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                            Prüfbericht 366-0379-17-WIRD/N10
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001341
                            ANLAGE: 9.5                                                            Radtyp: TTZ7
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                          Stand: 12.04.2022
                            ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                         Seite: 1 von 3


                                            Fahrzeughersteller               BMW AG




                            Raddaten:
                            Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2               Einpreßtiefe (mm)       : 27
                            Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                         Zentrierart             : Mittenzentrierung
                            Technische Daten, Kurzfassung
                            Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                                    och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                                   Kennzeichnung           Kennzeichnung            in mm                    last       umf.      Fertig
                                                   Rad                     Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
                            TTZ78BP27EC666         TTZ7 ET27               ohne                          66,6                     810      2251    01/18
                            TTZ78BP27ED666         TTZ7 ET27               ohne                          66,6                     810      2251    01/18
                            TTZ78BP27EO666         TTZ7 ET27               ohne                          66,6                     810      2251    01/18
                            TTZ78GA27E C666        TTZ7 ET27               ohne                          66,6                     810      2251    01/18
                            TTZ78GA27E D666        TTZ7 ET27               ohne                          66,6                     810      2251    01/18
R124 E1*124R00/03*1341*10




                            TTZ78GA27E O666        TTZ7 ET27               ohne                          66,6                     810      2251    01/18
                            TTZ78SA27EC666         TTZ7 ET27               ohne                          66,6                     810      2251    01/18
                            TTZ78SA27ED666         TTZ7 ET27               ohne                          66,6                     810      2251    01/18
                            TTZ78SA27EO666         TTZ7 ET27               ohne                          66,6                     810      2251    01/18
                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                            Räder funktionsfähig bleiben.
                            Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                            von 50km hingewiesen werden.
                            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : BMW AG
                            Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                            Zubehör                                     : OE-Schraube ww. ZJBC
                            Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 140 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             G5K          e1*2007/46*1750*.. 100 - 265 225/55R17                 12K; 51G                   10B; 11H;    11N; 51A;
                                                                                                                            7NN; 711;    714; 721;
                                                                                                                            73C; 74C;    76V
                             G5L           e1*2007/46*1688*..        100 - 265 225/55R17         12K; 51G                   10B; 11H;    11N; 51A;
                                                                                                                            7NN; 711;    714; 721;
                                                                                                                            73C; 74C;    76V




                                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                                                                                          Anlage 9 - Verwendungsbereich
                            Prüfbericht 366-0379-17-WIRD/N10
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001341
                            ANLAGE: 9.5                                                      Radtyp: TTZ7
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 12.04.2022
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                            Verkaufsbezeichnung:     BMW 7ER REIHE
                            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
                            7L           e1*2007/46*0276*.. 155 - 250 225/60R17            12K; 51G                  ab
                                                                                                                     e1*2007/46*0276*10;
                                                                                                                     10B; 11H; 11N; 4CG;
                                                                                                                     4DA; 51A; 7BD; 7MU;
                                                                                                                     711; 714; 721; 73C;
                                                                                                                     74C; 76V


                            Auflagen
                            10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                 Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                 zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                 nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                 der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                 Abrollumfanges.
                            11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                 erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
R124 E1*124R00/03*1341*10




                                 nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                            11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
                                 berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
                            12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                 Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                            4CG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                                 Nr.: 36 10 67 90 054 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                                 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                                 werden.
                            4DA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                                 Nr.: 36 10 6 856 227 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                                 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                                 werden.
                            51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                 Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                 Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                 Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                            51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                 Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                 EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                 Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                 des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                            711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
                            714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
                                 angebracht werden.
                            721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                 außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                 Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.


                                                          Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                            von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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                            Prüfbericht 366-0379-17-WIRD/N10
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001341
                            ANLAGE: 9.5                                                      Radtyp: TTZ7
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 12.04.2022
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                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                            73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                            74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                                 Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                                 serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                                 zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
                            76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
                                 wird.
                            7BD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                                 Nr.: 36 10 6 798 872 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                                 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                                 werden.
                            7MU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                                 Nr.: 36 10 6 872 803 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                                 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                                 werden.
R124 E1*124R00/03*1341*10




                            7NN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                                 Nr.: 36 10 6 872 774 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                                 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                                 werden.




                                                          Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                            von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.