Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							Gutachten 366-0259-17-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
ANLAGE: 70 SEAT                                                      Radtyp: TTZY_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 17.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                             Seite: 1 von 6

                Fahrzeughersteller              SEAT, SEAT, S.A.




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
TTZY8BP48B571           PCD112 ET48            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        750      2251    12/17
TTZY8BP48D571           PCD112 ET48            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        750      2251    12/17
TTZY8BP48O571           PCD112 ET48            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        750      2251    12/17
TTZY8GA48B571           PCD112 ET48            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        750      2251    12/17
TTZY8GA48D571           PCD112 ET48            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        750      2251    12/17
TTZY8GA48O571           PCD112 ET48            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        750      2251    12/17
TTZY8SA48B571           PCD112 ET48            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        750      2251    12/17
TTZY8SA48D571           PCD112 ET48            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        750      2251    12/17
TTZY8SA48O571           PCD112 ET48            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        750      2251    12/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SEAT, SEAT, S.A.
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 5F; 5FP; 1PN; 5PN; 1P; 5P; KL
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJAE


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : 7MS
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJA4


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : KL; 1P; 1PN; 5F; 5P; 5PN
                                             140 Nm für Typ : 5FP
                                             170 Nm für Typ : 7MS




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0259-17-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
ANLAGE: 70 SEAT                                                  Radtyp: TTZY_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 2 von 6
Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
5PN          e9*2007/46*0012*.. 77 - 155 215/50R17    51G; 52J                           Altea Freetrack;
                                         225/45R17 91                                    Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 77E
5PN           e9*2007/46*0012*..   63 - 118 215/45R17 87W 5ET; 51J                       Nicht Altea Freetrack;
                                   63 - 125 205/50R17 89  51J                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                   63 - 147 225/45R17 91                                 12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 76S; 77E
5PN           e9*2007/46*0012*..   103 - 155 215/50R17         51G; 52J                  Altea 4 Freetrack;
                                             225/45R17 91                                Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
5P           e9*2001/116*0050*.. 77 - 155 215/50R17    51G; 52J                          Altea Freetrack;
                                          225/45R17 91                                   Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 77E
5P            e9*2001/116*0050*.. 63 - 118  215/45R17 87W 5ET; 51J                       Nicht Altea Freetrack;
                                   63 - 125 205/50R17 89  51J                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                   63 - 147 225/45R17 91                                 12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 76S; 77E
5P            e9*2001/116*0050*.. 103 - 155 215/50R17          51G; 52J                  Altea 4 Freetrack;
                                             225/45R17 91                                Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     ATECA, CUPRA ATECA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW    Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
5FP          e9*2007/46*6394*.. 221   215/55R17          94    12R                       ATECA CUPRA;
                                      225/50R17          94    12Q                       Allradantrieb;
                                      225/55R17          97    12Q                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                      235/50R17          96    12A                       51A; 71C; 71K; 721;
                                      235/55R17          99    12A                       725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76S; 77E




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0259-17-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
ANLAGE: 70 SEAT                                                  Radtyp: TTZY_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 3 von 6
Verkaufsbezeichnung:     ATECA, CUPRA ATECA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
5FP          e9*2007/46*6394*.. 81 - 140 215/50R17       91    12R                       Allradantrieb;
                                         215/55R17       94    12R                       Frontantrieb;
                                         225/50R17       94    12Q                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/55R17       97    12Q                       51A; 71C; 71K; 721;
                                         235/50R17       96    12A                       725; 73C; 74A; 74P;
                                         235/55R17       99    12A                       76S; 77E

Verkaufsbezeichnung:     LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
1P           e9*2001/116*0052*.. 63 - 155 205/50R17      89    51J                       Schrägheck;
1PN          e9*2007/46*0013*..           215/45R17      87Y   5ET; 51J                  Frontantrieb;
                                          215/45R17      91    51J                       10B; 10S; 11B; 11G;
                                          225/45R17      91                              11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 76S; 77E

Verkaufsbezeichnung:     LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
5F           e9*2007/46*0094*.. 81 - 140 225/45R17 91                                    Leon X-Perience;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76S; 77E
5F            e9*2007/46*0094*..   195 - 206 205/50R17 89      12A                        Cupra; nicht Leon X-
                                             215/45R17 91      12A                       Perience; nicht mit
                                   195 - 221 225/45R17 91      12T                       Brembo Bremsanlage;
                                                                                         Kombi; 3-türig; 5-
                                                                                         türig; Mit
                                                                                         Radhausverbreiterung
                                                                                         Serie; Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76S; 77E
5F            e9*2007/46*0094*..   63 - 140 205/45R17 88                                 ab
                                                                                         e9*2007/46*0094*01;
                                             205/50R17 89                                nicht Leon X-Perience;
                                             215/45R17 87                                Kombi; 3-türig; 5-
                                             225/45R17         12T; 51G                  türig; Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76S; 77E




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0259-17-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
ANLAGE: 70 SEAT                                                  Radtyp: TTZY_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 4 von 6
Verkaufsbezeichnung:     LEON, LEON SPORTSTOURER, CUPRA LEON, CUPRA LEON SPORTSTOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen Auflagen
KL           e9*2007/46*3167*.. 66 - 110 195/55R17 92 12R                nicht Cupra Leon;
                                         205/50R17 89 12N                Kombi; Schrägheck;
                                         215/45R17 91 12I                Allradantrieb;
                                         215/50R17 91 12I                Frontantrieb; inkl.
                                         225/45R17 91 12Q                Hybrid;
                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                         725; 73C; 74A; 74P;
                                                                         76S; 77E

Verkaufsbezeichnung:     SEAT ALHAMBRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
7MS          e1*2001/116*0036*.., 66 - 150 225/45R17 94        11A; 24J; 24M; 5HI        ab e1*98/14*0036*08;
              e1*98/14*0036*..                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 77E


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0259-17-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
ANLAGE: 70 SEAT                                                   Radtyp: TTZY_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 5 von 6
       Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
       nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0259-17-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51743
ANLAGE: 70 SEAT                                                   Radtyp: TTZY_5
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.08.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 6 von 6
52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
       konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5HI)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässi gen
       Achslast von 1340kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäß igen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.