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							               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 86 NISSAN                                                        Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                            Stand: 22.02.2024
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                               Fahrzeughersteller              NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A.




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2                Einpreßtiefe (mm)        : 38
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                        Zentrierart              : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                         och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung              in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                          in kg      in mm     datum
               TTZ70BP38D661           PCD114 ET38            Ø71.6 Ø66.1                    66,1      Kunststoff        810      2251    01/18
               TTZ70BP38O661           PCD114 ET38            Ø71.6 Ø66.1                    66,1      Kunststoff        810      2251    01/18
               TTZ70GA38D661           PCD114 ET38            Ø71.6 Ø66.1                    66,1      Kunststoff        810      2251    01/18
               TTZ70GA38O661           PCD114 ET38            Ø71.6 Ø66.1                    66,1      Kunststoff        810      2251    01/18
               TTZ70GP38D661           PCD114 ET38            Ø71.6 Ø66.1                    66,1      Kunststoff        810      2251    01/18
               TTZ70GP38O661           PCD114 ET38            Ø71.6 Ø66.1                    66,1      Kunststoff        810      2251    01/18
               TTZ70SA38D661           PCD114 ET38            Ø71.6 Ø66.1                    66,1      Kunststoff        810      2251    01/18
               TTZ70SA38O661           PCD114 ET38            Ø71.6 Ø66.1                    66,1      Kunststoff        810      2251    01/18
§22 51746*19




               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A.
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : A33; T32; V37; S14; P12; J10; T30; T31; C13; V10; ZE1;
                                                            F15; A32
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJN4


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : J11; (Produktion UNITED KINGDOM)
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJR6


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                            Typ : J12; NFK
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJR6


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm   für   Typ : A32;   S14
                                                            108 Nm   für   Typ : P12;   T30; T31; T32; ZE1
                                                            110 Nm   für   Typ : A33;   NFK; V10
                                                            113 Nm   für   Typ : C13;   J10; J11; J12


                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 86 NISSAN                                                Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 22.02.2024
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                                                       118 Nm für Typ : F15
                                                       120 Nm für Typ : V37
                                                       130 Nm für Typ : F15
               Verkaufsbezeichnung:     INFINITI Q50, Q60
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               V37          e13*2007/46*1378*.. 125 - 225 225/55R17     97      11A; 27H                INFINITI Q50;
                                                          225/60R17     99      11A; 27H                Limousine;
                                                          225/65R17     102     11A; 27H; 54A           Allradantrieb;
                                                          235/50R17     96      11A; 248; 26P; 27H      Heckantrieb;
                                                          235/55R17     99      11A; 248; 26P; 27H      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          235/60R17     102     11A; 248; 26P; 27H      12A; 51A; 7AZ; 7MR;
                                                          245/50R17     99      11A; 245; 248; 26P;     71C; 71K; 721; 725;
                                                                                27F                     73C; 74A; 74P; 76S;
                                                            245/55R17 102       11A; 245; 248; 26P;     82U
                                                                                27F
                                                            255/50R17 101       11A; 24J; 24M; 26B;
                                                                                27F
                                                            255/55R17 104       11A; 24J; 24M; 26B;
                                                                                27F

               Verkaufsbezeichnung:     NISSAN ALMERA TINO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               V10          e9*98/14*0035*..  78 - 100 205/50R17 89             11A; 22B; 22L; 24J      10B; 11B; 11G; 11H;
§22 51746*19




                                                       215/45R17 87             11A; 24J                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                       225/45R17 90             11A; 22B; 22L; 24J;     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                24M                     74P

               Verkaufsbezeichnung:     NISSAN JUKE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               F15          e11*2007/46*0132*.., 140 - 157 205/50R17    89      11A; 26P                Allradantrieb;
                            e5*2007/46*1031*..             205/55R17    91      11A; 26P                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           215/50R17    91      11A; 26P                12A; 51A; 7FW; 7OE;
                                                           215/55R17    94      11A; 26P                71C; 71K; 721; 725;
                                                           225/50R17    94      11A; 24J; 248; 26B      73C; 74A; 74P; 76S
                                                           235/45R17    94      11A; 26P
                                                           245/45R17    95      11A; 24J; 248; 26B
               F15          e11*2007/46*0132*.., 69 - 160 215/50R17     91                              Schrägheck; 4-türig;
                            e5*2007/46*1031*..             225/45R17    91                              Frontantrieb;
                                                           225/50R17    94      11A; 24J; 270           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           235/45R17    94      11A; 24J                12A; 51A; 7FW; 7OE;
                                                           245/45R17    95      11A; 24J; 270           71C; 71K; 721; 725;
                                                 81 - 160 215/55R17     94                              73C; 74A; 74P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 86 NISSAN                                                Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 22.02.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     Nissan Leaf
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               ZE1          e9*2007/46*6537*..  90          205/50R17   89      11A; 26P; 27I           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            205/55R17   91      11A; 26P; 27I           12A; 51A; 7MN; 71C;
                                                            215/45R17   88      11A; 26P                71K; 721; 725; 73C;
                                                            215/50R17   91      11A; 26B; 26N; 27I      74A; 74P
                                                            215/55R17   94      11A; 26B; 26N; 27I
                                                            225/45R17   91      11A; 26P; 27I
                                                            225/50R17   94      11A; 24J; 26B; 26N;
                                                                                27B
                                                            235/45R17 94        11A; 26B; 26N; 27I

               Verkaufsbezeichnung:     NISSAN MAXIMA QX
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               A32          e1*93/81*0011*..  103    225/45R17-90               11A; 22B; 24J           10B; 11B; 11G; 11H;
                                              142    225/45R17                  11A; 22B; 24J; 631      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               A33           e1*98/14*0136*..     103 - 147 225/45R17 91                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/50R17 94        11A; 22L; 367           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            235/45R17 93        11A; 22L; 367           721; 725; 73C; 74A;
                                                  147       215/55R17           11A; 22L; 367; 51G      74P
§22 51746*19




               Verkaufsbezeichnung:     NISSAN PRIMERA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               P12          e11*98/14*0183*.. 80 - 103 215/50R17        91                              Kombi; Stufenheck;
                                                       225/45R17        90                              Schrägheck;
                                                       235/45R17        93                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       245/45R17        95      11A; 24J; 24M           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 4AS

               Verkaufsbezeichnung:     NISSAN QASHQAI
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               J11          e11*2007/46*0963*.., 81 - 120 215/55R17 94          12R                     Allradantrieb;
                            e5*2007/46*1029*..            215/60R17 96          12R                     Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 7MN; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76S; 4AI

               Verkaufsbezeichnung:     NISSAN QASHQAI,QASHQAI + 2
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               J10          e11*2001/116*0295*.. 76 - 110 215/60R17 96                                  Nissan Qashqai kurz;
                                                          225/55R17 97                                  Nissan Qashqai +2
                                                          235/55R17 99          11A; 24J; 24M           (lang); Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76S




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 86 NISSAN                                                Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 22.02.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     NISSAN X-TRAIL
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               T30          e1*98/14*0166*..  84 - 121 215/60R17                51G                     Allradantrieb;
                                                       225/55R17 97             11A; 24M                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               T31           e1*2001/116*0432*.. 104 - 127 215/60R17 96                                 Allradantrieb;
                                                          225/55R17     97                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          225/60R17             51G                     12A; 51A; 573; 71C;
                                                          235/50R17     96                              71K; 721; 725; 73C;
                                                          235/55R17     99                              74A; 74P
               T32           e13*2007/46*1456*.. 96 - 130 225/65R17     102     12O                     Allradantrieb;
                                                          235/60R17     102     12O                     Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        4AI

               Verkaufsbezeichnung:     NISSAN 200SX
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               S14          e1*93/81*0012*..  147           205/50R17-89                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            215/45R17 87                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            235/40R17-90        11A; 22G; 57F; 66A;     721; 725; 73C; 74A;
§22 51746*19




                                                                                684                     74P; FKA
                                                            245/40R17-91        11A; 22G; 57F; 66B;
                                                                                681; 687

               Verkaufsbezeichnung:     PULSAR
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               C13          e9*2007/46*3086*.. 81 - 140 205/50R17       89      11A; 246; 26P           Frontantrieb;
                                                        215/45R17       87                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        215/50R17       91      11A; 24J; 248; 26P      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        225/45R17       91      11A; 246; 26P           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 4AI

               Verkaufsbezeichnung:     Qashqai
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               J12          e9*2018/858*11042*.. 103 - 116 215/65R17    99                              Allradantrieb;
                                                           225/60R17    99      11A; 27H                Frontantrieb; Hybrid;
                                                           235/60R17    102     11A; 26P; 27H           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           245/55R17    102     11A; 26N; 26P; 27F      12A; 51A; 7PS; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 76S




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 86 NISSAN                                                Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 22.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 16
               Verkaufsbezeichnung:     TOWNSTAR
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               NFK          e2*2018/858*00024*.. 96         205/50R17   93                              bis
                                                            205/55R17   91                              e2*2018/858*00024*03;
                                                            215/45R17   91                              Frontantrieb;
                                                            215/50R17   91                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/45R17   91                              12A; 51A; 7PS; 71C;
                                                            225/50R17   94      11A; 246; 248           71K; 721; 725; 73C;
                                                            235/45R17   94                              74A; 74P; 77E
               NFK           e2*2018/858*00024*.. 51 - 96   205/55R17   95      11A; 24M; 5HR           ab
                                                            215/50R17   95      11A; 24M; 5HR           e2*2018/858*00024*04;
                                                            225/50R17   98      11A; 24J; 24M; 5JA      Frontantrieb; inkl.
                                                            235/45R17   97      11A; 24M; 5IM           Elektro;
                                                  96        205/50R17   93      11A; 24M; 5HA           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            215/45R17   91      5GG                     12A; 51A; 7PS; 71C;
                                                            225/45R17   94      11A; 24M; 5HI           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 74U; 77E
               NFK           e2*2018/858*00025*.. 51 - 96   205/50R17   93      11A; 24M; 5HA           ab
                                                            205/55R17   95      11A; 24M; 5HR           e2*2018/858*00025*05;
                                                            215/50R17   95      11A; 24M; 5HR           Frontantrieb; inkl.
                                                            225/45R17   94      11A; 24M; 5HI           Elektro;
                                                            225/50R17   98      11A; 24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            235/45R17   97      11A; 24M                12A; 51A; 7PS; 71C;
§22 51746*19




                                                  96        215/45R17   91      5GG                     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 74U; 77E
               NFK           e2*2018/858*00025*.. 51 - 96   205/50R17   93                              bis
                                                            205/55R17   95                              e2*2018/858*00025*04;
                                                            215/50R17   95                              Frontantrieb; inkl.
                                                            225/45R17   94                              Elektro;
                                                            225/50R17   94      11A; 246; 248           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            235/45R17   94                              12A; 51A; 7PS; 71C;
                                                  96        215/45R17   91      5GG                     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 77E


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 86 NISSAN                                                Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 22.02.2024
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               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
§22 51746*19




                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenk otflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
                    Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdec kungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 86 NISSAN                                                 Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 22.02.2024
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                      kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
§22 51746*19




                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                    Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 86 NISSAN                                                 Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 22.02.2024
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               4AI)   Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                      Nr.: 40700 3V U0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                      Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                      werden.
               4AS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 40700 AV 600 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigk eitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
§22 51746*19




                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1230kg.
               5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1300kg.
               5HI)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                      Achslast von 1340kg.
               5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1380kg.
               5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1460kg.
               5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1500kg.
               631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
                    Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                    Fahrzeugpapieren mitzuführen.
               66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
                    Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 86 NISSAN                                                Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 22.02.2024
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                     mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               66B) Sofern Reifen der Größe 245/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
                    Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
                    mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          215/45R17
                                   Hinterachse:                          245/40R17
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          215/45R17
                                   Hinterachse:                          235/40R17
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
§22 51746*19




                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          225/45R17
                                   Hinterachse:                          245/40R17
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wi rd
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebrac ht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 86 NISSAN                                                 Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 22.02.2024
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               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Sc haftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile wie Zentrierstifte,
                    Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt
                    werden.
               76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7AZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 40700 3J A0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
§22 51746*19




               7FW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 40700 6W Y0A ( nur e11*2007/46*0132*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                    muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7MN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 40700 4C B0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7MR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 40700 3J A0B (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7OE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 40700 5Z H0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7PS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 40700 6U A0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               82U) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 355x32mm an
                    der Vorderachse nicht zulässig.
               FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
                    sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
                    Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 86 NISSAN                                                Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 22.02.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      NISSAN
                      Fahrzeugtyp:     F15
                      Genehm.Nr.:      e5*2007/46*1031*..
                      Handelsbez.:     NISSAN JUKE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 400                  VA
                            26P                     x = 250              y = 350                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 300        y = 400            20                HA
§22 51746*19




                            27H                  x = 300        y = 400             8                HA
                            26J                  x = 300        y = 400            20                VA
                            26N                  x = 300        y = 400             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 86 NISSAN                                                 Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 22.02.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      NISSAN
                      Fahrzeugtyp:     C13
                      Genehm.Nr.:      e9*2007/46*3086*..
                      Handelsbez.:     PULSAR

                      Variante(n):     Frontantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                                      von [mm]             bis [mm]
                            27B                        x = 300              y = 320               HA
                            27I                        x = 250              y = 270               HA
                            26B                        x = 300              y = 380               VA
                            26P                        x = 250              y = 330               VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 51746*19




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                   x = 300        y = 320             8                HA
                            27H                   x = 300        y = 320             8                HA
                            26J                   x = 300        y = 380             8                VA
                            26N                   x = 300        y = 380             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 86 NISSAN                                                Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 22.02.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      NISSAN
                      Fahrzeugtyp:     V37
                      Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1378*..
                      Handelsbez.:     INFINITI Q50, Q60

                      Variante(n):     Heckantrieb, INFINITI Q50, Limousine

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 400              y = 310                  VA
                            26P                     x = 370              y = 260                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 300        y = 340            30                HA
§22 51746*19




                            27H                  x = 300        y = 340             8                HA
                            26J                  x = 400        y = 310            14                VA
                            26N                  x = 400        y = 310             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 86 NISSAN                                                Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 22.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 14 von 16

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      NISSAN
                      Fahrzeugtyp:     J12
                      Genehm.Nr.:      e9*2018/858*11042*..
                      Handelsbez.:     Qashqai

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 310              y = 275                  VA
                            26P                     x = 260              y = 225                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 315        y = 290             8                HA
§22 51746*19




                            27F                  x = 315        y = 290            30                HA
                            26N                  x = 310        y = 275             8                VA
                            26J                  x = 310        y = 275            30                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 86 NISSAN                                                Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 22.02.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      NISSAN
                      Fahrzeugtyp:     ZE1
                      Genehm.Nr.:      e9*2007/46*6537*..
                      Handelsbez.:     Nissan Leaf

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27I                     x = 200              y = 200                  HA
                            27I                     x = 250              y = 250                  HA
                            26P                     x = 200              y = 200                  VA
                            26B                     x = 250              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 51746*19




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 250        y = 250             8                HA
                            27F                  x = 250        y = 250            20                HA
                            26N                  x = 250        y = 250             8                VA
                            26J                  x = 250        y = 250            25                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 86 NISSAN                                                Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 22.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      NISSAN
                      Fahrzeugtyp:     F15
                      Genehm.Nr.:      e11*2007/46*0132*..
                      Handelsbez.:     NISSAN JUKE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 400                  VA
                            26P                     x = 250              y = 350                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 300        y = 400            20                HA
§22 51746*19




                            27H                  x = 300        y = 400             8                HA
                            26J                  x = 300        y = 400            20                VA
                            26N                  x = 300        y = 400             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.