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							Gutachten 366-0281-17-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
ANLAGE: 79 SUZUKI                                                    Radtyp: TTZ7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 17.08.2021
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                Fahrzeughersteller              SUZUKI




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
TTZ70BP38C601           PCD114 ET38            Ø71.6 Ø60.1                 60,1     Kunststoff        810      2251    01/18
TTZ70BP38D601           PCD114 ET38            Ø71.6 Ø60.1                 60,1     Kunststoff        810      2251    01/18
TTZ70BP38O601           PCD114 ET38            Ø71.6 Ø60.1                 60,1     Kunststoff        810      2251    01/18
TTZ70GA38D601           PCD114 ET38            Ø71.6 Ø60.1                 60,1     Kunststoff        810      2251    01/18
TTZ70GA38O601           PCD114 ET38            Ø71.6 Ø60.1                 60,1     Kunststoff        810      2251    01/18
TTZ70GP38D601           PCD114 ET38            Ø71.6 Ø60.1                 60,1     Kunststoff        810      2251    01/18
TTZ70GP38O601           PCD114 ET38            Ø71.6 Ø60.1                 60,1     Kunststoff        810      2251    01/18
TTZ70SA38C601           PCD114 ET38            Ø71.6 Ø60.1                 60,1     Kunststoff        810      2251    01/18
TTZ70SA38D601           PCD114 ET38            Ø71.6 Ø60.1                 60,1     Kunststoff        810      2251    01/18
TTZ70SA38O601           PCD114 ET38            Ø71.6 Ø60.1                 60,1     Kunststoff        810      2251    01/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SUZUKI
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : JT; AZ; FR; GY
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS7


Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : ZE1HE(S)(EU,M)
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJT4


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : JY; (Kegelbund)
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS8


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : NZ; ((nur VIN NR.: TSM...))



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0281-17-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
ANLAGE: 79 SUZUKI                                                    Radtyp: TTZ7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 17.08.2021
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Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS8


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : JY; EY; MZ; FY; LY
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS8


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 85 Nm für Typ : EY; FY; GY; JY; LY; MZ
                                             100 Nm für Typ : AZ; JY; NZ
                                             103 Nm für Typ : ZE1HE(S)(EU,M)
                                             110 Nm für Typ : JT
                                             140 Nm für Typ : FR
Verkaufsbezeichnung:     FIAT SEDICI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
FY           e4*2001/116*0106*.. 79 - 100 205/50R17          89                              Allradantrieb;
                                          205/55R17          91                              Frontantrieb;
                                          215/45R17          87                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                          215/50R17          91                              12A; 51A; 573; 71C;
                                          225/45R17          91                              71K; 721; 725; 73C;
                                          225/50R17          94     11A; 24J; 24M            74A; 74H; 74P
                                          235/45R17          94
                                          245/45R17          95     11A; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     GRAND VITARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
JT           e4*2001/116*0091*.. 78 - 171 225/60R17          99                              2-türig; 4-türig;
                                          225/65R17          102                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/55R17          99     11A; 24J                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                          245/55R17          102    11A; 24J; 24M            721; 725; 73C; 74A;
                                          255/50R17          101    11A; 22I; 24J; 24M       74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     KIZASHI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
FR           e4*2007/46*0142*..  131             215/50R17   91     11A; 245                 Allradantrieb;
                                                 215/55R17   94     11A; 245                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 225/50R17   94     11A; 245; 248            12A; 51A; 573; 7AV;
                                                 235/45R17   94     11A; 245                 71C; 71K; 721; 725;
                                                 245/45R17   95     11A; 245; 248            73C; 74A; 74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
MZ           e4*2001/116*0090*.. 92              195/40R17   81     11A; 22I; 24M            Frontantrieb;
                                                 195/45R17   81     11A; 22I; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 205/40R17   80     11A; 22I; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                 215/35R17   79     11A; 21P; 22I; 24J;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                    24M                      74P
                                                 215/40R17 83       11A; 21P; 22B; 24J;
                                                                    24M
                                                 225/35R17 82       11A; 21P; 22B; 24D;
                                                                    24J



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0281-17-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
ANLAGE: 79 SUZUKI                                                Radtyp: TTZ7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.08.2021
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Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
NZ           e4*2007/46*0155*.. 100          195/40R17 81      11A; 22I; 24J; 270        Frontantrieb;
                                             195/45R17 81      11A; 22I; 24J; 270        Radschrauben;
                                             205/40R17 80      11A; 22B; 24J; 248;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               270                       12A; 51A; 7AV; 71C;
                                             215/40R17 83      11A; 21P; 22B; 24J;       71K; 721; 725; 73C;
                                                               248; 271                  74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
EY           e4*2001/116*0105*.. 66 - 99     205/50R17   89                              Allradantrieb;
                                             205/55R17   91                              Frontantrieb;
                                             215/45R17   87                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                             215/50R17   91    11A; 24M                  12A; 51A; 573; 71C;
                                             225/45R17   91                              71K; 721; 725; 73C;
                                             225/50R17   94    11A;   24J; 24M           74A; 74P
                                             235/45R17   94    11A;   24M
                                             245/45R17   95    11A;   24J; 24M
GY            e4*2001/116*0124*.. 79 - 88    205/45R17   84    11A;   24J; 24M           Stufenheck;
                                             205/50R17   89    11A;   22I; 24C;   24M    Frontantrieb;
                                             215/45R17   87    11A;   22I; 24C;   24M    10B; 11B; 11G; 11H;
                                             225/45R17   91    11A;   22I; 24C;   24M    12A; 51A; 7AV; 71C;
                                             235/45R17   94    11A;   22I; 24C;   24D    71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SWACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
ZE1HE(S)(E e6*2007/46*0485*.. 72             225/45R17 91      12N                       Kombilimousine;
U,M)
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 7PI; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:     SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
AZ           e4*2007/46*1205*.. 95 - 103 195/45R17       81    11A; 24J                  Frontantrieb;
                                         205/40R17       80    11A; 24J; 248             10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/45R17       84    11A; 24J; 248             12A; 51A; 7AV; 71C;
                                         215/40R17       83    11A; 24J; 248; 27I        71K; 721; 725; 73C;
                                         225/40R17       86    11A; 24C; 248; 26P;       74A; 74P
                                                               27I




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0281-17-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
ANLAGE: 79 SUZUKI                                                Radtyp: TTZ7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.08.2021
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                                                                                                    Seite: 4 von 12
Verkaufsbezeichnung:     SX4, SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
JY           e4*2007/46*0779*.. 82 - 103 215/50R17 91          11A; 24J; 248; 27I          ab
                                                                                           e4*2007/46*0779*04;
                                             215/55R17 94      11A;   24J; 248; 27B;       Schräghecklimousine;
                                                               27F                         Allradantrieb;
                                             225/50R17 94      11A;   24J; 248; 26P;       Frontantrieb;
                                                               27B;   27H                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                             245/45R17 95      11A;   24J; 248; 26P; 27I   12A; 51A; 7AV; 71C;
                                                                                           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                           74A; 74P
JY            e4*2007/46*0779*..   88        205/50R17 89      11A; 24J; 248; 26J; 27F     bis
                                                                                           e4*2007/46*0779*03;
                                             205/55R17 91      11A; 24J; 248; 26J; 27F     Schräghecklimousine;
                                                                                           Allradantrieb;
                                             215/45R17 87      11A; 24J; 26N; 27H          Frontantrieb;
                                             215/50R17 91      11A; 24J; 248; 26J; 27F     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 7AV; 71C;
                                             225/45R17 91      11A; 24J; 248; 26J; 27F     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                           74A; 74P
                                             225/50R17 94      11A; 24C; 248; 26J;
                                                               27F
                                             235/45R17 94      11A; 24J; 248; 26J; 27F
                                             245/45R17 95      11A; 24C; 248; 26J;
                                                               27F

Verkaufsbezeichnung:     VITARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
LY           e4*2007/46*0928*.. 82 - 103 205/55R17 91          124                     Allradantrieb;
                                         215/50R17 91          11A; 12A; 24J; 248; 27I Frontantrieb;
                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                             215/55R17 94      11A; 12A; 24J; 248; 27I 51A; 7AV; 71C; 71K;
                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                             225/50R17 94      11A; 12A; 24J; 248;     74P
                                                               26P; 27I


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt


                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0281-17-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
ANLAGE: 79 SUZUKI                                                 Radtyp: TTZ7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.08.2021
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                                                                                                    Seite: 5 von 12
       ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
       den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
       bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
       der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind di e dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend is t. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0281-17-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
ANLAGE: 79 SUZUKI                                                 Radtyp: TTZ7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.08.2021
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       hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
       des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli chen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
       Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
       Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreit e nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0281-17-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
ANLAGE: 79 SUZUKI                                                 Radtyp: TTZ7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.08.2021
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       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die F reigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 43139-61M00 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsy stem verwendet
     werden.
7PI)   Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
       Nr.: 42607 - 02070 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0281-17-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
ANLAGE: 79 SUZUKI                                                Radtyp: TTZ7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.08.2021
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      Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
      werden.




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                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0281-17-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
ANLAGE: 79 SUZUKI                                                Radtyp: TTZ7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.08.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      SUZUKI
       Fahrzeugtyp:     AZ
       Genehm.Nr.:      e4*2007/46*1205*..
       Handelsbez.:     SWIFT

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26P                     x = 150              y = 150                  VA
             26B                     x = 200              y = 200                  VA
             27I                     x = 150              y = 250                  HA
             27B                     x = 200              y = 300                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                  x = 200        y = 200             8                VA
             26J                  x = 200        y = 200            15                VA
             27H                  x = 200        y = 300             8                HA
             27F                  x = 200        y = 300            15                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
ANLAGE: 79 SUZUKI                                                Radtyp: TTZ7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.08.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      SUZUKI
       Fahrzeugtyp:     LY
       Genehm.Nr.:      e4*2007/46*0928*..
       Handelsbez.:     VITARA

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 300              y = 300                  VA
             26P                     x = 250              y = 250                  VA
             27B                     x = 300              y = 300                  HA
             27I                     x = 250              y = 250                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 300        y = 300            10                VA
             26N                  x = 300        y = 300             8                VA
             27H                  x = 300        y = 300             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0281-17-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
ANLAGE: 79 SUZUKI                                                Radtyp: TTZ7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.08.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     SUZUKI
       Fahrzeugtyp:    JY
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0779*..
       Handelsbez.:    SX4, SUZUKI SX4

       Variante(n):    Allradantrieb, bis e4*2007/46*0779*03, Frontantrieb, Schräghecklimousine


Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 300        y = 300            26                VA
             26N                  x = 300        y = 300             8                VA
             27F                  x = 300        y = 300            24                HA
             27H                  x = 300        y = 300             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0281-17-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
ANLAGE: 79 SUZUKI                                                Radtyp: TTZ7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.08.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      SUZUKI
       Fahrzeugtyp:     JY
       Genehm.Nr.:      e4*2007/46*0779*..
       Handelsbez.:     SX4, SUZUKI SX4

       Variante(n):     ab e4*2007/46*0779*04, Allradantrieb, Frontantrieb, Schräghecklimousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbe reich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 300              y = 260                  VA
             26P                     x = 250              y = 210                  VA
             27B                     x = 330              y = 400                  HA
             27I                     x = 280              y = 360                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                  x = 300        y = 260             5                VA
             26J                  x = 300        y = 260             5                VA
             27H                  x = 330        y = 400             8                HA
             27F                  x = 330        y = 400            25                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.