Gutachten 366-0281-17-WIRD/N17 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 79 SUZUKI Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 13 Fahrzeughersteller SUZUKI Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TTZ70BP38D601 PCD114 ET38 Ø71.6 Ø60.1 60,1 Kunststoff 810 2251 01/18 TTZ70BP38O601 PCD114 ET38 Ø71.6 Ø60.1 60,1 Kunststoff 810 2251 01/18 TTZ70GA38D601 PCD114 ET38 Ø71.6 Ø60.1 60,1 Kunststoff 810 2251 01/18 TTZ70GA38O601 PCD114 ET38 Ø71.6 Ø60.1 60,1 Kunststoff 810 2251 01/18 TTZ70GP38D601 PCD114 ET38 Ø71.6 Ø60.1 60,1 Kunststoff 810 2251 01/18 TTZ70GP38O601 PCD114 ET38 Ø71.6 Ø60.1 60,1 Kunststoff 810 2251 01/18 TTZ70SA38D601 PCD114 ET38 Ø71.6 Ø60.1 60,1 Kunststoff 810 2251 01/18 TTZ70SA38O601 PCD114 ET38 Ø71.6 Ø60.1 60,1 Kunststoff 810 2251 01/18 §22 51746*17 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SUZUKI Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : JT; FR; AZ-2S; GY; AZ Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJS7 Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : ZE1HE(S)(EU,M); ZE1HE(S)-2S Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJT4 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : JY-2S; JY; (Kegelbund) Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJS8 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : NZ; ((nur VIN NR.: TSM...)) Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJS8 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N17 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 79 SUZUKI Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 13 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : MZ; FY; EY; LY; JY; LY-2S Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJS8 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 85 Nm für Typ : EY; FY; GY; JY; LY; LY-2S; MZ 100 Nm für Typ : AZ; AZ-2S; JY; JY-2S; NZ 103 Nm für Typ : ZE1HE(S)(EU,M); ZE1HE(S)-2S 110 Nm für Typ : JT 140 Nm für Typ : FR Verkaufsbezeichnung: FIAT SEDICI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e4*2001/116*0106*.. 79 - 100 205/50R17 89 Allradantrieb; 205/55R17 91 Frontantrieb; 215/45R17 87 10B; 11B; 11G; 11H; 215/50R17 91 12A; 51A; 573; 71C; 225/45R17 91 71K; 721; 725; 73C; 225/50R17 94 11A; 24J; 24M 74A; 74H; 74P 235/45R17 94 245/45R17 95 11A; 24J; 24M Verkaufsbezeichnung: GRAND VITARA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen §22 51746*17 JT e4*2001/116*0091*.. 78 - 171 225/60R17 99 2-türig; 4-türig; 225/65R17 102 10B; 11B; 11G; 11H; 235/55R17 99 11A; 24J 12A; 51A; 71C; 71K; 245/55R17 102 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A; 255/50R17 101 11A; 22I; 24J; 24M 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: KIZASHI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FR e4*2007/46*0142*.. 131 215/50R17 91 11A; 245 Allradantrieb; 215/55R17 94 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R17 94 11A; 245; 248 12A; 51A; 573; 7AV; 235/45R17 94 11A; 245 71C; 71K; 721; 725; 245/45R17 95 11A; 245; 248 73C; 74A; 74P; 76S Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SWACE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ZE1HE(S)(E e6*2007/46*0485*.. 72 225/45R17 91 12N Kombilimousine; U,M) Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7PZ; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N17 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 79 SUZUKI Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 13 Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SWACE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ZE1HE(S)(E e6*2018/858*00057*.. 72 225/45R17 91 12N bis U,M) e6*2018/858*00057*03; Kombilimousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7PZ; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S ZE1HE(S)-2 e6*2018/858*00057*.. 72 225/45R17 91 12N ab S e6*2018/858*00057*04; Kombilimousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7PZ; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SWIFT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MZ e4*2001/116*0090*.. 92 195/40R17 81 11A; 22I; 24M Frontantrieb; §22 51746*17 195/45R17 81 11A; 22I; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/40R17 80 11A; 22I; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 215/35R17 79 11A; 21P; 22I; 24J; 721; 725; 73C; 74A; 24M 74P 215/40R17 83 11A; 21P; 22B; 24J; 24M 225/35R17 82 11A; 21P; 22B; 24D; 24J NZ e4*2007/46*0155*.. 100 195/40R17 81 11A; 22I; 24J; 270 Frontantrieb; 195/45R17 81 11A; 22I; 24J; 270 Radschrauben; 205/40R17 80 11A; 22B; 24J; 248; 10B; 11B; 11G; 11H; 270 12A; 51A; 7AV; 71C; 215/40R17 83 11A; 21P; 22B; 24J; 71K; 721; 725; 73C; 248; 271 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SX4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EY e4*2001/116*0105*.. 66 - 99 205/50R17 89 Allradantrieb; 205/55R17 91 Frontantrieb; 215/45R17 87 10B; 11B; 11G; 11H; 215/50R17 91 11A; 24M 12A; 51A; 573; 71C; 225/45R17 91 71K; 721; 725; 73C; 225/50R17 94 11A; 24J; 24M 74A; 74P 235/45R17 94 11A; 24M 245/45R17 95 11A; 24J; 24M Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N17 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 79 SUZUKI Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 13 Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SX4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GY e4*2001/116*0124*.. 79 - 88 205/45R17 84 11A; 24J; 24M Stufenheck; 205/50R17 89 11A; 22I; 24C; 24M Frontantrieb; 215/45R17 87 11A; 22I; 24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91 11A; 22I; 24C; 24M 12A; 51A; 7AV; 71C; 235/45R17 94 11A; 22I; 24C; 24D 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SWIFT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AZ e4*2007/46*1205*.. 95 - 103 195/45R17 81 11A; 24J Frontantrieb; 205/40R17 80 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R17 84 11A; 24J; 248 12A; 51A; 7AV; 7PT; 215/40R17 83 11A; 24J; 248; 27I 71C; 71K; 721; 725; 225/40R17 86 11A; 24C; 248; 26P; 73C; 74A; 74P 27I AZ-2S e6*2018/858*00229*.. 95 195/45R17 81 11A; 24J Frontantrieb; Hybrid; 205/40R17 80 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R17 84 11A; 24J; 248 12A; 51A; 7PT; 71C; 215/40R17 83 11A; 24J; 248; 27I 71K; 721; 725; 73C; 225/40R17 86 11A; 24C; 248; 26P; 74A; 74P 27I §22 51746*17 Verkaufsbezeichnung: SX4, SUZUKI SX4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JY e6*2018/858*00006*.. 95 - 103 215/50R17 91 11A; 24J; 248; 27I bis 215/55R17 94 11A; 24J; 248; 27B; e6*2018/858*00006*01; 27F Allradantrieb; 225/50R17 94 11A; 24J; 248; 26P; Frontantrieb; inkl. 27B; 27H Hybrid; 245/45R17 95 11A; 24J; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H; 27I 12A; 51A; 7PT; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SX4, SUZUKI SX4, S-CROSS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JY-2S e6*2018/858*00006*.. 75 - 95 215/50R17 91 11A; 24J; 248; 27I ab 215/55R17 94 11A; 24J; 248; 27B; e6*2018/858*00006*02; 27F Allradantrieb; 225/50R17 94 11A; 24J; 248; 26P; Frontantrieb; Hybrid; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R17 95 11A; 24J; 248; 26P; 12A; 51A; 7PT; 71C; 27I 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N17 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 79 SUZUKI Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 13 Verkaufsbezeichnung: SX4, SUZUKI SX4,S-CROSS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JY e4*2007/46*0779*.. 75 - 103 215/50R17 91 11A; 24J; 248; 27I ab e4*2007/46*0779*04; 215/55R17 94 11A; 24J; 248; 27B; Allradantrieb; 27F Frontantrieb; inkl. 225/50R17 94 11A; 24J; 248; 26P; Hybrid; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R17 95 11A; 24J; 248; 26P; 12A; 51A; 7AV; 7PT; 27I 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P JY e4*2007/46*0779*.. 88 205/50R17 89 11A; 24J; 248; 26J; bis 27F e4*2007/46*0779*03; 205/55R17 91 11A; 24J; 248; 26J; Schräghecklimousine; 27F Allradantrieb; 215/45R17 87 11A; 24J; 26N; 27H Frontantrieb; 215/50R17 91 11A; 24J; 248; 26J; 10B; 11B; 11G; 11H; 27F 12A; 51A; 7AV; 7PT; 225/45R17 91 11A; 24J; 248; 26J; 71C; 71K; 721; 725; 27F 73C; 74A; 74P 225/50R17 94 11A; 24C; 248; 26J; 27F 235/45R17 94 11A; 24J; 248; 26J; 27F §22 51746*17 245/45R17 95 11A; 24C; 248; 26J; 27F Verkaufsbezeichnung: VITARA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LY e4*2007/46*0928*.. 75 - 103 205/55R17 91 124 Allradantrieb; 215/50R17 91 11A; 12A; 24J; 248; Frontantrieb; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 215/55R17 94 11A; 12A; 24J; 248; 51A; 7AV; 7PT; 71C; 27I 71K; 721; 725; 73C; 225/50R17 94 11A; 12A; 24J; 248; 74A; 74P 26P; 27I LY e6*2018/858*00005*.. 75 - 103 205/55R17 91 124 bis 215/50R17 91 11A; 12A; 24J; 248; e6*2018/858*00005*01; 27I Allradantrieb; 215/55R17 94 11A; 12A; 24J; 248; Frontantrieb; inkl. 27I Hybrid; 225/50R17 94 11A; 12A; 24J; 248; 10B; 11B; 11G; 11H; 26P; 27I 51A; 7PT; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N17 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 79 SUZUKI Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 13 Verkaufsbezeichnung: VITARA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LY-2S e6*2018/858*00005*.. 75 - 95 205/55R17 91 124 ab 215/50R17 91 11A; 12A; 24J; 248; e6*2018/858*00005*02; 27I Allradantrieb; 215/55R17 94 11A; 12A; 24J; 248; Frontantrieb; Hybrid; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R17 94 11A; 12A; 24J; 248; 51A; 7PT; 71C; 71K; 26P; 27I 721; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von §22 51746*17 FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N17 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 79 SUZUKI Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 13 12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittk anten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. §22 51746*17 Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsm aßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontsc hürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N17 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 79 SUZUKI Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 13 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der §22 51746*17 Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigk eit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N17 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 79 SUZUKI Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 13 Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete S chaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zuläs sig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7AV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. §22 51746*17 Nr.: 43139-61M00 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7PT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 43130-52S01 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7PZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 42607 - 02070 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N17 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 79 SUZUKI Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 13 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: SUZUKI Fahrzeugtyp: AZ Genehm.Nr.: e4*2007/46*1205*.. Handelsbez.: SWIFT Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 150 y = 150 VA 26B x = 200 y = 200 VA 27I x = 150 y = 250 HA 27B x = 200 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 51746*17 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 200 y = 200 8 VA 26J x = 200 y = 200 15 VA 27H x = 200 y = 300 8 HA 27F x = 200 y = 300 15 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N17 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 79 SUZUKI Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 13 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: SUZUKI Fahrzeugtyp: JY Genehm.Nr.: e4*2007/46*0779*.. Handelsbez.: SX4, SUZUKI SX4,S-CROSS Variante(n): ab e4*2007/46*0779*04, Allradantrieb, Frontantrieb, Schräghecklimousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 260 VA 26P x = 250 y = 210 VA 27B x = 330 y = 400 HA 27I x = 280 y = 360 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 51746*17 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 260 5 VA 26J x = 300 y = 260 5 VA 27H x = 330 y = 400 8 HA 27F x = 330 y = 400 25 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N17 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 79 SUZUKI Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 13 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: SUZUKI Fahrzeugtyp: LY Genehm.Nr.: e4*2007/46*0928*.. Handelsbez.: VITARA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA 27B x = 300 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 51746*17 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 10 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA 27H x = 300 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N17 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 79 SUZUKI Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 24.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 13 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: SUZUKI Fahrzeugtyp: JY Genehm.Nr.: e4*2007/46*0779*.. Handelsbez.: SX4, SUZUKI SX4,S-CROSS Variante(n): Allradantrieb, bis e4*2007/46*0779*03, Frontantrieb, Schräghecklimousine Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 26 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA 27F x = 300 y = 300 24 HA 27H x = 300 y = 300 8 HA §22 51746*17 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.