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Prüfbericht 366-0317-17-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001344
ANLAGE: 9.3                                                          Radtyp: TTZY_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 09.10.2019
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                Fahrzeughersteller             : FORD, Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR
                LAND ROVER LIMITED (GB), LAND ROVER (GB)



Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
TTZYHBP45EB634         TTZY_5 ET45             ohne                        63,4                    720     2251    12/17
TTZYHBP45EC634         TTZY_5 ET45             ohne                        63,4                    720     2251    12/17
TTZYHBP45ED634         TTZY_5 ET45             ohne                        63,4                    720     2251    12/17
TTZYHBP45EO634         TTZY_5 ET45             ohne                        63,4                    720     2251    12/17
TTZYHGA45EB634         TTZY_5 ET45             ohne                        63,4                    720     2251    12/17
TTZYHGA45ED634         TTZY_5 ET45             ohne                        63,4                    720     2251    12/17
TTZYHGA45EO634         TTZY_5 ET45             ohne                        63,4                    720     2251    12/17
TTZYHGP45EB634         TTZY_5 ET45             ohne                        63,4                    720     2251    12/17
TTZYHGP45ED634         TTZY_5 ET45             ohne                        63,4                    720     2251    12/17
TTZYHSA45EB634         TTZY_5 ET45             ohne                        63,4                    720     2251    12/17
TTZYHSA45EC634         TTZY_5 ET45             ohne                        63,4                    720     2251    12/17
TTZYHSA45ED634         TTZY_5 ET45             ohne                        63,4                    720     2251    12/17
TTZYHSA45EO634         TTZY_5 ET45             ohne                        63,4                    720     2251    12/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FORD
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : OE-Mutter
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 135 Nm
Verkaufsbezeichnung:     FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
DEH          e13*2007/46*1911*.. 63 - 134 215/55R17                 12K; 51G                  FOCUS ACTIVE;
                                                                                              10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                              7OC; 711; 714; 721;
                                                                                              73C; 74N; 76V




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Prüfbericht 366-0317-17-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001344
ANLAGE: 9.3                                                          Radtyp: TTZY_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 09.10.2019
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                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND ROVER LIMITED
                                             (GB)
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : OE-Mutter ww. ZJL1
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 133 Nm
Verkaufsbezeichnung:     DISCOVERY SPORT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
LC           e11*2007/46*1659*.., 110 - 177 225/65R17               12K; 51G                 10B; 11H; 11N; 51A;
               e5*2007/46*1058*..
                                                 235/65R17          12K; 51G                 7F6; 7MZ; 711; 714;
                                                                                             721; 73C; 74C; 76V

Verkaufsbezeichnung:     Jaguar E-PACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
DF           e11*2007/46*4161*.. 110 - 221 225/65R17                12K; 51G                 10B; 11H; 11N; 51A;
                                           235/65R17                51G                      7NA; 711; 714; 721;
                                                                                             73C; 74C; 76V; 855
DF             e5*2007/46*1050*..      110 - 183 225/65R17          12K; 51G                 10B; 11H; 11N; 51A;
                                                 235/65R17          51G                      7NA; 711; 714; 721;
                                                                                             73C; 74C; 76V

Verkaufsbezeichnung:     Range Rover Evoque
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
LZ           e5*2007/46*0076*.. 110 - 221 225/65R17                 12K; 51G                 10B; 11H; 11N; 51A;
                                          235/65R17                 51G                      7MZ; 711; 714; 721;
                                                                                             73C; 74C; 76V




                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : LAND ROVER (GB)
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : OE-Mutter ww. ZJL1
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 133 Nm


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                                                               Anlage 9 - Verwendungsbereich
Prüfbericht 366-0317-17-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001344
ANLAGE: 9.3                                                       Radtyp: TTZY_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 09.10.2019
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Verkaufsbezeichnung:     RANGE ROVER EVOQUE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
LV           e11*2007/46*0223*.. 110 - 177 225/65R17             12K; 51G                 10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                          7MF; 7MZ; 711; 714;
                                                                                          721; 73C; 74C; 76V

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
     berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
     angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
74N) Es sind die Befestigungsmittel des Fahrzeugherstellers zu verwenden. Befestigungsmittel mit der
     Artikelnummer TSB (XX/XXXX) sind mit einem Anzugsmoment von 135Nm zu montieren.
76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
     wird. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Prüfbericht 366-0317-17-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001344
ANLAGE: 9.3                                                       Radtyp: TTZY_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 09.10.2019
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7F6) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: LR066378 ( nur e11*2007/46*1659*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7MF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: LR066378 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7MZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: LR070840 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7NA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: C2D47173 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7OC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: F2GT-1A180-CB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
855) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350mm an der
     Vorderachse nicht zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.