Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
							               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 135 MERCEDES                                                 Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 22.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 1 von 4

                               Fahrzeughersteller              MERCEDES-BENZ




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 38
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               TTZ70BP38D661           PCD114 ET38            Ø71.6 Ø66.1                 66,1     Kunststoff        810      2251    01/18
               TTZ70BP38O661           PCD114 ET38            Ø71.6 Ø66.1                 66,1     Kunststoff        810      2251    01/18
               TTZ70GA38D661           PCD114 ET38            Ø71.6 Ø66.1                 66,1     Kunststoff        810      2251    01/18
               TTZ70GA38O661           PCD114 ET38            Ø71.6 Ø66.1                 66,1     Kunststoff        810      2251    01/18
               TTZ70GP38D661           PCD114 ET38            Ø71.6 Ø66.1                 66,1     Kunststoff        810      2251    01/18
               TTZ70GP38O661           PCD114 ET38            Ø71.6 Ø66.1                 66,1     Kunststoff        810      2251    01/18
               TTZ70SA38D661           PCD114 ET38            Ø71.6 Ø66.1                 66,1     Kunststoff        810      2251    01/18
               TTZ70SA38O661           PCD114 ET38            Ø71.6 Ø66.1                 66,1     Kunststoff        810      2251    01/18
§22 51746*19




               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MERCEDES-BENZ
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJR6


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     CITAN, CITAN TOURER, E CITAN TOURER, T-CLASS, EQT
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen       Auflagen zu Reifen Auflagen
                MFK          e2*2018/858*00014*.. 51 - 96 205/55R17 95                    bis
                                                          215/50R17 95                    e2*2018/858*00014*04;
                                                          225/50R17 98 11A; 246; 248      Frontantrieb; inkl.
                                                          235/45R17 97                    Elektro;
                                                  55 - 96 205/50R17 93                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          215/45R17 91                    12A; 51A; 7PY; 71C;
                                                          225/45R17 94                    71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 77E




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 135 MERCEDES                                             Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 22.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 2 von 4
               Verkaufsbezeichnung:     CITAN, CITAN TOURER, E CITAN TOURER, T-CLASS, EQT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen       Auflagen zu Reifen Auflagen
               MFK          e2*2018/858*00014*.. 51 - 96 205/55R17 95 11A; 24M; 5HR      ab
                                                         215/50R17 95 11A; 24M; 5HR      e2*2018/858*00014*05;
                                                         225/50R17 98 11A; 24J; 24M; 5JA Frontantrieb; inkl.
                                                         235/45R17 97 11A; 24M; 5IM      Elektro;
                                                 55 - 96 205/50R17 93 11A; 24M; 5HA      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         215/45R17 91 5GG                12A; 51A; 7PY; 71C;
                                                         225/45R17 94 11A; 24M; 5HI      71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 74U; 77E
               MFK          e2*2018/858*00015*.. 51 - 96 205/50R17 93 11A; 24M; 5HA      ab
                                                         205/55R17 95 11A; 24M; 5HR      e2*2018/858*00015*05;
                                                         215/50R17 95 11A; 24M; 5HR      Frontantrieb; inkl.
                                                         225/45R17 94 11A; 24M; 5HI      Elektro;
                                                         225/50R17 98 11A; 24J; 24M      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         235/45R17 97 11A; 24M; 5IM      12A; 51A; 7PY; 71C;
                                                 55 - 96 215/45R17 91 5GG                71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 74U; 77E
               MFK          e2*2018/858*00015*.. 51 - 96 205/50R17 93                    bis
                                                         205/55R17 95                    e2*2018/858*00015*04;
                                                         215/50R17 95                    Frontantrieb; inkl.
                                                         225/45R17 94                    Elektro;
                                                         225/50R17 94 11A; 246; 248      10B; 11B; 11G; 11H;
§22 51746*19




                                                         235/45R17 94                    12A; 51A; 7PY; 71C;
                                                 55 - 96 215/45R17 91 5GG                71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 77E


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 135 MERCEDES                                              Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 22.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 3 von 4
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
§22 51746*19




                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1230kg.
               5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1300kg.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 135 MERCEDES                                              Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 22.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 4 von 4
               5HI)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                      Achslast von 1340kg.
               5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1380kg.
               5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1460kg.
               5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1500kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
§22 51746*19




               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile wie Zentrierstifte,
                    Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt
                    werden.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7PY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: A 420 401 2400 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.