Gutachten 366-0281-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 100 MAZDA Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 20 Fahrzeughersteller MAZDA, Mazda Motor Corporation, Mazda Motor Logistics Europe Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TTZ70BP38D671 PCD114 ET38 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 810 2251 01/18 TTZ70BP38O671 PCD114 ET38 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 810 2251 01/18 TTZ70GA38D671 PCD114 ET38 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 810 2251 01/18 TTZ70GA38O671 PCD114 ET38 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 810 2251 01/18 TTZ70GP38D671 PCD114 ET38 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 810 2251 01/18 TTZ70GP38O671 PCD114 ET38 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 810 2251 01/18 TTZ70SA38D671 PCD114 ET38 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 810 2251 01/18 §22 51746*14 TTZ70SA38O671 PCD114 ET38 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 810 2251 01/18 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA, Mazda Motor Corporation, Mazda Motor Logistics Europe Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM5 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : BA; BJ; BJD; CA; CP; CPD; ER; ERE; GE; GF; GFD/GWD; GF/GW; GG/GY; GG1; GH; GHE; KE; KF; KFE; LW; LWD; SE; TA 120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW; GH; GJ; LW 126 Nm für Typ : DJ1 130 Nm für Typ : BP; BPE 133 Nm für Typ : EP; EPR; EP2; EP2R 135 Nm für Typ : DM 140 Nm für Typ : BL Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 100 MAZDA Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 20 Verkaufsbezeichnung: MAZDA CX-30 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DM e13*2007/46*2041*.. 85 - 137 215/60R17 96 11A; 245 Kombilimousine; 225/55R17 97 11A; 24J; 248; 26P Frontantrieb; inkl. 225/60R17 99 11A; 24J; 248; 26P Hybrid; 235/55R17 99 11A; 24J; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7OX; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S Verkaufsbezeichnung: MAZDA CX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KE e13*2007/46*1247*.. 110 - 143 225/60R17 99 122 inkl. Mj.2015; nur CX- KF e13*2007/46*1803*.. 225/65R17 102 122 5; Allradantrieb; 235/60R17 102 11A; 12O; 245 Frontantrieb; 235/65R17 104 11A; 12O; 245 10B; 11B; 11G; 11H; 245/55R17 102 11A; 12A; 24J; 248 51A; 573; 7AS; 71C; 255/55R17 104 11A; 12A; 24J; 24M 71K; 721; 725; 73C; 255/60R17 106 11A; 12A; 24J; 24M 74A; 74P; 76S; 77E KFE e13*2007/46*1832*.. 110 - 143 225/60R17 99 122 nur CX-5; 225/65R17 102 122 Allradantrieb; 235/60R17 102 11A; 12O; 245 Frontantrieb; 235/65R17 104 11A; 12O; 245 10B; 11B; 11G; 11H; §22 51746*14 245/55R17 102 11A; 12A; 24J; 248 51A; 573; 7AS; 71C; 255/55R17 104 11A; 12A; 24J; 24M 71K; 721; 725; 73C; 255/60R17 106 11A; 12A; 24J; 24M 74A; 74P; 76S; 77E Verkaufsbezeichnung: MAZDA CX-7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ER e11*2001/116*0308*.. 120 - 191 235/65R17 104 11A; 24J; 24M; 52J Allradantrieb; ERE e13*2007/46*1109*.. 255/60R17 106 11A; 22I; 24C; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 52J 12A; 51A; 7AS; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 76Z Verkaufsbezeichnung: MAZDA MPV Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LW e1*98/14*0118*.. 100 - 104 225/50R17 94 11A; 22I; 24J; 24M nur ab 235/45R17 94 11A; 24J; 24M e1*98/14*0118*02; 245/45R17 95 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 104 225/45R17 94 Ottomotor 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P LW e1*98/14*0118*.. 88 - 90 235/45R17-93 11A; 24J; 24M nur bis LWD e1*98/14*0165*.. e1*98/14*0118*01; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 100 MAZDA Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 20 Verkaufsbezeichnung: MAZDA PREMACY Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CP e1*98/14*0116*.. 66 - 96 205/40R17 84 11A; 21B; 22B; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H; CPD e1*98/14*0161*.. 5EA 12A; 51A; 71C; 71K; 205/45R17 88 11A; 21B; 22B; 24D; 721; 725; 73C; 74A; 24J; 54F 74P 215/40R17 87 11A; 21B; 22B; 24D; 24J 225/35R17 86 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 74 - 84 225/35R17 82 nicht Dieselmotor; 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 5DK 74 - 96 215/40R17 83 nicht Dieselmotor; 11A; 21B; 22B; 24D; 24J; 5DW Verkaufsbezeichnung: MAZDA RX-8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SE e11*2001/116*0199*.. 141 - 170 225/50R17 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 93 MCS 12A; 51A; 71C; 71K; 245/45R17 95 MCS 721; 725; 73C; 74A; 74P §22 51746*14 Verkaufsbezeichnung: MAZDA TRIBUTE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EP e4*98/14*0044*.. 91 - 149 225/60R17 99 11A; 24K; 51J Allradantrieb; EPR e4*98/14*0052*.. 235/55R17 103 11A; 24K Frontantrieb; EP2 e13*2001/116*0092*.. 145 - 149 235/65R17 104 11A; 24K; 54F 10B; 11B; 11G; 11H; EP2R e13*2001/116*0090*.. 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA XEDOS 6 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CA e13*96/79*0028*.., 76 - 106 215/40R17 11A; 22B; 22F; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; G138 631 12A; 51A; 71C; 71K; 245/35R17 11A; 22B; 22F; 24C; 721; 725; 73C; 74A; 24M; 631; 66H 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA XEDOS 9 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen TA e13*95/54*0002*.., 105 - 123 225/45R17-90 11A; 22B; 24J; 24M Nur Vorderachslenkung; G517 105 - 155 225/45R17 11A; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 631 12A; 51A; 71C; 71K; 235/45R17-93 11A; 21B; 22B; 24J; 721; 725; 73C; 74A; 24M 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 100 MAZDA Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 20 Verkaufsbezeichnung: MAZDA 2, MAZDA CX-3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DJ1 e1*2007/46*1335*.. 77 - 115 215/50R17 91 11A; 24J; 248 Mazda CX-3; Kombi; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AS; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: MAZDA 3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BK e1*2001/116*0234*.. 191 205/50R17 89 11A; 22B; 24J; 24M; Mazda 3 MPS; 52J Schrägheck; 215/45R17 87 11A; 22I; 24J; 52J Frontantrieb; 225/45R17 91 11A; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 52J 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 76Z BK e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 205/50R17 89 11A; 22B; 24J; 24M Stufenheck; 215/45R17 87 11A; 22B; 24J; 24M Schrägheck; 225/45R17 90 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 93 11A; 21B; 22B; 24C; 12A; 51A; 71C; 71K; 24M 721; 725; 73C; 74A; §22 51746*14 74P BL e11*2001/116*0262*.. 76 - 111 205/50R17 89 11A; 21B; 21N; 22B; bis Mj.2013; BLE e13*2007/46*1071*.. 22H; 24J; 248 Stufenheck; 76 - 136 205/50R17 89W 11A; 21B; 21N; 22B; Schrägheck; 22H; 24J; 248 Frontantrieb; 215/45R17 91 11A; 21P; 22I; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 248 12A; 51A; 7AS; 71C; 225/45R17 91 11A; 21B; 21N; 22B; 71K; 721; 725; 73C; 22H; 24J; 248 74A; 74P; 76S; 77E 235/45R17 94 11A; 21B; 21N; 22B; 22H; 242; 245; 248 BL e11*2001/116*0262*.. 191 205/50R17 11A; 21B; 21N; 22B; bis Mj.2013; 22H; 24J; 248; 51G; Schrägheck; 52J 215/45R17 91 11A; 21P; 22I; 24J; Frontantrieb; 248; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91 11A; 21B; 21N; 22B; 12A; 51A; 7AS; 71C; 22H; 24J; 248; 52J 71K; 721; 725; 73C; 235/45R17 94 11A; 21B; 21N; 22B; 74A; 74P; 76S; 76Z; 22H; 242; 245; 248; 77E 52J Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 100 MAZDA Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 20 Verkaufsbezeichnung: MAZDA 3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BL e11*2001/116*0262*.. 74 - 121 205/50R17 89 11A; 24J; 248; 26B; ab Mj.2013; ab 26N; 27B e11*2001/116*0262*10; 205/55R17 91 11A; 24J; 248; 26B; (Typ BM/BN); 26N; 27B Limousine; Schrägheck; 215/50R17 91 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 27B 12A; 51A; 7AS; 71C; 225/50R17 94 11A; 242; 244; 245; 71K; 721; 725; 73C; 247; 26B; 26J; 27B; 74A; 74P; 76S; 77E 27H 235/45R17 94 11A; 24J; 248; 26B; 26J; 27B Verkaufsbezeichnung: MAZDA 323 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BA e13*96/27*0023*.., 106 215/40R17 87 Nur bis 975 kg zul. Schrägheck 4-türig; G878 Achslast; 11A; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J 215/40R17 87W 11A; 22B; 24J; 5ET 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P BJ e1*98/14*0094*.. 96 205/40R17 80 11A; 22B; 24M Schrägheck; BJD e1*98/14*0181*.. 215/40R17 83 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; §22 51746*14 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 225/35R17-82 11A; 21B; 22B; 22F; 721; 725; 73C; 74A; 24D; 24J 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA 5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CR1 e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 205/50R17 91 11A; 21P; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 215/45R17 91 11A; 22I; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A; 225/45R17 91 11A; 21P; 22I; 24J; 74P 24M 235/45R17 93 11A; 21P; 22B; 24C; 24D CW e1*2007/46*0433*.. 85 - 110 205/50R17 93 11A; 21B; 22B; 24J; Kombi; Frontantrieb; 248; 271 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 91 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 7AS; 71C; 270 71K; 721; 725; 73C; 225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 24J; 74A; 74P 248; 271 235/45R17 94 11A; 21B; 22B; 24C; 248; 260; 271 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 100 MAZDA Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 20 Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GG/GY e1*98/14*0188*.. 88 - 122 215/45R17 87W 11A; 22B; 24J; 24M; Kombi; Stufenheck; GG1 e11*2001/116*0203*.. 5ET Schrägheck; 215/45R17 91 11A; 22B; 24J; 24M Allradantrieb; 225/45R17 90 11A; 22B; 24J; 24M Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6, MAZDA CX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GH e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 205/50R17 91 11A; 22I; 24C; 24D; nur bis GHE e13*2007/46*1075*.. 51J e13*2007/46*1075*01; 205/55R17 91 11A; 21P; 22I; 22M; nur bis 24C; 24D; 51J e1*2001/116*0448*05; 215/50R17 91 11A; 21P; 22B; 22M; Schrägheck; 24C; 24D Frontantrieb; nur 225/45R17 91 11A; 22I; 24C; 24D Mazda 6; 88 - 136 205/50R17 91W 11A; 22I; 24C; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H; 51J 12A; 51A; 7AS; 71C; 205/55R17 91W 11A; 21P; 22I; 22M; 71K; 721; 725; 73C; 24C; 24D; 51J 74A; 74P; 76S; 77E §22 51746*14 215/50R17 91W 11A; 21P; 22B; 22M; 24C; 24D 225/45R17 91W 11A; 22I; 24C; 24D 225/50R17 94 11A; 21B; 22B; 22L; 24C; 24D 235/45R17 94 11A; 21P; 22B; 22M; 24C; 24D; 68A GH e1*2001/116*0448*.. 107 - 143 225/50R17 94 11A; 26P; 27I ab Mj.2012; inkl. GJ e1*2007/46*1001*.. 225/55R17 97 11A; 26P; 27I Mj.2015; Kombi; 235/50R17 96 11A; 245; 26B; 27B Stufenheck; 235/55R17 99 11A; 245; 26B; 27B Allradantrieb; 245/50R17 99 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb; nur 26N; 27B; 27H Mazda 6; 255/50R17 101 11A; 241; 246; 248; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26N; 27B; 27H 12A; 51A; 7AS; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 100 MAZDA Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 20 Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6, MAZDA CX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GH e1*2001/116*0448*.. 83 - 136 205/50R17 91 11A; 21T; 22I; 24C; bis Mj.2012; Kombi; GHE e13*2007/46*1075*.. 24D; 51J Frontantrieb; nur 205/55R17 91 11A; 21T; 22I; 24C; Mazda 6; 24D; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 215/50R17 91 11A; 21T; 22B; 24C; 12A; 51A; 7AS; 71C; 24D 71K; 721; 725; 73C; 225/45R17 91 11A; 21T; 22I; 24C; 74A; 74P; 76S; 77E 24D 225/50R17 94 11A; 21T; 22B; 24C; 24D 235/45R17 94 11A; 21T; 22B; 24C; 24D GH e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 205/55R17 91 11A; 21P; 22I; 22M; ab GHE e13*2007/46*1075*.. 241; 246; 248; 51J e13*2007/46*1075*02; 215/50R17 91 11A; 21B; 21N; 22B; ab 22M; 241; 246; 248 e1*2001/116*0448*06; 225/45R17 91 11A; 21P; 22I; 22M; bis Mj.2012; 241; 246; 248 Stufenheck; 88 - 132 205/50R17 93 11A; 21P; 22I; 22M; Schrägheck; 241; 246; 248; 51J Frontantrieb; nur 205/55R17 91W 11A; 21P; 22I; 22M; Mazda 6; 241; 246; 248; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; §22 51746*14 215/50R17 91W 11A; 21B; 21N; 22B; 12A; 51A; 7AS; 71C; 22M; 241; 246; 248 71K; 721; 725; 73C; 215/55R17 94 11A; 21B; 21N; 22B; 74A; 74P; 76S; 77E 22M; 241; 246; 248 225/45R17 91W 11A; 21P; 22I; 22M; 241; 246; 248 225/50R17 94 11A; 21B; 21N; 22B; 22L; 24C; 244; 247 235/45R17 94 11A; 21B; 21N; 22B; 22M; 241; 246; 248; 68A GH e1*2001/116*0448*.. 110 - 143 225/60R17 99 122 inkl. Mj.2015; nur CX- 225/65R17 102 122 5; Allradantrieb; 235/60R17 102 11A; 12O; 245 Frontantrieb; 235/65R17 104 11A; 12O; 245 10B; 11B; 11G; 11H; 245/55R17 102 11A; 12A; 24J; 248 51A; 573; 7AS; 71C; 255/55R17 104 11A; 12A; 24J; 24M 71K; 721; 725; 73C; 255/60R17 106 11A; 12A; 24J; 24M 74A; 74P; 76S; 77E GJ e1*2007/46*1001*.. 107 - 141 225/50R17 94 11A; 26P; 27I Kombi; Stufenheck; 225/55R17 97 11A; 26P; 27I Frontantrieb; 235/50R17 96 11A; 245; 26B; 27B 10B; 11B; 11G; 11H; 235/55R17 99 11A; 245; 26B; 27B 12A; 51A; 7AS; 71C; 245/50R17 99 11A; 24J; 248; 26B; 71K; 721; 725; 73C; 26N; 27B; 27H 74A; 74P; 76S; 77E 255/50R17 101 11A; 241; 246; 248; 26B; 26N; 27B; 27H Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 100 MAZDA Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 20 Verkaufsbezeichnung: MAZDA 626 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GE G104 121 245/35R17-87 11A; 22B; 22G; 24M; Frontantrieb; 66H Allradlenkung; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P GF e1*96/27*0055*.. 66 - 100 215/40R17 83 Ottomotor; nicht Stufenheck; GFD/GWD e1*98/14*0164*.. Dieselmotor; 11A; Schrägheck; GF/GW e1*96/27*0055*.., 21B; 21J; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H; 24D; 24J e1*98/14*0055*.. 215/40R17 87 11A; 21B; 21J; 22B; 12A; 51A; 71C; 71K; 22F; 24D; 24J 721; 725; 73C; 74A; 215/45R17 87 11A; 21B; 21J; 22B; 74P 22F; 24D; 24J GFD/GWD e1*98/14*0164*.. 66 - 100 215/40R17 87 11A; 21B; 21J; 22B; Nur Fz.bis 1060kg GF/GW e1*96/27*0055*.., 22F; 24D; 24J zul.Achslast; Kombi; e1*98/14*0055*.. 215/45R17 87 11A; 21B; 21J; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; 22F; 24D; 24J; 54A 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA3 §22 51746*14 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BP e13*2007/46*1972*.. 85 - 137 205/50R17 89 11A; 24J; 26B; 26N Limousine; BPE e13*2007/46*2249*.. 205/55R17 91 11A; 24J; 26B; 26N Schräghecklimousine; 215/50R17 91 11A; 24J; 248; 26B; Allradantrieb; 26J Frontantrieb; 225/50R17 94 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 27H 12A; 51A; 7G3; 7OX; 235/45R17 94 11A; 24J; 248; 26B; 71C; 71K; 721; 725; 26J 73C; 74A; 74P 245/45R17 95 11A; 24J; 248; 26B; 26J; 27H Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 100 MAZDA Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 20 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. §22 51746*14 Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über di e gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 100 MAZDA Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 20 22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. §22 51746*14 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Berei ch abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 100 MAZDA Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 20 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. §22 51746*14 24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustel len. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 100 MAZDA Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 20 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser A nlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO §22 51746*14 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s . Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 100 MAZDA Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 20 Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffe ntlichten Muster bescheinigen zu lassen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 950kg. 5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 974kg. 5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1000kg. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 66H) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. §22 51746*14 68A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/50R17 Hinterachse: 235/45R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 100 MAZDA Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 20 Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7AS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: BHB637140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7G3) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: BHB637140 ( nur e13*2007/46*1972*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7OX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: BDEL-37-140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet §22 51746*14 werden. MCS) Die Verwendung dieser Reifengröße als Sommerreifen ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, di e serienmäßig mit 16 bzw. 17-Zoll-Sommerreifen ausgerüstet sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 100 MAZDA Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 20 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MAZDA Fahrzeugtyp: BPE Genehm.Nr.: e13*2007/46*2249*.. Handelsbez.: MAZDA3 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 340 y = 375 VA 26B x = 290 y = 325 VA 27B x = 285 y = 365 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 51746*14 26J x = 290 y = 325 30 VA 26J x = 290 y = 325 8 VA 27F x = 285 y = 365 22 HA 27H x = 285 y = 365 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 100 MAZDA Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 20 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MAZDA Fahrzeugtyp: DM Genehm.Nr.: e13*2007/46*2041*.. Handelsbez.: MAZDA CX-30 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 300 VA 26P x = 270 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 300 8 VA §22 51746*14 26N x = 320 y = 300 10 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 100 MAZDA Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 20 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MAZDA Fahrzeugtyp: BP Genehm.Nr.: e13*2007/46*1972*.. Handelsbez.: MAZDA3 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 325 VA 26P x = 340 y = 375 VA 27B x = 285 y = 365 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 51746*14 26J x = 290 y = 325 30 VA 26J x = 290 y = 325 8 VA 27F x = 285 y = 365 22 HA 27H x = 285 y = 365 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 100 MAZDA Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 20 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MAZDA Fahrzeugtyp: GJ Genehm.Nr.: e1*2007/46*1001*.. Handelsbez.: MAZDA 6, MAZDA CX-5 Variante(n): Frontantrieb, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 385 y = 400 VA 26B x = 400 y = 400 VA 27I x = 215 y = 350 HA 27B x = 265 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 51746*14 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 400 y = 400 8 VA 26J x = 400 y = 400 24 VA 27H x = 265 y = 400 8 HA 27F x = 265 y = 400 24 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 100 MAZDA Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 20 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MAZDA Fahrzeugtyp: BL Genehm.Nr.: e11*2001/116*0262*.. Handelsbez.: MAZDA 3 Variante(n): ab e11*2001/116*0262*10, ab Mj.2013 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 370 y = 400 VA 27I x = 300 y = 370 HA 27B x = 350 y = 400 HA 26P x = 320 y = 375 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 51746*14 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 370 y = 400 8 VA 26J x = 370 y = 400 30 VA 27H x = 350 y = 400 8 HA 27F x = 350 y = 400 15 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N14 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 100 MAZDA Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.09.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 20 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MAZDA Fahrzeugtyp: GH Genehm.Nr.: e1*2001/116*0448*.. Handelsbez.: MAZDA 6, MAZDA CX-5 Variante(n): ab e1*2001/116*0448*14, Frontantrieb, Kombi, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 385 y = 400 VA 26B x = 400 y = 400 VA 27I x = 215 y = 350 HA 27B x = 265 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 51746*14 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 400 y = 400 8 VA 26J x = 400 y = 400 24 VA 27H x = 265 y = 400 8 HA 27F x = 265 y = 400 24 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.