.. 85 - 137 215/60R17      96                              Kombilimousine;
                                                         225/55R17      97                              Frontantrieb; inkl.
                                                         225/60R17      99                              Hybrid;
                                                         235/55R17      99    11A; 24J; 26P             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7OX; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 76S

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               KE           e13*2007/46*1247*.. 110 - 143 225/60R17     99    122                       inkl. Mj.2015; nur CX-
§22 51743*15




               KF           e13*2007/46*1803*..           225/65R17     102   122                       5; Allradantrieb;
                                                          235/60R17     102   122                       Frontantrieb;
                                                          235/65R17     104   12O                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          245/55R17     102   11A; 12A; 245             51A; 573; 7AS; 71C;
                                                          255/55R17     104   11A; 12A; 24J; 248        71K; 721; 725; 73C;
                                                          255/60R17     106   11A; 12A; 24J; 248        74A; 74P; 76S; 77E
               KFE          e13*2007/46*1832*.. 110 - 143 225/60R17     99    122                       nur CX-5;
                                                          225/65R17     102   122                       Allradantrieb;
                                                          235/60R17     102   122                       Frontantrieb;
                                                          235/65R17     104   12O                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          245/55R17     102   11A; 12A; 245             51A; 573; 71C; 71K;
                                                          255/55R17     104   11A; 12A; 24J; 248        721; 725; 73C; 74A;
                                                          255/60R17     106   11A; 12A; 24J; 248        74P; 76S

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-7
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               ER           e11*2001/116*0308*.. 120 - 191 235/65R17 104      52J                       Allradantrieb;
               ERE          e13*2007/46*1109*..            255/60R17 106      11A; 24J; 24M; 52J        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 76S; 76Z




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0259-17-WIRD/N15
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
               ANLAGE: 123 MAZDA                                                Radtyp: TTZY_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 11.04.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MPV
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               LW           e1*98/14*0118*..  88 - 90       225/45R17 94      11A; 24M                  nur bis
               LWD          e1*98/14*0165*..                225/50R17-94      11A; 24M                  e1*98/14*0118*01;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               LW            e1*98/14*0118*..     100 - 104 225/50R17 94                                nur ab
                                                  104       225/45R17 94      Ottomotor                 e1*98/14*0118*02;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               NC1          e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 205/40R17 80        11A; 24J; 24M             MX-5 "Softtop"; MX-5
               NC1E         e1*2001/116*0371*..           205/45R17 84        11A; 24J; 24M             "Roadster Coupe";
                                                          215/40R17 83        11A; 24J; 24M             Cabrio;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P
§22 51743*15




               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-6
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               GE 6         G003              85            215/40R17-83      nicht Allradlenkung;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              11A; 22B; 24J; 24M        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                  120 - 121 215/40R17         Allradlenkung; 11A;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                              22B; 631                  74P
                                                            215/40R17         nicht Allradlenkung;
                                                                              11A; 22B; 24J; 24M;
                                                                              631

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA PREMACY
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
               CP           e1*98/14*0116*..  66 - 96 205/40R17 84            11A; 21B; 22B; 24M;       10B; 11B; 11G; 11H;
               CPD          e1*98/14*0161*..                                  5EA                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                      205/45R17 88            11A; 21B; 22B; 24D;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                              54F                       74P
                                                            215/40R17 87      11A; 21B; 22B; 24D
                                                            225/35R17 86      11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                              24J; 66V
                                                  74 - 84   215/40R17 83      nicht Dieselmotor; 11A;
                                                                              21B; 22B; 24D; 5DP
                                                            225/35R17 82      nicht Dieselmotor; 11A;
                                                                              21B; 22B; 24D; 24J;
                                                                              5DK; 66V




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0259-17-WIRD/N15
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
               ANLAGE: 123 MAZDA                                                Radtyp: TTZY_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 11.04.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA RX-8
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               SE           e11*2001/116*0199*.. 141 - 170 225/50R17          51G; 52J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76Z

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA TRIBUTE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               EP           e4*98/14*0044*..     91 - 149 225/60R17 99        11A; 24K; 51J             Allradantrieb;
               EPR          e4*98/14*0052*..                                                            Frontantrieb;
               EP2          e13*2001/116*0092*..                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
               EP2R         e13*2001/116*0090*..                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 6
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               CA           e13*96/79*0028*.., 76 - 106 215/40R17             11A; 22B; 22F; 631        10B; 11B; 11G; 11H;
                             G138                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 9
§22 51743*15




               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
               TA           e13*98/14*0002*.. 120    215/50R17 91             11A; 24J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                     225/45R17 90             11A; 24J                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               TA            e13*95/54*0002*..,   105 - 155 225/45R17 91      11A; 24J; 24M             Nur Vorderachslenkung;
                             G517                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 2, MAZDA CX-3
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               DJ1          e1*2007/46*1335*.. 77 - 115 215/50R17 91                                    Mazda CX-3; Kombi;
                                                        215/55R17 94                                    Allradantrieb;
                                                        225/50R17 94          11A; 24J; 248             Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               BK           e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 205/50R17 89         11A; 22B; 24J; 24M        Stufenheck;
                                                         215/45R17 87         11A; 22B; 24J             Schrägheck;
                                                         225/45R17 90         11A; 22B; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0259-17-WIRD/N15
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
               ANLAGE: 123 MAZDA                                                Radtyp: TTZY_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 11.04.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu ReifenAuflagen
               BK           e1*2001/116*0234*.. 191         205/50R17 89      11A; 22I; 24J; 52JMazda 3 MPS;
                                                            215/45R17 87      52J               Schrägheck;
                                                            225/45R17 91      11A; 22I; 24J; 52JFrontantrieb;
                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                74P; 76S; 76Z
               BL            e11*2001/116*0262*.. 191      205/50R17    11A; 21P; 22I; 24J;     bis Mj.2013;
                                                                        51G; 52J                Schrägheck;
                                                           215/45R17 91 11A; 21P; 22I; 52J      Frontantrieb;
                                                           225/45R17 91 11A; 21P; 22I; 24J;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        248; 52J                12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                74A; 74P; 76S; 76Z;
                                                                                                77E
               BL            e11*2001/116*0262*.. 74 - 121 205/50R17 89 11A; 26B; 26N; 27I      ab Mj.2013; ab
                                                           205/55R17 91 11A; 26B; 26N; 27I      e11*2001/116*0262*10;
                                                           215/50R17 91 11A; 24J; 248; 26B;     (Typ BM/BN);
                                                                        26N; 27B                Limousine; Schrägheck;
                                                           225/50R17 94 11A; 24J; 248; 26B;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        26J; 27B                12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                71K; 721; 725; 73C;
§22 51743*15




                                                                                                74A; 74P; 76S; 77E
               BL            e11*2001/116*0262*.. 76 - 111 205/50R17 89 11A; 21P; 22I; 24J      bis Mj.2013;
               BLE           e13*2007/46*1071*.. 76 - 136 205/50R17 89W 11A; 21P; 22I; 24J      Stufenheck;
                                                           215/45R17 91 11A; 21P; 22I; 246      Schrägheck;
                                                           225/45R17 91 11A; 21P; 22I; 24J; 248 Frontantrieb;
                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                74A; 74P; 76S; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 323
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
               BA           e13*96/27*0023*.., 106          215/40R17 87  Nur bis 975 kg zul.     Schrägheck 4-türig;
                             G878                                         Achslast; 11A; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            215/40R17 87W 11A; 22B; 24J; 5ET      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                  74P
               BJ            e1*98/14*0094*..     96        205/40R17 80  11A; 22B; 24M           Schrägheck;
               BJD           e1*98/14*0181*..               215/40R17 83  11A; 21B; 22B; 24M      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                  74P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0259-17-WIRD/N15
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
               ANLAGE: 123 MAZDA                                                Radtyp: TTZY_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 11.04.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen    zu Reifen     Auflagen
               CR1          e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 205/50R17 91        11A; 22I;   24J; 24M      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          215/45R17 91        11A; 22I;   24J; 24M      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                          225/45R17 91        11A; 22I;   24J; 24M      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               CW            e1*2007/46*0433*..   85 - 110 205/50R17 93       11A; 21P; 22B; 24J;       Kombi; Frontantrieb;
                                                                              270                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            215/45R17 91      11A; 21P; 22B; 24J;       12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                              270                       71K; 721; 725; 73C;
                                                            225/45R17 91      11A; 21B; 22B; 24J;       74A; 74P
                                                                              270

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
               GG/GY        e1*98/14*0188*..     88 - 122 215/45R17 87W 11A; 22I; 5ET                   Kombi; Stufenheck;
               GG1          e11*2001/116*0203*..          215/45R17 91  11A; 22I                        Schrägheck;
                                                          225/45R17 90  11A; 22I; 24J; 24M              Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 76S
               GG1           e11*2001/116*0203*.. 122       215/45R17 87  11A; 22I; 5ET                 für Fz. mit 18"
§22 51743*15




                                                            M+S
                                                            215/45R17 91  11A; 22I                      Bereifung; Kombi;
                                                            M+S
                                                  191       215/45R17 91H 11A; 22I                      Stufenheck;
                                                            M+S
                                                                                                        Schrägheck;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0259-17-WIRD/N15
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
               ANLAGE: 123 MAZDA                                                Radtyp: TTZY_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 11.04.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen          Auflagen zu Reifen             Auflagen
               GH           e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 205/55R17 91    11A; 21P; 22I; 24J;            ab
               GHE          e13*2007/46*1075*..                          248; 51J                       e13*2007/46*1075*02;
                                                         215/50R17 91    11A; 21P; 22I; 22M;            ab
                                                                         241; 246; 248                  e1*2001/116*0448*06;
                                                           225/45R17 91  11A; 21P; 22I; 22M;            bis Mj.2012;
                                                                         24J; 248                       Stufenheck;
                                                 88 - 132 205/50R17 93   11A; 21P; 22I; 24J;            Schrägheck;
                                                                         248; 51J                       Frontantrieb; nur
                                                           205/55R17 91W 11A; 21P; 22I; 24J;            Mazda 6;
                                                                         248; 51J                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           215/50R17 91W 11A; 21P; 22I; 22M;            12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                         241; 246; 248                  71K; 721; 725; 73C;
                                                           215/55R17 94  11A; 21P; 22I; 22M;            74A; 74P; 76S; 77E
                                                                         241; 246; 248
                                                           225/45R17 91W 11A; 21P; 22I; 22M;
                                                                         24J; 248
                                                           225/50R17 94  11A; 21P; 22B; 22M;
                                                                         241; 246; 248
               GH            e1*2001/116*0448*.. 107 - 143 225/50R17 94  12N                            ab Mj.2012; inkl.
               GJ            e1*2007/46*1001*..            225/55R17 97  12T                            Mj.2015; Kombi;
                                                           235/50R17 96  11A; 12A; 26P; 27I             Stufenheck;
                                                           235/55R17 99  11A; 12A; 26P; 27I             Allradantrieb;
§22 51743*15




                                                           245/50R17 99  11A; 12A; 245; 26P; 27I        Frontantrieb; nur
                                                                                                        Mazda 6;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 7AS; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76S; 77E
               GH            e1*2001/116*0448*.. 110 - 143 225/60R17 99       122                       inkl. Mj.2015; nur CX-
                                                          225/65R17     102   122                       5; Allradantrieb;
                                                          235/60R17     102   122                       Frontantrieb;
                                                          235/65R17     104   12O                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          245/55R17     102   11A; 12A;   245           51A; 573; 7AS; 71C;
                                                          255/55R17     104   11A; 12A;   24J; 248      71K; 721; 725; 73C;
                                                          255/60R17     106   11A; 12A;   24J; 248      74A; 74P; 76S; 77E
               GH            e1*2001/116*0448*.. 83 - 136 205/50R17     91    11A; 21S;   22I; 24J;     bis Mj.2012; Kombi;
               GHE           e13*2007/46*1075*..                              24M; 51J                  Frontantrieb; nur
                                                            205/55R17 91      11A; 21S;   22I; 24J;     Mazda 6;
                                                                              24M; 51J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            215/50R17 91      11A; 21T;   22I; 24C;     12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                              24D                       71K; 721; 725; 73C;
                                                            225/45R17 91      11A; 21S;   22I; 24J;     74A; 74P; 76S; 77E
                                                                              24M
                                                            225/50R17 94      11A; 21T;   22I; 24C;
                                                                              24D




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0259-17-WIRD/N15
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
               ANLAGE: 123 MAZDA                                                Radtyp: TTZY_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 11.04.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 8 von 19
               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               GH           e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 205/50R17 91         11A; 22I; 24J; 24M; 51J nur bis
               GHE          e13*2007/46*1075*..                                                       e13*2007/46*1075*01;
                                                         205/55R17 91         11A; 22I; 24J; 24M; 51J nur bis
                                                                                                      e1*2001/116*0448*05;
                                                           215/50R17 91       11A; 22I; 24C; 24D      Schrägheck;
                                                           225/45R17 91       11A; 22I; 24J; 24M      Frontantrieb; nur
                                                  88 - 136 205/50R17 91W      11A; 22I; 24J; 24M; 51J Mazda 6;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            205/55R17 91W     11A; 22I; 24J; 24M; 51J 12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                      71K; 721; 725; 73C;
                                                            215/50R17 91W     11A; 22I; 24C; 24D      74A; 74P; 76S; 77E
                                                            225/45R17 91W     11A; 22I; 24J; 24M
                                                            225/50R17 94      11A; 21P; 22B; 22M;
                                                                              24C; 24D
               GJ            e1*2007/46*1001*..   107 - 141 225/50R17   94    12N                     Kombi; Stufenheck;
                                                            225/55R17   97    12T                     Frontantrieb;
                                                            235/50R17   96    11A; 12A; 26P; 27I      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            235/55R17   99    11A; 12A; 26P; 27I      51A; 7AS; 71C; 71K;
                                                            245/50R17   99    11A; 12A; 245; 26P; 27I 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                      74P; 76S; 77E
§22 51743*15




               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 626
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               GF           e1*96/27*0055*..  66 - 100 205/45R17 84           11A; 21B; 22B; 24J;       Stufenheck;
               GFD/GWD      e1*98/14*0164*..                                  24M                       Schrägheck;
               GF/GW        e1*96/27*0055*..,          215/40R17 83           Ottomotor; nicht          10B; 11B; 11G; 11H;
                             e1*98/14*0055*..                                 Dieselmotor; 11A; 21B;    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              22B; 24J; 24M             721; 725; 73C; 74A;
                                                            215/40R17 87      11A; 21B; 22B; 24J;       74P
                                                                              24M
                                                            215/45R17 87      11A; 21B; 22B; 22F;
                                                                              24J; 24M
               GFD/GWD       e1*98/14*0164*..     66 - 100 205/45R17 88       11A; 21B; 22B; 24J;       Nur Fz.bis 1060kg
               GF/GW         e1*96/27*0055*..,                                24M                       zul.Achslast; Kombi;
                             e1*98/14*0055*..               215/40R17 87      11A; 21B; 22B; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              24M                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            215/45R17 87      11A; 21B; 22B; 22F;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                              24J; 24M; 54A             74P

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA3
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               BP           e13*2007/46*1972*.. 85 - 137 205/50R17      89    11A; 26N; 26P             Limousine;
               BPE          e13*2007/46*2249*..          205/55R17      91    11A; 26N; 26P             Schräghecklimousine;
                                                         215/50R17      91    11A; 246; 26B; 26N        Allradantrieb;
                                                         225/50R17      94    11A; 24J; 248; 26B;       Frontantrieb;
                                                                              26N                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7G3; 7OX;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 74P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0259-17-WIRD/N15
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
               ANLAGE: 123 MAZDA                                                 Radtyp: TTZY_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 11.04.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
§22 51743*15




                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                    Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0259-17-WIRD/N15
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
               ANLAGE: 123 MAZDA                                                 Radtyp: TTZY_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 11.04.2022
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               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nac h ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
§22 51743*15




                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0259-17-WIRD/N15
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
               ANLAGE: 123 MAZDA                                                 Radtyp: TTZY_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 11.04.2022
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                      des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegu ng,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
                    durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
                    Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                    oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
§22 51743*15




               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0259-17-WIRD/N15
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
               ANLAGE: 123 MAZDA                                                 Radtyp: TTZY_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 11.04.2022
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               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die F reigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
§22 51743*15




                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                    unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                    Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                    Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                    Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                    Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                    FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
                    dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 950kg.
               5DP) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 970kg.
               5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1000kg.
               5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1090kg.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0259-17-WIRD/N15
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
               ANLAGE: 123 MAZDA                                                 Radtyp: TTZY_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 11.04.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
                    Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                    Fahrzeugpapieren mitzuführen.
               66V) Sofern Reifen der Größe 225/35 R 17 auf der Felge 7 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
                    Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
                    mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
§22 51743*15




                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7AS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: BHB637140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7G3) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: BHB637140 ( nur e13*2007/46*1972*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                    muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7OX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: BDEL-37-140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0259-17-WIRD/N15
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
               ANLAGE: 123 MAZDA                                                Radtyp: TTZY_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 11.04.2022
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MAZDA
                      Fahrzeugtyp:     BPE
                      Genehm.Nr.:      e13*2007/46*2249*..
                      Handelsbez.:     MAZDA3

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 290              y = 325                  VA
                            26P                     x = 340              y = 375                  VA
                            27B                     x = 285              y = 365                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 51743*15




                            26J                  x = 290        y = 325            30                VA
                            26J                  x = 290        y = 325             8                VA
                            27F                  x = 285        y = 365            22                HA
                            27H                  x = 285        y = 365             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0259-17-WIRD/N15
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
               ANLAGE: 123 MAZDA                                                Radtyp: TTZY_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 11.04.2022
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MAZDA
                      Fahrzeugtyp:     BP
                      Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1972*..
                      Handelsbez.:     MAZDA3

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 290              y = 325                  VA
                            26P                     x = 340              y = 375                  VA
                            27B                     x = 285              y = 365                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 51743*15




                            26J                  x = 290        y = 325            30                VA
                            26J                  x = 290        y = 325             8                VA
                            27F                  x = 285        y = 365            22                HA
                            27H                  x = 285        y = 365             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0259-17-WIRD/N15
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
               ANLAGE: 123 MAZDA                                                Radtyp: TTZY_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 11.04.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MAZDA
                      Fahrzeugtyp:     DM
                      Genehm.Nr.:      e13*2007/46*2041*..
                      Handelsbez.:     MAZDA CX-30

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 320              y = 300                  VA
                            26P                     x = 270              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 320        y = 300             8                VA
§22 51743*15




                            26N                  x = 320        y = 300            10                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0259-17-WIRD/N15
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
               ANLAGE: 123 MAZDA                                                Radtyp: TTZY_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 11.04.2022
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MAZDA
                      Fahrzeugtyp:     GH
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0448*..
                      Handelsbez.:     MAZDA 6, MAZDA CX-5

                      Variante(n):     ab e1*2001/116*0448*14, Frontantrieb, Kombi, Stufenheck

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 385              y = 400                  VA
                            26B                     x = 400              y = 400                  VA
                            27I                     x = 215              y = 350                  HA
                            27B                     x = 265              y = 400                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 51743*15




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 400        y = 400             8                VA
                            26J                  x = 400        y = 400            24                VA
                            27H                  x = 265        y = 400             8                HA
                            27F                  x = 265        y = 400            24                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0259-17-WIRD/N15
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
               ANLAGE: 123 MAZDA                                                Radtyp: TTZY_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 11.04.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MAZDA
                      Fahrzeugtyp:     GJ
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1001*..
                      Handelsbez.:     MAZDA 6, MAZDA CX-5

                      Variante(n):     Frontantrieb, Stufenheck

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 385              y = 400                  VA
                            26B                     x = 400              y = 400                  VA
                            27I                     x = 215              y = 350                  HA
                            27B                     x = 265              y = 400                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 51743*15




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 400        y = 400             8                VA
                            26J                  x = 400        y = 400            24                VA
                            27H                  x = 265        y = 400             8                HA
                            27F                  x = 265        y = 400            24                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0259-17-WIRD/N15
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
               ANLAGE: 123 MAZDA                                                Radtyp: TTZY_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 11.04.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MAZDA
                      Fahrzeugtyp:     BL
                      Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0262*..
                      Handelsbez.:     MAZDA 3

                      Variante(n):     ab e11*2001/116*0262*10, ab Mj.2013

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 370              y = 400                  VA
                            27I                     x = 300              y = 370                  HA
                            27B                     x = 350              y = 400                  HA
                            26P                     x = 320              y = 375                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 51743*15




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 370        y = 400             8                VA
                            26J                  x = 370        y = 400            30                VA
                            27H                  x = 350        y = 400             8                HA
                            27F                  x = 350        y = 400            15                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.