Anlage 9 - Verwendungsbereich
Prüfbericht 366-0317-17-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001344
ANLAGE: 9.17 Radtyp: TTZY_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.01.2022
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Fahrzeughersteller DAIMLER (D)
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 48,5
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
TTZY8BP485EB66 TTZY_5 ET48,5 ohne 66,6 750 2251 12/17
6
TTZY8BP485EC66 TTZY_5 ET48,5 ohne 66,6 750 2251 12/17
6
TTZY8BP485ED66 TTZY_5 ET48,5 ohne 66,6 750 2251 12/17
6
TTZY8BP485EO66 TTZY_5 ET48,5 ohne 66,6 750 2251 12/17
6
TTZY8GA485EB 66 TTZY_5 ET48,5 ohne 66,6 750 2251 12/17
6
TTZY8GA485E C66 TTZY_5 ET48,5 ohne 66,6 750 2251 12/17
6
TTZY8GA485E D66 TTZY_5 ET48,5 ohne 66,6 750 2251 12/17
6
TTZY8GA485E O66 TTZY_5 ET48,5 ohne 66,6 750 2251 12/17
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TTZY8GP485EB 66 TTZY_5 ET48,5 ohne 66,6 750 2251 12/17
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TTZY8GP485E D66 TTZY_5 ET48,5 ohne 66,6 750 2251 12/17
6
TTZY8SA485EB66 TTZY_5 ET48,5 ohne 66,6 750 2251 12/17
6
TTZY8SA485EC66 TTZY_5 ET48,5 ohne 66,6 750 2251 12/17
6
TTZY8SA485ED66 TTZY_5 ET48,5 ohne 66,6 750 2251 12/17
6
TTZY8SA485EO66 TTZY_5 ET48,5 ohne 66,6 750 2251 12/17
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Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER (D)
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Anlage 9 - Verwendungsbereich
Prüfbericht 366-0317-17-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001344
ANLAGE: 9.17 Radtyp: TTZY_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.01.2022
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Zubehör : ZJM6
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm
Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 245 225/50R17 12K; 51G Nur Baureihe 205;
ab
e1*2001/116*0431*39;
Cabrio;
10B; 11H; 11N; 4B8;
51A; 7AC; 7BU; 7PH;
711; 714; 721; 73C;
74A; 76V; 77E
204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 245 225/50R17 12K; 51G Nur Baureihe 205;
ab
e1*2001/116*0431*37;
Coupe;
10B; 11H; 11N; 4B8;
51A; 7AC; 7BU; 7PH;
711; 714; 721; 73C;
74A; 76V; 77E
204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 225/50R17 12K; 51G Nur Baureihe 205;
ab
e1*2001/116*0431*29;
Limousine;
10B; 11H; 11N; 383;
4B8; 51A; 7AC; 7BU;
7PH; 711; 714; 721;
73C; 74A; 76V; 77E
204 K e1*2001/116*0457*.. 85 - 245 225/50R17 12K; 51G Nur Baureihe 205;
10B; 11H; 11N; 4B8;
51A; 7AC; 7PH; 711;
714; 721; 73C; 74A;
75I; 76V; 77E
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Anlage 9 - Verwendungsbereich
Prüfbericht 366-0317-17-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001344
ANLAGE: 9.17 Radtyp: TTZY_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 21.01.2022
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383) Anhängerbetrieb bei Fahrzeugausführungen C 350 e nicht zulässig!
4B8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 7200 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
wird.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 0030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7BU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 1804 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüs tkontrollsystem verwendet
werden.
7PH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: A 000 905 3907 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.