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							               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N16
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 50 NISSAN                                                    Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 15.03.2023
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                               Fahrzeughersteller              Nissan International S. A.




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 27
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               TTZ78BP27EC666          PCD112 ET27            ohne                        66,6                     810      2251    01/18
               TTZ78BP27ED666          PCD112 ET27            ohne                        66,6                     810      2251    01/18
               TTZ78BP27EO666          PCD112 ET27            ohne                        66,6                     810      2251    01/18
               TTZ78GA27E C666         PCD112 ET27            ohne                        66,6                     810      2251    01/18
               TTZ78GA27E D666         PCD112 ET27            ohne                        66,6                     810      2251    01/18
               TTZ78GA27E O666         PCD112 ET27            ohne                        66,6                     810      2251    01/18
               TTZ78SA27EC666          PCD112 ET27            ohne                        66,6                     810      2251    01/18
               TTZ78SA27ED666          PCD112 ET27            ohne                        66,6                     810      2251    01/18
§22 51746*16




               TTZ78SA27EO666          PCD112 ET27            ohne                        66,6                     810      2251    01/18
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Nissan International S. A.
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJMM


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen              Auflagen zu Reifen          Auflagen
                H15          e11*2007/46*2977*.., 80 - 155 215/60R17 96          11A; 24J; 248; 26B;         Q30; Allradantrieb;
                             e5*2007/46*1030*..                                  26J; 27F                    Frontantrieb;
                                                             225/55R17 97        11A; 24J; 248; 26B;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 26J; 27F                    12A; 51A; 7FY; 7NS;
                                                             235/55R17 99        11A; 24J; 244; 247;         71C; 71K; 721; 725;
                                                                                 26B; 26J; 27F               73C; 74A; 76S
                                                             245/50R17 99        11A; 24C; 244; 247;
                                                                                 26B; 26J; 27F
                                                             255/50R17 101       11A; 24C; 24D; 26B;
                                                                                 26J; 27F




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N16
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 50 NISSAN                                                Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.03.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               H15          e11*2007/46*2977*..,  125       215/60R17 96        11A; 26B; 26N; 27F      QX30; Allradantrieb;
                            e5*2007/46*1030*..              225/55R17 97        11A; 248; 26B; 26N;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                27F                     12A; 51A; 7FY; 7NS;
                                                            225/60R17 99        11A; 248; 26B; 26N;     71C; 71K; 721; 725;
                                                                                27F                     73C; 74A; 76S
                                                            235/55R17 99        11A; 246; 248; 26B;
                                                                                26J; 27F


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
§22 51746*16




                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N16
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 50 NISSAN                                                 Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 15.03.2023
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                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend is t. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
§22 51746*16




                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im obe n
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrz euges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche s ind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N16
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 50 NISSAN                                                Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.03.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 8
               27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
§22 51746*16




                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               7FY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 40700 6W Y0A ( nur e11*2007/46*2977*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                    muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7NS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 40700 5D A0C (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N16
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 50 NISSAN                                                    Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 15.03.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      NISSAN
                      Fahrzeugtyp:     H15
                      Genehm.Nr.:      e5*2007/46*1030*..
                      Handelsbez.:     Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                            26B                       x = 350              y = 250                  VA
                            26P                       x = 250              y = 150                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Im Bereich                 Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]       bis [mm]           um [mm]
                            27H                    x = 230        y = 220               8                HA
§22 51746*16




                            26N                    x = 350        y = 250               8                VA
                            26J                    x = 350        y = 250              30                VA
                            27F                    x = 280        y = 270              30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N16
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 50 NISSAN                                                    Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 15.03.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      NISSAN
                      Fahrzeugtyp:     H15
                      Genehm.Nr.:      e5*2007/46*1030*..
                      Handelsbez.:     Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                            26B                       x = 350              y = 300                  VA
                            26P                       x = 300              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Im Bereich                 Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]       bis [mm]           um [mm]
                            27F                    x = 300        y = 250              20                HA
§22 51746*16




                            26J                    x = 350        y = 300              25                VA
                            26N                    x = 350        y = 300               8                VA
                            27H                    x = 300        y = 250               8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N16
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 50 NISSAN                                                    Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 15.03.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      NISSAN
                      Fahrzeugtyp:     H15
                      Genehm.Nr.:      e11*2007/46*2977*..
                      Handelsbez.:     Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30

                      Variante(n):     Allradantrieb, Frontantrieb, Q30

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                            26B                       x = 350              y = 250                  VA
                            26P                       x = 250              y = 150                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Im Bereich                 Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]       bis [mm]           um [mm]
                            27H                    x = 230        y = 220               8                HA
§22 51746*16




                            26N                    x = 350        y = 250               8                VA
                            26J                    x = 350        y = 250              30                VA
                            27F                    x = 280        y = 270              30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N16
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 50 NISSAN                                                    Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 15.03.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 8 von 8

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      NISSAN
                      Fahrzeugtyp:     H15
                      Genehm.Nr.:      e11*2007/46*2977*..
                      Handelsbez.:     Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30

                      Variante(n):     Allradantrieb, QX30

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                            26B                       x = 350              y = 300                  VA
                            26P                       x = 300              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Im Bereich                 Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]       bis [mm]           um [mm]
                            27F                    x = 300        y = 250              20                HA
§22 51746*16




                            26J                    x = 350        y = 300              25                VA
                            26N                    x = 350        y = 300               8                VA
                            27H                    x = 300        y = 250               8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.