Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
Seite 16
Seite 17
Seite 18
Seite 19
Seite 20
Seite 21
Seite 22
Seite 23
Seite 24
Seite 25
Seite 26
Seite 27
Seite 28
Seite 29
							               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 93 HYUNDAI                                                   Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 24.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                           Seite: 1 von 29

                               Fahrzeughersteller              HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI Motor
                                                               Company, HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR
                                                               EUROPE




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 38
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               TTZ70BP38D671           PCD114 ET38            Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        810      2251    01/18
               TTZ70BP38O671           PCD114 ET38            Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        810      2251    01/18
               TTZ70GA38D671           PCD114 ET38            Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        810      2251    01/18
               TTZ70GA38O671           PCD114 ET38            Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        810      2251    01/18
               TTZ70GP38D671           PCD114 ET38            Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        810      2251    01/18
               TTZ70GP38O671           PCD114 ET38            Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        810      2251    01/18
               TTZ70SA38D671           PCD114 ET38            Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        810      2251    01/18
§22 51746*12




               TTZ70SA38O671           PCD114 ET38            Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        810      2251    01/18
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI Motor Company,
                                                            HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR EUROPE
               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : PDE; (Kegelbund)
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM5


               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : DM; OS; VF;
                                                            FD; FO; JC; FE; MD; JM; XG; YN; AE; TLE; GDH; LM; FS; EN;
                                                            GDH-HME; TL; GK; TM; OSE; JC-HME; TG; CM; NF; ELH; TLE-HME;
                                                            FDH; NX4e; SM
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM5


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : FD; FDH; TL; TLE; TLE-HME
                                                            107 Nm für Typ : AE; DM; ELH; EN; FS; GDH; GDH-HME; LM; MD;
                                                            VF; YN
                                                            110 Nm für Typ : CM; FO; GK; JC; JC-HME; JM; NF; NX4e; SM; TG;
                                                            XG



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 93 HYUNDAI                                               Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 2 von 29
                                                       120 Nm für Typ : FE; PDE
                                                       127 Nm für Typ : OS; OSE; TM
               Verkaufsbezeichnung:     ELANTRA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               MD           e4*2007/46*0254*.. 94 - 97      215/40R17 87      11A; 24J; 248; 26P;       Stufenheck;
                                                                              27H; 27I                  Frontantrieb;
                                                            215/45R17 87      11A; 24J; 248; 26P;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              27H; 27I                  12A; 51A; 7BC; 71C;
                                                            225/45R17 91      11A; 241; 246; 248;       71K; 721; 725; 73C;
                                                                              26N; 26P; 27H; 27I        74A; 74H; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI COUPE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               GK           e11*98/14*0186*.. 77 - 123 205/50R17 89           11A; 21B; 22B             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       215/45R17 87           11A; 21B; 22B             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                       225/45R17 90           11A; 21B; 22B             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI GRANDEUR
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               TG           e4*2001/116*0099*.. 110 - 173 225/55R17 97                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          235/50R17 96                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                          235/55R17           51G                       721; 725; 73C; 74A;
§22 51746*12




                                                          245/50R17 99        11A; 367                  74H; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI SANTA FE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               CM           e11*2001/116*0270*.. 110 - 145 235/65R17 104                                Allradantrieb;
                                                           245/65R17 107                                Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 74P; 76S; 4CN
               SM            e11*98/14*0162*..    82 - 107 225/55R17    97    HAV                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           235/50R17    96    HAV; 11A; 24J             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                           235/55R17    99    HAV; 11A; 24J             721; 725; 73C; 74A;
                                                  82 - 127 225/60R17    99    HAW                       74H; 74P
                                                           235/65R17    104   HAW; 11A; 54A

               Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI SANTA FE, GRAND SANTA FE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
               DM           e11*2007/46*0633*.. 110 - 147 235/65R17 104 11A; 245; 248                   nicht Grand Santa Fe;
                                                          245/65R17 107 11A; 24J; 24M; 26P              Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 74P; 4CT




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 93 HYUNDAI                                               Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 29
               Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI SONATA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               NF           e11*2001/116*0241*.. 100 - 184 215/50R17    91W                             Limousine;
                                                           215/55R17    94                              Frontantrieb;
                                                           225/50R17    94  11A; 22I; 24J; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           235/45R17    94                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                           235/50R17    96  11A; 22B; 24J; 24M          721; 725; 73C; 74A;
                                                           245/45R17    95  11A; 22I; 24J; 24M          74H; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI TRAJET
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               FO           e11*98/14*0130*.. 82 - 127 225/50R17 94           11A; 21B; 22B; 24J        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       235/45R17 94           11A; 21B; 24J             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI TUCSON
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               JM           e4*2001/116*0087*.. 82 - 129 225/55R17 97         11A; 24J; 24M             Allradantrieb;
                                                         235/55R17 99         11A; 24C; 24D             Frontantrieb;
                                                         245/50R17 99         11A; 24C; 24D             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
§22 51746*12




                                                                                                        74H; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     Ioniq
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               AE           e4*2007/46*1157*..    25 - 100 205/50R17 89       11A; 24J; 244; 247;       Frontantrieb;
                                                                              26B; 26J; 27F             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            215/45R17 91      11A; 24M; 245; 26B;       12A; 51A; 7MX; 71C;
                                                                              26J; 27F                  71K; 721; 725; 73C;
                                                            225/45R17 91      11A; 24J; 244; 247;       74A; 74H; 74P
                                                                              26B; 26J; 27F

               Verkaufsbezeichnung:     IX 55, VERACRUZ
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               EN           e9*2001/116*0071*.. 176    245/65R17 107                                    Allradantrieb;
                                                       255/60R17 106                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7BH; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74H; 74P; 76S




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 93 HYUNDAI                                               Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 29
               Verkaufsbezeichnung:     IX20
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
               JC           e4*2007/46*0207*..,    57 - 94   205/45R17 88     11A; 21P; 24J; 248        Schrägheck 4-türig;
                             e4*2007/46*0223*..              205/50R17 89     11A; 21B; 22I; 24C;       Frontantrieb;
               JC-HME        e13*2007/46*1605*..                              244; 247                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             215/45R17 87     11A; 21P; 22I; 24J;       12A; 51A; 7AK; 7FQ;
                                                                              24M                       71C; 71K; 721; 725;
                                                             225/45R17 91     11A; 21B; 22I; 24C;       73C; 74A; 74H; 74P
                                                                              244; 247
                                                             235/45R17 94     11A; 21B; 22I; 24C;
                                                                              244; 247

               Verkaufsbezeichnung:     IX35, TUCSON, LM
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               ELH          e11*2007/46*0192*.. 85 - 135 215/60R17 96         11A; 24J; 248; 51J        auch Facelift 2013;
               LM           e11*2007/46*0128*..          215/65R17 99         11A; 24J; 248; 51J        Allradantrieb;
                                                         225/60R17 99         11A; 24J; 248; 260; 270   Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             235/55R17 99     11A; 24M; 242; 245;       12A; 51A; 573; 7AM;
                                                                              260; 270                  71C; 71K; 721; 725;
                                                             235/60R17 102    11A; 24M; 242; 245;       73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                              260; 270                  76S; 4AY; 4DW; 4DX

               Verkaufsbezeichnung:     i30
§22 51746*12




               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               GDH          e11*2007/46*0337*.., 66 - 100 205/45R17     88    11A; 248                  Kombi; Schrägheck; 3-
                            e11*2007/46*0338*..           205/50R17     89    11A; 24J; 248             türig; 5-türig;
               GDH-HME      e13*2007/46*1604*..           215/45R17     87    11A; 248                  Frontantrieb;
                                                          225/45R17     91    11A; 24J; 248             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          235/45R17     94    11A; 22M; 24J; 244;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              247; 26N; 26P             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 74P; 4CT

               Verkaufsbezeichnung:     i30, i30CW
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               FD           e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 205/45R17 88        11A; 24J; 24M; 51J        i 30CW (Kombi);
               FDH          e11*2001/116*0343*..          205/50R17 89        11A; 22H; 24C; 24D;       Frontantrieb;
                                                                              51J                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             215/45R17 87     11A; 24D; 24J; 5ET        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                             225/45R17 91     11A; 22H; 24C; 24D        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 74P; 4BO
               FD            e11*2001/116*0313*.. 66 - 105   205/45R17 88     11A; 22M; 24J; 24M;       Nicht i 30CW (Kombi);
               FDH           e11*2001/116*0343*..                             51J                       Frontantrieb;
                                                             205/50R17 89     11A; 21P; 22L; 24D;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              24J; 51J                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                             215/45R17 87     11A; 22M; 24D; 24J;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                              5ET                       74H; 74P; 4BO
                                                             225/45R17 91     11A; 21P; 22L; 24D;
                                                                              24J




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 93 HYUNDAI                                               Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 29
               Verkaufsbezeichnung:     i30, i30N
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               PDE          e11*2007/46*3807*.., 70 - 118 205/45R17 88        11A; 245; 248; 26P        i30 Fastback;
                            e5*2007/46*1075*..            205/50R17 89        11A; 24J; 24M; 26B;       Kombilimousine;
                                                                              26J; 27H                  Schrägheck; 5-türig;
                                                            215/45R17 87      11A; 24J; 248; 26N;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              26P; 27H                  12A; 51A; 7NL; 71C;
                                                            225/45R17 91      11A; 24J; 24M; 26B;       71K; 721; 725; 73C;
                                                                              26N; 27H                  74A; 74H; 74P; 76S
                                                            235/45R17 94      11A; 241; 244; 246;
                                                                              247; 26B; 26J; 27H

               Verkaufsbezeichnung:     i40
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               VF           e4*2007/46*0263*..,   85 - 131 205/50R17    93    11A; 248; 26P             Kombi; Limousine;
                             e4*2007/46*0264*..            205/55R17    91    11A; 248; 26P             Frontantrieb;
                                                           215/50R17    95    11A; 24M; 26P; 27H        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           225/45R17    91    11A; 248; 26P; 67S        12A; 51A; 7AY; 71C;
                                                           225/50R17    94    11A; 24J; 24M; 26B;       71K; 721; 725; 73C;
                                                                              26N; 27H; 67F             74A; 74H; 74P; 76S;
                                                            235/45R17 94      11A; 24M; 26P; 27H;       4CZ
                                                                              68A
                                                            245/45R17 95      11A; 24J; 24M; 26B;
                                                                              26N; 27H; 67R; 67T
§22 51746*12




               Verkaufsbezeichnung:     Kona, Kauai
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               OSE          e4*2007/46*1522*.. 26 - 28      205/50R17   89    11A; 24J; 248; 26P        KONA EV; Frontantrieb;
                                                            205/55R17   91    11A; 24J; 248; 26P        Höchste Dreißig-
                                                            205/60R17   93    11A; 245; 248; 26P        Minuten-Leistung;
                                                            215/50R17   91    11A; 24J; 24M; 26N;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              26P                       12A; 51A; 7NL; 71C;
                                                            215/55R17 94      11A; 24J; 24M; 26N;       71K; 721; 725; 73C;
                                                                              26P                       74A; 74H; 74P; 76S
                                                            225/50R17 94      11A; 24J; 24M; 26B;
                                                                              26N
                                                            235/45R17 94      11A; 24J; 24M; 26N;
                                                                              26P
                                                            235/50R17 96      11A; 24C; 244; 247;
                                                                              26B; 26J; 27H
                                                            245/45R17 95      11A; 24J; 24M; 26B;
                                                                              26N
                                                            245/50R17 99      11A; 24C; 24D; 26B;
                                                                              26J; 27H




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 93 HYUNDAI                                               Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 6 von 29
               Verkaufsbezeichnung:     Kona, Kauai, Kona N, Kauai N
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               OS           e4*2007/46*1259*.. 26 - 28  205/50R17 89          11A; 24J; 248; 26P        KONA EV; Frontantrieb;
                                                        205/55R17 91          11A; 24J; 248; 26P        Höchste Dreißig-
                                                        205/60R17 93          11A; 245; 248; 26P        Minuten-Leistung;
                                                        215/50R17 91          11A; 24J; 24M; 26N;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              26P                       12A; 51A; 7NL; 71C;
                                                            215/55R17 94      11A; 24J; 24M; 26N;       71K; 721; 725; 73C;
                                                                              26P                       74A; 74H; 74P; 76S
                                                            225/50R17 94      11A; 24J; 24M; 26B;
                                                                              26N
                                                            235/45R17 94      11A; 24J; 24M; 26N;
                                                                              26P
                                                            235/50R17 96      11A; 24C; 244; 247;
                                                                              26B; 26J; 27H
                                                            245/45R17 95      11A; 24J; 24M; 26B;
                                                                              26N
                                                            245/50R17 99      11A; 24C; 24D; 26B;
                                                                              26J; 27H
               OS            e4*2007/46*1259*..   77 - 146 205/50R17    89    11A; 24J; 248; 26P        KONA; nicht KONA EV;
                                                           205/55R17    91    11A; 24J; 248; 26P        Allradantrieb;
                                                           205/60R17    93    11A; 245; 248; 26P        Frontantrieb;
                                                           215/50R17    91    11A; 24J; 24M; 26N;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              26P                       12A; 51A; 7NL; 71C;
§22 51746*12




                                                            215/55R17 94      11A; 24J; 24M; 26N;       71K; 721; 725; 73C;
                                                                              26P                       74A; 74H; 74P; 76S
                                                            225/50R17 94      11A; 24J; 24M; 26B;
                                                                              26N
                                                            235/45R17 94      11A; 24J; 24M; 26N;
                                                                              26P
                                                            235/50R17 96      11A; 24C; 244; 247;
                                                                              26B; 26J; 27H
                                                            245/45R17 95      11A; 24J; 24M; 26B;
                                                                              26N
                                                            245/50R17 99      11A; 24C; 24D; 26B;
                                                                              26J; 27H

               Verkaufsbezeichnung:     NEXO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               FE           e9*2007/46*6592*..    32        225/60R17 99      11A; 245; 26P             Wasserstoffbetrieb;
                                                            235/55R17 99      11A; 24J; 26B             Frontantrieb;
                                                            245/55R17 102     11A; 24J; 24M; 26B;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              26N                       12A; 51A; 7MI; 71C;
                                                            255/50R17 101     11A; 24M; 241; 246;       71K; 721; 725; 73C;
                                                                              26B; 26N; 27I             74A; 74H; 74P; 76S
                                                            255/55R17 104     11A; 24M; 241; 246;
                                                                              26B; 26N; 27I




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 93 HYUNDAI                                               Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 7 von 29
               Verkaufsbezeichnung:     Santa Fe
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               TM           e4*2007/46*1318*.. 110 - 148 235/65R17 104        11A; 24J; 248; 26P        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         255/60R17 106        11A; 241; 244; 246;       12A; 51A; 7MI; 71C;
                                                                              247; 26B; 26N; 27I        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74H; 74P; 76S;
                                                                                                        82J

               Verkaufsbezeichnung:     TUCSON, ix35
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               NX4e         e5*2018/858*00001*.. 85 - 132 215/65R17 99        11A; 248                  Allradantrieb;
                                                          225/60R17 99        11A; 24J; 248; 26P        Frontantrieb; nicht
                                                          225/65R17 101       11A; 24J; 248; 26P        mit elekt. Parkbremse;
                                                                                                        inkl. Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7PJ; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74H; 74P; 76S

               Verkaufsbezeichnung:     TUCSON, IX35
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               TL           e11*2007/46*2711*.., 85 - 136 215/60R17 96        nur wenn 16" Bereifung    10B; 11B; 11G; 11H;
               TLE          e5*2007/46*1084*..                                serienmäßig; 11A; 24J;    12A; 51A; 7MI; 71C;
                             e11*2007/46*2724*..,                             248                       71K; 721; 725; 73C;
§22 51746*12




                             e5*2007/46*1076*..             215/65R17 99      nur wenn 16" Bereifung    74A; 74H; 74P
               TLE-HME       e13*2007/46*1612*..                              serienmäßig; 11A; 24J;
                                                                              248

               Verkaufsbezeichnung:     VELOSTER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               FS           e11*2007/46*0194*.. 97 - 137 215/45R17 87         11A; 246; 248; 27H        Schrägheck;
                                                         225/45R17 91         11A; 24J; 248; 27H        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 74P; 76S; 4C0

               Verkaufsbezeichnung:     VENGA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               YN           e4*2007/46*0130*.., 55 - 94     205/50R17 89      11A; 22I; 24M; 241;       Schrägheck;
                             e4*2007/46*0131*..                               246; 270                  Frontantrieb;
                                                            215/45R17 87      11A; 22I; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/45R17 91      11A; 22I; 24M; 241;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              246; 270                  721; 725; 73C; 74A;
                                                            235/45R17 94      11A; 21P; 22I; 24C;       74H; 74P; 4CQ; 4CT
                                                                              244; 247; 270




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 93 HYUNDAI                                                Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 8 von 29
               Verkaufsbezeichnung:     XG250, XG300, XG350
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               XG           e11*98/14*0109*..  123 - 145 205/50R17       91W   11A; 22L                  ab e11*98/14*0109*05;
                                                         215/50R17       91W   11A; 22L                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         225/45R17       91W   11A; 22L                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         235/45R17       93W   11A; 22L                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74H; 74P


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
§22 51746*12




                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausaussc hnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 93 HYUNDAI                                                Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 9 von 29
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
§22 51746*12




               242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüst zustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 93 HYUNDAI                                                Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 10 von 29
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
§22 51746*12




               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radm itte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 93 HYUNDAI                                                Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 11 von 29
               270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                    Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               4AY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 3M000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                    werden.
§22 51746*12




               4BO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 2L600 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               4C0) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 2V100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               4CN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 2B000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               4CQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 1J000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               4CT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 3N100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               4CZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 3V100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               4DW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 2Y450 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 93 HYUNDAI                                                Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 12 von 29
                      Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                      werden.
               4DX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 2S400 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
§22 51746*12




                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1090kg.
               67F) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        205/55R17
                                    Hinterachse:                        225/50R17
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               67R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          215/50R17
                                    Hinterachse:                          245/45R17
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 93 HYUNDAI                                               Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 13 von 29
               67S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          205/50R17
                                   Hinterachse:                          225/45R17
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist . Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               67T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          225/50R17
                                   Hinterachse:                          245/45R17
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müss en vom gleichen Reifentyp sein.
§22 51746*12




               68A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          215/50R17
                                   Hinterachse:                          235/45R17
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 93 HYUNDAI                                               Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 14 von 29
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
               74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                    Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               7AK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 2M650 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7AM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 2S410 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7AY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 3V600 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
§22 51746*12




               7BC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 3X305 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7BH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 3J000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7FQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 1J000 ( nur e4*2007/46*0207*..,e4*2007/46*0223*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
                    zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ k ann ein
                    geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7MI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 C1100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7MX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 D4100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7NL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 F2000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7PJ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52940 BV100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 93 HYUNDAI                                                Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 15 von 29
                      Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                      werden.
               82J)   Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 340mm
                      an der Vorderachse nicht zulässig.
               HAV) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, wenn die
                    Reifengröße 215/70R15 serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits
                    eingetragen ist und die Fahrzeugausführung mit dieser Reifengröße serienmäßig ausgerüstet ist.
               HAW) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, wenn die
                    Reifengröße 225/70R16 serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits
                    eingetragen ist und die Fahrzeugausführung mit dieser Reifengröße serienmäßig ausgerüstet ist.
§22 51746*12




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 93 HYUNDAI                                               Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 16 von 29


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HYUNDAI
                      Fahrzeugtyp:     OS
                      Genehm.Nr.:      e4*2007/46*1259*..
                      Handelsbez.:     Kona, Kauai, Kona N, Kauai N

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 200              y = 200                  VA
                            26B                     x = 250              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 250        x = 250             8                VA
§22 51746*12




                            26J                  x = 250        y = 250            30                VA
                            27H                  x = 250        y = 250             8                HA
                            27F                  x = 250        y = 250            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 93 HYUNDAI                                               Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 17 von 29

               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HYUNDAI
                      Fahrzeugtyp:     AE
                      Genehm.Nr.:      e4*2007/46*1157*..
                      Handelsbez.:     Ioniq

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 300                  VA
                            26P                     x = 250              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 300        y = 300             8                VA
                            26J                  x = 300        y = 300            30                VA
                            27H                  x = 250        y = 350             8                HA
§22 51746*12




                            27F                  x = 250        y = 350            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 93 HYUNDAI                                               Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 18 von 29

               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HYUNDAI
                      Fahrzeugtyp:     FE
                      Genehm.Nr.:      e9*2007/46*6592*..
                      Handelsbez.:     NEXO

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 355              y = 295                  VA
                            26P                     x = 305              y = 245                  VA
                            27B                     x = 315              y = 295                  HA
                            27I                     x = 265              y = 245                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 355        y = 295            20                VA
§22 51746*12




                            26N                  x = 355        y = 295             8                VA
                            27F                  x = 315        y = 295            10                HA
                            27H                  x = 315        y = 295             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 93 HYUNDAI                                               Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 19 von 29

               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HYUNDAI
                      Fahrzeugtyp:     TM
                      Genehm.Nr.:      e4*2007/46*1318*..
                      Handelsbez.:     Santa Fe

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 300                  VA
                            26P                     x = 260              y = 255                  VA
                            27B                     x = 250              y = 300                  HA
                            27I                     x = 250              y = 300                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 300            10                VA
§22 51746*12




                            26N                  x = 300        y = 300             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 93 HYUNDAI                                               Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 20 von 29

               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HYUNDAI
                      Fahrzeugtyp:     VF
                      Genehm.Nr.:      e4*2007/46*0263*..
                      Handelsbez.:     i40

                      Variante(n):     Frontantrieb, Kombi

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 310              y = 350                  VA
                            26P                     x = 260              y = 300                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 310        y = 350             8                VA
                            26J                  x = 310        y = 350            23                VA
                            27H                  x = 270        y = 440             8                HA
§22 51746*12




                            27F                  x = 270        y = 440            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 93 HYUNDAI                                               Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 21 von 29

               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HYUNDAI
                      Fahrzeugtyp:     PDE
                      Genehm.Nr.:      e11*2007/46*3807*..
                      Handelsbez.:     i30, i30N

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 220              y = 200                  VA
                            26B                     x = 270              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 270        y = 250            30                VA
                            26N                  x = 270        y = 250             8                VA
                            27F                  x = 250        y = 260            30                HA
§22 51746*12




                            27H                  x = 250        y = 210             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 93 HYUNDAI                                               Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 22 von 29

               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HYUNDAI
                      Fahrzeugtyp:     NX4e
                      Genehm.Nr.:      e5*2018/858*00001*..
                      Handelsbez.:     TUCSON, ix35

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 225              y = 250                  VA
                            27I                     x = 230              y = 250                  HA
§22 51746*12




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 93 HYUNDAI                                               Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 23 von 29

               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HYUNDAI
                      Fahrzeugtyp:     PDE
                      Genehm.Nr.:      e5*2007/46*1075*..
                      Handelsbez.:     i30, i30N

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 220              y = 200                  VA
                            26B                     x = 270              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 270        y = 250            30                VA
                            26N                  x = 270        y = 250             8                VA
                            27F                  x = 250        y = 260            30                HA
§22 51746*12




                            27H                  x = 250        y = 210             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 93 HYUNDAI                                               Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 24 von 29

               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HYUNDAI
                      Fahrzeugtyp:     VF
                      Genehm.Nr.:      e4*2007/46*0264*..
                      Handelsbez.:     i40

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 310              y = 350                  VA
                            26P                     x = 260              y = 300                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 310        y = 350             8                VA
                            26J                  x = 310        y = 350            23                VA
                            27H                  x = 270        y = 440             8                HA
§22 51746*12




                            27F                  x = 270        y = 440            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 93 HYUNDAI                                                 Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                      Stand: 24.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 25 von 29

               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HYUNDAI
                      Fahrzeugtyp:     DM
                      Genehm.Nr.:      e11*2007/46*0633*..
                      Handelsbez.:     HYUNDAI SANTA FE, GRAND SANTA FE

                      Variante(n):     Allradantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                       von [mm]             bis [mm]
                            26B                         x = 315              y = 310              VA
                            26P                         x = 270              y = 260              VA
                            27B                         x = 260              y = 350              HA
                            27I                         x = 210              y = 300              HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]          um [mm]
                            26J                   x = 315        y = 310             10                VA
§22 51746*12




                            26N                   x = 315        y = 310              8                VA
                            27F                   x = 260        y = 350             10                HA
                            27H                   x = 260        y = 350              8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 93 HYUNDAI                                               Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 26 von 29

               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HYUNDAI
                      Fahrzeugtyp:     GDH
                      Genehm.Nr.:      e11*2007/46*0337*..
                      Handelsbez.:     i30

                      Variante(n):     Frontantrieb, Schrägheck

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 270              y = 350                  VA
                            26P                     x = 220              y = 300                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 270        y = 350            16                VA
                            26N                  x = 270        y = 350             8                VA
                            27F                  x = 275        y = 280            24                HA
§22 51746*12




                            27H                  x = 275        y = 280             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 93 HYUNDAI                                               Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 27 von 29

               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HYUNDAI
                      Fahrzeugtyp:     MD
                      Genehm.Nr.:      e4*2007/46*0254*..
                      Handelsbez.:     ELANTRA

                      Variante(n):     Frontantrieb, Stufenheck

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 260              y = 315                  VA
                            26P                     x = 210              y = 265                  VA
                            27B                     x = 295              y = 360                  HA
                            27I                     x = 245              y = 310                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 260        y = 315             8                VA
§22 51746*12




                            26J                  x = 260        y = 315            21                VA
                            27H                  x = 295        y = 360             8                HA
                            27F                  x = 295        y = 360            24                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 93 HYUNDAI                                               Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 28 von 29

               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HYUNDAI
                      Fahrzeugtyp:     FS
                      Genehm.Nr.:      e11*2007/46*0194*..
                      Handelsbez.:     VELOSTER

                      Variante(n):     Frontantrieb, Schrägheck

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 290              y = 320                  VA
                            26P                     x = 240              y = 270                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 290        y = 320             8                VA
                            26J                  x = 290        y = 320            15                VA
                            27H                  x = 250        y = 310             8                HA
§22 51746*12




                            27F                  x = 250        y = 310            28                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 93 HYUNDAI                                               Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 29 von 29

               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HYUNDAI
                      Fahrzeugtyp:     OSE
                      Genehm.Nr.:      e4*2007/46*1522*..
                      Handelsbez.:     Kona, Kauai

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 200              y = 200                  VA
                            26B                     x = 250              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 250        x = 250             8                VA
                            26J                  x = 250        y = 250            30                VA
                            27H                  x = 250        y = 250             8                HA
§22 51746*12




                            27F                  x = 250        y = 250            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.