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							               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N17
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 96 DIAMOND, MITSUBISHI                                       Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 24.08.2023
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                               Fahrzeughersteller              DIAMOND, MITSUBISHI




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 38
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               TTZ70BP38D671           PCD114 ET38            Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        810      2251    01/18
               TTZ70BP38O671           PCD114 ET38            Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        810      2251    01/18
               TTZ70GA38D671           PCD114 ET38            Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        810      2251    01/18
               TTZ70GA38O671           PCD114 ET38            Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        810      2251    01/18
               TTZ70GP38D671           PCD114 ET38            Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        810      2251    01/18
               TTZ70GP38O671           PCD114 ET38            Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        810      2251    01/18
               TTZ70SA38D671           PCD114 ET38            Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        810      2251    01/18
               TTZ70SA38O671           PCD114 ET38            Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        810      2251    01/18
§22 51746*17




               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsm ittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DIAMOND, MITSUBISHI
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM5


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : H60W
                                                            108 Nm für Typ : GK0; NA0W
                                                            110 Nm für Typ : CS0; D20; N50
                                                            140 Nm für Typ : CY0 erhöhtes Anzugsmoment
                                                            145 Nm für Typ : CWB erhöhtes Anzugsmoment; CW0 erhöhtes
                                                            Anzugsmoment; GA0 erhöhtes Anzugsmoment; GF0 erhöhtes
                                                            Anzugsmoment




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N17
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 96 DIAMOND, MITSUBISHI                                   Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.08.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     LANCER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               CY0          e1*2001/116*0441*.. 80 - 110 205/50R17 89           11A; 22I                erhöhtes
                                                                                                        Anzugsmoment
                                                            205/55R17   91      11A;   22I              140 Nm; Sportback;
                                                            215/50R17   91      11A;   22I; 24J         Stufenheck;
                                                            225/45R17   91      11A;   22I              Frontantrieb;
                                                            225/50R17   94      11A;   21P; 22B; 24J;   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                24M                     12A; 51A; 7AW; 71C;
                                                            235/45R17 94        11A;   22I; 24J         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74H; 74P; 740;
                                                                                                        76S

               Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI ASX
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               GA0          e1*2007/46*0368*.. 84 - 110 215/55R17 94            11A; 24J; 248           erhöhtes
                                                                                                        Anzugsmoment
                                                            215/60R17 96        11A;   24J; 248         145 Nm; Allradantrieb;
                                                            225/55R17 97        11A;   24J; 248         Frontantrieb;
                                                            235/50R17 96        11A;   22I; 24J; 244;   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                247                     12A; 51A; 573; 7AW;
                                                            235/55R17 99        11A;   22I; 24J; 244;   71C; 71K; 721; 725;
                                                                                247                     73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                                        740
§22 51746*17




               Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI ECLIPSE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               D20          G229              110      215/40R17                11A; 24D; 631           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       215/45R17 87             11A; 21M; 24D           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     Mitsubishi Eclipse Cross
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               GK0          e1*2007/46*1769*..  109 - 120 215/60R17     96                              Allradantrieb;
                                                          215/65R17     99                              Frontantrieb;
                                                          225/60R17     99      11A; 27I                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          235/55R17     99      11A; 27I                12A; 51A; 7BA; 7OF;
                                                          235/60R17     102     11A; 27I                71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                                        76S

               Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI GRANDIS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               NA0W         e1*2001/116*0269*.. 100 - 121 215/55R17     94                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          225/50R17     94      11A; 22I; 24J           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                          235/45R17     93                              721; 725; 73C; 74A;
                                                          245/45R17     95      11A; 22I; 24J           74H; 74P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N17
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 96 DIAMOND, MITSUBISHI                                   Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.08.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI LANCER/LANCER WAGON
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
               CS0          e1*2001/116*0233*.. 72 - 99 205/40R17 84 11A; 21B; 22B; 22L;                Frontantrieb;
                                                                     24J                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        205/45R17 84 11A; 21B; 22B; 22L;                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                     24J                                721; 725; 73C; 74A;
                                                        215/35R17 83 11A; 21B; 22B; 22L;                74H; 74P
                                                                     24J
                                                        215/40R17 83 11A; 21B; 22B; 22L;
                                                                     24J

               Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI OUTLANDER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               CWB          e1*2001/116*0482*.. 89 - 130 215/60R17 100          12I                     erhöhtes
                                                                                                        Anzugsmoment
               CW0           e1*2001/116*0406*..            215/60R17   96      12I; 5IE                145 Nm; Outlander;
               GF0           e1*2007/46*1218*..             225/60R17   99      124                     Outlander Hybrid;
                                                            235/55R17   99      12A                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            235/60R17   102     12A                     51A; 7AW; 7BA; 71C;
                                                            245/55R17   102     11A; 12A; 24J; 24M      71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74H; 74P; 740;
                                                                                                        76S

               Verkaufsbezeichnung:     PAJERO PININ
§22 51746*17




               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               H60W         e1*98/14*0123*..  84 - 95       225/55R17-97        11A; 24J; 24M           kurzer Radstand;
                                                            235/55R17 103       11A; 24J; 24M; 367      langer Radstand;
                                                            255/50R17 101       11A; 24J; 24M; 367      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     SPACE WAGON / RUNNER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               N50          e1*97/27*0103*..  98 - 110 225/45R17-90             11A; 22B; 24J; 24M      Nur Space Wagon; 4-
                                                       235/45R17-93             11A; 22B; 22F; 24J;     türig; langer
                                                                                24M; 367                Radstand;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 74P
               N50           e1*97/27*0103*..      98 - 110 225/45R17-90        11A; 22B; 24J; 24M      Nur Space Wagon; 4-
                                                                                                        türig; langer
                                                                                                        Radstand;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 74P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N17
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 96 DIAMOND, MITSUBISHI                                   Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.08.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     SPACE WAGON / RUNNER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               N50          e1*97/27*0103*..  92 - 110 225/45R17-90             MC6                     Nur Space Runner; 3-
                                                                                                        türig; kurzer
                                                                                                        Radstand;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 74P


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
§22 51746*17




                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N17
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 96 DIAMOND, MITSUBISHI                                    Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.08.2023
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               12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                      Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                      wird, möglich.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
                    Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. W dK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
§22 51746*17




                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend i st. Die



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N17
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 96 DIAMOND, MITSUBISHI                                    Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.08.2023
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                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten B ereich
                    abgedeckt sein.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                    Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
§22 51746*17




                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5IE)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                      Achslast von 1420kg.
               631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
                    Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                    Fahrzeugpapieren mitzuführen.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                    wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                    1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                    2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                    3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N17
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 96 DIAMOND, MITSUBISHI                                   Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.08.2023
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                     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                     zu überprüfen.
                     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                     nochmals zu überprüfen.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Sc haftlänge zu
                    beachten.
               74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                    Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zuläss ig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               7AW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 4250C477+4250B 976 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7BA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 4250C275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
§22 51746*17




                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7OF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 4250C477 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               MC6) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel ist
                    eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen. An den hinteren Radhäusern ist die ausreichende
                    Radabdeckung durch geeignete Maßnahmen wieder herzustellen.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N17
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 96 DIAMOND, MITSUBISHI                                   Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.08.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MITSUBISHI
                      Fahrzeugtyp:     GK0
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1769*..
                      Handelsbez.:     Mitsubishi Eclipse Cross

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 200              y = 300                  HA
                            27I                     x = 200              y = 300                  HA
§22 51746*17




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.