Gutachten 366-0281-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51746 ANLAGE: 79 TOYOTA Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.04.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 19 Fahrzeughersteller : TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum TTZ70BP38D601 PCD114 ET38 Ø71.6 Ø60.1 60,1 Kunststoff 810 2251 01/18 TTZ70BP38O601 PCD114 ET38 Ø71.6 Ø60.1 60,1 Kunststoff 810 2251 01/18 TTZ70GA38D601 PCD114 ET38 Ø71.6 Ø60.1 60,1 Kunststoff 810 2251 01/18 TTZ70GA38O601 PCD114 ET38 Ø71.6 Ø60.1 60,1 Kunststoff 810 2251 01/18 TTZ70SA38D601 PCD114 ET38 Ø71.6 Ø60.1 60,1 Kunststoff 810 2251 01/18 TTZ70SA38O601 PCD114 ET38 Ø71.6 Ø60.1 60,1 Kunststoff 810 2251 01/18 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : XC1(EU,M); AZ1; (Flachbund lose) Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJT4 Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : A2; HE15U(a); E15J(a); XW3(a); AX1T(EU,M)-TMG; XE1; W20; E15UT(a); R1; V3; T25; E15UTN(a); AX1T(EU,M); XA3(a); XU3(a); T27; XA4(EU,M); M2; R3; S19(a); XE2(a); E15UT(a)MS1; XW4(a); AR2 Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJT4 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 103 Nm für Typ : A2; R1; T25; XA3(a) 104 Nm für Typ : V3 110 Nm für Typ : M2; R3; W20 115 Nm für Typ : E15J(a) erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a) erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)MS1 erhöhtes Anzugsmoment; E15UTN(a) erhöhtes Anzugsmoment; HE15U(a) erhöhtes Anzugsmoment 135 Nm für Typ : AR2 erhöhtes Anzugsmoment; S19(a) erhöhtes Anzugsmoment; T27 erhöhtes Anzugsmoment; XA3(a) erhöhtes Anzugsmoment; XA4(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment; XE1 erhöhtes Anzugsmoment; XE2(a) erhöhtes Anzugsmoment; XU3(a) erhöhtes Anzugsmoment; XW3(a) erhöhtes Anzugsmoment; XW4(a) erhöhtes Anzugsmoment 140 Nm für Typ : AX1T(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment; AX1T(EU,M)-TMG erhöhtes Anzugsmoment; XC1(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment 160 Nm für Typ : AZ1 erhöhtes Anzugsmoment Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51746 ANLAGE: 79 TOYOTA Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.04.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 19 Verkaufsbezeichnung: AURIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E15J(a) e11*2001/116*0299*.. 108 - 130 225/45R17 91 11A; 24M erhöhtes Anzugsmoment E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 235/45R17 94 11A; 21P; 21S; 24J; 115 Nm; bis E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*.. 24M; 54A e11*2001/116*0305*13; 1 2-türig; 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7EH; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740 E15J(a) e11*2001/116*0299*.. 66 - 97 205/50R17 89 11A; 24M erhöhtes Anzugsmoment E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 215/45R17 87 5ET 115 Nm; bis E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*.. 225/45R17 91 11A; 24M e11*2001/116*0305*13; 1 E15UTN(a) e11*2007/46*0019*.. 2-türig; 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7EH; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740 E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 82 - 97 205/45R17 88 erhöhtes Anzugsmoment 215/45R17 87 11A; 26P 115 Nm; AURIS TOURING SPORTS; ab e11*2001/116*0305*14; Kombi; Schrägheck; Frontantrieb; Mehrlenkerhinterachse; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 4A0 E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 66 - 73 205/45R17 88 erhöhtes Anzugsmoment 215/45R17 87 11A; 26P 115 Nm; AURIS TOURING SPORTS; ab e11*2001/116*0305*14; Kombi; Schrägheck; Frontantrieb; Verbundlenkerhinterach se; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 4A0 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51746 ANLAGE: 79 TOYOTA Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.04.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 19 Verkaufsbezeichnung: AURIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen HE15U(a) e11*2007/46*0018*.. 73 225/45R17 91 11A; 24M erhöhtes Anzugsmoment 115 Nm; ab e11*2007/46*0018*05; 4-türig; Hybrid; nur Verbundlenker- Hinterachse; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 4A0 HE15U(a) e11*2007/46*0018*.. 73 215/45R17 87 erhöhtes Anzugsmoment 115 Nm; bis e11*2007/46*0018*04; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 4A0 Verkaufsbezeichnung: LEXUS GS300/GS430/GS460 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S19(a) e6*2001/116*0103*.. 183 225/50R17 94 erhöhtes Anzugsmoment 235/45R17 94 135 Nm; bis 245/45R17 95 e6*2001/116*0103*05; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76S; 4A0; 4BA Verkaufsbezeichnung: LEXUS IS 200, IS 300 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XE1 e11*2001/116*0110*.., 114 - 157 215/45R17 87W 11A; 21B; 22B; 24J; erhöhtes e11*98/14*0110*.. 24M; 5ET Anzugsmoment 135 Nm; Kombi; 225/45R17 90W 11A; 21B; 22B; 24D; Limousine; 24J Heckantrieb; 235/40R17 90W 11A; 21B; 22B; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J; 66A 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51746 ANLAGE: 79 TOYOTA Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.04.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 19 Verkaufsbezeichnung: LEXUS IS250, IS300H, IS200T Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XE2(a) e11*2001/116*0206*.. 110 - 153 205/50R17 89W erhöhtes Anzugsmoment 225/45R17 90W 135 Nm; bis 235/45R17 93 e11*2001/116*0206*09; Cabrio; Limousine; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76S; 76T; 4A0; 4BA Verkaufsbezeichnung: LEXUS NX300H, LEXUS NX200T Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AZ1 e6*2007/46*0111*.. 114 - 175 225/65R17 102 erhöhtes Anzugsmoment 160 Nm; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76S; 4A0 Verkaufsbezeichnung: LEXUS RC200T, Lexus RC300H Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XC1(EU, e11*2007/46*2883*.. 133 - 180 225/50R17 94 11A; 26B; 27H erhöhtes Anzugsmoment M) 140 Nm; Coupe; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7NC; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76S; AFY Verkaufsbezeichnung: LEXUS RX 300,RX 350 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XU3(a) e6*2001/116*0090*.. 150 - 203 225/60R17 51G erhöhtes Anzugsmoment 135 Nm; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76S; 4BA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51746 ANLAGE: 79 TOYOTA Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.04.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 19 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AVENSIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T25 e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/50R17 91 11A; 21P ab 225/45R17 91 e11*2001/116*0196*05; 235/45R17 94 11A; 21P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P T25 e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/45R17 87W nur bis 225/45R17 90 e11*2001/116*0196*04; 235/45R17 93 11A; 21B 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P T27 e11*2001/116*0331*.. 91 - 110 215/50R17 91 erhöhtes Anzugsmoment 225/45R17 91 135 Nm; Limousine; 91 - 130 215/50R17 91W Frontantrieb; 215/55R17 94 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91W 12A; 51A; 71C; 71K; 225/50R17 94 11A; 245 721; 725; 73C; 74A; 235/45R17 94 74P; 740; 76S; 4A0 245/45R17 95 11A; 245 T27 e11*2001/116*0331*.. 91 - 130 215/50R17 91 erhöhtes Anzugsmoment 215/55R17 94 135 Nm; Kombi; 225/45R17 91 Frontantrieb; 225/50R17 94 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 94 12A; 51A; 71C; 71K; 245/45R17 95 11A; 245 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76S; 4A0 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AVENSIS VERSO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M2 e6*2001/116*0083*.., 85 - 110 205/50R17 93 Frontantrieb; e6*98/14*0083*.. 225/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA CAMRY Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen V3 e6*2001/116*0085*.., 112 - 137 215/50R17 91W 11A; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; e6*98/14*0085*.. 225/50R17 94 11A; 21B; 22B; 24J 12A; 51A; 71C; 71K; 235/45R17 93W 11A; 22B; 24J 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51746 ANLAGE: 79 TOYOTA Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.04.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 19 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA C-HR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AX1T(EU, e11*2007/46*3641*.. 72 - 85 205/65R17 96 11A; 26N; 26P; 27I erhöhtes Anzugsmoment M) 215/55R17 94 11A; 245; 26B; 26N; 140 Nm; Allradantrieb; AX1T(EU, e13*2007/46*1765*.. 27I Frontantrieb; M)-TMG 215/60R17 96 11A; 245; 26B; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H; 27I 12A; 51A; 7FP; 71C; 225/55R17 97 11A; 24J; 248; 26B; 71K; 721; 725; 73C; 26J; 27B; 27H 74A; 74P; 740; 76S 235/50R17 96 11A; 24J; 248; 26B; 26J; 27B; 27H 235/55R17 99 11A; 24J; 248; 26B; 26J; 27B; 27H 245/50R17 99 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 255/50R17 101 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F Verkaufsbezeichnung: TOYOTA COROLLA VERSO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1 e11*2001/116*0222*.. 81 - 130 205/50R17 89 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 91 12A; 51A; 71C; 71K; 215/50R17 91 721; 725; 73C; 74A; 225/45R17 90 74P 235/45R17 93 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA MR2 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen W20 e6*93/81*0011*.. 115 - 129 235/40R17-90 11A; 22B; 54A; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H; 66A 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA PREVIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R3 e6*2001/116*0069*.., 85 - 115 225/45R17 94 11A; 21B; 24J; 5HI 10B; 11B; 11G; 11H; e6*98/14*0069*.. 235/45R17 94 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K; 5HI 721; 725; 73C; 74A; 235/45R17 97 11A; 21B; 22B; 24J 74P 245/45R17 95 11A; 21B; 21J; 22B; 24J Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51746 ANLAGE: 79 TOYOTA Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.04.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 19 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA Prius Plus Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XW4(a) e11*2007/46*0157*.. 73 215/50R17 91 erhöhtes Anzugsmoment 235/45R17 94 68A 135 Nm; Prius Plus; Kombi; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 4A0 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA Prius, TOYOTA Prius Plus Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XW3(a) e11*2001/116*0264*.. 73 215/50R17 91 erhöhtes Anzugsmoment 235/45R17 94 68A 135 Nm; Prius Plus; Kombi; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 4A0 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA RAV4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A2 e6*2001/116*0070*.., 85 - 110 225/55R17 97 2-türig; 4-türig; e6*98/14*0070*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4BA XA3(a) e6*2001/116*0105*.. 91 - 114 215/60R17 96 erhöhtes Anzugsmoment XA4(EU, e6*2007/46*0166*.. 215/65R17 99 135 Nm; ab M) 225/60R17 99 e6*2001/116*0105*09; 225/65R17 102 Allradantrieb; 235/55R17 99 Frontantrieb; 235/60R17 102 10B; 11B; 11G; 11H; 245/55R17 102 11A; 27I 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76S; 4A0; 4N5 XA3(a) e6*2001/116*0105*.. 100 - 130 225/60R17 99 bis 225/65R17 101 e6*2001/116*0105*08; 235/55R17 99 11A; 24O 10B; 11B; 11G; 11H; 235/65R17 104 11A; 24O; 54A 12A; 51A; 71C; 71K; 245/55R17 102 11A; 24O 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 4A0; 4BA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51746 ANLAGE: 79 TOYOTA Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.04.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 19 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA VERSO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AR2 e11*2001/116*0350*.. 82 - 108 205/50R17 93 51J erhöhtes Anzugsmoment 205/55R17 91 5GG; 51J 135 Nm; Frontantrieb; 215/50R17 91 5GG 10B; 11B; 11G; 11H; 82 - 130 215/50R17 95 12A; 51A; 71C; 71K; 215/55R17 94 721; 725; 73C; 74A; 225/45R17 94 74P; 740; MAO; 4A0 225/50R17 94 235/45R17 94 245/45R17 95 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51746 ANLAGE: 79 TOYOTA Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.04.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 19 21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51746 ANLAGE: 79 TOYOTA Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.04.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 19 Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51746 ANLAGE: 79 TOYOTA Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.04.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 19 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 4A0) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 42607 - 02030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 4BA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 42607 - 50011 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4N5) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 42607 - 50011 ( nur e6*2001/116*0105*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/50R17 Hinterachse: 235/45R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51746 ANLAGE: 79 TOYOTA Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.04.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 19 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 7EH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 42607 - 02030 ( nur e11*2001/116*0305*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7FP) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 42607 - 48020 ( nur e11*2007/46*3641*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51746 ANLAGE: 79 TOYOTA Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.04.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 19 7NC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 42607-02030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. AFY) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm (Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig. MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an der Vorderachse nicht zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51746 ANLAGE: 79 TOYOTA Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.04.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 19 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: AX1T(EU,M)-TMG Genehm.Nr.: e13*2007/46*1765*.. Handelsbez.: TOYOTA C-HR Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 300 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 250 30 HA 27H x = 300 y = 250 8 HA 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51746 ANLAGE: 79 TOYOTA Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.04.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 19 Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XC1(EU,M) Genehm.Nr.: e11*2007/46*2883*.. Handelsbez.: LEXUS RC200T, Lexus RC300H Variante(n): Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 280 VA 26P x = 240 y = 230 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 280 y = 400 30 HA 27H x = 180 y = 330 8 HA 26J x = 290 y = 280 4 VA 26N x = 290 y = 280 4 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51746 ANLAGE: 79 TOYOTA Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.04.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 19 Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: E15UT(a) Genehm.Nr.: e11*2001/116*0305*.. Handelsbez.: AURIS Variante(n): AURIS TOURING SPORTS, Frontantrieb, Mehrlenkerhinterachse Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 330 VA 27I x = 300 y = 350 HA 26P x = 250 y = 280 VA 27B x = 350 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 350 y = 400 8 HA 27F x = 350 y = 400 10 HA 26N x = 300 y = 330 8 VA 26J x = 300 y = 330 25 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51746 ANLAGE: 79 TOYOTA Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.04.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 19 Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XA3(a) Genehm.Nr.: e6*2001/116*0105*.. Handelsbez.: TOYOTA RAV4 Variante(n): ab e6*2001/116*0105*09 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 400 y = 400 HA 27I x = 350 y = 380 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51746 ANLAGE: 79 TOYOTA Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.04.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 19 Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XA4(EU,M) Genehm.Nr.: e6*2007/46*0166*.. Handelsbez.: TOYOTA RAV4 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 400 y = 400 HA 27I x = 350 y = 380 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51746 ANLAGE: 79 TOYOTA Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.04.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 19 Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: AX1T(EU,M) Genehm.Nr.: e11*2007/46*3641*.. Handelsbez.: TOYOTA C-HR Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 300 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 250 30 HA 27H x = 300 y = 250 8 HA 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.