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							               Gutachten 366-0259-17-WIRD/N19
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
               ANLAGE: 154 NISSAN                                                   Radtyp: TTZY_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 21.02.2024
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                               Fahrzeughersteller              Nissan International S. A.




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 41
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               TTZY8BP41EC666          PCD112 ET41            ohne                        66,6                     750      2251    03/22
               TTZY8BP41ED666          PCD112 ET41            ohne                        66,6                     750      2251    03/22
               TTZY8BP41EO666          PCD112 ET41            ohne                        66,6                     750      2251    03/22
               TTZY8GA41EC666          PCD112 ET41            ohne                        66,6                     750      2251    03/22
               TTZY8GA41ED666          PCD112 ET41            ohne                        66,6                     750      2251    03/22
               TTZY8GA41EO666          PCD112 ET41            ohne                        66,6                     750      2251    03/22
               TTZY8SA41EC666          PCD112 ET41            ohne                        66,6                     750      2251    03/22
               TTZY8SA41ED666          PCD112 ET41            ohne                        66,6                     750      2251    03/22
§22 51743*19




               TTZY8SA41EO666          PCD112 ET41            ohne                        66,6                     750      2251    03/22
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Nissan International S. A.
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJMM


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen              Auflagen zu Reifen          Auflagen
                H15          e11*2007/46*2977*.., 125        215/60R17 96        12R                         QX30; Allradantrieb;
                             e5*2007/46*1030*..              225/55R17 97        12I                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             225/60R17 99        12A                         51A; 7FY; 7NS; 71C;
                                                             235/55R17 99        11A; 12A; 26P               71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                             74A; 76S
                H15           e11*2007/46*2977*.., 80 - 155     225/55R17 97                                 Q30; Allradantrieb;
                              e5*2007/46*1030*..                235/55R17 99        11A; 26B; 26N; 27H       Frontantrieb;
                                                                245/50R17 99        11A; 26P; 27H            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 7FY; 7NS;
                                                                                                             71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                             73C; 74A; 76S




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0259-17-WIRD/N19
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
               ANLAGE: 154 NISSAN                                                Radtyp: TTZY_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 21.02.2024
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               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
§22 51743*19




                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                      Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                      wird, möglich.
               12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser is t die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0259-17-WIRD/N19
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
               ANLAGE: 154 NISSAN                                               Radtyp: TTZY_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 21.02.2024
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               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und di e für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
§22 51743*19




                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnet e Schaftlänge zu
                    beachten.
               76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               7FY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 40700 6W Y0A ( nur e11*2007/46*2977*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                    muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7NS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 40700 5D A0C (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0259-17-WIRD/N19
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
               ANLAGE: 154 NISSAN                                                   Radtyp: TTZY_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 21.02.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      NISSAN
                      Fahrzeugtyp:     H15
                      Genehm.Nr.:      e11*2007/46*2977*..
                      Handelsbez.:     Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30

                      Variante(n):     Allradantrieb, QX30

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                            26B                       x = 350              y = 300                  VA
                            26P                       x = 300              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Im Bereich                 Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]       bis [mm]           um [mm]
                            26J                    x = 350        y = 300              25                VA
§22 51743*19




                            26N                    x = 350        y = 300               8                VA
                            27F                    x = 300        y = 250              20                HA
                            27H                    x = 300        y = 250               8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0259-17-WIRD/N19
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
               ANLAGE: 154 NISSAN                                                   Radtyp: TTZY_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 21.02.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      NISSAN
                      Fahrzeugtyp:     H15
                      Genehm.Nr.:      e5*2007/46*1030*..
                      Handelsbez.:     Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                            26B                       x = 350              y = 250                  VA
                            26P                       x = 250              y = 150                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Im Bereich                 Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]       bis [mm]           um [mm]
                            26N                    x = 350        y = 250               8                VA
§22 51743*19




                            26J                    x = 350        y = 250              30                VA
                            27H                    x = 230        y = 220               8                HA
                            27F                    x = 280        y = 270              30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0259-17-WIRD/N19
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
               ANLAGE: 154 NISSAN                                                   Radtyp: TTZY_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 21.02.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      NISSAN
                      Fahrzeugtyp:     H15
                      Genehm.Nr.:      e11*2007/46*2977*..
                      Handelsbez.:     Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30

                      Variante(n):     Allradantrieb, Frontantrieb, Q30

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                            26B                       x = 350              y = 250                  VA
                            26P                       x = 250              y = 150                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Im Bereich                 Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]       bis [mm]           um [mm]
                            26N                    x = 350        y = 250               8                VA
§22 51743*19




                            26J                    x = 350        y = 250              30                VA
                            27H                    x = 230        y = 220               8                HA
                            27F                    x = 280        y = 270              30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0259-17-WIRD/N19
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
               ANLAGE: 154 NISSAN                                                   Radtyp: TTZY_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 21.02.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      NISSAN
                      Fahrzeugtyp:     H15
                      Genehm.Nr.:      e5*2007/46*1030*..
                      Handelsbez.:     Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                            26B                       x = 350              y = 300                  VA
                            26P                       x = 300              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Im Bereich                 Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]       bis [mm]           um [mm]
                            26J                    x = 350        y = 300              25                VA
§22 51743*19




                            26N                    x = 350        y = 300               8                VA
                            27F                    x = 300        y = 250              20                HA
                            27H                    x = 300        y = 250               8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.