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							Gutachten 366-0259-17-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
ANLAGE: 146 OPEL                                                     Radtyp: TTZY_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 17.08.2021
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                Fahrzeughersteller              OPEL, OPEL / VAUXHALL




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 44
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 115/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
TTZYUBP44EB702          PCD115 ET44            ohne                        70,2                     750      2251    12/17
TTZYUBP44EC702          PCD115 ET44            ohne                        70,2                     750      2251    12/17
TTZYUBP44ED702          PCD115 ET44            ohne                        70,2                     750      2251    12/17
TTZYUBP44EO702          PCD115 ET44            ohne                        70,2                     750      2251    12/17
TTZYUGA44EB702          PCD115 ET44            ohne                        70,2                     750      2251    12/17
TTZYUGA44E D702         PCD115 ET44            ohne                        70,2                     750      2251    12/17
TTZYUGA44EO702          PCD115 ET44            ohne                        70,2                     750      2251    12/17
TTZYUGP44EB702          PCD115 ET44            ohne                        70,2                     750      2251    12/17
TTZYUGP44E D702         PCD115 ET44            ohne                        70,2                     750      2251    12/17
TTZYUSA44EB702          PCD115 ET44            ohne                        70,2                     750      2251    12/17
TTZYUSA44EC702          PCD115 ET44            ohne                        70,2                     750      2251    12/17
TTZYUSA44ED702          PCD115 ET44            ohne                        70,2                     750      2251    12/17
TTZYUSA44EO702          PCD115 ET44            ohne                        70,2                     750      2251    12/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müss en nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : OE-Mutter ww. ZJC2


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 125 Nm für Typ : P-J; P-J/SW; P-J/V; Z-B
                                             140 Nm für Typ : GM 200 - GME; L-A; P-J/SW; P-J/SW/V
 Verkaufsbezeichnung:     ANTARA
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
 L-A          e4*2001/116*0118*.. 93 - 110       235/65R17         51G                        Allradantrieb;
                                  93 - 123       225/60R17 99      51J                        Frontantrieb;
                                  93 - 190       235/60R17         51G                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12K; 51A; 7AH; 7AI;
                                                                                              7BP; 71C; 71K; 721;
                                                                                              725; 73C; 74C; 76S;
                                                                                              4CL


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0259-17-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
ANLAGE: 146 OPEL                                                 Radtyp: TTZY_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.08.2021
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Verkaufsbezeichnung:     AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA, ZAFIRA TOURER, ASTRA NOTCHBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen Auflagen
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 74 - 147 225/55R17 97                     ASTRA GTC;
                                                                          CASCADA;
                                         235/50R17 96                     Frontantrieb;
                                         235/55R17 99                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                          721; 725; 73C; 74C;
                                                                          76S; 4AC; 4CY
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 81 - 147 215/50R17 95  12A; 51J           Nur ZAFIRA TOURER;
                                         215/55R17 94  12A; 51J           Frontantrieb;
                                         225/50R17 94  12T                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                          725; 73C; 74C; 76S;
                                                                          4AC; 4CY
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 74 - 143 205/50R17 89W 12A; 5FM; 51J      Nur ASTRA SPORTS
                                         205/50R17 93  12A; 51J           TOURER; Kombi;
                                         205/55R17 91  12A; 51J; 54F      Frontantrieb;
                                         215/50R17     12T; 51G           10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/45R17     12A; 51G           51A; 71C; 71K; 721;
                                         225/50R17     12A; 51G           725; 73C; 74C; 76S;
                                                                          4AC; 4CY
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 88 - 147 225/55R17     12T; 51G           CASCADA;
                                                                          Frontantrieb;
                                         235/50R17 96  12A                10B; 11B; 11G; 11H;
                                         235/55R17     12A; 51G           51A; 71C; 71K; 721;
                                                                          725; 73C; 74C; 76S;
                                                                          4AC; 4CY
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 81 - 132 205/50R17 89W 51J                Stufenheck;
                                         205/55R17 91  51J; 54F           Schrägheck;
                                81 - 143 215/50R17     51G                Frontantrieb;
                                         225/45R17     51G                10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/50R17     51G                12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                          721; 725; 73C; 74C;
                                                                          76S; 4AC; 4CY

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA, ASTRA NOTCHBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
P-J          e1*2007/46*0141*.. 81 - 132 205/50R17 89W         51J                       Stufenheck;
                                         205/55R17 91          51J; 54F                  Schrägheck;
                                81 - 143 215/50R17             51G                       Frontantrieb;
                                         225/45R17             51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/50R17             51G                       12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74C;
                                                                                         76S; 4AC; 4CY




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0259-17-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
ANLAGE: 146 OPEL                                                 Radtyp: TTZY_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.08.2021
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Verkaufsbezeichnung:     ASTRA SPORTS TOURER/ZAFI RA TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
P-J/SW/V     e4*2007/46*0308*.. 74 - 143 205/50R17 89W 12A; 5FM; 51J                     Nur ASTRA SPORTS
                                         205/50R17 93  12A; 51J                          TOURER; Kombi;
                                         205/55R17 91  12A; 51J; 54F                     Frontantrieb;
                                         215/50R17     12T; 51G                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/45R17     12A; 51G                          51A; 71C; 71K; 721;
                                         225/50R17     12A; 51G                          725; 73C; 74C; 76S;
                                                                                         4AC; 4CY
P-J/SW/V      e4*2007/46*0308*..   81 - 147 215/50R17 95       12A; 51J                  Nur ZAFIRA TOURER;
                                            215/55R17 94       12A; 51J                  Frontantrieb;
                                            225/50R17 94       12T                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74C; 76S;
                                                                                         4AC; 4CY

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
P-J/V        e4*2007/46*0309*.. 81 - 132 205/50R17 89W 51J                               Stufenheck;
                                         205/55R17 91  51J; 54F                          Schrägheck;
                                81 - 143 215/50R17     51G                               Frontantrieb;
                                         225/45R17     51G                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/50R17     51G                               12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74C;
                                                                                         76S; 4AC; 4CY

Verkaufsbezeichnung:     INSIGNIA GRAND SPORT, INSIGNIA SPORTS TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
Z-B          e8*2007/46*0264*.. 81 - 154 215/50R17 91 12I                                SPORTS TOURER;
                                         215/55R17 94 12I; 12T                           Allradantrieb;
                                         215/60R17 96 12A                                Frontantrieb;
                                         225/50R17 94 12I                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/55R17 97 12I; 12T                           51A; 7NW; 7PD; 71C;
                                         235/50R17 96 12A                                71K; 721; 725; 73C;
                                         235/55R17 99 11A; 12A; 26P; 27I                 74C; 76S; FGC
                                         245/50R17 99 11A; 12A; 248; 26P; 27I
Z-B          e8*2007/46*0264*.. 81 - 154 215/50R17 91 12I                                GRAND SPORT;
                                                                                         SPORTS
                                             215/55R17   94    12I; 12T                  TOURER; Allradantrieb;
                                             215/60R17   96    12A                       Frontantrieb;
                                             225/50R17   94    12I                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                             225/55R17   97    12I; 12T                  51A; 7NW; 7PD; 71C;
                                             235/50R17   96    12A                       71K; 721; 725; 73C;
                                             235/55R17   99    11A; 12A; 26P; 27I        74C; 76S; FGC
                                             245/50R17   99    11A; 12A; 248; 26P; 27I

Verkaufsbezeichnung:     OPEL SINTRA, VAUXHALL SINTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
GM 200 -     e13*95/54*0018*.., 85 - 148 225/45R17 93 11A; 21B; 22B; 24C;                10B; 11B; 11G; 11H;
GME          e13*98/14*0018*..                        24D                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74C




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0259-17-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
ANLAGE: 146 OPEL                                                  Radtyp: TTZY_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 4 von 8
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittk anten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0259-17-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
ANLAGE: 146 OPEL                                                  Radtyp: TTZY_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.08.2021
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248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Front schürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 048 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
4CL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 044 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
     werden.
4CY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art .
     Nr.: 10 10 028 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0259-17-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
ANLAGE: 146 OPEL                                                  Radtyp: TTZY_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.08.2021
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                                                                                                    Seite: 6 von 8
       Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
       Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
       Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
       Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
       oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
       Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
       FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
       dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
7AH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 48 13 979 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7AI)   Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
       Nr.: 48 02 797 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
       Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
       werden.
7BP) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 050 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7NW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 13597645 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7PD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 39186445 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0259-17-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
ANLAGE: 146 OPEL                                                 Radtyp: TTZY_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 7 von 8
      Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
      werden.
FGC) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet) an der
     Vorderachse nicht zulässig.




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0259-17-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
ANLAGE: 146 OPEL                                                 Radtyp: TTZY_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 8 von 8


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      OPEL
       Fahrzeugtyp:     Z-B
       Genehm.Nr.:      e8*2007/46*0264*..
       Handelsbez.:     INSIGNIA GRAND SPORT, INSIGNIA SPORTS TOURER

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 200              y = 200                  VA
             26P                     x = 150              y = 150                  VA
             27B                     x = 200              y = 250                  HA
             27I                     x = 150              y = 200                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 200        y = 200            30                VA
             26N                  x = 200        y = 200             8                VA
             27F                  x = 200        y = 250            25                HA
             27H                  x = 200        y = 250             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.