Gutachten 366-0259-17-WIRD/N11 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743 ANLAGE: 85 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTZY_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 20 Fahrzeughersteller DAIMLER, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 44,5 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TTZY8BP445EB666 PCD112 ET44.5 ohne 66,6 750 2251 04/21 TTZY8BP445EC666 PCD112 ET44.5 ohne 66,6 750 2251 04/21 TTZY8BP445ED666 PCD112 ET44.5 ohne 66,6 750 2251 04/21 TTZY8BP445EO666 PCD112 ET44.5 ohne 66,6 750 2251 04/21 TTZY8GA445EB666 PCD112 ET44.5 ohne 66,6 750 2251 04/21 TTZY8GA445ED66 PCD112 ET44.5 ohne 66,6 750 2251 04/21 6 TTZY8GA445EO66 PCD112 ET44.5 ohne 66,6 750 2251 04/21 6 TTZY8SA445EB666 PCD112 ET44.5 ohne 66,6 750 2251 04/21 TTZY8SA445EC666 PCD112 ET44.5 ohne 66,6 750 2251 04/21 TTZY8SA445ED666 PCD112 ET44.5 ohne 66,6 750 2251 04/21 TTZY8SA445EO666 PCD112 ET44.5 ohne 66,6 750 2251 04/21 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : F2A; 204 K; 204; F2CLA; R2CW; 169; R2CS; 245 Zubehör : OE-Schraube Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : F2B; 176; 245G; 117; 246 Zubehör : OE-Schraube Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : F2A; F2B; F2CLA; 117; 169; 176; 204; 204 K; 245; 245G; 246 140 Nm für Typ : F2A 150 Nm für Typ : R2CS; R2CW Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0259-17-WIRD/N11 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743 ANLAGE: 85 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTZY_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 20 Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2A e1*2007/46*1829*.. 70 - 165 195/55R17 92 Kombilimousine; 205/50R17 89 11A; 26P Allradantrieb; 205/55R17 91 11A; 26P Frontantrieb; inkl. 215/50R17 91 11A; 26N; 26P Hybrid; 225/50R17 94 11A; 26B; 26N 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76S; 855 F2A e1*2007/46*1829*.. 70 - 165 205/50R17 91 11A; 26N; 26P Limousine; 205/55R17 91 11A; 26N; 26P Allradantrieb; 215/50R17 91 11A; 26B; 26N Frontantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76S; 855 169 e1*2001/116*0288*.. 60 - 103 205/45R17 84 10B; 11B; 11G; 11H; 60 - 142 205/45R17 84W 12A; 51A; 71C; 71K; 205/45R17 88 721; 725; 73C; 74D 215/45R17 87 225/45R17 90 11A; 21P; 22I; 24J; 24M 176 e1*2007/46*0928*.. 66 - 135 205/50R17 93 12A A-Klasse; 215/45R17 91 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 66 - 160 225/45R17 91 12A 51A; 71C; 71K; 721; 155 - 160 205/50R17 93 120; 52J 725; 73C; 74D; 76S 215/45R17 91 12A; 52J Verkaufsbezeichnung: B-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 246 e1*2007/46*0751*.. 66 - 155 205/50R17 93 B-Klasse ab Mj. 2011; 215/45R17 91 nicht Natural Gas 225/45R17 91 11A; 26P Drive; nicht Electric Drive; Kombi; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76S Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 205/45R17 88 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R17 89 12A; 51A; 71C; 71K; 215/45R17 87 721; 725; 73C; 74D 225/45R17 90 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0259-17-WIRD/N11 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743 ANLAGE: 85 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTZY_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 20 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 65 205/50R17 93 B-Klasse ab Mj. 2011; 205/55R17 91 electric drive; Kombi; 215/50R17 91 Frontantrieb; 215/55R17 94 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R17 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76S 245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 155 205/50R17 93 B-Klasse ab Mj. 2011; 215/45R17 91 nicht Natural Gas 225/45R17 91 11A; 26P Drive; nicht Electric Drive; Kombi; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76S 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/55R17 97 Sportfahrwerk; GLA; nicht Offroad- Fahrwerk; Fahrdynamik- Paket; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76S 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/55R17 97 nicht Sportfahrwerk; GLA; nicht Fahrdynamik Paket; Offroad-Fahrwerk; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76S 245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 135 205/50R17 93 12A A-Klasse; 215/45R17 91 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 66 - 160 225/45R17 91 12A 51A; 71C; 71K; 721; 155 - 160 205/50R17 93 120; 52J 725; 73C; 74D; 76S 215/45R17 91 12A; 52J Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0259-17-WIRD/N11 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743 ANLAGE: 85 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTZY_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 20 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/55R17 97 nicht Sportfahrwerk; GLA; nicht Fahrdynamik Paket; nicht Offroad- Fahrwerk; Komfortfahrwerk; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76S 245G e1*2001/116*0470*.. 100 - 160 205/50R17 M+S 11A; 26B; 26N CLA; CLA Limousine; CLA Shooting brake; Kombilimousine; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76S 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 205/50R17 93 CLA; nicht 215/45R17 91 Sportfahrwerk; CLA 225/45R17 91 11A; 26P Limousine; CLA Shooting brake; Kombilimousine; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76S 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 205/50R17 93 11A; 26B; 26N CLA; Sportfahrwerk; 215/45R17 91 11A; 26N; 26P CLA Limousine; CLA 225/45R17 91 11A; 26B; 26N Shooting brake; Kombilimousine; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0259-17-WIRD/N11 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743 ANLAGE: 85 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTZY_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 20 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, GLB-KLASSE, GLA-KLASSE, EQA-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2B e1*2007/46*1909*.. 70 - 165 205/55R17 95 11A; 26P B-Klasse; Kombilimousine; Allradantrieb; Frontantrieb; inkl. Hybrid; Verbundlenkerhinterach se; Mehrlenkerhinterachse; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76S; 855 F2B e1*2007/46*1909*.. 85 - 165 215/65R17 99 12T GLB-KLASSE; 225/65R17 101 12I Allradantrieb; 235/60R17 102 11A; 12A; 26P Frontantrieb; 245/55R17 102 11A; 12A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 255/55R17 104 11A; 12A; 24J; 24M; 12A; 51A; 71C; 71K; 26B 721; 725; 73C; 74D; 76S; 855 F2B e1*2007/46*1909*.. 85 - 165 215/65R17 99 12M GLA-KLASSE; 225/60R17 99 12M Allradantrieb; 225/65R17 101 12M Frontantrieb; inkl. 235/60R17 102 11A; 12A; 246; 26P Hybrid; 245/55R17 102 11A; 12A; 24J; 248; 10B; 11B; 11G; 11H; 26P 51A; 71C; 71K; 721; 255/55R17 104 11A; 12A; 24J; 248; 725; 73C; 74D; 76S; 26B 855 Verkaufsbezeichnung: C-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R2CS e1*2018/858*00017*.. 147 - 195 225/50R17 51G Heckantrieb; Hybrid; 225/50R17 M+S 51G; 52J 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D R2CW e1*2018/858*00016*.. 125 - 195 225/50R17 51G Allradantrieb; Heckantrieb; Hybrid; 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 75I Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 150 225/45R17 91 bis e1*2001/116*0431*36; Coupe; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76S; 76T Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0259-17-WIRD/N11 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743 ANLAGE: 85 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTZY_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 20 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 155 205/55R17 95 nicht Coupe; nicht Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. Allradantrieb; 12R neue C-KLASSE; Cabrio; 215/50R17 95 nicht Coupe; nicht Kombilimousine; Coupe; Allradantrieb; 12R Limousine; 215/55R17 94 nicht Coupe; nicht Allradantrieb; Allradantrieb; 12R Heckantrieb; nicht 85 - 245 225/50R17 98 12A; 67T Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76S 204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 170 225/45R17 12T; 51G Nur Baureihe 204; Limousine; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76S; 76T 204 e1*2001/116*0431*.. 135 - 190 225/50R17 98Y 11A; 12A; 26P Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. neue C-KLASSE; Cabrio; Kombilimousine; Coupe; Limousine; Allradantrieb; Heckantrieb; nur Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76S 204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 170 225/45R17 12T; 51G Nur Baureihe 204; Nur 4-MATIC; Limousine; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76T; 76U 204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 170 205/50R17 91 12A; 51J bis 225/45R17 12T; 51G e1*2001/116*0457*24; Kombi; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76S; 76T Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0259-17-WIRD/N11 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743 ANLAGE: 85 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTZY_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 20 Verkaufsbezeichnung: CLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2CLA e1*2007/46*1912*.. 85 - 165 205/55R17 95 Kombi; Limousine; 215/50R17 95 Allradantrieb; 215/55R17 94 Frontantrieb; inkl. 225/50R17 94 11A; 248; 26P Hybrid; 235/50R17 96 11A; 245; 248; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H; 26P; 27I 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76S Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 205/50R17 93 11A; 26B; 26N CLA; Sportfahrwerk; 215/45R17 91 11A; 26N; 26P CLA Limousine; CLA 225/45R17 91 11A; 26B; 26N Shooting brake; Kombilimousine; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76S 117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 205/50R17 93 CLA; nicht 215/45R17 91 Sportfahrwerk; CLA 225/45R17 91 11A; 26P Limousine; CLA Shooting brake; Kombilimousine; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76S Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0259-17-WIRD/N11 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743 ANLAGE: 85 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTZY_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 20 den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 120) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse1 möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0259-17-WIRD/N11 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743 ANLAGE: 85 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTZY_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 20 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0259-17-WIRD/N11 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743 ANLAGE: 85 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTZY_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 20 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/50R17 Hinterachse: 245/45R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 855) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350mm an der Vorderachse nicht zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0259-17-WIRD/N11 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743 ANLAGE: 85 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTZY_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 20 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 246 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0751*.. Handelsbez.: B-Klasse Variante(n): Frontantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 335 VA 26B x = 355 y = 385 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 310 y = 295 8 HA 26N x = 355 y = 385 8 VA 26J x = 355 y = 385 18 VA 27F x = 310 y = 295 13 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0259-17-WIRD/N11 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743 ANLAGE: 85 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTZY_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 20 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 335 VA 26B x = 355 y = 385 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 310 y = 295 8 HA 26N x = 355 y = 385 8 VA 26J x = 355 y = 385 18 VA 27F x = 310 y = 295 13 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0259-17-WIRD/N11 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743 ANLAGE: 85 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTZY_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 20 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 330 VA 26P x = 230 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 320 18 HA 26J x = 280 y = 330 8 VA 26N x = 280 y = 330 30 VA 27H x = 300 y = 320 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0259-17-WIRD/N11 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743 ANLAGE: 85 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTZY_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 20 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: F2A Genehm.Nr.: e1*2007/46*1829*.. Handelsbez.: A-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 200 HA 27B x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 250 y = 250 8 HA 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 30 VA 27F x = 250 y = 250 15 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0259-17-WIRD/N11 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743 ANLAGE: 85 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTZY_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 20 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 117 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*.. Handelsbez.: CLA-Klasse Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 330 VA 26P x = 230 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 320 18 HA 26J x = 280 y = 330 8 VA 26N x = 280 y = 330 30 VA 27H x = 300 y = 320 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0259-17-WIRD/N11 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743 ANLAGE: 85 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTZY_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 20 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: F2CLA Genehm.Nr.: e1*2007/46*1912*.. Handelsbez.: CLA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 310 VA 26P x = 260 y = 260 VA 27B x = 270 y = 290 HA 27I x = 220 y = 240 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 270 y = 290 30 HA 26J x = 310 y = 310 30 VA 26N x = 310 y = 310 8 VA 27H x = 270 y = 290 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0259-17-WIRD/N11 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743 ANLAGE: 85 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTZY_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 20 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 117 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*.. Handelsbez.: CLA-Klasse Variante(n): Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 335 VA 26B x = 355 y = 385 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 310 y = 295 8 HA 26N x = 355 y = 385 8 VA 26J x = 355 y = 385 18 VA 27F x = 310 y = 295 13 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0259-17-WIRD/N11 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743 ANLAGE: 85 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTZY_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 20 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DB Fahrzeugtyp: F2B Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*.. Handelsbez.: B-KLASSE, GLB-KLASSE, GLA-KLASSE, EQA-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 400 VA 26B x = 300 y = 450 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 450 20 VA 26N x = 300 y = 450 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0259-17-WIRD/N11 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743 ANLAGE: 85 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTZY_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 20 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DB Fahrzeugtyp: F2B Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*.. Handelsbez.: B-KLASSE, GLB-KLASSE, GLA-KLASSE, EQA-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 20 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0259-17-WIRD/N11 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743 ANLAGE: 85 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTZY_5 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 11.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 20 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DB Fahrzeugtyp: F2B Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*.. Handelsbez.: B-KLASSE, GLB-KLASSE, GLA-KLASSE, EQA-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 330 VA 26P x = 240 y = 270 VA 27B x = 280 y = 285 HA 27I x = 230 y = 235 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 280 y = 285 25 HA 26J x = 290 y = 330 30 VA 26N x = 290 y = 330 8 VA 27H x = 280 y = 285 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.