Gutachten 366-0281-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 49 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 31 Fahrzeughersteller DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 27 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TTZ78BP27EC666 PCD112 ET27 ohne 66,6 810 2251 01/18 TTZ78BP27ED666 PCD112 ET27 ohne 66,6 810 2251 01/18 TTZ78BP27EO666 PCD112 ET27 ohne 66,6 810 2251 01/18 TTZ78GA27E C666 PCD112 ET27 ohne 66,6 810 2251 01/18 TTZ78GA27E D666 PCD112 ET27 ohne 66,6 810 2251 01/18 TTZ78GA27E O666 PCD112 ET27 ohne 66,6 810 2251 01/18 TTZ78SA27EC666 PCD112 ET27 ohne 66,6 810 2251 01/18 TTZ78SA27ED666 PCD112 ET27 ohne 66,6 810 2251 01/18 §22 51746*14 TTZ78SA27EO666 PCD112 ET27 ohne 66,6 810 2251 01/18 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), MERCEDES -BENZ Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 203 K; 171; 210; 208; 203; H0; 209; 202; 203 CL; 210 K; 170 Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJMH Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 204; 172; F2B; R1EC; 212; 245G; F2CLA; R2CW; 211K; 211; 204 X; 204 K; R2CS Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJMM Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : H0; 170; 171; 202; 203; 203 CL; 203 K; 208; 209; 210; 210 K 130 Nm für Typ : F2B; F2CLA; 172; 204 K; 211; 211K 150 Nm für Typ : R2CS; R2CW 155 Nm für Typ : 204 erhöhtes Anzugsmoment; 204 K erhöhtes Anzugsmoment 160 Nm für Typ : 245G erhöhtes Anzugsmoment Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 49 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 31 170 Nm für Typ : R1EC erhöhtes Anzugsmoment; 204 X erhöhtes Anzugsmoment; 212 erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/60R17 96 11A; 246; 248; 26B; erhöhtes 26N; 27H; 27I Anzugsmoment 160 Nm; nicht 225/55R17 97 11A; 24J; 244; 26B; Sportfahrwerk; GLA; 26N; 27B; 27H nicht Fahrdynamik 225/60R17 99 11A; 24J; 244; 26B; Paket; nicht Offroad- 26N; 27B; 27F Fahrwerk; 235/55R17 99 11A; 24J; 244; 247; Komfortfahrwerk; 26B; 26J; 27B; 27F Allradantrieb; 235/60R17 102 11A; 24J; 244; 247; Frontantrieb; 26B; 26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 245/50R17 99 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 7AC; 7BU; 26B; 26J; 27B; 27F 71C; 71K; 721; 725; 245/55R17 102 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74A; 740; 76S; 26B; 26J; 27B; 27F 77E; 4B8 255/50R17 101 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 255/55R17 104 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F §22 51746*14 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/60R17 96 11A; 248; 26B; 26N; erhöhtes 27H; 27I Anzugsmoment 160 Nm; Sportfahrwerk; 225/55R17 97 11A; 246; 248; 26B; GLA; nicht Offroad- 26N; 27B; 27H Fahrwerk; Fahrdynamik- 225/60R17 99 11A; 246; 248; 26B; Paket; Allradantrieb; 26N; 27B; 27F Frontantrieb; 235/55R17 99 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 27B; 27F 12A; 51A; 7AC; 7BU; 235/60R17 102 11A; 24J; 248; 26B; 71C; 71K; 721; 725; 26J; 27B; 27F 73C; 74A; 740; 76S; 245/50R17 99 11A; 24J; 244; 247; 77E; 4B8 26B; 26J; 27B; 27F 245/55R17 102 11A; 24J; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 255/50R17 101 11A; 242; 244; 245; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 255/55R17 104 11A; 242; 244; 245; 247; 26B; 26J; 27B; 27F Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 49 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 31 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/60R17 96 11A; 246; 248 erhöhtes Anzugsmoment 225/55R17 97 11A; 24J; 248; 27I 160 Nm; nicht 225/60R17 99 11A; 24J; 248; 27I Sportfahrwerk; GLA; 235/55R17 99 11A; 24J; 244; 27H; nicht Fahrdynamik 27I Paket; Offroad- 235/60R17 102 11A; 24J; 244; 27H; Fahrwerk; 27I Allradantrieb; 245/50R17 99 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb; 26P; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 245/55R17 102 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 7AC; 7BU; 26P; 27B; 27H 71C; 71K; 721; 725; 255/50R17 101 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74A; 740; 76S; 26P; 27B; 27F 77E; 4B8 255/55R17 104 11A; 24C; 244; 247; 26P; 27B; 27F Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB; Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2B e1*2007/46*1909*.. 85 - 165 215/65R17 99 11A; 24J; 24M; 26B GLB-KLASSE; 225/65R17 101 11A; 24C; 24D; 26B; Allradantrieb; 26N Frontantrieb; §22 51746*14 235/60R17 102 11A; 24C; 24D; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N 12A; 51A; 7OK; 71C; 245/55R17 102 11A; 24C; 24D; 26B; 71K; 721; 725; 73C; 26J 74A; 76S; 855 255/55R17 104 11A; 24C; 24D; 26B; 26J F2B e1*2007/46*1909*.. 85 - 165 215/65R17 99 11A; 24C; 244; 247; GLA-KLASSE; 26B Allradantrieb; 225/60R17 99 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb; inkl. 26B Hybrid; 225/65R17 101 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B 12A; 51A; 7OK; 71C; 235/60R17 102 11A; 24C; 24D; 26B; 71K; 721; 725; 73C; 26N 74A; 76S; 855 Verkaufsbezeichnung: C-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R2CS e1*2018/858*00017*.. 120 - 150 205/55R17 95 11A; 24J; 248; 26B; nicht All-Terrain; 26N; 5HR nicht C 300 e; 215/55R17 98 11A; 24J; 24M; 26B; Kombilimousine; 26J; 27I Allradantrieb; 120 - 195 225/50R17 98 11A; 24C; 244; 247; Heckantrieb; 26B; 26J; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 97 11A; 24J; 24M; 26B; 12A; 51A; 7PL; 71C; 26J; 27I 71K; 721; 725; 73C; 245/45R17 99 11A; 24C; 244; 247; 74A; 76S 26B; 26J; 27I Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 49 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 31 Verkaufsbezeichnung: C-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R2CS e1*2018/858*00017*.. 147 - 150 225/55R17 97 11A; 24J; 24M; 26B; All-Terrain; 26N; 27H Allradantrieb; 235/50R17 100 11A; 24J; 24M; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 27H 12A; 51A; 7PL; 71C; 245/50R17 99 11A; 24C; 244; 247; 71K; 721; 725; 73C; 26B; 26J; 27F 74A; 76S R2CW e1*2018/858*00016*.. 120 - 150 205/55R17 95 11A; 24J; 248; 26B; nicht C 300 e; nicht 26N; 5HR C 300 e 4MATIC; nicht 215/55R17 98 11A; 24J; 24M; 26B; C 400 e 4MATIC; 26J; 27I Limousine; 120 - 195 225/50R17 98 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb; 26B; 26J; 27I Heckantrieb; 235/45R17 97 11A; 24J; 24M; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 27I 12A; 51A; 7PL; 71C; 245/45R17 99 11A; 24C; 244; 247; 71K; 721; 725; 73C; 26B; 26J; 27I 74A; 76S Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H0 e1*92/53*0001*.., 55 - 110 215/45R17 87 11A; 21B; 21J 10B; 11B; 11G; 11H; G363 55 - 145 225/45R17-90 11A; 21B; 21J; 22B 12A; 51A; 71C; 71K; 235/40R17-90 11A; 21B; 21J; 22B; 721; 725; 73C; 74A; §22 51746*14 22F; 22G; 66A; 684 FKA 245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 22G; 57F; 66B; 687 245/40R17-91 11A; 21B; 21J; 22B; 22F; 66B 125 - 145 215/45R17 11A; 21B; 21J; 631 202 e1*93/81*0034*.. 55 - 100 215/45R17 87 11A; 21B; 21J 10B; 11B; 11G; 11H; 55 - 145 225/45R17-90 11A; 21B; 21J; 22B 12A; 51A; 71C; 71K; 235/40R17-90 11A; 21B; 21J; 22B; 721; 725; 73C; 74A; 22F; 22G; 24J; 66A; FKA 684 245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 22G; 57F; 66B; 681; 687 110 - 145 215/45R17 11A; 21B; 21J; 631 203 e1*98/14*0139*.. 75 - 125 215/45R17 87W 11A; 21B; 22B; 22L; Heckantrieb; 51J; 681 10B; 11B; 11G; 11H; 75 - 160 215/45R17 87Y 11A; 21B; 22B; 22L; 12A; 51A; 71C; 71K; 51J; 681 721; 725; 73C; 74A 235/40R17 90 11A; 21B; 22B; 22L; 24J; 24M; 66A; 684 75 - 200 225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 22L; 24J; 24M; 68E; 687 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 49 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 31 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 203 e1*98/14*0139*.. 170 - 260 215/45R17 11A; 21B; 22B; 22L; Nur C 32 AMG; Nur C 51G; 52J 30 CDI AMG; 225/45R17 11A; 21B; 22B; 22L; Heckantrieb; 24J; 24M; 51G; 68E; 10B; 11B; 11G; 11H; 687 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A 203 e1*98/14*0139*.. 125 - 200 225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 22L; Nur 4-MATIC; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A 203 CL e1*98/14*0159*.. 170 225/45R17 11A; 21B; 21L; 22B; Nur C 30 CDI AMG; Nur 22L; 24J; 51G bis e1*98/14*0159*18; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A 203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 145 215/45R17 87W 11A; 21B; 22L; 51J; Nicht C 30 CDI AMG; 681; 684 Nur bis 75 - 160 215/45R17 87Y 11A; 21B; 22L; 51J; e1*98/14*0159*18; 681; 684 Heckantrieb; 235/40R17 90 11A; 21B; 21L; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; §22 51746*14 22L; 24J; 66A; 684 12A; 51A; 71C; 71K; 75 - 200 225/45R17 91 11A; 21B; 21L; 22B; 721; 725; 73C; 74A 22L; 24J; 68E; 687 203 K e1*98/14*0158*.. 170 - 260 205/50R17 11A; 21B; 21L; 22B; Nur C 32 AMG; Nur C 22L; 24J; 51G; 52J 30 CDI AMG; 225/45R17 11A; 21B; 21L; 22B; Heckantrieb; 22L; 24J; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R17 90Y 11A; 21B; 21L; 22B; 12A; 51A; 71C; 71K; 22L; 24J; 66A; 684 721; 725; 73C; 74A 203 K e1*98/14*0158*.. 75 - 125 235/40R17 90W 11A; 21B; 21L; 22B; Heckantrieb; 22L; 24J; 66A; 684 10B; 11B; 11G; 11H; 75 - 160 235/40R17 90Y 11A; 21B; 21L; 22B; 12A; 51A; 71C; 71K; 22L; 24J; 66A; 684 721; 725; 73C; 74A 75 - 200 225/45R17 91 11A; 21B; 21L; 22B; 22L; 24J; 68E; 687 203 K e1*98/14*0158*.. 125 - 200 225/45R17 91 11A; 21B; 21L; 22B; Nur 4-MATIC; 22L; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 49 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 31 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 135 - 190 225/50R17 98Y 11A; 24C; 244; 247; erhöhtes 204 K e1*2001/116*0457*.. 26B; 26J; 27H; 27I Anzugsmoment 155 Nm; Nur Baureihe 235/45R17 97 11A; 24C; 244; 26B; 205; Cabrio; 26J; 27I; 5IM Kombilimousine; Coupe; 235/50R17 100 11A; 24C; 244; 247; Limousine; 26B; 26J; 27B; 27H Allradantrieb; 245/45R17 99 11A; 24C; 244; 247; Heckantrieb; nur 26B; 26J; 27H; 27I Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AC; 7FG; 7PH; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76S; 77E; 4B8 204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 155 205/55R17 95 nicht Coupe; nicht erhöhtes 204 K e1*2001/116*0457*.. Allradantrieb; 11A; Anzugsmoment 24J; 248; 26B; 26J 155 Nm; Nur Baureihe 205; Kombilimousine; 215/50R17 95 nicht Coupe; nicht Limousine; Allradantrieb; 11A; Allradantrieb; 24C; 244; 26B; 26J; Heckantrieb; nicht 27I §22 51746*14 215/55R17 94 nicht Coupe; nicht Hybrid; Allradantrieb; 11A; 10B; 11B; 11G; 11H; 24C; 244; 26B; 26J; 12A; 51A; 7AC; 7FG; 27I 85 - 245 225/50R17 98 11A; 24C; 244; 247; 7PH; 71C; 71K; 721; 26B; 26J; 27H; 27I 725; 73C; 74A; 740; 235/45R17 94Y 11A; 24C; 244; 26B; 76S; 77E; 4B8 26J; 27I 235/50R17 96 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27H 245/45R17 95Y 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27H; 27I 204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 225 225/45R17 91Y 11A; 21P; 22I; 22M; bis 24J; 24M e1*2001/116*0457*24; 235/45R17 97 11A; 21P; 22I; 22M; Kombi; Heckantrieb; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AC; 7PH; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76S; 77E; 4B8 204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 225/45R17 94 GA1; 11A; 21P; 22I; Nur 4-MATIC; bis 22M; 24J; 24M e1*2001/116*0457*24; 235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 22M; Kombi; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AC; 7PH; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76S; 77E; 4B8 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 49 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 31 Verkaufsbezeichnung: CLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2CLA e1*2007/46*1912*.. 85 - 165 205/55R17 95 11A; 241; 244; 246; Kombi; Limousine; 247; 26B; 26J; 27B; Allradantrieb; 27H 215/50R17 95 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb; inkl. 26B; 26J; 27B; 27F Hybrid; 215/55R17 94 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26J; 27B; 27F 12A; 51A; 7OK; 71C; 225/50R17 94 11A; 24C; 244; 247; 71K; 721; 725; 73C; 26B; 26J; 27B; 27F 74A; 76S 235/45R17 94 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 235/50R17 96 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27B; 27F 245/45R17 95 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F Verkaufsbezeichnung: CLC-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 150 215/45R17 87W 51J Ab e1*98/14*0159*19; 75 - 200 225/45R17 91 11A; 21P Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; §22 51746*14 721; 725; 73C; 74A; 76S Verkaufsbezeichnung: CLK-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 209 e1*98/14*0184*.. 100 - 200 225/45R17 91 Cabrio; Coupe; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AB; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 49 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 31 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 220 225/50R17 93W 11A; 24J; 26B; 26N; erhöhtes 27P Anzugsmoment 170 Nm; Coupé; Cabrio; 225/55R17 97W 11A; 24J; 26B; 26N; Allradantrieb; 27P Heckantrieb; 235/50R17 96W mit 10B; 11B; 11G; 11H; Radhausverbreiterun 12A; 51A; 7MT; 71C; g (Flap) Serie; 11A; 71K; 721; 725; 73C; 24J; 26B; 26J; 27H; 27P 235/50R17 96W ohne 74A; 740; 76S Radhausverbreiterun g (Flap) Serie; 11A; 24J; 248; 26B; 26J; 27H; 27P 245/50R17 99W 11A; 22Q; 24J; 24M; 26B; 26J; 27H 210 e1*93/81*0022*.. 150 - 165 235/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; nicht für gepanzerte 24M; 51G Fz; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A §22 51746*14 210 e1*93/81*0022*.. 55 - 110 215/45R17 5ET; 631 nicht für gepanzerte 215/45R17 87 57E; 681; 684 Fz; Heckantrieb; 55 - 125 225/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R17 91 11A; 22B; 24M; 57F; 12A; 51A; 71C; 71K; 66B; 681; 687 721; 725; 73C; 74A; 55 - 205 235/45R17 nicht E36 AMG FKA 200kW; nicht E420/430 m. Sonderschutz; 10N; 51G 130 - 165 225/45R17 91W 245/40R17 91W 11A; 22B; 24M; 57F; 66B; 681; 687 210 K e1*93/81*0033*.. 150 - 165 235/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; Allradantrieb; 51G 10B; 10S; 11B; 11G; 245/45R17-95 11A; 21B; 22B; 24J; 11H; 12A; 51A; 71C; 24M 71K; 721; 725; 73C; 74A 211 e1*2001/116*0183*.. 130 - 200 225/50R17 94 Nur 4-MATIC; 235/45R17 94 Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 51J; 7AA; 7NX; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76R; 76S; 4DI Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 49 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 31 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 211K e1*2001/116*0213*.. 130 225/50R17 94 5HI; 51J Nur 4-MATIC; 235/45R17 94 5HI; 51J Allradantrieb; 130 - 200 225/50R17 98 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 97 51J 12A; 51A; 7AA; 7NX; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76R; 76S; 4DI 212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 220 215/55R17 98 11A; 26B; 26N erhöhtes Anzugsmoment 225/50R17 98 11A; 24J; 26B; 26N; 170 Nm; Baureihe 27P W213; nicht E300de; 225/55R17 97 11A; 24J; 26B; 26N; Allradantrieb; 27P Heckantrieb; 235/50R17 100 mit 10B; 11B; 11G; 11H; Radhausverbreiterun 12A; 51A; 7AC; 7MT; g (Flap) Serie; 11A; 71C; 71K; 721; 725; 24J; 26B; 26J; 27H; 27P 235/50R17 100 ohne 73C; 74A; 740; 76S; Radhausverbreiterun 4B8 g (Flap) Serie; 11A; §22 51746*14 24J; 248; 26B; 26J; 27H; 27P 245/50R17 99 11A; 22Q; 24J; 24M; 26B; 26J; 27H Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 235/65R17 104 12R erhöhtes Anzugsmoment 245/65R17 107 11A; 12A; 24J 170 Nm; GLC-Klasse; 255/60R17 106 11A; 12A; 24J; 248 Kombilimousine; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7AC; 7PH; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76S; 854; 4B8 Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ CLK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 208 e1*96/27*0054*.. 100 - 142 215/45R17 11A; 21B; 24J; 631 Cabrio; Coupe; 100 - 160 235/40R17 11A; 21B; 21J; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 631; 66A; 684 12A; 51A; 71C; 71K; 245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F; 721; 725; 73C; 74A; 66B; 681; 687 FKA 100 - 255 215/45R17 11A; 21B; 24J; 51G 225/45R17 11A; 21B; 21J; 24C; 24M; 631 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 49 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 31 Verkaufsbezeichnung: SLK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 170 e1*95/54*0039*.. 100 - 142 215/45R17 87 11A; 21B; 24C; 24N 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 90 11A; 21B; 24C; 24N 12A; 51A; 71C; 71K; 235/40R17 90 11A; 21B; 24C; 24N; 721; 725; 73C; 74A; 66A; 684 FKA 100 - 160 225/45R17 11A; 21B; 24C; 24N; 51G 245/40R17 91 11A; 22B; 24N; 57F; 66B; 681; 687 145 - 160 235/40R17 90W 11A; 21B; 24C; 24N; 66A; 684 171 e1*2001/116*0262*.. 120 - 225 205/50R17 89 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 87W 12A; 51A; 71C; 71K; 225/45R17 91 721; 725; 73C; 74A; 235/45R17 93 11A; 21P; 24J; 24N 4DM Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 205/50R17 89 11A; 26P; 260 Cabrio; Heckantrieb; 215/45R17 87 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91 11A; 26P; 260 12A; 51A; 7AC; 71C; 235/45R17 94 11A; 246; 26B; 260 71K; 721; 725; 73C; §22 51746*14 74A; 76S; 4B8 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisatio n oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheini gen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 49 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 31 dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. W ird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. §22 51746*14 21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nac h ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 49 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 31 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens §22 51746*14 (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 49 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 31 des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen i m Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen §22 51746*14 oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche si nd dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 49 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 31 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu ent nehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 4B8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 7200 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 4DI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 002 540 6717 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet §22 51746*14 werden. 4DM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 4100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse k ombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 49 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 31 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg. 5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1460kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müss en vom gleichen Reifentyp sein. 66B) Sofern Reifen der Größe 245/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: §22 51746*14 Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse: 245/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelun g (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse: 235/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. A ntriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R17 Hinterachse: 245/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 49 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 31 An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R17 Hinterachse: 255/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen §22 51746*14 Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungst eile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Seri enrades nicht unterschritten wird. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 49 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 31 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7AA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 002 540 8017 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7AB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 003 540 0217 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 0030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsy stem verwendet werden. 7BU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 1804 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7FG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 1804 ( nur e1*2001/116*0431*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. §22 51746*14 7MT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 2102 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7NX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 005 542 23 18 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7OK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 4104 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7PH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 3907 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7PL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 8706 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 854) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360mm an der Vorderachse nicht zulässig. 855) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350mm an der Vorderachse nicht zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 49 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 31 FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist, sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten. GA1) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/45R17 Hinterachse: 245/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. §22 51746*14 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 49 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 31 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 212 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Baureihe W213 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 51746*14 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 49 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 31 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 280 y = 240 VA 27B x = 300 y = 280 HA 27I x = 250 y = 200 HA 26B x = 350 y = 340 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 51746*14 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 340 25 VA 26N x = 350 y = 340 8 VA 27F x = 300 y = 280 30 HA 27H x = 300 y = 280 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 49 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 31 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 K Genehm.Nr.: e1*2001/116*0457*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 240 y = 285 VA 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 51746*14 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 350 30 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 49 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 31 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 240 y = 285 VA 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 51746*14 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 350 30 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 49 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 31 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): GLA, Offroad-Fahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 280 y = 240 VA 27B x = 300 y = 280 HA 27I x = 250 y = 200 HA 26B x = 350 y = 340 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 51746*14 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 340 11 VA 26N x = 350 y = 340 8 VA 27F x = 300 y = 280 20 HA 27H x = 300 y = 280 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 49 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 31 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1EC Genehm.Nr.: e1*2007/46*1666*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 51746*14 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 49 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 31 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: F2CLA Genehm.Nr.: e1*2007/46*1912*.. Handelsbez.: CLA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 310 VA 26P x = 260 y = 260 VA 27B x = 270 y = 290 HA 27I x = 220 y = 240 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 51746*14 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 310 y = 310 30 VA 26N x = 310 y = 310 8 VA 27F x = 270 y = 290 30 HA 27H x = 270 y = 290 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 49 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 31 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DB Fahrzeugtyp: F2B Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*.. Handelsbez.: B-KLASSE, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB; Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 400 VA 26B x = 300 y = 450 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 450 20 VA §22 51746*14 26N x = 300 y = 450 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 49 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 31 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DB Fahrzeugtyp: F2B Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*.. Handelsbez.: B-KLASSE, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB; Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 20 VA §22 51746*14 26N x = 300 y = 300 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 49 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 31 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: R2CS Genehm.Nr.: e1*2018/858*00017*.. Handelsbez.: C-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 285 y = 360 HA 27I x = 235 y = 310 HA 26B x = 305 y = 255 VA 26P x = 255 y = 205 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 51746*14 von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 285 y = 360 30 HA 27H x = 285 y = 360 8 HA 26J x = 305 y = 255 30 VA 26N x = 305 y = 255 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 49 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 29 von 31 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: R2CS Genehm.Nr.: e1*2018/858*00017*.. Handelsbez.: C-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 270 y = 285 VA 26P x = 220 y = 235 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 285 y = 325 25 HA §22 51746*14 27H x = 285 y = 325 8 HA 26J x = 270 y = 285 30 VA 26N x = 270 y = 285 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 49 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 30 von 31 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: R2CW Genehm.Nr.: e1*2018/858*00016*.. Handelsbez.: C-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 285 y = 360 HA 27I x = 235 y = 310 HA 26B x = 305 y = 255 VA 26P x = 255 y = 205 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 51746*14 von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 285 y = 360 30 HA 27H x = 285 y = 360 8 HA 26J x = 305 y = 255 30 VA 26N x = 305 y = 255 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 49 DAIMLER, DB, MERCEDES Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 31 von 31 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: 172 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*.. Handelsbez.: SLK / SLC Variante(n): Cabrio, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 250 VA 26B x = 300 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 280 y = 300 8 HA §22 51746*14 27F x = 280 y = 300 30 HA 26N x = 300 y = 300 8 VA 26J x = 300 y = 300 18 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.