Gutachten 366-0064-18-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52096 ANLAGE: 5 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTZ7-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 18 Fahrzeughersteller : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 27 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum TTZ78BP27CED666 PCD112 ET27 ohne 66,6 810 2141 04/18 TTZ78GA27CED66 PCD112 ET27 ohne 66,6 810 2141 04/18 6 TTZ78GP27CED66 PCD112 ET27 ohne 66,6 810 2141 04/18 6 TTZ78SA27CED666 PCD112 ET27 ohne 66,6 810 2141 04/18 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJMM Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : 172; 204 K 150 Nm für Typ : R1ES 155 Nm für Typ : 204 erhöhtes Anzugsmoment; 204 K erhöhtes Anzugsmoment 160 Nm für Typ : 245G erhöhtes Anzugsmoment 170 Nm für Typ : R1EC erhöhtes Anzugsmoment; 204 X erhöhtes Anzugsmoment; 212 erhöhtes Anzugsmoment Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0064-18-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52096 ANLAGE: 5 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTZ7-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 18 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/60R17 96 11A; 248; 26B; 26N; erhöhtes 27H; 27I Anzugsmoment 160 Nm; Sportfahrwerk; 225/55R17 97 11A; 246; 248; 26B; GLA; nicht Offroad- 26N; 27B; 27H Fahrwerk; Fahrdynamik- 225/60R17 99 11A; 246; 248; 26B; Paket; Allradantrieb; 26N; 27B; 27F Frontantrieb; 235/55R17 99 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 27B; 27F 12A; 51A; 7AC; 7BU; 235/60R17 102 11A; 24J; 248; 26B; 71C; 71K; 721; 725; 26J; 27B; 27F 73C; 74A; 740; 76S; 245/50R17 99 11A; 24J; 244; 247; 77E; 4B8 26B; 26J; 27B; 27F 245/55R17 102 11A; 24J; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 255/50R17 101 11A; 242; 244; 245; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 255/55R17 104 11A; 242; 244; 245; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/60R17 96 11A; 246; 248 erhöhtes Anzugsmoment 225/55R17 97 11A; 24J; 248; 27I 160 Nm; nicht 225/60R17 99 11A; 24J; 248; 27I Sportfahrwerk; GLA; 235/55R17 99 11A; 24J; 244; 27H; 27I nicht Fahrdynamik Paket; Offroad- 235/60R17 102 11A; 24J; 244; 27H; 27I Fahrwerk; Allradantrieb; 245/50R17 99 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb; 26P; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 245/55R17 102 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 7AC; 7BU; 26P; 27B; 27H 71C; 71K; 721; 725; 255/50R17 101 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74A; 740; 76S; 26P; 27B; 27F 77E; 4B8 255/55R17 104 11A; 24C; 244; 247; 26P; 27B; 27F Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0064-18-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52096 ANLAGE: 5 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTZ7-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 18 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/60R17 96 11A; 246; 248; 26B; erhöhtes 26N; 27H; 27I Anzugsmoment 160 Nm; nicht 225/55R17 97 11A; 24J; 244; 26B; Sportfahrwerk; GLA; 26N; 27B; 27H nicht Fahrdynamik 225/60R17 99 11A; 24J; 244; 26B; Paket; nicht Offroad- 26N; 27B; 27F Fahrwerk; 235/55R17 99 11A; 24J; 244; 247; Komfortfahrwerk; 26B; 26J; 27B; 27F Allradantrieb; 235/60R17 102 11A; 24J; 244; 247; Frontantrieb; 26B; 26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 245/50R17 99 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 7AC; 7BU; 26B; 26J; 27B; 27F 71C; 71K; 721; 725; 245/55R17 102 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74A; 740; 76S; 26B; 26J; 27B; 27F 77E; 4B8 255/50R17 101 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 255/55R17 104 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 150 - 155 225/50R17 98Y 11A; 24C; 244; 247; erhöhtes 204 K e1*2001/116*0457*.. 26B; 26J; 27H; 27I Anzugsmoment 155 Nm; Nur Baureihe 235/45R17 94Y 11A; 24C; 244; 26B; 205; neue C-Klasse; 26J; 27I; 5HI Kombilimousine; 235/50R17 96Y 11A; 24C; 244; 247; Limousine; 26B; 26J; 27B; 27H Heckantrieb; nur 245/45R17 95Y 11A; 24C; 244; 247; Hybrid; 26B; 26J; 27H; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AC; 7FG; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76S; 77E; 4B8 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0064-18-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52096 ANLAGE: 5 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTZ7-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 18 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 155 205/55R17 95 nicht Coupe; nicht erhöhtes 204 K e1*2001/116*0457*.. Allradantrieb; 11A; 24J; Anzugsmoment 248; 26B; 26J 155 Nm; Nur Baureihe 205; neue C-Klasse; 215/50R17 95 nicht Coupe; nicht Kombilimousine; Allradantrieb; 11A; 24C; Limousine; 244; 26B; 26J; 27I Allradantrieb; 215/55R17 94 nicht Coupe; nicht Heckantrieb; nicht Allradantrieb; 11A; 24C; Hybrid; 244; 26B; 26J; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 85 - 245 225/50R17 98 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 7AC; 7FG; 26B; 26J; 27H; 27I 71C; 71K; 721; 725; 235/45R17 94Y 11A; 24C; 244; 26B; 73C; 74A; 740; 76S; 26J; 27I 77E; 4B8 235/50R17 96 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27H 245/45R17 95Y 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27H; 27I 204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 225 225/45R17 91Y 11A; 21P; 22I; 22M; bis 24J; 24M e1*2001/116*0457*24; 235/45R17 97 11A; 21P; 22I; 22M; Kombi; Heckantrieb; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AC; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76S; 77E; 4B8 204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 225/45R17 91W 11A; 21P; 22I; 22M; Nur 4-MATIC; bis 24J; 24M e1*2001/116*0457*24; 235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 22M; Kombi; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AC; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76S; 77E; 4B8 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 220 225/50R17 93W 11A; 24J; 26B; 26N; erhöhtes 27P Anzugsmoment 170 Nm; Coupé; Cabrio; 225/55R17 97W 11A; 24J; 26B; 26N; Allradantrieb; 27P Heckantrieb; 235/50R17 96W ohne 10B; 11B; 11G; 11H; Radhausverbreiterung 12A; 51A; 7MT; 71C; (Flap) Serie; 11A; 24J; 71K; 721; 725; 73C; 248; 26B; 26J; 27H; 74A; 740; 76S 27P 235/50R17 96W mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie; 11A; 24J; 26B; 26J; 27H; 27P 245/50R17 99W 11A; 22Q; 24J; 24M; 26B; 26J; 27H Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0064-18-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52096 ANLAGE: 5 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTZ7-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 18 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 190 225/50R17 98 11A; 24J; 26B; 26N; Baureihe W213; nicht 27P All Terrain; 225/55R17 101 11A; 24J; 26B; 26N; Allradantrieb; 27P Heckantrieb; 225/55R17 97W 11A; 24J; 26B; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H; 27P; 5IM 12A; 51A; 7MT; 71C; 235/50R17 100 mit 71K; 721; 725; 73C; Radhausverbreiterung 74A; 76S (Flap) Serie; 11A; 24J; 26B; 26J; 27H; 27P 235/50R17 100 ohne Radhausverbreiterung (Flap) Serie; 11A; 24J; 248; 26B; 26J; 27H; 27P 245/50R17 99 11A; 22Q; 24J; 24M; 26B; 26J; 27H 212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 220 215/55R17 98 11A; 26B; 26N erhöhtes Anzugsmoment 225/50R17 98 11A; 24J; 26B; 26N; 170 Nm; Baureihe 27P W213; nicht E300de; 225/55R17 97 11A; 24J; 26B; 26N; Allradantrieb; 27P Heckantrieb; 235/50R17 100 mit 10B; 11B; 11G; 11H; Radhausverbreiterung 12A; 51A; 7AC; 7MT; (Flap) Serie; 11A; 24J; 71C; 71K; 721; 725; 26B; 26J; 27H; 27P 235/50R17 100 ohne 73C; 74A; 740; 76S; Radhausverbreiterung 4B8 (Flap) Serie; 11A; 24J; 248; 26B; 26J; 27H; 27P 245/50R17 99 11A; 22Q; 24J; 24M; 26B; 26J; 27H Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 235/65R17 104 12R erhöhtes Anzugsmoment 245/65R17 107 11A; 12A; 24J 170 Nm; GLC; 255/60R17 106 11A; 12A; 24J; 248 Kombilimousine; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7AC; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76S; 854; 4B8 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0064-18-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52096 ANLAGE: 5 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTZ7-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 18 Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 205/50R17 89 11A; 26P; 260 Cabrio; Heckantrieb; 215/45R17 87 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91 11A; 26P; 260 12A; 51A; 7AC; 71C; 235/45R17 94 11A; 246; 26B; 260 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76S; 4B8 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0064-18-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52096 ANLAGE: 5 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTZ7-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 18 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0064-18-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52096 ANLAGE: 5 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTZ7-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 18 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0064-18-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52096 ANLAGE: 5 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTZ7-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 18 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 4B8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 7200 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1460kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0064-18-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52096 ANLAGE: 5 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTZ7-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 18 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 0030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7BU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 1804 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7FG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 1804 ( nur e1*2001/116*0431*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7MT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 2102 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 854) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360mm an der Vorderachse nicht zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0064-18-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52096 ANLAGE: 5 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTZ7-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 18 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1EC Genehm.Nr.: e1*2007/46*1666*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0064-18-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52096 ANLAGE: 5 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTZ7-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 18 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 280 y = 240 VA 27B x = 300 y = 280 HA 27I x = 250 y = 200 HA 26B x = 350 y = 340 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 340 25 VA 26N x = 350 y = 340 8 VA 27F x = 300 y = 280 30 HA 27H x = 300 y = 280 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0064-18-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52096 ANLAGE: 5 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTZ7-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 18 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 212 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Baureihe W213 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0064-18-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52096 ANLAGE: 5 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTZ7-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 18 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): GLA, Offroad-Fahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 280 y = 240 VA 27B x = 300 y = 280 HA 27I x = 250 y = 200 HA 26B x = 350 y = 340 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 340 11 VA 26N x = 350 y = 340 8 VA 27F x = 300 y = 280 20 HA 27H x = 300 y = 280 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0064-18-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52096 ANLAGE: 5 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTZ7-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 18 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 K Genehm.Nr.: e1*2001/116*0457*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 240 y = 285 VA 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 350 30 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0064-18-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52096 ANLAGE: 5 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTZ7-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 18 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 240 y = 285 VA 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 350 30 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0064-18-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52096 ANLAGE: 5 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTZ7-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 18 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1ES Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0064-18-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52096 ANLAGE: 5 DAIMLER, MERCEDES Radtyp: TTZ7-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 18 Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: 172 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*.. Handelsbez.: SLK / SLC Variante(n): Cabrio, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 250 VA 26B x = 300 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 300 8 VA 26J x = 300 y = 300 18 VA 27H x = 280 y = 300 8 HA 27F x = 280 y = 300 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.