Gutachten 366-0281-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51746 ANLAGE: 50 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.04.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 22 Fahrzeughersteller : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 27 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum TTZ78BP27ED666 PCD112 ET27 ohne 66,6 810 2251 01/18 TTZ78BP27EO666 PCD112 ET27 ohne 66,6 810 2251 01/18 TTZ78GA27ED666 PCD112 ET27 ohne 66,6 810 2251 01/18 TTZ78GA27EO666 PCD112 ET27 ohne 66,6 810 2251 01/18 TTZ78SA27ED666 PCD112 ET27 ohne 66,6 810 2251 01/18 TTZ78SA27EO666 PCD112 ET27 ohne 66,6 810 2251 01/18 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 203 CL; 170; 203; 209; 210 K; 203 K; 202; H0; 171; 208; 210 Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJMH Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 211K; 204 K; 211; 172; 212; 204 X; 245G; R1EC; 204; R1ES Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJMM Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : H0; 170; 171; 202; 203; 203 CL; 203 K; 208; 209; 210; 210 K 130 Nm für Typ : 172; 204; 204 K; 211; 211K; 245G 150 Nm für Typ : R1EC; R1ES 150 Nm ( GLC ) für Typ : 204 X 150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51746 ANLAGE: 50 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.04.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 22 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/60R17 96 11A; 248; 26B; 26N; Sportfahrwerk; GLA; 27H; 27I nicht Offroad- 225/55R17 97 11A; 246; 248; 26B; Fahrwerk; Fahrdynamik- 26N; 27B; 27H Paket; Allradantrieb; 225/60R17 99 11A; 246; 248; 26B; Frontantrieb; 26N; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 235/55R17 99 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 7AC; 7BU; 26J; 27B; 27F 71C; 71K; 721; 725; 235/60R17 102 11A; 24J; 248; 26B; 73C; 74A; 76S; 77E; 26J; 27B; 27F 4B8 245/50R17 99 11A; 24J; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 245/55R17 102 11A; 24J; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 255/50R17 101 11A; 242; 244; 245; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 255/55R17 104 11A; 242; 244; 245; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/60R17 96 11A; 246; 248 nicht Sportfahrwerk; 225/55R17 97 11A; 24J; 248; 27I GLA; nicht 225/60R17 99 11A; 24J; 248; 27I Fahrdynamik Paket; 235/55R17 99 11A; 24J; 244; 27H; 27I Offroad-Fahrwerk; Allradantrieb; 235/60R17 102 11A; 24J; 244; 27H; 27I Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 245/50R17 99 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 7AC; 7BU; 26P; 27B; 27H 71C; 71K; 721; 725; 245/55R17 102 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74A; 76S; 77E; 26P; 27B; 27H 4B8 255/50R17 101 11A; 24C; 244; 247; 26P; 27B; 27F 255/55R17 104 11A; 24C; 244; 247; 26P; 27B; 27F Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51746 ANLAGE: 50 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.04.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 22 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/60R17 96 11A; 246; 248; 26B; nicht Sportfahrwerk; 26N; 27H; 27I GLA; nicht 225/55R17 97 11A; 24J; 244; 26B; Fahrdynamik Paket; 26N; 27B; 27H nicht Offroad- 225/60R17 99 11A; 24J; 244; 26B; Fahrwerk; 26N; 27B; 27F Komfortfahrwerk; 235/55R17 99 11A; 24J; 244; 247; Allradantrieb; 26B; 26J; 27B; 27F Frontantrieb; 235/60R17 102 11A; 24J; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26J; 27B; 27F 12A; 51A; 7AC; 7BU; 245/50R17 99 11A; 24C; 244; 247; 71C; 71K; 721; 725; 26B; 26J; 27B; 27F 73C; 74A; 76S; 77E; 245/55R17 102 11A; 24C; 244; 247; 4B8 26B; 26J; 27B; 27F 255/50R17 101 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 255/55R17 104 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H0 e1*92/53*0001*.., 55 - 110 215/45R17 87 11A; 21B; 21J 10B; 11B; 11G; 11H; G363 55 - 145 225/45R17-90 11A; 21B; 21J; 22B 12A; 51A; 71C; 71K; 235/40R17-90 11A; 21B; 21J; 22B; 721; 725; 73C; 74A 22F; 22G; 66A; 684 245/40R17-91 11A; 21B; 21J; 22B; 22F; 66B 245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 22G; 57F; 66B; 687 125 - 145 215/45R17 11A; 21B; 21J; 631 202 e1*93/81*0034*.. 55 - 100 215/45R17 87 11A; 21B; 21J 10B; 11B; 11G; 11H; 55 - 145 225/45R17-90 11A; 21B; 21J; 22B 12A; 51A; 71C; 71K; 235/40R17-90 11A; 21B; 21J; 22B; 721; 725; 73C; 74A 22F; 22G; 24J; 66A; 684 245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 22G; 57F; 66B; 681; 687 110 - 145 215/45R17 11A; 21B; 21J; 631 203 e1*98/14*0139*.. 170 - 260 215/45R17 11A; 21B; 22B; 22L; Nur C 32 AMG; Nur C 51G; 52J 30 CDI AMG; 225/45R17 11A; 21B; 22B; 22L; Heckantrieb; 24J; 24M; 51G; 68E; 10B; 11B; 11G; 11H; 687 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51746 ANLAGE: 50 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.04.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 22 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 203 e1*98/14*0139*.. 75 - 125 215/45R17 87W 11A; 21B; 22B; 22L; Heckantrieb; 51J; 681 10B; 11B; 11G; 11H; 75 - 160 215/45R17 87Y 11A; 21B; 22B; 22L; 12A; 51A; 71C; 71K; 51J; 681 721; 725; 73C; 74A 235/40R17 90 11A; 21B; 22B; 22L; 24J; 24M; 66A; 684 75 - 200 225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 22L; 24J; 24M; 68E; 687 203 e1*98/14*0139*.. 125 - 200 225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 22L; Nur 4-MATIC; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A 203 CL e1*98/14*0159*.. 170 225/45R17 11A; 21B; 21L; 22B; Nur C 30 CDI AMG; Nur 22L; 24J; 51G bis e1*98/14*0159*18; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A 203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 145 215/45R17 87W 11A; 21B; 22L; 51J; Nicht C 30 CDI AMG; 681; 684 Nur bis 75 - 160 215/45R17 87Y 11A; 21B; 22L; 51J; e1*98/14*0159*18; 681; 684 Heckantrieb; 235/40R17 90 11A; 21B; 21L; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; 22L; 24J; 66A; 684 12A; 51A; 71C; 71K; 75 - 200 225/45R17 91 11A; 21B; 21L; 22B; 721; 725; 73C; 74A 22L; 24J; 68E; 687 203 K e1*98/14*0158*.. 125 - 200 225/45R17 91 11A; 21B; 21L; 22B; Nur 4-MATIC; 22L; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A 203 K e1*98/14*0158*.. 75 - 125 215/45R17 87W 11A; 21B; 51J; 57E; Heckantrieb; 681 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R17 90W 11A; 21B; 21L; 22B; 12A; 51A; 71C; 71K; 22L; 24J; 66A; 684 721; 725; 73C; 74A 75 - 160 235/40R17 90Y 11A; 21B; 21L; 22B; 22L; 24J; 66A; 684 75 - 200 225/45R17 91 11A; 21B; 21L; 22B; 22L; 24J; 68E; 687 203 K e1*98/14*0158*.. 170 - 260 205/50R17 11A; 21B; 21L; 22B; Nur C 32 AMG; Nur C 22L; 24J; 51G; 52J 30 CDI AMG; 225/45R17 11A; 21B; 21L; 22B; Heckantrieb; 22L; 24J; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R17 90Y 11A; 21B; 21L; 22B; 12A; 51A; 71C; 71K; 22L; 24J; 66A; 684 721; 725; 73C; 74A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51746 ANLAGE: 50 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.04.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 22 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 155 205/55R17 95 nicht Coupe; nicht Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. Allradantrieb; 11A; 24J; neue C-Klasse; 248; 26B; 26J Kombilimousine; 215/50R17 95 nicht Coupe; nicht Limousine; Allradantrieb; 11A; 24C; Allradantrieb; 244; 26B; 26J; 27I Heckantrieb; nicht 215/55R17 94 nicht Coupe; nicht Hybrid; Allradantrieb; 11A; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 244; 26B; 26J; 27I 12A; 51A; 7AC; 7FG; 85 - 245 225/50R17 98 11A; 24C; 244; 247; 71C; 71K; 721; 725; 26B; 26J; 27H; 27I 73C; 74A; 76S; 77E; 235/45R17 94Y 11A; 24C; 244; 26B; 4B8 26J; 27I 235/50R17 96 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27H 245/45R17 95Y 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27H; 27I 204 e1*2001/116*0431*.. 150 - 155 225/50R17 98Y 11A; 24C; 244; 247; Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. 26B; 26J; 27H; 27I neue C-Klasse; 235/45R17 94Y 11A; 24C; 244; 26B; Kombilimousine; 26J; 27I; 5HI Limousine; 235/50R17 96Y 11A; 24C; 244; 247; Heckantrieb; nur 26B; 26J; 27B; 27H Hybrid; 245/45R17 95Y 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26J; 27H; 27I 12A; 51A; 7AC; 7FG; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76S; 77E; 4B8 204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 225/45R17 91W 11A; 21P; 22I; 22M; Nur 4-MATIC; bis 24J; 24M e1*2001/116*0457*24; 235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 22M; Kombi; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AC; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76S; 77E; 4B8 204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 225 225/45R17 91Y 11A; 21P; 22I; 22M; bis 24J; 24M e1*2001/116*0457*24; 235/45R17 97 11A; 21P; 22I; 22M; Kombi; Heckantrieb; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AC; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76S; 77E; 4B8 Verkaufsbezeichnung: CLC-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 150 215/45R17 87W 51J Ab e1*98/14*0159*19; 75 - 200 225/45R17 91 11A; 21P Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51746 ANLAGE: 50 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.04.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 22 Verkaufsbezeichnung: CLK-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 209 e1*98/14*0184*.. 225 - 270 225/45R17 51G Nur CLK 500; Nur CLK 55 AMG; Cabrio; Coupe; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AB; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76S 209 e1*98/14*0184*.. 100 - 200 225/45R17 91 Cabrio; Coupe; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AB; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76S Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 180 225/50R17 93W 11A; 24J; 26B; 26N; Coupé; Cabrio; 27P Allradantrieb; 225/55R17 97W 11A; 24J; 26B; 26N; Heckantrieb; 27P 10B; 11B; 11G; 11H; 235/50R17 96W ohne 12A; 51A; 7MT; 71C; Radhausverbreiterung 71K; 721; 725; 73C; (Flap) Serie; 11A; 24J; 74A; 76S 248; 26B; 26J; 27H; 27P 235/50R17 96W mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie; 11A; 24J; 26B; 26J; 27H; 27P 245/50R17 99W 11A; 22Q; 24J; 24M; 26B; 26J; 27H R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 190 225/50R17 98 11A; 24J; 26B; 26N; Baureihe W213; nicht 27P All Terrain; 225/55R17 101 11A; 24J; 26B; 26N; Allradantrieb; 27P Heckantrieb; 225/55R17 97W 11A; 24J; 26B; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H; 27P; 5IM 12A; 51A; 7MT; 71C; 235/50R17 100 mit 71K; 721; 725; 73C; Radhausverbreiterung 74A; 76S (Flap) Serie; 11A; 24J; 26B; 26J; 27H; 27P 235/50R17 100 ohne Radhausverbreiterung (Flap) Serie; 11A; 24J; 248; 26B; 26J; 27H; 27P 245/50R17 99 11A; 22Q; 24J; 24M; 26B; 26J; 27H Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51746 ANLAGE: 50 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.04.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 22 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 210 e1*93/81*0022*.. 150 - 165 235/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; nicht für gepanzerte 24M; 51G Fz; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A 210 e1*93/81*0022*.. 55 - 110 215/45R17 5ET; 631 nicht für gepanzerte 215/45R17 87 57E; 681; 684 Fz; Heckantrieb; 55 - 125 225/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R17 91 11A; 22B; 24M; 57F; 12A; 51A; 71C; 71K; 66B; 681; 687 721; 725; 73C; 74A 55 - 205 235/45R17 nicht E36 AMG 200kW; nicht E420/430 m. Sonderschutz; 10N; 51G 130 - 165 225/45R17 91W 245/40R17 91W 11A; 22B; 24M; 57F; 66B; 681; 687 210 K e1*93/81*0033*.. 150 - 165 235/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; Allradantrieb; 51G 10B; 10S; 11B; 11G; 245/45R17-95 11A; 21B; 22B; 24J; 11H; 12A; 51A; 71C; 24M 71K; 721; 725; 73C; 74A 211 e1*2001/116*0183*.. 130 - 200 225/50R17 94 Nur 4-MATIC; 235/45R17 94 Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 51J; 7AA; 7NX; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76R; 76S; 4DI 211K e1*2001/116*0213*.. 130 225/50R17 94 5HI; 51J Nur 4-MATIC; 235/45R17 94 5HI; 51J Allradantrieb; 130 - 200 225/50R17 98 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 97 51J 12A; 51A; 7AA; 7NX; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76R; 76S; 4DI Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51746 ANLAGE: 50 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.04.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 22 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 190 215/55R17 98 11A; 26B; 26N Baureihe W213; 225/50R17 98 11A; 24J; 26B; 26N; Allradantrieb; 27P Heckantrieb; 225/55R17 97 11A; 24J; 26B; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H; 27P 12A; 51A; 7AC; 7MT; 235/50R17 100 mit 71C; 71K; 721; 725; Radhausverbreiterung 73C; 74A; 76S; 4B8 (Flap) Serie; 11A; 24J; 26B; 26J; 27H; 27P 235/50R17 100 ohne Radhausverbreiterung (Flap) Serie; 11A; 24J; 248; 26B; 26J; 27H; 27P 245/50R17 99 11A; 22Q; 24J; 24M; 26B; 26J; 27H Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 235/65R17 104 12R GLC; Kombilimousine; 245/65R17 107 11A; 12A; 24J Allradantrieb; 255/60R17 106 11A; 12A; 24J; 248 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7AC; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76S; 4B8 Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ CLK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 208 e1*96/27*0054*.. 100 - 142 215/45R17 11A; 21B; 24J; 631 Cabrio; Coupe; 100 - 160 235/40R17 11A; 21B; 21J; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 631; 66A; 684 12A; 51A; 71C; 71K; 245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F; 721; 725; 73C; 74A 66B; 681; 687 100 - 255 215/45R17 11A; 21B; 24J; 51G 225/45R17 11A; 21B; 21J; 24C; 24M; 631 Verkaufsbezeichnung: SLK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 170 e1*95/54*0039*.. 100 - 142 215/45R17 87 11A; 21B; 24C; 24N 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 90 11A; 21B; 24C; 24N 12A; 51A; 71C; 71K; 235/40R17 90 11A; 21B; 24C; 24N; 721; 725; 73C; 74A 66A; 684 100 - 160 225/45R17 11A; 21B; 24C; 24N; 51G 245/40R17 91 11A; 22B; 24N; 57F; 66B; 681; 687 145 - 160 235/40R17 90W 11A; 21B; 24C; 24N; 66A; 684 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51746 ANLAGE: 50 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.04.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 22 Verkaufsbezeichnung: SLK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 171 e1*2001/116*0262*.. 120 - 225 205/50R17 89 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 87W 12A; 51A; 71C; 71K; 225/45R17 91 721; 725; 73C; 74A; 235/45R17 93 11A; 21P; 24J; 24N 4DM Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 205/50R17 89 11A; 26P; 260 Cabrio; Heckantrieb; 215/45R17 87 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91 11A; 26P; 260 12A; 51A; 7AC; 71C; 235/45R17 94 11A; 246; 26B; 260 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76S; 4B8 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51746 ANLAGE: 50 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.04.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 22 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51746 ANLAGE: 50 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.04.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 22 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51746 ANLAGE: 50 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.04.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 22 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 4B8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 7200 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51746 ANLAGE: 50 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.04.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 22 4DI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 002 540 6717 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 4DM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 4100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1460kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 66B) Sofern Reifen der Größe 245/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse: 245/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51746 ANLAGE: 50 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.04.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 22 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse: 235/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R17 Hinterachse: 245/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R17 Hinterachse: 255/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51746 ANLAGE: 50 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.04.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 22 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht unterschritten wird. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7AA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 002 540 8017 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7AB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 003 540 0217 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 0030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7BU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 1804 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7FG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 1804 ( nur e1*2001/116*0431*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7MT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 2102 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7NX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 005 542 23 18 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51746 ANLAGE: 50 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.04.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 22 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1ES Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27P x = 280 y = 400 HA 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51746 ANLAGE: 50 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.04.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 22 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 212 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Baureihe W213 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27P x = 280 y = 400 HA 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 280 y = 400 8 HA 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27F x = 280 y = 400 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51746 ANLAGE: 50 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.04.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 22 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 240 y = 285 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA 26J x = 300 y = 350 30 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51746 ANLAGE: 50 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.04.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 22 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1EC Genehm.Nr.: e1*2007/46*1666*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27P x = 280 y = 400 HA 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51746 ANLAGE: 50 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.04.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 22 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 280 y = 240 VA 27B x = 300 y = 280 HA 27I x = 250 y = 200 HA 26B x = 350 y = 340 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 340 25 VA 26N x = 350 y = 340 8 VA 27F x = 300 y = 280 30 HA 27H x = 300 y = 280 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51746 ANLAGE: 50 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.04.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 22 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): GLA, Offroad-Fahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 280 y = 240 VA 27B x = 300 y = 280 HA 27I x = 250 y = 200 HA 26B x = 350 y = 340 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 340 11 VA 26N x = 350 y = 340 8 VA 27F x = 300 y = 280 20 HA 27H x = 300 y = 280 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51746 ANLAGE: 50 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.04.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 22 Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: 172 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*.. Handelsbez.: SLK / SLC Variante(n): Cabrio, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 250 VA 26B x = 300 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 300 8 VA 26J x = 300 y = 300 18 VA 27H x = 280 y = 300 8 HA 27F x = 280 y = 300 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.