Gutachten 366-0281-17-WIRD/N11 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 99 KIA MOTORS Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.11.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 15 Fahrzeughersteller KIA MOTORS (SK) Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TTZ70BP38D671 PCD114 ET38 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 810 2251 01/18 TTZ70BP38O671 PCD114 ET38 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 810 2251 01/18 TTZ70GA38D671 PCD114 ET38 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 810 2251 01/18 TTZ70GA38O671 PCD114 ET38 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 810 2251 01/18 TTZ70GP38D671 PCD114 ET38 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 810 2251 01/18 TTZ70GP38O671 PCD114 ET38 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 810 2251 01/18 TTZ70SA38D671 PCD114 ET38 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 810 2251 01/18 TTZ70SA38O671 PCD114 ET38 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 810 2251 01/18 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA MOTORS (SK) Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM5 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : RP 107 Nm für Typ : EL; JD; YNS 108 Nm für Typ : ED 120 Nm für Typ : CD; QLE Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N11 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 99 KIA MOTORS Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.11.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 15 Verkaufsbezeichnung: Carens, Rondo Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RP e4*2007/46*0633*.. 85 - 130 215/45R17 91 11A; 24J; 248; 27H Kombi; Frontantrieb; 225/45R17 91 11A; 24J; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H; 27H 12A; 51A; 71C; 71K; 225/50R17 94 11A; 24C; 244; 247; 721; 725; 73C; 74A; 26B; 26N; 27F 74P; 76S; 4CT 235/45R17 94 11A; 24J; 24M; 26P; 27F 235/50R17 96 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26N; 27F 245/45R17 95 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26N; 27F Verkaufsbezeichnung: CEE'D Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ED e4*2001/116*0121*.. 66 - 106 205/45R17 88 11A; 24J; 24M; 51J Pro Cee'd (2-türig 205/50R17 89 11A; 22M; 24C; 24D; Schrägheck); 51J Frontantrieb; 215/45R17 87 11A; 22M; 24D; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 5ET 12A; 51A; 71C; 71K; 225/45R17 91 11A; 22M; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4BO ED e4*2001/116*0121*.., 66 - 106 205/45R17 88 11A; 24J; 24M; 51J Sporty wagon (Kombi); e4*2007/46*0132*.. 205/50R17 89 11A; 21P; 22L; 24D; Cee'd (4-türig 24J; 51J Schrägheck); 215/45R17 87 11A; 22M; 24J; 24M; Frontantrieb; 5ET 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91 11A; 22L; 24D; 24J 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4BO JD e4*2007/46*0496*.., 66 - 100 205/45R17 88 11A; 24J; 248; 26N; Kombi; Van; e4*2007/46*0497*.. 26P; 27H Schrägheck; 3-türig; 205/50R17 89 11A; 24M; 242; 245; 5-türig; Frontantrieb; 26B; 26N; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 87 11A; 24J; 248; 26N; 12A; 51A; 71C; 71K; 26P; 27H 721; 725; 73C; 74A; 225/40R17 86 11A; 24M; 242; 245; 74P; 4CT 26B; 26N; 27F 225/45R17 91 11A; 24M; 242; 245; 26B; 26N; 27F 235/45R17 94 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N11 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 99 KIA MOTORS Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.11.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 15 Verkaufsbezeichnung: Ceed, ProCeed, XCeed Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CD e4*2007/46*1299*.. 73 - 118 205/45R17 88 11A; 24J; 248; 26B; CEED; PRO CEED; 26N; 27H nicht Xceed; Kombi; 205/50R17 89 11A; 24J; 24M; 26B; Schräghecklimousine; 26J; 27H Frontantrieb; inkl. 215/45R17 87 11A; 24J; 248; 26B; Hybrid; 26J; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91 11A; 24J; 24M; 26B; 12A; 51A; 7OL; 71C; 26J; 27H 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P CD e4*2007/46*1299*.. 77 - 150 205/50R17 89 Xceed; Frontantrieb; 205/55R17 91 inkl. Hybrid; 205/60R17 93 10B; 11B; 11G; 11H; 215/50R17 91 11A; 246 12A; 51A; 7OL; 71C; 215/55R17 94 11A; 246 71K; 721; 725; 73C; 225/50R17 94 11A; 24J; 26P; 27I 74A; 74P 235/50R17 96 11A; 24J; 26P; 27I Verkaufsbezeichnung: ix35,TUCSON, LM Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EL e11*2007/46*0104*.. 85 - 135 215/60R17 96 11A; 24J; 248; 51J Allradantrieb; 215/65R17 99 11A; 24J; 248; 51J Frontantrieb; 225/60R17 99 11A; 24J; 248; 260; 270 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 235/55R17 99 11A; 24M; 242; 245; 71K; 721; 725; 73C; 260; 270 74A; 74H; 74P; 76S; 235/60R17 102 11A; 24M; 242; 245; 4AY 260; 270 Verkaufsbezeichnung: KIA SPORTAGE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen QLE e11*2007/46*3144*.., 85 - 136 215/60R17 96 11A; 248 Allradantrieb; e5*2007/46*1081*.. 215/65R17 99 11A; 248; 26P Frontantrieb; 225/60R17 99 11A; 24J; 24M; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H; 27I 12A; 51A; 7OT; 71C; 235/55R17 99 11A; 24J; 24M; 26P; 71K; 721; 725; 73C; 27I 74A; 74P 235/60R17 102 11A; 24J; 24M; 26B; 26N; 27H; 27I 245/55R17 102 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27H Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N11 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 99 KIA MOTORS Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.11.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 15 Verkaufsbezeichnung: VENGA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YNS e4*2007/46*0261*.., 55 - 94 205/50R17 89 11A; 22I; 24M; 241; Schrägheck; e4*2007/46*0262*.. 246; 270 Frontantrieb; 215/45R17 87 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91 11A; 22I; 24M; 241; 12A; 51A; 71C; 71K; 246; 270 721; 725; 73C; 74A; 235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 24C; 74H; 74P; 4CQ; 4CT 244; 247; 270 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N11 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 99 KIA MOTORS Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.11.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 15 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte B reite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N11 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 99 KIA MOTORS Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.11.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 15 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu ent nehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N11 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 99 KIA MOTORS Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.11.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 15 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage z u entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 4AY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 3M000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4BO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 2L600 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet werden. 4CQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 1J000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet werden. 4CT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 3N100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N11 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 99 KIA MOTORS Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.11.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 15 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beac hten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 7OL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52940 J7000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7OT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 D9100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N11 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 99 KIA MOTORS Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.11.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 15 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: KIA Fahrzeugtyp: QL Genehm.Nr.: e11*2007/46*3139*.. Handelsbez.: Sportage Variante(n): --- Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 270 y = 280 VA 27I x = 220 y = 260 HA 27B x = 270 y = 310 HA 26P x = 220 y = 230 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 270 y = 310 8 HA 27F x = 270 y = 310 27 HA 26N x = 270 y = 280 8 VA 26J x = 270 y = 280 26 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N11 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 99 KIA MOTORS Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.11.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 15 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: KIA MOTORS Fahrzeugtyp: CD Genehm.Nr.: e4*2007/46*1299*.. Handelsbez.: Ceed, ProCeed, XCeed Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 200 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 250 y = 250 25 HA 27H x = 250 y = 250 8 HA 26J x = 250 y = 250 30 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N11 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 99 KIA MOTORS Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.11.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 15 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: KIA MOTORS Fahrzeugtyp: QLE Genehm.Nr.: e11*2007/46*3144*.. Handelsbez.: KIA SPORTAGE Variante(n): --- Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 270 y = 280 VA 27I x = 220 y = 260 HA 27B x = 270 y = 310 HA 26P x = 220 y = 230 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 270 y = 310 8 HA 27F x = 270 y = 310 27 HA 26N x = 270 y = 280 8 VA 26J x = 270 y = 280 26 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N11 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 99 KIA MOTORS Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.11.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 15 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: KIA MOTORS Fahrzeugtyp: RP Genehm.Nr.: e4*2007/46*0633*.. Handelsbez.: Carens, Rondo Variante(n): Frontantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 325 VA 26P x = 260 y = 275 VA 27B x = 260 y = 300 HA 27I x = 210 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 260 y = 300 30 HA 27H x = 260 y = 300 30 HA 26J x = 310 y = 325 30 VA 26N x = 310 y = 325 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N11 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 99 KIA MOTORS Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.11.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 15 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: KIA MOTORS Fahrzeugtyp: QLE Genehm.Nr.: e5*2007/46*1081*.. Handelsbez.: KIA SPORTAGE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 270 y = 280 VA 27I x = 220 y = 260 HA 27B x = 270 y = 310 HA 26P x = 220 y = 230 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 270 y = 310 8 HA 27F x = 270 y = 310 27 HA 26N x = 270 y = 280 8 VA 26J x = 270 y = 280 26 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N11 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 99 KIA MOTORS Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.11.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 15 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: KIA MOTORS Fahrzeugtyp: JD Genehm.Nr.: e4*2007/46*0496*.. Handelsbez.: CEE'D Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 340 y = 350 VA 26P x = 290 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 250 y = 290 30 HA 27H x = 250 y = 290 8 HA 26J x = 340 y = 350 27 VA 26N x = 340 y = 350 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N11 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 99 KIA MOTORS Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.11.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 15 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: KIA MOTORS Fahrzeugtyp: CD Genehm.Nr.: e4*2007/46*1299*.. Handelsbez.: Ceed, ProCeed, XCeed Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 270 VA 26P x = 240 y = 220 VA 27B x = 290 y = 280 HA 27I x = 240 y = 230 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 290 y = 280 28 HA 27H x = 290 y = 280 8 HA 26J y = 290 y = 270 20 VA 26N x = 290 y = 270 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.