Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 82 TOYOTA Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 15 Fahrzeughersteller TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TTZ70BP45D601 PCD114 ET45 Ø71.6 Ø60.1 60,1 Kunststoff 810 2251 01/18 TTZ70BP45O601 PCD114 ET45 Ø71.6 Ø60.1 60,1 Kunststoff 810 2251 01/18 TTZ70GA45D601 PCD114 ET45 Ø71.6 Ø60.1 60,1 Kunststoff 810 2251 01/18 TTZ70GA45O601 PCD114 ET45 Ø71.6 Ø60.1 60,1 Kunststoff 810 2251 01/18 TTZ70GP45D601 PCD114 ET45 Ø71.6 Ø60.1 60,1 Kunststoff 810 2251 01/18 TTZ70GP45O601 PCD114 ET45 Ø71.6 Ø60.1 60,1 Kunststoff 810 2251 01/18 TTZ70SA45D601 PCD114 ET45 Ø71.6 Ø60.1 60,1 Kunststoff 810 2251 01/18 §22 51746*19 TTZ70SA45O601 PCD114 ET45 Ø71.6 Ø60.1 60,1 Kunststoff 810 2251 01/18 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : XC1(EU,M); (Flachbund lose) Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJT4 Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : ZA1(EU,M)-TMG; HE15U(a); E15UTN(a); F3; S19(a); ZA1(EU,M); XA4(EU,M)-TMG; V3; XA3(a); XPB1F(M); AX1T(EU,M)-TMG; E15J(a); XA4(EU,M); HE15U(a)-TMG; XA3(a)-TMG; XE2(a); R3; XZ1L(EU,M); XV7(EU,M); XPB1F(EU,M)-TGRE; T27; E15UT(a); AX1T(EU,M); T25; XE1; E15UT(a)MS1; R1 Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJT4 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 103 Nm für Typ : AX1T(EU,M); AX1T(EU,M)-TMG; E15J(a); E15UT(a); E15UT(a)MS1; E15UTN(a); HE15U(a); HE15U(a)-TMG; R1; S19(a); T25; T27; XA3(a); XA3(a)-TMG; XA4(EU,M); XA4(EU,M)-TMG; XE1; XE2(a); XPB1F(EU,M)-TGRE; XPB1F(M); Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 82 TOYOTA Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 15 XV7(EU,M); XZ1L(EU,M); ZA1(EU,M); ZA1(EU,M)-TMG 104 Nm für Typ : V3 110 Nm für Typ : F3; R3; XC1(EU,M) Verkaufsbezeichnung: AURIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E15J(a) e11*2001/116*0299*.. 66 - 97 205/50R17 89 bis E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 215/45R17 87 5ET e11*2001/116*0305*13; E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*.. 225/45R17 91 2-türig; 4-türig; 1 E15UTN(a) e11*2007/46*0019*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7EH; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P E15J(a) e11*2001/116*0299*.. 108 - 130 225/45R17 91 bis E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 235/45R17 94 11A; 54A e11*2001/116*0305*13; E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*.. 2-türig; 4-türig; 1 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7EH; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 82 - 97 205/45R17 88 AURIS TOURING SPORTS; ab §22 51746*19 e11*2001/116*0305*14; Kombi; Schrägheck; Frontantrieb; Mehrlenkerhinterachse; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4A0 E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 66 - 73 205/45R17 88 AURIS TOURING SPORTS; bis e11*2001/116*0305*13; Kombi; Schrägheck; Frontantrieb; Verbundlenkerhinterach se; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4A0 E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 66 - 97 215/45R17 87 ab HE15U(a) e11*2007/46*0018*.. 91 - 97 225/45R17 89 e11*2007/46*0018*05; ab e11*2001/116*0305*14; Schrägheck; 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4A0 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 82 TOYOTA Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 15 Verkaufsbezeichnung: AURIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen HE15U(a) e11*2007/46*0018*.. 73 215/45R17 87 bis e11*2007/46*0018*04; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4A0 HE15U(a) e11*2007/46*0018*.. 73 225/45R17 91 ab e11*2007/46*0018*05; 4-türig; inkl. Hybrid; nur Verbundlenker- Hinterachse; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4A0 Verkaufsbezeichnung: LEXUS ES300H Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XZ1L(EU, e6*2007/46*0250*.. 131 215/55R17 94 12I 10B; 11B; 11G; 11H; M) 225/50R17 94 12I 51A; 7OR; 71C; 71K; 235/50R17 96 12A 721; 725; 73C; 74A; 245/45R17 95 12A 74P; 76S §22 51746*19 Verkaufsbezeichnung: LEXUS GS300/GS430/GS460 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S19(a) e6*2001/116*0103*.. 183 225/50R17 51G bis 235/45R17 94 e6*2001/116*0103*05; 245/45R17 95 10B; 11B; 11G; 11H; 12T; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 4A0; 4BA Verkaufsbezeichnung: LEXUS IS 200, IS 300 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XE1 e11*2001/116*0110*.., 114 - 157 215/45R17 87W 5ET Kombi; Limousine; e11*98/14*0110*.. Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 82 TOYOTA Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 15 Verkaufsbezeichnung: LEXUS IS250, IS300H, IS200T Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XE2(a) e11*2001/116*0206*.. 133 - 153 225/45R17 94 12T ab e11*2001/116*0206*10; Limousine; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 4A0; 4BA XE2(a) e11*2001/116*0206*.. 110 - 153 205/50R17 89W 12M bis 225/45R17 90W 12M e11*2001/116*0206*09; 235/45R17 93 12A Cabrio; Limousine; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 76T; 4A0; 4BA Verkaufsbezeichnung: LEXUS IS300H Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XE2(a) e6*2007/46*0346*.. 133 - 153 225/45R17 94 12T Limousine; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; §22 51746*19 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 4A0 Verkaufsbezeichnung: LEXUS LS 430 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F3 e6*98/14*0079*.. 207 225/55R17 51G 10B; 11G; 11H; 12T; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: LEXUS RC200T, Lexus RC300H Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XC1(EU, e11*2007/46*2883*.. 133 - 180 225/50R17 94 12O Coupe; Heckantrieb; M) 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7NC; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; AFY Verkaufsbezeichnung: LEXUS UX200, LEXUS UX250H Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ZA1(EU, e6*2007/46*0263*.. 112 215/60R17 96 UX250H; M) 225/55R17 97 10B; 11B; 11G; 11H; ZA1(EU, e13*2007/46*2005*.. 235/50R17 96 12A; 51A; 7FX; 7GQ; M)-TMG 235/55R17 99 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 82 TOYOTA Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 15 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AURIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen HE15U(a)-T e13*2007/46*1549*.. 73 225/45R17 91 4-türig; inkl. Hybrid; MG 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AVENSIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T25 e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/50R17 91 ab 225/45R17 91 e11*2001/116*0196*05; 235/45R17 94 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P T27 e11*2001/116*0331*.. 91 - 130 215/50R17 91 Kombi; Frontantrieb; 215/55R17 94 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91 12A; 51A; 71C; 71K; 225/50R17 94 721; 725; 73C; 74A; 235/45R17 94 74P; 76S; 4A0 245/45R17 95 T27 e11*2001/116*0331*.. 91 - 110 215/50R17 91 Limousine; §22 51746*19 225/45R17 91 Frontantrieb; 91 - 130 215/50R17 91W 10B; 11B; 11G; 11H; 215/55R17 94 12A; 51A; 71C; 71K; 225/45R17 91W 721; 725; 73C; 74A; 225/50R17 94 74P; 76S; 4A0 235/45R17 94 245/45R17 95 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA CAMRY Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen V3 e6*2001/116*0085*.., 112 - 137 215/50R17 91W 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; e6*98/14*0085*.. 235/45R17 93W 11A; 22B 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P XV7(EU, e6*2007/46*0322*.. 131 215/55R17 94 12Q nur Hybrid; M) 225/50R17 94 11A; 12A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 235/50R17 96 11A; 12A; 26P 51A; 7NO; 71C; 71K; 245/45R17 95 11A; 12A; 26P 721; 725; 73C; 74A; 245/50R17 99 11A; 12A; 248; 26B 74P; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 82 TOYOTA Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 15 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA C-HR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AX1T(EU, e11*2007/46*3641*.., 72 - 112 205/65R17 96 Allradantrieb; M) e6*2007/46*0338*.. 215/55R17 94 11A; 26P Frontantrieb; AX1T(EU, e13*2007/46*1765*.. 215/60R17 96 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; M)-TMG 225/55R17 97 11A; 26N; 26P; 27I 12A; 51A; 7NO; 71C; 235/50R17 96 11A; 245; 26B; 26N; 71K; 721; 725; 73C; 27I 74A; 74P; 76S 235/55R17 99 11A; 245; 26B; 26N; 27I 245/50R17 99 11A; 24J; 248; 26B; 26J; 27B; 27H Verkaufsbezeichnung: TOYOTA COROLLA VERSO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1 e11*2001/116*0222*.. 81 - 130 205/50R17 89 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 91 12A; 51A; 71C; 71K; 215/50R17 91 721; 725; 73C; 74A; 225/45R17 90 74P 235/45R17 93 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA PREVIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen §22 51746*19 R3 e6*2001/116*0069*.., 85 - 115 225/45R17 94 5HI 10B; 11B; 11G; 11H; e6*98/14*0069*.. 235/45R17 94 5HI 12A; 51A; 71C; 71K; 235/45R17 97 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA RAV4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XA3(a) e6*2001/116*0105*.. 91 - 114 215/60R17 96 ab XA3(a)- e13*2007/46*1657*.. 215/65R17 99 e6*2001/116*0105*09; TMG 225/60R17 99 Allradantrieb; XA4(EU, e6*2007/46*0166*.. 225/65R17 102 Frontantrieb; M) 10B; 11B; 11G; 11H; XA4(EU, e13*2007/46*1658*.. 12A; 51A; 71C; 71K; M)-TMG 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 4A0; 4N5 XA3(a) e6*2001/116*0105*.. 100 - 130 225/60R17 99 bis 225/65R17 101 e6*2001/116*0105*08; 235/55R17 99 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 4A0; 4BA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 82 TOYOTA Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 15 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA YARIS CROSS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XPB1F(EU,M e13*2018/858*00156*. 68 205/55R17 91 Frontantrieb; inkl. )-TGRE . XPB1F(M) e6*2018/858*00013*.. 215/55R17 94 Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7PZ; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S XPB1F(EU,M e13*2018/858*00156*. 68 205/55R17 91 Allradantrieb; inkl. )-TGRE . XPB1F(M) e6*2018/858*00013*.. 215/55R17 94 Hybrid; 225/50R17 94 11A; 246; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R17 97 11A; 246; 248 12A; 51A; 7PZ; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen §22 51746*19 Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 82 TOYOTA Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 15 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über §22 51746*19 die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 82 TOYOTA Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 15 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotfl ügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit §22 51746*19 der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Bet riebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 4A0) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 42607 - 02030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 4BA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 42607 - 50011 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4N5) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 42607 - 50011 ( nur e6*2001/116*0105*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 82 TOYOTA Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 15 wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zul ässigen Achslast von 1090kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von §22 51746*19 Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 7EH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 42607 - 02030 ( nur e11*2001/116*0305*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7FX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 42607-48020 ( nur e6*2007/46*0263*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7GQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 42607 - 48020 ( nur e13*2007/46*2005*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7NC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 42607-02030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 82 TOYOTA Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 15 7NO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 42607 - 48020 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7OR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 42607-48020 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7PZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 42607 - 02070 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. AFY) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm (Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig. §22 51746*19 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 82 TOYOTA Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 15 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: AX1T(EU,M)-TMG Genehm.Nr.: e13*2007/46*1765*.. Handelsbez.: TOYOTA C-HR Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27I x = 250 y = 250 HA 27B x = 300 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 51746*19 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27H x = 300 y = 250 8 HA 27F x = 300 y = 250 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 82 TOYOTA Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 15 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XV7(EU,M) Genehm.Nr.: e6*2007/46*0322*.. Handelsbez.: TOYOTA CAMRY Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 230 y = 265 VA 26P x = 180 y = 215 VA 27B x = 285 y = 275 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 51746*19 26J x = 230 y = 265 20 VA 26N x = 230 y = 265 8 VA 27H x = 285 y = 275 8 HA 27F x = 285 y = 275 20 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 82 TOYOTA Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 15 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: AX1T(EU,M) Genehm.Nr.: e11*2007/46*3641*.. Handelsbez.: TOYOTA C-HR Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27I x = 250 y = 250 HA 27B x = 300 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 51746*19 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27H x = 300 y = 250 8 HA 27F x = 300 y = 250 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N19 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 82 TOYOTA Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 15 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: AX1T(EU,M) Genehm.Nr.: e6*2007/46*0338*.. Handelsbez.: TOYOTA C-HR Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27I x = 250 y = 250 HA 27B x = 300 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 51746*19 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27H x = 300 y = 250 8 HA 27F x = 300 y = 250 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.