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							               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 100 MAZDA                                                    Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 22.02.2024
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                               Fahrzeughersteller              MAZDA, Mazda Motor Corporation, Mazda Motor Logistics
                                                               Europe




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 38
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               TTZ70BP38D671           PCD114 ET38            Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        810      2251    01/18
               TTZ70BP38O671           PCD114 ET38            Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        810      2251    01/18
               TTZ70GA38D671           PCD114 ET38            Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        810      2251    01/18
               TTZ70GA38O671           PCD114 ET38            Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        810      2251    01/18
               TTZ70GP38D671           PCD114 ET38            Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        810      2251    01/18
               TTZ70GP38O671           PCD114 ET38            Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        810      2251    01/18
               TTZ70SA38D671           PCD114 ET38            Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        810      2251    01/18
§22 51746*19




               TTZ70SA38O671           PCD114 ET38            Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        810      2251    01/18
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA, Mazda Motor Corporation, Mazda Motor Logistics
                                                            Europe
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM5


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : BA; BJ; BJD; CA; CP; CPD; ER; ERE; GE; GF;
                                                            GFD/GWD; GF/GW; GG/GY; GG1; GH; GHE; KE; KF; KFE; LW;
                                                            LWD; SE; TA
                                                            120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW; GH; GJ; LW
                                                            126 Nm für Typ : DJ1
                                                            130 Nm für Typ : BP; BPE
                                                            133 Nm für Typ : EP; EPR; EP2; EP2R
                                                            135 Nm für Typ : DM
                                                            140 Nm für Typ : BL




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 100 MAZDA                                                Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 22.02.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-30
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               DM           e13*2007/46*2041*.. 85 - 137 215/60R17      96      11A; 245                Kombilimousine;
                                                         225/55R17      97      11A; 24J; 248; 26P      Frontantrieb; inkl.
                                                         225/60R17      99      11A; 24J; 248; 26P      Hybrid;
                                                         235/55R17      99      11A; 24J; 248; 26P      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7OX; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 76S

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               KE           e13*2007/46*1247*.. 110 - 143 225/60R17     99      122                     inkl. Mj.2015; nur CX-
               KF           e13*2007/46*1803*..           225/65R17     102     122                     5; Allradantrieb;
                                                          235/60R17     102     11A; 12O; 245           Frontantrieb;
                                                          235/65R17     104     11A; 12O; 245           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          245/55R17     102     11A; 12A; 24J; 248      51A; 573; 7AS; 71C;
                                                          255/55R17     104     11A; 12A; 24J; 24M      71K; 721; 725; 73C;
                                                          255/60R17     106     11A; 12A; 24J; 24M      74A; 74P; 76S; 77E
               KFE          e13*2007/46*1832*.. 110 - 143 225/60R17     99      122                     nur CX-5;
                                                          225/65R17     102     122                     Allradantrieb;
                                                          235/60R17     102     11A; 12O; 245           Frontantrieb;
                                                          235/65R17     104     11A; 12O; 245           10B; 11B; 11G; 11H;
§22 51746*19




                                                          245/55R17     102     11A; 12A; 24J; 248      51A; 573; 7AS; 71C;
                                                          255/55R17     104     11A; 12A; 24J; 24M      71K; 721; 725; 73C;
                                                          255/60R17     106     11A; 12A; 24J; 24M      74A; 74P; 76S; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-7
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               ER           e11*2001/116*0308*.. 120 - 191 235/65R17 104        11A; 24J; 24M; 52J      Allradantrieb;
               ERE          e13*2007/46*1109*..            255/60R17 106        11A; 22I; 24C; 24M;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                52J                     12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 76S; 76Z

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MPV
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               LW           e1*98/14*0118*..  100 - 104 225/50R17       94      11A; 22I; 24J; 24M      nur ab
                                                        235/45R17       94      11A; 24J; 24M           e1*98/14*0118*02;
                                                        245/45R17       95      11A; 22I; 24J; 24M      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              104       225/45R17       94      Ottomotor               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               LW            e1*98/14*0118*..     88 - 90   235/45R17-93        11A; 24J; 24M           nur bis
               LWD           e1*98/14*0165*..                                                           e1*98/14*0118*01;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 100 MAZDA                                                Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 22.02.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA PREMACY
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               CP           e1*98/14*0116*..  66 - 96 205/40R17 84              11A; 21B; 22B; 24D;     10B; 11B; 11G; 11H;
               CPD          e1*98/14*0161*..                                    5EA                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                      205/45R17 88              11A; 21B; 22B; 24D;     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                24J; 54F                74P
                                                             215/40R17 87       11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                                24J
                                                             225/35R17 86       11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                                24D
                                                   74 - 84   225/35R17 82       nicht Dieselmotor;
                                                                                11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                                24D; 5DK
                                                   74 - 96   215/40R17 83       nicht Dieselmotor;
                                                                                11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                                24J; 5DW

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA RX-8
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               SE           e11*2001/116*0199*.. 141 - 170 225/50R17            51G; 52J                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           235/45R17 93         MCS                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                           245/45R17 95         MCS                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
§22 51746*19




               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA      TRIBUTE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
               EP           e4*98/14*0044*..       91 - 149 225/60R17 99        11A; 24K; 51J           Allradantrieb;
               EPR          e4*98/14*0052*..                 235/55R17 103      11A; 24K                Frontantrieb;
               EP2          e13*2001/116*0092*..   145 - 149 235/65R17 104      11A; 24K; 54F           10B; 11B; 11G; 11H;
               EP2R         e13*2001/116*0090*..                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 6
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               CA           e13*96/79*0028*.., 76 - 106 215/40R17               11A; 22B; 22F; 24J;     10B; 11B; 11G; 11H;
                             G138                                               631                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                             245/35R17          11A; 22B; 22F; 24C;     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                24M; 631; 66H           74P

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 9
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               TA           e13*95/54*0002*.., 105 - 123 225/45R17-90           11A; 22B; 24J; 24M      Nur Vorderachslenkung;
                            G517               105 - 155 225/45R17              11A; 22B; 24J; 24M;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                631                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                             235/45R17-93       11A; 21B; 22B; 24J;     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                24M                     74P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 100 MAZDA                                                Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 22.02.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 2, MAZDA CX-3
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
               DJ1          e1*2007/46*1335*.. 77 - 115 215/50R17 91            11A; 24J; 248             Mazda CX-3; Kombi;
                                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74A; 74P; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               BK           e1*2001/116*0234*.. 191          205/50R17 89       11A; 22B; 24J; 24M;       Mazda 3 MPS;
                                                                                52J                       Schrägheck;
                                                             215/45R17 87       11A; 22I; 24J; 52J        Frontantrieb;
                                                             225/45R17 91       11A; 22B; 24J; 24M;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                52J                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P; 76S; 76Z
               BK            e1*2001/116*0234*.. 62 - 110    205/50R17   89     11A;   22B;   24J; 24M    Stufenheck;
                                                             215/45R17   87     11A;   22B;   24J; 24M    Schrägheck;
                                                             225/45R17   90     11A;   22B;   24J; 24M    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             235/45R17   93     11A;   21B;   22B; 24C;   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                24M                       721; 725; 73C; 74A;
§22 51746*19




                                                                                                          74P
               BL            e11*2001/116*0262*.. 76 - 111   205/50R17 89       11A; 21B; 21N; 22B;       bis Mj.2013;
               BLE           e13*2007/46*1071*..                                22H; 24J; 248             Stufenheck;
                                                  76 - 136 205/50R17 89W        11A; 21B; 21N; 22B;       Schrägheck;
                                                                                22H; 24J; 248             Frontantrieb;
                                                             215/45R17 91       11A; 21P; 22I; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                248                       12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                             225/45R17 91       11A; 21B; 21N; 22B;       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                22H; 24J; 248             74A; 74P; 76S; 77E
                                                             235/45R17 94       11A; 21B; 21N; 22B;
                                                                                22H; 242; 245; 248
               BL            e11*2001/116*0262*.. 191        205/50R17          11A; 21B; 21N; 22B;       bis Mj.2013;
                                                                                22H; 24J; 248; 51G;       Schrägheck;
                                                                                52J
                                                             215/45R17 91       11A; 21P; 22I; 24J;       Frontantrieb;
                                                                                248; 52J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             225/45R17 91       11A; 21B; 21N; 22B;       12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                22H; 24J; 248; 52J        71K; 721; 725; 73C;
                                                             235/45R17 94       11A; 21B; 21N; 22B;       74A; 74P; 76S; 76Z;
                                                                                22H; 242; 245; 248;       77E
                                                                                52J




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 100 MAZDA                                                Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 22.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 20
               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               BL           e11*2001/116*0262*.. 74 - 121 205/50R17 89          11A; 24J; 248; 26B;     ab Mj.2013; ab
                                                                                26N; 27B                e11*2001/116*0262*10;
                                                            205/55R17 91        11A; 24J; 248; 26B;     (Typ BM/BN);
                                                                                26N; 27B                Limousine; Schrägheck;
                                                            215/50R17 91        11A; 24J; 248; 26B;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                26J; 27B                12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                            225/50R17 94        11A; 242; 244; 245;     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                247; 26B; 26J; 27B;     74A; 74P; 76S; 77E
                                                                                27H
                                                            235/45R17 94        11A; 24J; 248; 26B;
                                                                                26J; 27B

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 323
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               BA           e13*96/27*0023*.., 106          215/40R17 87        Nur bis 975 kg zul.     Schrägheck 4-türig;
                             G878                                               Achslast; 11A; 22B;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                24J
                                                            215/40R17 87W       11A; 22B; 24J; 5ET      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               BJ            e1*98/14*0094*..     96        205/40R17 80        11A;   22B; 24M         Schrägheck;
               BJD           e1*98/14*0181*..               215/40R17 83        11A;   21B; 22B; 24J;   10B; 11B; 11G; 11H;
§22 51746*19




                                                                                24M                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            225/35R17-82        11A;   21B; 22B; 22F;   721; 725; 73C; 74A;
                                                                                24D;   24J              74P

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               CR1          e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 205/50R17 91          11A; 21P; 22B; 24J;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                24M                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            215/45R17 91        11A; 22I; 24J; 24M      721; 725; 73C; 74A;
                                                            225/45R17 91        11A; 21P; 22I; 24J;     74P
                                                                                24M
                                                            235/45R17 93        11A; 21P; 22B; 24C;
                                                                                24D
               CW            e1*2007/46*0433*..   85 - 110 205/50R17 93         11A; 21B; 22B; 24J;     Kombi; Frontantrieb;
                                                                                248; 271                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            215/45R17 91        11A; 21B; 22B; 24J;     12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                270                     71K; 721; 725; 73C;
                                                            225/45R17 91        11A; 21B; 22B; 24J;     74A; 74P
                                                                                248; 271
                                                            235/45R17 94        11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                                248; 260; 271




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 100 MAZDA                                                Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 22.02.2024
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                                                                                                                  Seite: 6 von 20
               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               GG/GY        e1*98/14*0188*..     88 - 122 215/45R17 87W         11A; 22B; 24J; 24M;     Kombi; Stufenheck;
               GG1          e11*2001/116*0203*..                                5ET                     Schrägheck;
                                                          215/45R17 91          11A; 22B; 24J; 24M      Allradantrieb;
                                                          225/45R17 90          11A; 22B; 24J; 24M      Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 76S

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               GH           e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 205/50R17 91           11A; 22I; 24C; 24D;     nur bis
               GHE          e13*2007/46*1075*..                                 51J                     e13*2007/46*1075*01;
                                                         205/55R17 91           11A; 21P; 22I; 22M;     nur bis
                                                                                24C; 24D; 51J           e1*2001/116*0448*05;
                                                            215/50R17 91        11A; 21P; 22B; 22M;     Schrägheck;
                                                                                24C; 24D                Frontantrieb; nur
                                                           225/45R17 91         11A; 22I; 24C; 24D      Mazda 6;
                                                  88 - 136 205/50R17 91W        11A; 22I; 24C; 24D;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                51J                     12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                            205/55R17 91W       11A; 21P; 22I; 22M;     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                24C; 24D; 51J           74A; 74P; 76S; 77E
§22 51746*19




                                                            215/50R17 91W       11A; 21P; 22B; 22M;
                                                                                24C; 24D
                                                            225/45R17 91W       11A; 22I; 24C; 24D
                                                            225/50R17 94        11A; 21B; 22B; 22L;
                                                                                24C; 24D
                                                            235/45R17 94        11A; 21P; 22B; 22M;
                                                                                24C; 24D; 68A
               GH            e1*2001/116*0448*.. 107 - 143 225/50R17 94         11A; 26P; 27I           ab Mj.2012; inkl.
               GJ            e1*2007/46*1001*..            225/55R17 97         11A; 26P; 27I           Mj.2015; Kombi;
                                                            235/50R17 96        11A; 245; 26B; 27B      Stufenheck;
                                                            235/55R17 99        11A; 245; 26B; 27B      Allradantrieb;
                                                            245/50R17 99        11A; 24J; 248; 26B;     Frontantrieb; nur
                                                                                26N; 27B; 27H           Mazda 6;
                                                            255/50R17 101       11A; 241; 246; 248;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                26B; 26N; 27B; 27H      12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 76S; 77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 100 MAZDA                                                Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 22.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 7 von 20
               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               GH           e1*2001/116*0448*.. 83 - 136 205/50R17 91           11A; 21T; 22I; 24C;     bis Mj.2012; Kombi;
               GHE          e13*2007/46*1075*..                                 24D; 51J                Frontantrieb; nur
                                                         205/55R17 91           11A; 21T; 22I; 24C;     Mazda 6;
                                                                                24D; 51J                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            215/50R17 91        11A; 21T; 22B; 24C;     12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                24D                     71K; 721; 725; 73C;
                                                            225/45R17 91        11A; 21T; 22I; 24C;     74A; 74P; 76S; 77E
                                                                                24D
                                                            225/50R17 94        11A; 21T; 22B; 24C;
                                                                                24D
                                                            235/45R17 94        11A; 21T; 22B; 24C;
                                                                                24D
               GH            e1*2001/116*0448*.. 110 - 143 225/60R17 99         122                     inkl. Mj.2015; nur CX-
                                                          225/65R17      102    122                     5; Allradantrieb;
                                                          235/60R17      102    11A; 12O; 245           Frontantrieb;
                                                          235/65R17      104    11A; 12O; 245           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          245/55R17      102    11A; 12A; 24J; 248      51A; 573; 7AS; 71C;
                                                          255/55R17      104    11A; 12A; 24J; 24M      71K; 721; 725; 73C;
                                                          255/60R17      106    11A; 12A; 24J; 24M      74A; 74P; 76S; 77E
               GH            e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 205/55R17      91     11A; 21P; 22I; 22M;     ab
               GHE           e13*2007/46*1075*..                                241; 246; 248; 51J      e13*2007/46*1075*02;
§22 51746*19




                                                            215/50R17 91        11A; 21B; 21N; 22B;     ab
                                                                                22M; 241; 246; 248      e1*2001/116*0448*06;
                                                            225/45R17 91        11A; 21P; 22I; 22M;     bis Mj.2012;
                                                                                241; 246; 248           Stufenheck;
                                                   88 - 132 205/50R17 93        11A; 21P; 22I; 22M;     Schrägheck;
                                                                                241; 246; 248; 51J      Frontantrieb; nur
                                                            205/55R17 91W       11A; 21P; 22I; 22M;     Mazda 6;
                                                                                241; 246; 248; 51J      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            215/50R17 91W       11A; 21B; 21N; 22B;     12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                22M; 241; 246; 248      71K; 721; 725; 73C;
                                                            215/55R17 94        11A; 21B; 21N; 22B;     74A; 74P; 76S; 77E
                                                                                22M; 241; 246; 248
                                                            225/45R17 91W       11A; 21P; 22I; 22M;
                                                                                241; 246; 248
                                                            225/50R17 94        11A; 21B; 21N; 22B;
                                                                                22L; 24C; 244; 247
                                                            235/45R17 94        11A; 21B; 21N; 22B;
                                                                                22M; 241; 246; 248;
                                                                                68A
               GJ            e1*2007/46*1001*..    107 - 141 225/50R17   94     11A; 26P; 27I           Kombi; Stufenheck;
                                                             225/55R17   97     11A; 26P; 27I           Frontantrieb;
                                                             235/50R17   96     11A; 245; 26B; 27B      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             235/55R17   99     11A; 245; 26B; 27B      12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                             245/50R17   99     11A; 24J; 248; 26B;     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                26N; 27B; 27H           74A; 74P; 76S; 77E
                                                            255/50R17 101       11A; 241; 246; 248;
                                                                                26B; 26N; 27B; 27H




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 100 MAZDA                                                Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 22.02.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 626
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen  Auflagen
               GE           G104              121           245/35R17-87        11A; 22B; 22G; 24M; Frontantrieb;
                                                                                66H                 Allradlenkung;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                    721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                    74P
               GF            e1*96/27*0055*..     66 - 100 215/40R17 83         Ottomotor; nicht    Stufenheck;
               GFD/GWD       e1*98/14*0164*..                                   Dieselmotor; 11A;   Schrägheck;
               GF/GW         e1*96/27*0055*..,                                  21B; 21J; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                24D; 24J
                             e1*98/14*0055*..               215/40R17 87        11A; 21B; 21J; 22B; 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                22F; 24D; 24J       721; 725; 73C; 74A;
                                                            215/45R17 87        11A; 21B; 21J; 22B; 74P
                                                                                22F; 24D; 24J
               GFD/GWD       e1*98/14*0164*..     66 - 100 215/40R17 87         11A; 21B; 21J; 22B; Nur Fz.bis 1060kg
               GF/GW         e1*96/27*0055*..,                                  22F; 24D; 24J       zul.Achslast; Kombi;
                             e1*98/14*0055*..               215/45R17 87        11A; 21B; 21J; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                22F; 24D; 24J; 54A  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                    721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                    74P

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA3
§22 51746*19




               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               BP           e13*2007/46*1972*.. 85 - 137 205/50R17 89           11A; 24J; 26B; 26N      Limousine;
               BPE          e13*2007/46*2249*..          205/55R17 91           11A; 24J; 26B; 26N      Schräghecklimousine;
                                                         215/50R17 91           11A; 24J; 248; 26B;     Allradantrieb;
                                                                                26J                     Frontantrieb;
                                                            225/50R17 94        11A; 24J; 248; 26B;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                26J; 27H                12A; 51A; 7G3; 7OX;
                                                            235/45R17 94        11A; 24J; 248; 26B;     71C; 71K; 721; 725;
                                                                                26J                     73C; 74A; 74P
                                                            245/45R17 95        11A; 24J; 248; 26B;
                                                                                26J; 27H


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 100 MAZDA                                                 Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 22.02.2024
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               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
§22 51746*19




                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über di e gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21J)   Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                      gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 100 MAZDA                                                 Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 22.02.2024
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               22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
                    Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
§22 51746*19




               242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Berei ch
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 100 MAZDA                                                 Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 22.02.2024
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               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
§22 51746*19




               24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
                    durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustel len.
                    Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                    oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 100 MAZDA                                                 Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 22.02.2024
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                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser A nlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
§22 51746*19




                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s . Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                    unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                    Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                    Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                    Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 100 MAZDA                                                 Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 22.02.2024
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                                                                                                                   Seite: 13 von 20
                     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
                     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffe ntlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 950kg.
               5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 974kg.
               5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1000kg.
               5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1090kg.
               631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
                    Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                    Fahrzeugpapieren mitzuführen.
               66H) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                    erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
§22 51746*19




               68A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          215/50R17
                                   Hinterachse:                          235/45R17
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 100 MAZDA                                                 Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 22.02.2024
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                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7AS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: BHB637140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7G3) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: BHB637140 ( nur e13*2007/46*1972*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                    muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7OX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: BDEL-37-140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
§22 51746*19




                    werden.
               MCS) Die Verwendung dieser Reifengröße als Sommerreifen ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, di e
                    serienmäßig mit 16 bzw. 17-Zoll-Sommerreifen ausgerüstet sind.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 100 MAZDA                                                Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 22.02.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MAZDA
                      Fahrzeugtyp:     BPE
                      Genehm.Nr.:      e13*2007/46*2249*..
                      Handelsbez.:     MAZDA3

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 290              y = 325                  VA
                            26P                     x = 340              y = 375                  VA
                            27B                     x = 285              y = 365                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 51746*19




                            26J                  x = 290        y = 325            30                VA
                            26J                  x = 290        y = 325             8                VA
                            27F                  x = 285        y = 365            22                HA
                            27H                  x = 285        y = 365             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 100 MAZDA                                                Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 22.02.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MAZDA
                      Fahrzeugtyp:     DM
                      Genehm.Nr.:      e13*2007/46*2041*..
                      Handelsbez.:     MAZDA CX-30

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 320              y = 300                  VA
                            26P                     x = 270              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 320        y = 300             8                VA
§22 51746*19




                            26N                  x = 320        y = 300            10                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 100 MAZDA                                                Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 22.02.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MAZDA
                      Fahrzeugtyp:     BP
                      Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1972*..
                      Handelsbez.:     MAZDA3

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 290              y = 325                  VA
                            26P                     x = 340              y = 375                  VA
                            27B                     x = 285              y = 365                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 51746*19




                            26J                  x = 290        y = 325            30                VA
                            26J                  x = 290        y = 325             8                VA
                            27F                  x = 285        y = 365            22                HA
                            27H                  x = 285        y = 365             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 100 MAZDA                                                Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 22.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 18 von 20

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MAZDA
                      Fahrzeugtyp:     GJ
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1001*..
                      Handelsbez.:     MAZDA 6, MAZDA CX-5

                      Variante(n):     Frontantrieb, Stufenheck

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 385              y = 400                  VA
                            26B                     x = 400              y = 400                  VA
                            27I                     x = 215              y = 350                  HA
                            27B                     x = 265              y = 400                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 51746*19




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 400        y = 400             8                VA
                            26J                  x = 400        y = 400            24                VA
                            27H                  x = 265        y = 400             8                HA
                            27F                  x = 265        y = 400            24                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 100 MAZDA                                                Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 22.02.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MAZDA
                      Fahrzeugtyp:     BL
                      Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0262*..
                      Handelsbez.:     MAZDA 3

                      Variante(n):     ab e11*2001/116*0262*10, ab Mj.2013

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 370              y = 400                  VA
                            27I                     x = 300              y = 370                  HA
                            27B                     x = 350              y = 400                  HA
                            26P                     x = 320              y = 375                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 51746*19




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 370        y = 400             8                VA
                            26J                  x = 370        y = 400            30                VA
                            27H                  x = 350        y = 400             8                HA
                            27F                  x = 350        y = 400            15                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 100 MAZDA                                                Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 22.02.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MAZDA
                      Fahrzeugtyp:     GH
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0448*..
                      Handelsbez.:     MAZDA 6, MAZDA CX-5

                      Variante(n):     ab e1*2001/116*0448*14, Frontantrieb, Kombi, Stufenheck

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 385              y = 400                  VA
                            26B                     x = 400              y = 400                  VA
                            27I                     x = 215              y = 350                  HA
                            27B                     x = 265              y = 400                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 51746*19




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 400        y = 400             8                VA
                            26J                  x = 400        y = 400            24                VA
                            27H                  x = 265        y = 400             8                HA
                            27F                  x = 265        y = 400            24                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.