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							               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 19 OPEL                                                      Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 22.02.2024
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                               Fahrzeughersteller              OPEL, OPEL / VAUXHALL




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 33
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 110/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               TTZ77BP33EC651          PCD110 ET33            ohne                        65,1                     810      2251    01/18
               TTZ77BP33ED651          PCD110 ET33            ohne                        65,1                     810      2251    01/18
               TTZ77BP33EO651          PCD110 ET33            ohne                        65,1                     810      2251    01/18
               TTZ77GA33E C651         PCD110 ET33            ohne                        65,1                     810      2251    01/18
               TTZ77GA33E D651         PCD110 ET33            ohne                        65,1                     810      2251    01/18
               TTZ77GA33E O651         PCD110 ET33            ohne                        65,1                     810      2251    01/18
               TTZ77SA33EC651          PCD110 ET33            ohne                        65,1                     810      2251    01/18
               TTZ77SA33ED651          PCD110 ET33            ohne                        65,1                     810      2251    01/18
§22 51746*19




               TTZ77SA33EO651          PCD110 ET33            ohne                        65,1                     810      2251    01/18
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJO2


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     ASTRA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                A-H          e1*2001/116*0261*.., 55 - 132 215/45R17 87                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                             e1*2007/46*0344*..   55 - 147 215/45R17 91                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                           225/45R17 90             QFA; 11A; 22I; 24M       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             4CS

                Verkaufsbezeichnung:     ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                A-H          e11*2001/116*0247*.. 55 - 132 215/45R17 87                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  55 - 147 215/45R17 91                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                           225/45R17 90             QFA; 11A; 22I; 24M       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             4CS




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 19 OPEL                                                  Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 22.02.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 177  205/50R17                  11A; 22I; 24M; 51G;     Nur Astra OPC; Coupe;
                                                                                52J                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/45R17           11A; 22I; 24M; 51G      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        4CS
               A-H/C         e4*2001/116*0094*.. 55 - 92   215/45R17 87                                 Cabrio; Coupe;
                                                  55 - 147 215/45R17 91                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           225/45R17 90         QFA; 11A; 22I; 24M      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        4CS

               Verkaufsbezeichnung:     ASTRA STATION WAGON
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               A-H/SW       e1*2001/116*0293*.., 55 - 132 215/45R17 87                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                            e1*2007/46*0341*..   55 - 147 215/45R17 91                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                          225/45R17 90          QFA; 11A; 22I; 24M      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        4CS

               Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen  Auflagen
               S-D          e1*2001/116*0379*.. 141  205/45R17 M+S              11A; 21P; 22H; 22M; nur Opel Corsa D OPC;
                                                                                24M; 52J            bis
§22 51746*19




                                                            215/45R17           11A; 21P; 22H; 22L; e1*2001/116*0379*29;
                                                                                24J; 24M; 51G       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/45R17 91        11A; 21B; 22F; 22L; 12A; 51A; 7BP; 71C;
                                                                                24J; 24M            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                    74A; 77E; 4AC; 4CO
               S-D           e1*2001/116*0379*.. 88 - 92    205/45R17 84        11A; 22H; 22M; 24M; Corsa D; bis
                                                                                51J                 e1*2001/116*0379*29;
                                                  88 - 110 215/45R17            11A; 21P; 22H; 22L; 2-türig; 4-türig;
                                                                                24J; 24M; 51G       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 7BP; 71C;
                                                                                                    71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                    74A; 77E; 4AC; 4CO
               S-D           e1*2001/116*0379*.. 110        195/45R17 85        11A; 248; 26B; 26N Corsa-E; ab
                                                  110 - 152 205/45R17 84        11A; 248; 26B; 26N; e1*2001/116*0379*32;
                                                                                27H                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            215/45R17 87        11A; 248; 26B; 26J; 12A; 51A; 7BP; 71C;
                                                                                27H                 71K; 721; 725; 73C;
                                                  152       215/40R17 83        11A; 248; 26B; 26J; 74A; 77E; 4AC; 4CO
                                                                                27H
               S-D           e1*2001/116*0379*.. 110        205/40R17 80W       11A; 248; 26P; 27H; Adam-S;
                                                                                54A                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            205/45R17   84      11A; 248; 26P; 27H 12A; 51A; 7BP; 71C;
                                                            215/40R17   83      11A; 248; 26P; 27H 71K; 721; 725; 73C;
                                                            215/45R17   87      11A; 248; 26P; 27H 74A; 76S; 77E; 4AC;
                                                            225/35R17   82      11A; 248; 26B; 26N; 4CO
                                                                                27F; 54A




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 19 OPEL                                                  Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 22.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 12
               Verkaufsbezeichnung:     MERIVA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               S-           e4*2007/46*0165*.. 55 - 103 205/50R17       89                              10B; 11G; 11H; 12K;
               D/MONOCA                                 215/45R17       87      5ET                     51A; 7BP; 71C; 71K;
               BB
                                                        215/45R17       91                              721; 725; 73C; 74A
                                                        225/45R17       91

               Verkaufsbezeichnung:     MERIVA VAN
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               S-D          e4*2007/46*0271*.. 55 - 103     205/50R17   89                              10B; 11G; 11H; 12K;
               MONOCAB                                      215/45R17   87      5ET                     51A; 7BP; 71C; 71K;
               B/ V                                         215/45R17   91                              721; 725; 73C; 74A
                                                            225/45R17   91

               Verkaufsbezeichnung:     MERIVA-A
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 132           205/45R17           11A; 22L; 22Q; 24D;     Nur Meriva OPC;
                                                                                24J; 51G                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            215/40R17 87W       11A; 22L; 22Q; 24D;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                24J                     721; 725; 73C; 74A
               X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 74       225/35R17 86        11A; 22L; 22Q; 24D;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                24J; 5EM                12A; 51A; 71C; 71K;
§22 51746*19




                                                  51 - 92   205/45R17           11A; 22L; 22Q; 24D;     721; 725; 73C; 74A
                                                                                24J; 51G
                                                            215/40R17 87        11A; 22L; 22Q; 24D;
                                                                                24J

               Verkaufsbezeichnung:     OMEGA-B
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen    Auflagen
               OMEGA-B      G684              74 - 100 225/45R17-90                                   nur bis
               V94          e1*96/79*0077*..,          235/40R17-90             11A;   21B; 66A       e1*98/14*0077*04;
                            e1*98/14*0077*..           245/40R17-91             11A;   24M; 57F; 66E; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                687                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                  74 - 125 225/45R17-90W                              721; 725; 73C; 74A;
                                                           235/40R17-90W        11A;   21B; 66A       FKA
                                                  74 - 155 225/45R17-90Y
                                                           235/40R17-90Y        11A; 21B; 66A
                                                           235/45R17-93         11A; 21B
                                                           245/40R17-91W        11A; 24M; 57F; 66E;
                                                                                687




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 19 OPEL                                                  Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 22.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verkaufsbezeichnung:     OMEGA-B
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               OMEGA-B-     G685              85 - 100 225/45R17-90             bis 1200kg              10B; 11B; 11G; 11H;
               CARAVAN                                                          zul.Achslast            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                       235/40R17-90             bis 1200kg              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                zul.Achslast; 11A;      FKA
                                                                                21B; 24M; 66A
                                                             235/45R17-93       11A; 21B; 24M
                                                             245/40R17-91       11A; 24M; 57F; 66E;
                                                                                687
                                                    125 - 155 225/45R17-90      57E; 687
                                                              235/45R17         11A; 21B; 24M; 631
                                                              245/40R17         11A; 24M; 57F; 631;
                                                                                66E; 687
               V94           e1*98/14*0077*..       74 - 106 225/45R17 91                           ab e1*98/14*0077*05;
                                                    74 - 160 225/45R17 91W                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             235/45R17 93       11A; 21B            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                    721; 725; 73C; 74A
               V94/Kombi     e1*96/79*0078*..,      74 - 100 235/45R17 93       11A; 21B; 24M       nur bis
                             e1*98/14*0078*..       74 - 106 245/40R17 91       11A; 24M; 5GG; 57F; e1*98/14*0078*04;
                                                                                66E; 687            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    74 - 155 225/45R17 91       57E; 68E; 687       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                             235/45R17          11A; 21B; 24M; 5GI; 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                631                 FKA
§22 51746*19




                                                             235/45R17-94       11A; 21B; 24M
               V94/Kombi     e1*98/14*0078*..       74 - 106 225/45R17 91W      5GG                 ab e1*98/14*0078*05;
                                                    74 - 160 235/45R17 94       11A; 21B            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                    721; 725; 73C; 74A

               Verkaufsbezeichnung:     SIGNUM
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 215/50R17 91W             11A; 24M                10B; 11B; 11G; 11H;
               R, VECTRA
                                                      225/45R17 91W                                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                      235/45R17 93              11A; 24M                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        4DQ
               Z-C/S         e1*2001/116*0291*.. 74 - 155     225/45R17 91W                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    74 - 184 215/50R17 91W      11A; 24M                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                              235/45R17 93      11A; 24M                721; 725; 73C; 74A;
                                                    169 - 184 225/45R17         51G                     4DQ

               Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               VECTRA/LIM   e1*98/14*0187*..      74 - 90  215/45R17 87         11A; 22L; 5ET           10B; 11B; 11G; 11H;
               Z02 /        e11*2001/116*0214*.., 74 - 155 215/50R17 91W        11A; 22L                12A; 51A; 7EA; 71C;
                             e11*2001/116*0235*..
               Z18XE                                         225/45R17 91W      11A; 22L                71K; 721; 725; 73C;
                                                             235/45R17 93       11A; 22L                74A; 4M4




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 19 OPEL                                                  Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 22.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 12
               Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               Z-C          e1*2001/116*0290*.. 74 - 90  215/45R17      87      11A; 22L; 5ET           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                74 - 184 215/50R17      91W     11A; 22L                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                74 - 206 225/45R17              11A; 22L; 51G           721; 725; 73C; 74A;
                                                         225/45R17      91W     11A; 22L                4DQ
                                                         235/45R17      93      11A; 22L
                                                         235/45R17      93Y     11A; 22L

               Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C-STATION WAGON
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 155 215/50R17 91W             11A; 21B                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      225/45R17 91W                                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                      235/45R17 93              11A; 21B                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        4DQ
               Z-C/SW        e1*2001/116*0292*.. 74 - 155  225/45R17 91W                                10B; 10S; 11B; 11G;
                                                  74 - 184 215/50R17            11A; 21B; 51G           11H; 12A; 51A; 71C;
                                                           235/45R17 93W        11A; 21B                71K; 721; 725; 73C;
                                                  74 - 206 225/45R17            51G                     74A; 76S; 4DQ
                                                           235/45R17 93Y        11A; 21B

               Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
§22 51746*19




               A-           e1*2001/116*0325*.., 177         205/50R17          51G                     Nur Zafira OPC;
               H/Monocab e1*2007/46*0497*..                  225/45R17 91                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        4AC; 4DQ
               A-            e1*2001/116*0325*.., 74 - 147205/50R17     89W     QF1; 5FM                10B; 11B; 11G; 11H;
               H/Monocab     e1*2007/46*0497*..           205/50R17     93      QF1                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                          215/45R17     91W     QF1; 5GG                721; 725; 73C; 74A;
                                                          225/45R17     91      QF1; 5FI                4AC; 4DQ
                                                          225/45R17     94      QF1
               A-            e1*2001/116*0378*.. 69 - 110 205/50R17     93                              10B; 11B; 11G; 11H;
               H/Monocab-                                 225/45R17     94                              12A; 51A; 71C; 71K;
               CNG
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        4AC; 4DQ

               Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA VAN
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               A-           e1*2007/46*0595*.. 74 - 147 205/50R17       89W     QF1; 5FM                10B; 11B; 11G; 11H;
               H/Monocab/V                              205/50R17       93      QF1                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        215/45R17       91W     QF1; 5GG                721; 725; 73C; 74A;
                                                        225/45R17       91      QF1; 5FI                4AC; 4DQ
                                                        225/45R17       94      QF1


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 19 OPEL                                                   Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 22.02.2024
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                     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                     Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                     es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                     wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Beri chtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
§22 51746*19




                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 19 OPEL                                                   Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 22.02.2024
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               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                    Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
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                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durc h
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 19 OPEL                                                   Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 22.02.2024
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               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               4AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 10 10 048 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               4CO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 10 10 042 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               4CS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 10 10 031 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
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                    werden.
               4DQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 10 10 718 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               4M4) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 10 10 031 ( nur e11*2001/116*0214*..,e11*2001/116*0235*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
                    zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
                    geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 19 OPEL                                                   Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 22.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                    zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                    werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                    derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1060kg.
               5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1090kg.
               5FI)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                      Achslast von 1140kg.
               5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1160kg.
               5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1230kg.
               5GI)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführu ngen bis zu einer zulässigen
                      Achslast von 1240kg.
§22 51746*19




               631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
                    Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                    Fahrzeugpapieren mitzuführen.
               66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
                    Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
                    mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               66E) Sofern Reifen der Größe 245/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
                    Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
                    mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          225/45R17
                                    Hinterachse:                          245/40R17
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               68E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        225/45R17
                                    Hinterachse:                        255/40R17
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 19 OPEL                                                   Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 22.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 10 von 12
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderli ch; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
§22 51746*19




                    beachten.
               76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7BP) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 10 10 050 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7EA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 10 10 718 ( nur e1*98/14*0187*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss
                    gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem
                    verwendet werden.
               FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
                    sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
                    Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
               QF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche
                    Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße 205/55R16 oder
                    225/45R17 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben.
               QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
                    (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße
                    225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen
                    haben.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 19 OPEL                                                  Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 22.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 11 von 12


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      OPEL
                      Fahrzeugtyp:     S-D
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0379*..
                      Handelsbez.:     CORSA, CORSA-E, ADAM

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 300                  VA
                            26P                     x = 250              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 300            30                VA
§22 51746*19




                            26N                  x = 300        y = 300             8                VA
                            27F                  x = 300        y = 300            25                HA
                            27H                  x = 300        y = 300             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 19 OPEL                                                  Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 22.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      OPEL
                      Fahrzeugtyp:     S-D
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0379*..
                      Handelsbez.:     CORSA, CORSA-E, ADAM

                      Variante(n):     Adam, Adam-S

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 280              y = 400                  VA
                            26P                     x = 230              y = 350                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 280        y = 400            25                VA
§22 51746*19




                            26N                  x = 280        y = 400             8                VA
                            27F                  x = 240        y = 240            25                HA
                            27H                  x = 240        y = 240             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.