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                            Prüfbericht 366-0379-17-WIRD/N9
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001341
                            ANLAGE: 9.7                                                          Radtyp: TTZ7
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 14.03.2022
                            ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                       Seite: 1 von 2


                                            Fahrzeughersteller              DAIMLER (D)




                            Raddaten:
                            Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 36
                            Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                            Technische Daten, Kurzfassung
                            Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                                  och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                                   Kennzeichnung           Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                                   Rad                     Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
                            TTZ78BP36EC666         TTZ7 ET36               ohne                        66,6                     810      2251    01/18
                            TTZ78BP36ED666         TTZ7 ET36               ohne                        66,6                     810      2251    01/18
                            TTZ78BP36EO666         TTZ7 ET36               ohne                        66,6                     810      2251    01/18
                            TTZ78GA36E C666        TTZ7 ET36               ohne                        66,6                     810      2251    01/18
                            TTZ78GA36E D666        TTZ7 ET36               ohne                        66,6                     810      2251    01/18
R124 E1*124R00/03*1341*09




                            TTZ78GA36E O666        TTZ7 ET36               ohne                        66,6                     810      2251    01/18
                            TTZ78SA36EC666         TTZ7 ET36               ohne                        66,6                     810      2251    01/18
                            TTZ78SA36ED666         TTZ7 ET36               ohne                        66,6                     810      2251    01/18
                            TTZ78SA36EO666         TTZ7 ET36               ohne                        66,6                     810      2251    01/18
                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                            Räder funktionsfähig bleiben.
                            Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                            von 50km hingewiesen werden.
                            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER (D)
                            Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm
                            Zubehör                                    : OE-Schraube
                            Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen    Auflagen zu Reifen                      Auflagen
                             204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 235/65R17 12K; 51G                                GLC-Klasse;
                                                                                                                          10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                          711; 714; 721; 73C;
                                                                                                                          74D; 76V; DEG


                            Auflagen
                            10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                 Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                 zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer s innfällig anzugeben und im Betrieb
                                 nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                 der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                 Abrollumfanges.




                                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                                                                                          Anlage 9 - Verwendungsbereich
                            Prüfbericht 366-0379-17-WIRD/N9
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001341
                            ANLAGE: 9.7                                                      Radtyp: TTZ7
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 14.03.2022
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                            11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                 erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                 nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                            11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
                                 berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
                            12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                 Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                            51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                 Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                 Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                 Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                            51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                 Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                 EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                 Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                 des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                            711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
R124 E1*124R00/03*1341*09




                            714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
                                 angebracht werden.
                            721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                 außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                 Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                 Ventilherstellers zu beachten.
                            73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                            74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                            76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
                                 wird.
                            DEG) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an
                                 der Vorderachse nicht zulässig.




                                                          Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                            von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.