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							               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N13
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 69 DAIMLER                                                   Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 14.04.2022
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                               Fahrzeughersteller              DAIMLER (D)




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 40
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               TTZ78BP40EC6        PCD112 ET40                ohne                        66,6                     810      2251    01/18
               66
               TTZ78BP40ED6        PCD112 ET40                ohne                        66,6                    810      2251     01/18
               66
               TTZ78BP40EO6        PCD112 ET40                ohne                        66,6                    810      2251     01/18
               66
               TTZ78GA40E C6       PCD112 ET40                ohne                        66,6                    810      2251     01/18
               66
               TTZ78GA40E D6       PCD112 ET40                ohne                        66,6                    810      2251     01/18
§22 51746*13




               66
               TTZ78GA40E O6       PCD112 ET40                ohne                        66,6                    810      2251     01/18
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               TTZ78GP40E D6       PCD112 ET40                ohne                        66,6                    810      2251     01/18
               66
               TTZ78GP40E O6       PCD112 ET40                ohne                        66,6                    810      2251     01/18
               66
               TTZ78SA40EC6        PCD112 ET40                ohne                        66,6                    810      2251     01/18
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               TTZ78SA40ED6        PCD112 ET40                ohne                        66,6                    810      2251     01/18
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               TTZ78SA40EO6        PCD112 ET40                ohne                        66,6                    810      2251     01/18
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               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmitt el nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER (D)
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm
               Zubehör                                    : OE-Schraube


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm für Typ : R1EC
                                                            150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N13
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 69 DAIMLER                                                Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 14.04.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               R1EC         e1*2007/46*1666*.. 120 - 220 225/50R17       93W   12O                       Coupé; Cabrio;
                                                         225/55R17       97W   12O                       Allradantrieb;
                                                         235/50R17       96W   11A; 12A; 26P             Heckantrieb;
                                                         245/50R17       99W   11A; 12A; 26N; 26P        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         51A; 7MT; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                         76S
               212           e1*2001/116*0501*.. 110 - 220 215/55R17 98        12O                       Baureihe W213; nicht
                                                             225/50R17   98    12O                       E300de; Allradantrieb;
                                                             225/55R17   97    12O                       Heckantrieb;
                                                             235/50R17   100   11A; 12A; 26P             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             245/50R17   99    11A; 12A; 26N; 26P        51A; 7AC; 7MT; 71C;
                                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                         74D; 76S; 4B8


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
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                    Abrollumfanges.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N13
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 69 DAIMLER                                               Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 14.04.2022
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                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               4B8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: A 000 905 7200 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
§22 51746*13




                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               7AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: A 000 905 0030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7MT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: A 000 905 2102 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N13
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 69 DAIMLER                                               Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 14.04.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 5


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     R1EC
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1666*..
                      Handelsbez.:     E-KLASSE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27P                     x = 280              y = 400                  HA
                            26B                     x = 350              y = 300                  VA
                            26P                     x = 300              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 51746*13




                            27H                  x = 280        y = 400             8                HA
                            27F                  x = 280        y = 400            30                HA
                            26N                  x = 350        y = 300             8                VA
                            26J                  x = 350        y = 300            30                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N13
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 69 DAIMLER                                               Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 14.04.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     212
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0501*..
                      Handelsbez.:     E-KLASSE

                      Variante(n):     Baureihe W213

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27P                     x = 280              y = 400                  HA
                            26B                     x = 350              y = 300                  VA
                            26P                     x = 300              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 51746*13




                            27H                  x = 280        y = 400             8                HA
                            27F                  x = 280        y = 400            30                HA
                            26N                  x = 350        y = 300             8                VA
                            26J                  x = 350        y = 300            30                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.