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							Gutachten 366-0281-17-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
ANLAGE: 23 FIAT                                                      Radtyp: TTZ7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 10.02.2021
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                Fahrzeughersteller              FIAT




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 33
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 110/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
TTZ77BP33EC651         PCD110 ET33             ohne                        65,1                    810      2251    01/18
TTZ77BP33ED651         PCD110 ET33             ohne                        65,1                    810      2251    01/18
TTZ77BP33EO651         PCD110 ET33             ohne                        65,1                    810      2251    01/18
TTZ77GA33ED651         PCD110 ET33             ohne                        65,1                    810      2251    01/18
TTZ77GA33EO651         PCD110 ET33             ohne                        65,1                    810      2251    01/18
TTZ77SA33EC651         PCD110 ET33             ohne                        65,1                    810      2251    01/18
TTZ77SA33ED651         PCD110 ET33             ohne                        65,1                    810      2251    01/18
TTZ77SA33EO651         PCD110 ET33             ohne                        65,1                    810      2251    01/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FIAT
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 334; 940
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJF3


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 194
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJO2


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : 939
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJP4


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : 194; 939; 940
                                             120 Nm für Typ : 334




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0281-17-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
ANLAGE: 23 FIAT                                                   Radtyp: TTZ7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.02.2021
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Verkaufsbezeichnung:     ALFA GIULIETTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
940          e3*2007/46*0027*.. 77 - 125 205/50R17 89W           11A; 248; 51J            Schrägheck 4-türig;
                                         215/45R17 91            51J                      Frontantrieb;
                                77 - 177 225/45R17 91            11A; 248                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                         235/45R17 94            11A; 248                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74H; 76S; 77E

Verkaufsbezeichnung:     Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen              Auflagen
939          e3*2001/116*0212*.. 120 - 147 215/50R17 95W 11A; 24M; 51J                    Alfa Brera (Coupe);
                                           215/55R17 94W 11A; 24M; 51J                    Alfa Spider (Cabrio);
                                           225/45R17 94W 11A; 24M                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/50R17 94W 11A; 24J; 24M                    12A; 51A; 573; 71C;
                                           235/45R17 94W 11A; 24M                         71K; 721; 725; 73C;
                                 120 - 191 225/50R17 94Y 11A; 24J; 24M                    74A; 74H; 76S; 4C9
                                           235/45R17 94Y 11A; 24M
                                           235/50R17 96   11A; 22I; 24D; 24J
939          e3*2001/116*0212*.. 85 - 118 205/50R17 93    11A; 24M                        Alfa 159 Sportwagon
                                           215/50R17 91   11A; 24J; 24M                   (Kombi);
                                           225/45R17 91   11A; 24M                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                 85 - 136 215/50R17 91W 11A; 24J; 24M                     12A; 51A; 573; 71C;
                                           215/55R17 94   11A; 22M; 24M                   71K; 721; 725; 73C;
                                           225/45R17 91W 11A; 24M                         74A; 74H; 76S; 4C9
                                 85 - 147 225/50R17 94    11A; 24J; 24M
                                           235/45R17 94   11A; 24M
                                 85 - 191 225/50R17 94Y 11A; 24J; 24M
                                           235/45R17 94Y 11A; 24M
939          e3*2001/116*0212*.. 85 - 118 205/50R17 93    11A; 24M                        Alfa 159 (Limousine);
                                           215/50R17 91   11A; 24M                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/45R17 91   11A; 24M                        12A; 51A; 573; 71C;
                                 85 - 136 215/50R17 91W 11A; 24M                          71K; 721; 725; 73C;
                                           215/55R17 94   11A; 24M                        74A; 74H; 76S; 4C9
                                           225/45R17 91W 11A; 24M
                                 85 - 147 225/50R17 94    11A; 24J; 24M
                                           235/45R17 94   11A; 24M
                                 85 - 191 225/50R17 94Y 11A; 24J; 24M
                                           235/45R17 94Y 11A; 24M
                                           235/50R17 96   11A; 22I; 24D; 24J

Verkaufsbezeichnung:     FIAT CROMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
194          e3*2001/116*0210*.. 85 - 110 205/50R17 89W 5FM                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                 85 - 147 215/50R17     51G                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                          225/45R17 90W                                   721; 725; 73C; 74A;
                                          235/45R17 93                                    74H; 4C9




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0281-17-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
ANLAGE: 23 FIAT                                                   Radtyp: TTZ7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.02.2021
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Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500X
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
334          e3*2007/46*0318*.. 70 - 103 225/50R17 94            11A; 245; 248            Frontantrieb;
                                         235/45R17 94            11A; 245; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                         245/45R17 95            11A; 245; 248            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74H; 76S; 77E
334            e3*2007/46*0318*..   100 - 125 225/50R17 94       11A; 244; 245            Allradantrieb;
                                              235/45R17 94       11A; 248                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/45R17 95       11A; 244; 245            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74H; 76S; 77E

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0281-17-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
ANLAGE: 23 FIAT                                                   Radtyp: TTZ7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.02.2021
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                                                                                                    Seite: 4 von 5
      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
      des Reifens) herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
4C9) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 51839114 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0281-17-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
ANLAGE: 23 FIAT                                                   Radtyp: TTZ7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.02.2021
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                                                                                                     Seite: 5 von 5
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.