Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
Seite 16
							Gutachten 366-0281-17-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
ANLAGE: 100 MAZDA                                                    Radtyp: TTZ7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 05.03.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                            Seite: 1 von 16


                Fahrzeughersteller                          : MAZDA, Mazda Motor Corporation



Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff          Rad-      Abroll   ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          (mm)                       last      umf.     Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                      (kg)      (mm)     datum
TTZ70BP38D671           PCD114 ET38            Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff       810     2251    01/18
TTZ70BP38O671           PCD114 ET38            Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff       810     2251    01/18
TTZ70GA38D671           PCD114 ET38            Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff       810     2251    01/18
TTZ70GA38O671           PCD114 ET38            Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff       810     2251    01/18
TTZ70GP38D671           PCD114 ET38            Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff       810     2251    01/18
TTZ70GP38O671           PCD114 ET38            Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff       810     2251    01/18
TTZ70SA38D671           PCD114 ET38            Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff       810     2251    01/18
TTZ70SA38O671           PCD114 ET38            Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff       810     2251    01/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA, Mazda Motor Corporation
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : OE-Mutter ww. ZJM5
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : BA; BJ; BJD; CA; CP; CPD; ER; ERE; GE; GF;
                                             GFD/GWD; GF/GW; GG/GY; GG1; GH; GHE; KE; KF; LW; LWD; SE;
                                             TA
                                             120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW; GH; GJ; LW
                                             126 Nm für Typ : DJ1
                                             133 Nm für Typ : EP; EPR; EP2; EP2R
                                             140 Nm für Typ : BL
Verkaufsbezeichnung:     Mazda CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
KE           e13*2007/46*1247*.. 110 - 143 225/60R17 99             122                       inkl. Mj.2015; nur CX-
KF           e13*2007/46*1803*..           225/65R17 102            122                       5; Allradantrieb;
                                           235/60R17 102            11A; 12O; 245             Frontantrieb;
                                           235/65R17 104            11A; 12O; 245             10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/55R17 102            11A; 12A; 24J; 248        51A; 573; 7AS; 71C;
                                           255/55R17 104            11A; 12A; 24J; 24M        71K; 721; 725; 73C;
                                           255/60R17 106            11A; 12A; 24J; 24M        74A; 74P; 76S; 77E




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0281-17-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
ANLAGE: 100 MAZDA                                                 Radtyp: TTZ7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 05.03.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 2 von 16
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
ER           e11*2001/116*0308*.. 120 - 191 235/65R17 104 11A; 24J; 24M; 52J               Allradantrieb;
ERE          e13*2007/46*1109*..            255/60R17 106 11A; 22I; 24C; 24M;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          52J                              12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                           74A; 74P; 76S; 76Z

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MPV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
LW           e1*98/14*0118*..  100 - 104 225/50R17 94            11A; 22I; 24J; 24M        nur ab
                                         235/45R17 94            11A; 24J; 24M             e1*98/14*0118*02;
                                         245/45R17 95            11A; 22I; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                               104       225/45R17 94            Ottomotor                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P
LW             e1*98/14*0118*..     88 - 90   235/45R17-93       11A; 24J; 24M             nur bis
LWD            e1*98/14*0165*..                                                            e1*98/14*0118*01;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA PREMACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
CP           e1*98/14*0116*..  66 - 96 205/40R17 84              11A; 21B; 22B; 24D;       10B; 11B; 11G; 11H;
CPD          e1*98/14*0161*..                                    5EA                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                       205/45R17 88              11A; 21B; 22B; 24D;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                 24J; 54F                  74P
                                              215/40R17 87       11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                 24J
                                              225/35R17 86       11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                 24D
                                    74 - 84   225/35R17 82       nicht Dieselmotor; 11A;
                                                                 21B; 22B; 24C; 24D;
                                                                 5DK
                                    74 - 96   215/40R17 83       nicht Dieselmotor; 11A;
                                                                 21B; 22B; 24D; 24J;
                                                                 5DW

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA RX-8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
SE           e11*2001/116*0199*.. 141 - 170 225/50R17            51G; 52J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                            235/45R17 93         MCS                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                            245/45R17 95         MCS                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0281-17-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
ANLAGE: 100 MAZDA                                                 Radtyp: TTZ7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 05.03.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 3 von 16
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA TRIBUTE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
EP           e4*98/14*0044*..     91 - 149 225/60R17 99          11A; 24K; 51J            Allradantrieb;
EPR          e4*98/14*0052*..               235/55R17 103        11A; 24K                 Frontantrieb;
EP2          e13*2001/116*0092*.. 145 - 149 235/65R17 104        11A; 24K; 54F            10B; 11B; 11G; 11H;
EP2R         e13*2001/116*0090*..                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
CA           e13*96/79*0028*.., 76 - 106 215/40R17               11A; 22B; 22F; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
               G138                                              631                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                              245/35R17          11A; 22B; 22F; 24C;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                 24M; 631; 66H            74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 9
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
TA           e13*95/54*0002*.., 105 - 123 225/45R17-90           11A; 22B; 24J; 24M       Nur Vorderachslenkung;
             G517               105 - 155 225/45R17              11A; 22B; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 631                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                              235/45R17-93       11A; 21B; 22B; 24J;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                 24M                      74P

Verkaufsbezeichnung:     Mazda 2, Mazda CX-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
DJ1          e1*2007/46*1335*.. 77 - 115 215/50R17 91            11A; 24J; 248            Mazda CX-3; Kombi;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
BK           e1*2001/116*0234*.. 191          205/50R17 89       11A; 22B; 24J; 24M;      Mazda 3 MPS;
                                                                 52J                      Schrägheck;
                                              215/45R17 87       11A; 22I; 24J; 52J       Frontantrieb;
                                              225/45R17 91       11A; 22B; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 52J                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76S; 76Z
BK             e1*2001/116*0234*..   62 - 110 205/50R17 89       11A; 22B; 24J; 24M       Stufenheck;
                                              215/45R17 87       11A; 22B; 24J; 24M       Schrägheck;
                                              225/45R17 90       11A; 22B; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/45R17 93       11A; 21B; 22B; 24C;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 24M                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0281-17-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
ANLAGE: 100 MAZDA                                                 Radtyp: TTZ7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 05.03.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 4 von 16
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
BL           e11*2001/116*0262*.. 76 - 111 205/50R17 89          11A; 21B; 21N; 22B;       bis Mj.2013;
BLE          e13*2007/46*1071*..                                 22H; 24J; 248             Stufenheck;
                                  76 - 136 205/50R17 89W         11A; 21B; 21N; 22B;       Schrägheck;
                                                                 22H; 24J; 248             Frontantrieb;
                                              215/45R17 91       11A; 21P; 22I; 24J; 248   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 7AS; 71C;
                                              225/45R17 91       11A; 21B; 21N; 22B;       71K; 721; 725; 73C;
                                                                 22H; 24J; 248             74A; 74P; 76S; 77E
                                              235/45R17 94       11A; 21B; 21N; 22B;
                                                                 22H; 242; 245; 248
BL             e11*2001/116*0262*.. 74 - 121 205/50R17 89        11A; 24J; 248; 26B;       ab Mj.2013; ab
                                                                 26N; 27B                  e11*2001/116*0262*10;
                                              205/55R17 91       11A; 24J; 248; 26B;       (Typ BM/BN);
                                                                 26N; 27B                  Limousine; Schrägheck;
                                              215/50R17 91       11A; 24J; 248; 26B;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 26J; 27B                  12A; 51A; 7AS; 71C;
                                              225/50R17 94       11A; 242; 244; 245;       71K; 721; 725; 73C;
                                                                 247; 26B; 26J; 27B;       74A; 74P; 76S; 77E
                                                                 27H
                                              235/45R17 94       11A; 24J; 248; 26B;
                                                                 26J; 27B
BL             e11*2001/116*0262*.. 191       205/50R17          11A; 21B; 21N; 22B;       bis Mj.2013;
                                                                 22H; 24J; 248; 51G;       Schrägheck;
                                                                 52J
                                              215/45R17 91       11A; 21P; 22I; 24J;       Frontantrieb;
                                                                 248; 52J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/45R17 91       11A; 21B; 21N; 22B;       12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                 22H; 24J; 248; 52J        71K; 721; 725; 73C;
                                              235/45R17 94       11A; 21B; 21N; 22B;       74A; 74P; 76S; 76Z;
                                                                 22H; 242; 245; 248;       77E
                                                                 52J

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 323
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
BA           e13*96/27*0023*.., 106           215/40R17 87  Nur bis 975 kg zul.            Schrägheck 4-türig;
               G878                                         Achslast; 11A; 22B; 24J        10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/40R17 87W 11A; 22B; 24J; 5ET             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P
BJ             e1*98/14*0094*..     96        205/40R17 80       11A; 22B; 24M             Schrägheck;
BJD            e1*98/14*0181*..               215/40R17 83       11A; 21B; 22B; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24M                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                              225/35R17-82       11A; 21B; 22B; 22F;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                 24D; 24J                  74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0281-17-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
ANLAGE: 100 MAZDA                                                 Radtyp: TTZ7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 05.03.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 5 von 16
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
CR1          e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 205/50R17 91          11A; 21P; 22B; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24M                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                              215/45R17 91       11A; 22I; 24J; 24M       721; 725; 73C; 74A;
                                              225/45R17 91       11A; 21P; 22I; 24J;      74P
                                                                 24M
                                              235/45R17 93       11A; 21P; 22B; 24C;
                                                                 24D
CW             e1*2007/46*0433*..   85 - 110 205/50R17 93        11A; 21B; 22B; 24J;      Kombi; Frontantrieb;
                                                                 248; 271                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/45R17 91       11A; 21B; 22B; 24J;      12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                 270                      71K; 721; 725; 73C;
                                              225/45R17 91       11A; 21B; 22B; 24J;      74A; 74P
                                                                 248; 271
                                              235/45R17 94       11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                 248; 260; 271

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
GG/GY        e1*98/14*0188*..     88 - 122 215/45R17 87W         11A; 22B; 24J; 24M;      Kombi; Stufenheck;
GG1          e11*2001/116*0203*..                                5ET                      Schrägheck;
                                           215/45R17 91          11A; 22B; 24J; 24M       Allradantrieb;
                                           225/45R17 90          11A; 22B; 24J; 24M       Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen           Auflagen zu Reifen             Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 205/55R17 91     11A; 21P; 22I; 22M;            ab
GHE          e13*2007/46*1075*..                           241; 246; 248; 51J             e13*2007/46*1075*02;
                                          215/50R17 91     11A; 21B; 21N; 22B;            ab
                                                           22M; 241; 246; 248             e1*2001/116*0448*06;
                                             225/45R17 91  11A; 21P; 22I; 22M;            bis Mj.2012;
                                                           241; 246; 248                  Stufenheck;
                                    88 - 132 205/50R17 93  11A; 21P; 22I; 22M;            Schrägheck;
                                                           241; 246; 248; 51J             Frontantrieb; nur
                                             205/55R17 91W 11A; 21P; 22I; 22M;            Mazda 6;
                                                           241; 246; 248; 51J             10B; 11B; 11G; 11H;
                                             215/50R17 91W 11A; 21B; 21N; 22B;            12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                           22M; 241; 246; 248             71K; 721; 725; 73C;
                                             215/55R17 94  11A; 21B; 21N; 22B;            74A; 74P; 76S; 77E
                                                           22M; 241; 246; 248
                                             225/45R17 91W 11A; 21P; 22I; 22M;
                                                           241; 246; 248
                                             225/50R17 94  11A; 21B; 21N; 22B;
                                                           22L; 24C; 244; 247
                                             235/45R17 94  11A; 21B; 21N; 22B;
                                                           22M; 241; 246; 248;
                                                           68A



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0281-17-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
ANLAGE: 100 MAZDA                                                 Radtyp: TTZ7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 05.03.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 6 von 16
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 110 - 143 225/60R17 99          122                      inkl. Mj.2015; nur CX-
                                           225/65R17 102         122                      5; Allradantrieb;
                                           235/60R17 102         11A; 12O; 245            Frontantrieb;
                                           235/65R17 104         11A; 12O; 245            10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/55R17 102         11A; 12A; 24J; 248       51A; 573; 7AS; 71C;
                                           255/55R17 104         11A; 12A; 24J; 24M       71K; 721; 725; 73C;
                                           255/60R17 106         11A; 12A; 24J; 24M       74A; 74P; 76S; 77E
GH           e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 205/50R17 91           11A; 22I; 24C; 24D;      nur bis
GHE          e13*2007/46*1075*..                                 51J                      e13*2007/46*1075*01;
                                           205/55R17 91          11A; 21P; 22I; 22M;      nur bis
                                                                 24C; 24D; 51J            e1*2001/116*0448*05;
                                              215/50R17 91       11A; 21P; 22B; 22M;      Schrägheck;
                                                                 24C; 24D                 Frontantrieb; nur
                                              225/45R17 91       11A; 22I; 24C; 24D       Mazda 6;
                                     88 - 136 205/50R17 91W      11A; 22I; 24C; 24D;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 51J                      12A; 51A; 7AS; 71C;
                                              205/55R17 91W      11A; 21P; 22I; 22M;      71K; 721; 725; 73C;
                                                                 24C; 24D; 51J            74A; 74P; 76S; 77E
                                              215/50R17 91W      11A; 21P; 22B; 22M;
                                                                 24C; 24D
                                              225/45R17 91W      11A; 22I; 24C; 24D
                                              225/50R17 94       11A; 21B; 22B; 22L;
                                                                 24C; 24D
                                              235/45R17 94       11A; 21P; 22B; 22M;
                                                                 24C; 24D; 68A
GH             e1*2001/116*0448*..   83 - 136 205/50R17 91       11A; 21T; 22I; 24C;      bis Mj.2012; Kombi;
GHE            e13*2007/46*1075*..                               24D; 51J                 Frontantrieb; nur
                                              205/55R17 91       11A; 21T; 22I; 24C;      Mazda 6;
                                                                 24D; 51J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/50R17 91       11A; 21T; 22B; 24C;      12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                 24D                      71K; 721; 725; 73C;
                                              225/45R17 91       11A; 21T; 22I; 24C;      74A; 74P; 76S; 77E
                                                                 24D
                                              225/50R17 94       11A; 21T; 22B; 24C;
                                                                 24D
                                              235/45R17 94       11A; 21T; 22B; 24C;
                                                                 24D
GH             e1*2001/116*0448*..   107 - 143 225/50R17 94      11A; 26P; 27I            ab Mj.2012; inkl.
GJ             e1*2007/46*1001*..              225/55R17 97      11A; 26P; 27I            Mj.2015; Kombi;
                                               235/50R17 96      11A; 245; 26B; 27B       Stufenheck;
                                               235/55R17 99      11A; 245; 26B; 27B       Allradantrieb;
                                               245/50R17 99      11A; 24J; 248; 26B;      Frontantrieb; nur
                                                                 26N; 27B; 27H            Mazda 6;
                                              255/50R17 101      11A; 241; 246; 248;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 26B; 26N; 27B; 27H       12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 76S; 77E




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0281-17-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
ANLAGE: 100 MAZDA                                                 Radtyp: TTZ7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 05.03.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 7 von 16
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen            Auflagen zu Reifen            Auflagen
GJ           e1*2007/46*1001*.. 107 - 141 225/50R17 94      11A; 26P; 27I                 Kombi; Stufenheck;
                                          225/55R17 97      11A; 26P; 27I                 Frontantrieb;
                                          235/50R17 96      11A; 245; 26B; 27B            10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/55R17 99      11A; 245; 26B; 27B            12A; 51A; 7AS; 71C;
                                          245/50R17 99      11A; 24J; 248; 26B;           71K; 721; 725; 73C;
                                                            26N; 27B; 27H                 74A; 74P; 76S; 77E
                                              255/50R17 101 11A; 241; 246; 248;
                                                            26B; 26N; 27B; 27H

Verkaufsbezeichnung:    MAZDA 626
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen             Auflagen zu Reifen     Auflagen
GE           G104             121             245/35R17-87       11A; 22B; 22G; 24M;    Frontantrieb;
                                                                 66H                    Allradlenkung;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        74P
GF             e1*96/27*0055*..     66 - 100 215/40R17 83        Ottomotor; nicht       Stufenheck;
GFD/GWD        e1*98/14*0164*..                                  Dieselmotor; 11A; 21B; Schrägheck;
GF/GW          e1*96/27*0055*..,                                 21J; 22B; 22F; 24D;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24J
               e1*98/14*0055*..               215/40R17 87       11A; 21B; 21J; 22B;    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 22F; 24D; 24J          721; 725; 73C; 74A;
                                              215/45R17 87       11A; 21B; 21J; 22B;    74P
                                                                 22F; 24D; 24J
GFD/GWD        e1*98/14*0164*..     66 - 100 215/40R17 87        11A; 21B; 21J; 22B;    Nur Fz.bis 1060kg
GF/GW          e1*96/27*0055*..,                                 22F; 24D; 24J          zul.Achslast; Kombi;
               e1*98/14*0055*..               215/45R17 87       11A; 21B; 21J; 22B;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 22F; 24D; 24J; 54A     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0281-17-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
ANLAGE: 100 MAZDA                                                 Radtyp: TTZ7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 05.03.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 8 von 16
      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
      der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0281-17-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
ANLAGE: 100 MAZDA                                                 Radtyp: TTZ7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 05.03.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 9 von 16
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0281-17-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
ANLAGE: 100 MAZDA                                                 Radtyp: TTZ7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 05.03.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 10 von 16
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0281-17-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
ANLAGE: 100 MAZDA                                                 Radtyp: TTZ7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 05.03.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 11 von 16
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0281-17-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
ANLAGE: 100 MAZDA                                                 Radtyp: TTZ7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 05.03.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 12 von 16
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 950kg.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66H) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
68A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/50R17
                    Hinterachse:                          235/45R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0281-17-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
ANLAGE: 100 MAZDA                                                 Radtyp: TTZ7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 05.03.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 13 von 16
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: BHB637140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
MCS) Die Verwendung dieser Reifengröße als Sommerreifen ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die
     serienmäßig mit 16 bzw. 17-Zoll-Sommerreifen ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0281-17-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
ANLAGE: 100 MAZDA                                                 Radtyp: TTZ7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 05.03.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 14 von 16


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    BL
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0262*..
       Handelsbez.:    MAZDA 3

       Variante(n):    ab e11*2001/116*0262*10, ab Mj.2013

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 370             y = 400                    VA
             27I                      x = 300             y = 370                    HA
             27B                      x = 350             y = 400                    HA
             26P                      x = 320             y = 375                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 370       y = 400              8                VA
             26J                   x = 370       y = 400             30                VA
             27H                   x = 350       y = 400              8                HA
             27F                   x = 350       y = 400             15                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0281-17-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
ANLAGE: 100 MAZDA                                                 Radtyp: TTZ7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 05.03.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 15 von 16

Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    GH
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0448*..
       Handelsbez.:    MAZDA 6, MAZDA CX-5

       Variante(n):    ab e1*2001/116*0448*14, Frontantrieb, Kombi, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 385             y = 400                    VA
             26B                      x = 400             y = 400                    VA
             27I                      x = 215             y = 350                    HA
             27B                      x = 265             y = 400                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 400       y = 400              8                VA
             26J                   x = 400       y = 400             24                VA
             27H                   x = 265       y = 400              8                HA
             27F                   x = 265       y = 400             24                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0281-17-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
ANLAGE: 100 MAZDA                                                 Radtyp: TTZ7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 05.03.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 16 von 16

Fahrzeug:

       Hersteller:     MAZDA
       Fahrzeugtyp:    GJ
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1001*..
       Handelsbez.:    MAZDA 6, MAZDA CX-5

       Variante(n):    Frontantrieb, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 385             y = 400                    VA
             26B                      x = 400             y = 400                    VA
             27I                      x = 215             y = 350                    HA
             27B                      x = 265             y = 400                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 400       y = 400              8                VA
             26J                   x = 400       y = 400             24                VA
             27H                   x = 265       y = 400              8                HA
             27F                   x = 265       y = 400             24                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.