Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 48 AUDI Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 18 Fahrzeughersteller AUDI Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 27 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TTZ78BP27EC666 PCD112 ET27 ohne 66,6 810 2251 01/18 TTZ78BP27ED666 PCD112 ET27 ohne 66,6 810 2251 01/18 TTZ78BP27EO666 PCD112 ET27 ohne 66,6 810 2251 01/18 TTZ78GA27E C666 PCD112 ET27 ohne 66,6 810 2251 01/18 TTZ78GA27E D666 PCD112 ET27 ohne 66,6 810 2251 01/18 TTZ78GA27E O666 PCD112 ET27 ohne 66,6 810 2251 01/18 TTZ78SA27EC666 PCD112 ET27 ohne 66,6 810 2251 01/18 TTZ78SA27ED666 PCD112 ET27 ohne 66,6 810 2251 01/18 §22 51746*19 TTZ78SA27EO666 PCD112 ET27 ohne 66,6 810 2251 01/18 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJMM Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2; 4G; 4G1; 4H 140 Nm für Typ : FY; 8R; 8R1; 8R2 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B81 e13*2007/46*1084*.. 88 - 195 225/50R17 94 11A; 21P; 22B; 24J; AUDI A4 bis MJ2015; 24M Kombi; Frontantrieb; 235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 245/45R17 95 11A; 21P; 22B; 24J; 721; 725; 73C; 74A; 24M 76S; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 48 AUDI Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 18 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 210 225/55R17 97 A4 Allroad Quattro ab 235/50R17 96 11A; 26P; 27H MJ2016; 235/55R17 99 11A; 26P; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 245/50R17 99 11A; 245; 248; 26P; 12A; 51A; 71C; 71K; 27H 721; 725; 73C; 74A; 76S; 77E B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 195 225/50R17 51G AUDI A5 Sportback bis 235/45R17 94 MJ2016; 4-türig; 245/45R17 51G Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76S; 77E B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 210 225/50R17 95 12I A5 Coupé (B9) ab 235/45R17 93Y 12O MJ2016; A5 Sportback 235/50R17 96 12A (B9) ab MJ2016; A5 245/45R17 95 12A Cabrio (B9) ab MJ2016; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; §22 51746*19 725; 73C; 74A; 76S; 77E B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 180 225/50R17 94 12T; 52J Nur A4 Allroad 225/55R17 12T; 51G; 52J Quattro bis MJ2015; 235/50R17 96 12A; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76S; 76Z; 77E B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 195 225/50R17 94 11A; 21P; 22B; 24J; AUDI A4 bis MJ2015; 24M Nicht A4 Allroad 235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 24J; Quattro; Kombi; 24M Allradantrieb; 245/45R17 95 11A; 21P; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76S; 77E; 855 B81 e13*2007/46*1084*.. 90 - 210 225/50R17 95 11A; 245; 248; 26B; Nicht A4 Allroad 27B Quattro; AUDI A4 (B9) 235/45R17 97 11A; 26P; 27I ab MJ2016; Kombi; 235/50R17 96 11A; 245; 248; 26B; Limousine; 26N; 27B Allradantrieb; 245/45R17 95 11A; 245; 248; 26B; Frontantrieb; 27B 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76S; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 48 AUDI Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 18 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/50R17 94 11A; 21P; 22B; 24J; AUDI A4 bis MJ2015; 24M Kombi; Frontantrieb; 235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 245/45R17 95 11A; 21P; 22B; 24J; 721; 725; 73C; 74A; 24M 76S; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/50R17 94 11A; 21P; 22B; 24J; AUDI A4 bis MJ2015; 24M Limousine; 235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 24J; Frontantrieb; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R17 95 11A; 21P; 22B; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K; 24M 721; 725; 73C; 74A; 76S; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 125 - 195 225/50R17 94 AUDI S5 Coupé (8T) 235/45R17 94 bis MJ2016; AUDI A5 245/45R17 95 Coupe (8T) bis MJ2016; 125 - 260 225/50R17 51G; 52J Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76S; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 210 225/55R17 97 A4 Allroad Quattro ab §22 51746*19 235/50R17 96 11A; 26P; 27H MJ2016; 235/55R17 99 11A; 26P; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 245/50R17 99 11A; 245; 248; 26P; 12A; 51A; 71C; 71K; 27H 721; 725; 73C; 74A; 76S; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/50R17 51G AUDI A5 Sportback bis 235/45R17 94 MJ2016; 4-türig; 245/45R17 51G Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76S; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 210 225/50R17 95 12I A5 Coupé (B9) ab 235/45R17 93Y 12O MJ2016; A5 Sportback 235/50R17 96 12A (B9) ab MJ2016; A5 245/45R17 95 12A Cabrio (B9) ab MJ2016; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76S; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 48 AUDI Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 18 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 105 - 195 225/50R17 51G AUDI A5 Cabrio (8T) 235/45R17 94 bis MJ2016; 245/45R17 51G Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76S; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 210 225/50R17 95 11A; 245; 248; 26B; Nicht A4 Allroad 27B Quattro; AUDI A4 (B9) 235/45R17 97 11A; 26P; 27I ab MJ2016; Kombi; 235/50R17 96 11A; 245; 248; 26B; Limousine; 26N; 27B Allradantrieb; 245/45R17 95 11A; 245; 248; 26B; Frontantrieb; 27B 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76S; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 180 225/50R17 94 12T; 52J Nur A4 Allroad 225/55R17 12T; 51G; 52J Quattro bis MJ2015; 235/50R17 96 12A; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71C; 71K; §22 51746*19 721; 725; 73C; 74A; 76S; 76Z; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/50R17 94 11A; 21P; 22B; 24J; AUDI A4 bis MJ2015; 24M Nicht A4 Allroad 235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 24J; Quattro; Kombi; 24M Allradantrieb; 245/45R17 95 11A; 21P; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76S; 77E; 855 B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/50R17 94 11A; 21P; 22B; 24J; AUDI A4 bis MJ2015; 24M Limousine; 235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 24J; Allradantrieb; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R17 95 11A; 21P; 22B; 24J; 12A; 51A; 573; 71C; 24M 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76S; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 225/50R17 94 AUDI A5 Coupe (8T) 235/45R17 94 bis MJ2016; 245/45R17 95 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76S; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 48 AUDI Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 18 Verkaufsbezeichnung: AUDI A8L, A8, S8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4H e1*2007/46*0284*.. 155 - 273 235/60R17 51G; 52J kurzer Radstand; 245/55R17 102 11A; 21P; 52J langer Radstand; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76S; 76Z; 77E; 4B3 Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/65R17 11A; 24N; 24O; 51G; 10B; 11B; 11G; 11H; 52J 12A; 51A; 573; 7BN; 255/60R17 106 11A; 24N; 24O; 52J 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76S; 76Z; 77E Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 HYBRID Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 235/65R17 11A; 24N; 24O; 51G; 10B; 11B; 11G; 11H; 52J 12A; 51A; 573; 7BN; 255/60R17 106 11A; 24N; 24O; 52J 71C; 71K; 721; 725; §22 51746*19 73C; 74A; 76S; 76Z; 77E Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 235/65R17 11A; 24N; 24O; 51G; 10B; 11B; 11G; 11H; 52J 12A; 51A; 573; 7BN; 255/60R17 106 11A; 24N; 24O; 52J 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76S; 76Z; 77E Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant, A6 allroad quattro, A7/S7 Sportback, Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G1 e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 235/50R17 96 12M; 52J A7 Sportback; Coupe; 235/55R17 99 12T; 52J 4-türig; 245/50R17 99 11A; 12A; 26P; 270; Allradantrieb; 52J Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76S; 76Z; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 48 AUDI Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 18 Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant, A6 allroad quattro, A7/S7 Sportback, Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G1 e13*2007/46*1147*.. 100 - 150 225/50R17 94 11A; 270; 5HI; 52J A6; nicht A6 allroad 100 - 245 225/50R17 98 11A; 270; 52J quattro; Kombi; 225/55R17 97 11A; 270; 52J Stufenheck; 235/50R17 96 11A; 245; 248; 26P; Allradantrieb; 270; 52J Frontantrieb; 235/55R17 99 11A; 245; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H; 270; 52J 12A; 51A; 573; 71C; 245/50R17 99 11A; 245; 248; 26P; 71K; 721; 725; 73C; 271; 52J 74A; 76S; 76Z; 77E Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 235/50R17 96 12M; 52J A7 Sportback; Coupe; 235/55R17 99 12T; 52J 4-türig; 245/50R17 99 11A; 12A; 26P; 270; Allradantrieb; 52J Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76S; 76Z; 77E 4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 225/50R17 94 11A; 270; 5HI; 52J A6; nicht A6 allroad 100 - 245 225/50R17 98 11A; 270; 52J quattro; Kombi; §22 51746*19 225/55R17 97 11A; 270; 52J Stufenheck; 235/50R17 96 11A; 245; 248; 26P; Allradantrieb; 270; 52J Frontantrieb; 235/55R17 99 11A; 245; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H; 270; 52J 12A; 51A; 573; 71C; 245/50R17 99 11A; 245; 248; 26P; 71K; 721; 725; 73C; 271; 52J 74A; 76S; 76Z; 77E Verkaufsbezeichnung: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2 e1*2007/46*1801*.. 100 - 210 205/65R17 96 5IE; 51J A6; nicht A6 Avant 215/60R17 100 51J 50/55 TFSI e; nicht 215/65R17 103 51J A6 50/55 TFSI e; 225/60R17 103 11A; 248; 26P Kombilimousine; 235/55R17 103 11A; 245; 248; 26P Limousine; 235/60R17 102 11A; 245; 248; 26P Allradantrieb; 245/55R17 102 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 255/50R17 101 11A; 241; 244; 246; 12A; 51A; 7BN; 71C; 26B; 27H 71K; 721; 725; 73C; 255/55R17 104 11A; 241; 244; 246; 74A; 76S; 77E 26B; 27H Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 48 AUDI Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 18 Verkaufsbezeichnung: Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e1*2007/46*1550*.. 100 - 210 235/65R17 104 11A; 245; 248; 26N; Q5; Q5 Sportback; M+S 52J Allradantrieb; 245/65R17 107 11A; 24J; 248; 26N Frontantrieb; inkl. 255/60R17 106 11A; 241; 244; 246; Hybrid; 26J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7BN; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76S; 77E Verkaufsbezeichnung: Q5, SQ5, SQ5 TDI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R1 e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 235/65R17 11A; 24N; 24O; 51G; 10B; 11B; 11G; 11H; 52J 12A; 51A; 573; 7BN; 255/60R17 106 11A; 24N; 24O; 52J 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76S; 76Z; 77E Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb §22 51746*19 nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 48 AUDI Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 18 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache §22 51746*19 Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesam te Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 48 AUDI Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 18 dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedec kt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. §22 51746*19 24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosseri eteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 48 AUDI Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 18 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. §22 51746*19 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 4B3) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 7PP 907 275 F (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrz eughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 48 AUDI Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 18 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg. 5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1420kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 k m/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. §22 51746*19 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 855) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350mm an der Vorderachse nicht zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 48 AUDI Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 18 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback Variante(n): Allradantrieb, Coupe, Nur A7 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 230 y = 250 VA 26P x = 180 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 230 y = 250 28 VA §22 51746*19 26N x = 230 y = 250 8 VA 27F x = 270 y = 350 27 HA 27H x = 270 y = 350 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 48 AUDI Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 18 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*.. Handelsbez.: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 300 VA 26B x = 250 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 350 8 VA §22 51746*19 26J x = 250 y = 350 30 VA 27H x = 200 y = 350 8 HA 27F x = 200 y = 350 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 48 AUDI Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 18 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: B8 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*.. Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 200 VA 26B x = 300 y = 250 VA 27I x = 250 y = 300 HA 27B x = 300 y = 350 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 51746*19 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 250 8 VA 26J x = 300 y = 250 25 VA 27H x = 300 y = 350 8 HA 27F x = 300 y = 350 25 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 48 AUDI Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 18 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 400 y = 200 VA 26P x = 350 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 400 y = 200 22 VA §22 51746*19 26N x = 400 y = 200 8 VA 27F x = 270 y = 400 30 HA 27H x = 270 y = 400 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 48 AUDI Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 18 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: B8 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*.. Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 20 VA §22 51746*19 26N x = 300 y = 300 8 VA 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 250 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 48 AUDI Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 18 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: FY Genehm.Nr.: e1*2007/46*1550*.. Handelsbez.: Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 51746*19 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 10 VA 26N x = 250 y = 250 10 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 48 AUDI Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 18 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: QUATTRO Fahrzeugtyp: FY Genehm.Nr.: e1*2007/46*1685*.. Handelsbez.: Q5 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 51746*19 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 10 VA 26N x = 250 y = 250 10 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.