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							Gutachten 366-0444-17-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51931
ANLAGE: 7 SEAT                                                       Radtyp: TTZ1
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 19.08.2021
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                Fahrzeughersteller               SEAT, SEAT, S.A.




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 43
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
TTZ18BP43EM571          PCD112 ET43            ohne                        57,1                     810      2217    04/18
TTZ18BP43EO571          PCD112 ET43            ohne                        57,1                     810      2217    04/18
TTZ18GA43EM571          PCD112 ET43            ohne                        57,1                     810      2217    04/18
TTZ18GA43E O571         PCD112 ET43            ohne                        57,1                     810      2217    04/18
TTZ18GP43EM571          PCD112 ET43            ohne                        57,1                     810      2217    04/18
TTZ18SA43EM571          PCD112 ET43            ohne                        57,1                     810      2217    04/18
TTZ18SA43EO571          PCD112 ET43            ohne                        57,1                     810      2217    04/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : SEAT, SEAT, S.A.
Befestigungsteile                           : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör                                     : OE-Schraube ww. ZJV8


Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm für Typ : KL; 1P; 1PN; 5P; 5PN
                                              140 Nm für Typ : KN; 5FP
 Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen       Auflagen zu Reifen                    Auflagen
 5PN          e9*2007/46*0012*.. 103 - 155 225/45R18 91                                       Altea 4 Freetrack;
                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74C;
                                                                                              77E
 5PN           e9*2007/46*0012*..        77 - 155 225/45R18 91                                Altea Freetrack;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74C;
                                                                                              77E




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0444-17-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51931
ANLAGE: 7 SEAT                                                   Radtyp: TTZ1
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.08.2021
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Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
5PN          e9*2007/46*0012*.. 63 - 118 215/40R18 89 11A; 24J                           Nicht Altea Freetrack;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74C; 77E

Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen       Auflagen zu Reifen               Auflagen
5P           e9*2001/116*0050*.. 103 - 155 225/45R18 91                                  Altea 4 Freetrack;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74C;
                                                                                         77E
5P            e9*2001/116*0050*.. 77 - 155   225/45R18 91                                Altea Freetrack;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74C;
                                                                                         77E
5P            e9*2001/116*0050*.. 63 - 118   215/40R18 89      11A; 24J                  Nicht Altea Freetrack;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74C; 77E

Verkaufsbezeichnung:     ATECA, CUPRA ATECA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW    Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
5FP          e9*2007/46*6394*.. 221   215/50R18          M+S   12T; 52J                  ATECA CUPRA;
                                      215/55R18          95    12O                       Allradantrieb;
                                      225/45R18          91    122                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                      225/50R18          95    12R                       51A; 71C; 71K; 721;
                                      235/50R18          97    12A                       725; 73C; 74C; 76O;
                                                                                         77E; 83A
5FP           e9*2007/46*6394*..   81 - 140 215/45R18    89    122                       Allradantrieb;
                                            215/50R18    92    122                       Frontantrieb;
                                            215/55R18    95    12O                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                            225/45R18    91    122                       51A; 71C; 71K; 721;
                                            225/50R18    95    12R                       725; 73C; 74C; 76O;
                                            235/50R18    97    12A                       77E; 83A

Verkaufsbezeichnung:     LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
1P           e9*2001/116*0052*.. 63 - 155 215/40R18 89         51J                       Schrägheck;
1PN          e9*2007/46*0013*..                                                          Frontantrieb;
                                                                                         10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                         11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74C; 76T; 77E




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0444-17-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51931
ANLAGE: 7 SEAT                                                   Radtyp: TTZ1
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.08.2021
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Verkaufsbezeichnung:     LEON, LEON SPORTSTOURER, CUPRA LEON, CUPRA LEON SPORTSTOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen Auflagen
KL           e9*2007/46*3167*.. 66 - 110 205/40R18 86 5EM                nicht Cupra Leon;
                                         205/45R18 90                    Kombi; Schrägheck;
                                66 - 140 215/40R18 89                    Allradantrieb;
                                         215/45R18 89                    Frontantrieb; inkl.
                                                                         Hybrid;
                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                         721; 725; 73C; 74C;
                                                                         76O; 77E

Verkaufsbezeichnung:     Tarraco
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
KN           e9*2007/46*6666*..  110 - 147 215/55R18     99    12N                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                           215/60R18     98    12N                       51A; 71C; 71K; 721;
                                           225/55R18     98    12N                       725; 73C; 74C; 75I;
                                           235/50R18     101   12A                       76O; 77E
                                           235/55R18     104   12A
                                 110 - 180 215/55R18     M+S   12N; 52J
                                           215/60R18     M+S   12N; 52J
                                           225/55R18     M+S   12N; 52J
                                           235/50R18     M+S   12A; 52J
                                           235/55R18     M+S   12A; 52J


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird



                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0444-17-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51931
ANLAGE: 7 SEAT                                                    Radtyp: TTZ1
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 19.08.2021
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       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
       ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
       konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1060kg.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0444-17-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51931
ANLAGE: 7 SEAT                                                    Radtyp: TTZ1
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 19.08.2021
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                                                                                                     Seite: 5 von 5
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer s ein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
83A) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370mm an der
     Vorderachse nicht zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.