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							               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 108 MAZDA                                                    Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 24.02.2022
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                               Fahrzeughersteller              MAZDA, Mazda Motor Corporation, Mazda Motor Logistics
                                                               Europe




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 45
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               TTZ70BP45D671           PCD114 ET45            Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        810      2251    01/18
               TTZ70BP45O671           PCD114 ET45            Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        810      2251    01/18
               TTZ70GA45D671           PCD114 ET45            Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        810      2251    01/18
               TTZ70GA45O671           PCD114 ET45            Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        810      2251    01/18
               TTZ70GP45D671           PCD114 ET45            Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        810      2251    01/18
               TTZ70GP45O671           PCD114 ET45            Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        810      2251    01/18
               TTZ70SA45D671           PCD114 ET45            Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        810      2251    01/18
§22 51746*12




               TTZ70SA45O671           PCD114 ET45            Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        810      2251    01/18
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA, Mazda Motor Corporation, Mazda Motor Logistics
                                                            Europe
               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM5


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm    für Typ : CA; CP; CPD; ER; ERE; GG/GY; GG1; GH; GHE;
                                                            KE; KF;   KFE; NC1; NC1E; SE; TA
                                                            120 Nm    für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW; GH; GJ; LW
                                                            126 Nm    für Typ : DJ1
                                                            130 Nm    für Typ : BP; BPE
                                                            135 Nm    für Typ : DM
                                                            140 Nm    für Typ : BL




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 108 MAZDA                                                Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-30
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               DM           e13*2007/46*2041*.. 85 - 137 215/60R17      96                              Kombilimousine;
                                                         225/55R17      97                              Frontantrieb; inkl.
                                                         225/60R17      99                              Hybrid;
                                                         235/55R17      99    11A; 22K; 24J; 26P        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7OX; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 76S

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               KE           e13*2007/46*1247*.. 110 - 143 225/60R17     99    122                       inkl. Mj.2015; nur CX-
               KF           e13*2007/46*1803*..           225/65R17     102   122                       5; Allradantrieb;
                                                          235/60R17     102   122                       Frontantrieb;
                                                          235/65R17     104   12O                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 573; 7AS; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 76S; 77E
               KFE           e13*2007/46*1832*.. 110 - 143 225/60R17 99       122                       nur CX-5;
                                                            225/65R17 102     122                       Allradantrieb;
                                                            235/60R17 102     122                       Frontantrieb;
                                                            235/65R17 104     12O                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 573; 71C; 71K;
§22 51746*12




                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76S

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-7
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               ER           e11*2001/116*0308*.. 120 - 191 235/65R17 104      52J                       Allradantrieb;
               ERE          e13*2007/46*1109*..            255/60R17 106      11A; 24J; 24M; 52J        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 76S; 76Z

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MPV
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               LW           e1*98/14*0118*..  100 - 104 235/45R17 94                                    nur ab
                                              104       225/45R17 94          Ottomotor                 e1*98/14*0118*02;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 108 MAZDA                                                Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               NC1          e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 205/40R17 80        11A; 24J; 24M             MX-5 "Softtop"; MX-5
               NC1E         e1*2001/116*0371*..           205/45R17 84        11A; 24J; 24M             "Roadster Coupe";
                                                          215/40R17 83        11A; 24J; 24M             Cabrio;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA PREMACY
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
               CP           e1*98/14*0116*..  66 - 96 205/40R17 84            11A; 24M; 5EA             10B; 11B; 11G; 11H;
               CPD          e1*98/14*0161*..          205/45R17 88            11A; 21B; 22B; 24M;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              54F                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA RX-8
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               SE           e11*2001/116*0199*.. 141 - 170 225/50R17          51G; 52J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           235/45R17 93       MCS                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                           245/45R17 95       MCS                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
§22 51746*12




               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 6
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               CA           e13*96/79*0028*.., 76 - 106 215/40R17             11A; 22B; 631             10B; 11B; 11G; 11H;
                             G138                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 9
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
               TA           e13*98/14*0002*.. 120    215/50R17 91                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                     225/45R17 90                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                     235/45R17 93             11A; 24J                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               TA            e13*95/54*0002*..,   105 - 123 225/45R17-90      11A; 21M; 52A             Nur Vorderachslenkung;
                             G517                 105 - 155 225/45R17         11A; 21M; 52A; 631        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            235/45R17-93      11A; 21M; 24J; 24M;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              52A                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 2, MAZDA CX-3
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               DJ1          e1*2007/46*1335*.. 77 - 115 215/50R17 91                                    Mazda CX-3; Kombi;
                                                        215/55R17 94                                    Allradantrieb;
                                                        225/50R17 94          11A; 24J                  Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 77E



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 108 MAZDA                                                Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen           Auflagen zu Reifen   Auflagen
               BK           e1*2001/116*0234*.. 191          205/50R17 89     11A; 22I; 52J        Mazda 3 MPS;
                                                             215/45R17 87     52J                  Schrägheck;
                                                             225/45R17 91     11A; 22I; 52J        Frontantrieb;
                                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                   721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                   74P; 76S; 76Z
               BK            e1*2001/116*0234*.. 62 - 110    205/50R17 89  11A; 24J                Stufenheck;
                                                             215/45R17 87                          Schrägheck;
                                                             225/45R17 90  11A; 24J                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                   721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                   74P
               BL            e11*2001/116*0262*.. 74 - 121   205/50R17 89  11A; 26N; 26P; 27I      ab Mj.2013; ab
                                                             205/55R17 91  11A; 26N; 26P; 27I      e11*2001/116*0262*10;
                                                             215/50R17 91  11A; 26B; 26N; 27I      (Typ BM/BN);
                                                             225/50R17 94  11A; 24J; 248; 26B;     Limousine; Schrägheck;
                                                                           26N; 27B                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             235/45R17 94  11A; 26B; 26N; 27I      12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                   71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                   74A; 74P; 76S; 77E
§22 51746*12




               BL            e11*2001/116*0262*.. 76 - 111   205/50R17 89  11A; 21P; 22I; 246      bis Mj.2013;
               BLE           e13*2007/46*1071*.. 76 - 136    205/50R17 89W 11A; 21P; 22I; 246      Stufenheck;
                                                             215/45R17 91  11A; 22I                Schrägheck;
                                                             225/45R17 91  11A; 21P; 22I; 246      Frontantrieb;
                                                             235/45R17 94  11A; 21P; 22I; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                   12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                   71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                   74A; 74P; 76S; 77E
               BL            e11*2001/116*0262*.. 191        205/50R17     11A; 21P; 22I; 51G;     bis Mj.2013;
                                                                           52J                     Schrägheck;
                                                             215/45R17 91  11A; 22I; 52J           Frontantrieb;
                                                             225/45R17 91  11A; 21P; 22I; 52J      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             235/45R17 94  11A; 21P; 22I; 24J;     12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                           248; 52J                71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                   74A; 74P; 76S; 76Z;
                                                                                                   77E

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               CR1          e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 205/50R17 91        11A; 22I                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          215/45R17 91                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                          225/45R17 91        11A; 22I                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               CW            e1*2007/46*0433*..   85 - 110 205/50R17 93       11A; 21P; 22B; 24J;       Kombi; Frontantrieb;
                                                                              270                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             215/45R17 91     11A; 21P; 22B             12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                             225/45R17 91     11A; 21P; 22B; 24J;       71K; 721; 725; 73C;
                                                                              270                       74A; 74P



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 108 MAZDA                                                Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
               GG/GY        e1*98/14*0188*..     88 - 122 215/45R17 87W 11A; 22I; 5ET                   Kombi; Stufenheck;
               GG1          e11*2001/116*0203*..          215/45R17 91  11A; 22I                        Schrägheck;
                                                          225/45R17 90  11A; 22I; 24J; 24M              Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 76S

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen          Auflagen zu Reifen             Auflagen
               GH           e1*2001/116*0448*.. 83 - 136 205/50R17 91    11A; 21S; 24J; 24M;            bis Mj.2012; Kombi;
               GHE          e13*2007/46*1075*..                          51J                            Frontantrieb; nur
                                                         205/55R17 91    11A; 21S; 24J; 24M;            Mazda 6;
                                                                         51J                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           215/50R17 91  11A; 21S; 22I; 24J;            12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                         24M                            71K; 721; 725; 73C;
                                                           225/45R17 91  11A; 21S; 24J; 24M             74A; 74P; 76S; 77E
                                                           225/50R17 94  11A; 21T; 22I; 24C;
                                                                         24D
                                                           235/45R17 94  11A; 21S; 22I; 24J;
§22 51746*12




                                                                         24M
               GH            e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 205/55R17 91   11A; 22I; 245; 51J             ab
               GHE           e13*2007/46*1075*..           215/50R17 91  11A; 21P; 22I; 22M;            e13*2007/46*1075*02;
                                                                         24J; 248                       ab
                                                           225/45R17 91  11A; 22I; 245                  e1*2001/116*0448*06;
                                                 88 - 132 205/50R17 93   11A; 22I; 245; 51J             bis Mj.2012;
                                                           205/55R17 91W 11A; 22I; 245; 51J             Stufenheck;
                                                           215/50R17 91W 11A; 21P; 22I; 22M;            Schrägheck;
                                                                         24J; 248                       Frontantrieb; nur
                                                           215/55R17 94  11A; 21P; 22I; 22M;            Mazda 6;
                                                                         24J; 248                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           225/45R17 91W 11A; 22I; 245                  12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                           225/50R17 94  11A; 21P; 22I; 22M;            71K; 721; 725; 73C;
                                                                         241; 246; 248                  74A; 74P; 76S; 77E
                                                           235/45R17 94  11A; 21P; 22I; 22M;
                                                                         24J; 248; 68A
               GH            e1*2001/116*0448*.. 110 - 143 225/60R17 99  122                            inkl. Mj.2015; nur CX-
                                                           225/65R17 102 122                            5; Allradantrieb;
                                                           235/60R17 102 122                            Frontantrieb;
                                                           235/65R17 104 12O                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 573; 7AS; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 76S; 77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 108 MAZDA                                                Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 6 von 17
               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               GH           e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 205/50R17 91         11A; 22I; 24J; 24M; 51J nur bis
               GHE          e13*2007/46*1075*..                                                       e13*2007/46*1075*01;
                                                         205/55R17 91         11A; 22I; 24J; 24M; 51J nur bis
                                                                                                      e1*2001/116*0448*05;
                                                           215/50R17 91       11A; 22I; 24J; 24M      Schrägheck;
                                                           225/45R17 91       11A; 22I; 24J; 24M      Frontantrieb; nur
                                                  88 - 136 205/50R17 91W      11A; 22I; 24J; 24M; 51J Mazda 6;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            205/55R17 91W     11A; 22I; 24J; 24M; 51J 12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                      71K; 721; 725; 73C;
                                                            215/50R17 91W     11A; 22I; 24J; 24M      74A; 74P; 76S; 77E
                                                            225/45R17 91W     11A; 22I; 24J; 24M
                                                            225/50R17 94      11A; 21P; 22I; 22M;
                                                                              24C; 24D
                                                            235/45R17 94      11A; 22I; 24J; 24M;
                                                                              68A
               GH            e1*2001/116*0448*.. 107 - 143 225/50R17 94       12N                     ab Mj.2012; inkl.
               GJ            e1*2007/46*1001*..            225/55R17 97       12T                     Mj.2015; Kombi;
                                                            235/50R17   96    11A; 12A; 26P; 27I      Stufenheck;
                                                            235/55R17   99    11A; 12A; 26P; 27I      Allradantrieb;
                                                            245/50R17   99    11A; 12A; 26P; 27I      Frontantrieb; nur
§22 51746*12




                                                            255/50R17   101   11A; 12A; 24J; 248;     Mazda 6;
                                                                              26B; 26N; 27B; 27H      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      51A; 7AS; 71C; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                      74P; 76S; 77E
               GJ            e1*2007/46*1001*..   107 - 141 225/50R17   94    12N                     Kombi; Stufenheck;
                                                            225/55R17   97    12T                     Frontantrieb;
                                                            235/50R17   96    11A; 12A; 26P; 27I      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            235/55R17   99    11A; 12A; 26P; 27I      51A; 7AS; 71C; 71K;
                                                            245/50R17   99    11A; 12A; 26P; 27I      721; 725; 73C; 74A;
                                                            255/50R17   101   11A; 12A; 24J; 248;     74P; 76S; 77E
                                                                              26B; 26N; 27B; 27H

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA3
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               BP           e13*2007/46*1972*.. 85 - 137 205/50R17      89    11A; 26P                  Limousine;
               BPE          e13*2007/46*2249*..          205/55R17      91    11A; 26P                  Schräghecklimousine;
                                                         215/50R17      91    11A; 26N; 26P             Allradantrieb;
                                                         235/45R17      94    11A; 26N; 26P             Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7G3; 7OX;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 74P


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 108 MAZDA                                                 Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.02.2022
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                     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                     Abrollumfanges.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
§22 51746*12




                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                    Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausrei chende
                    Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 108 MAZDA                                                 Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.02.2022
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                      unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                      Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel übe r
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               22K) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
                    Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
                    Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
§22 51746*12




                    des Reifens) herzustellen.
               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 108 MAZDA                                                 Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.02.2022
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                      des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotfl ügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
§22 51746*12




                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am E nde dieser Anlage zu entnehmen.
               270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 108 MAZDA                                                 Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.02.2022
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                      Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                      Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                    unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                    Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                    Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                    Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                    Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                    FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
                    dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
§22 51746*12




               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1000kg.
               5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1090kg.
               631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
                    Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                    Fahrzeugpapieren mitzuführen.
               68A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          215/50R17
                                    Hinterachse:                          235/45R17
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 108 MAZDA                                                 Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 24.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
§22 51746*12




               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7AS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: BHB637140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7G3) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: BHB637140 ( nur e13*2007/46*1972*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                    muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7OX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: BDEL-37-140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkont rollsystem verwendet
                    werden.
               MCS) Die Verwendung dieser Reifengröße als Sommerreifen ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die
                    serienmäßig mit 16 bzw. 17-Zoll-Sommerreifen ausgerüstet sind.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 108 MAZDA                                                Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2022
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MAZDA
                      Fahrzeugtyp:     BPE
                      Genehm.Nr.:      e13*2007/46*2249*..
                      Handelsbez.:     MAZDA3

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 285              y = 365                  HA
                            26B                     x = 290              y = 325                  VA
                            26P                     x = 340              y = 375                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 51746*12




                            26J                  x = 290        y = 325            30                VA
                            26J                  x = 290        y = 325             8                VA
                            27F                  x = 285        y = 365            22                HA
                            27H                  x = 285        y = 365             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 108 MAZDA                                                Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2022
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               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MAZDA
                      Fahrzeugtyp:     BP
                      Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1972*..
                      Handelsbez.:     MAZDA3

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 290              y = 325                  VA
                            26P                     x = 340              y = 375                  VA
                            27B                     x = 285              y = 365                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 290        y = 325            30                VA
                            26J                  x = 290        y = 325             8                VA
§22 51746*12




                            27F                  x = 285        y = 365            22                HA
                            27H                  x = 285        y = 365             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 108 MAZDA                                                Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2022
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               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MAZDA
                      Fahrzeugtyp:     DM
                      Genehm.Nr.:      e13*2007/46*2041*..
                      Handelsbez.:     MAZDA CX-30

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 320              y = 300                  VA
                            26P                     x = 270              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 320        y = 300             8                VA
                            26N                  x = 320        y = 300            10                VA
§22 51746*12




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 108 MAZDA                                                Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2022
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               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MAZDA
                      Fahrzeugtyp:     GJ
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1001*..
                      Handelsbez.:     MAZDA 6, MAZDA CX-5

                      Variante(n):     Frontantrieb, Stufenheck

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 385              y = 400                  VA
                            26B                     x = 400              y = 400                  VA
                            27I                     x = 215              y = 350                  HA
                            27B                     x = 265              y = 400                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 400        y = 400             8                VA
§22 51746*12




                            26J                  x = 400        y = 400            24                VA
                            27H                  x = 265        y = 400             8                HA
                            27F                  x = 265        y = 400            24                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 108 MAZDA                                                Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 16 von 17

               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MAZDA
                      Fahrzeugtyp:     GH
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0448*..
                      Handelsbez.:     MAZDA 6, MAZDA CX-5

                      Variante(n):     ab e1*2001/116*0448*14, Frontantrieb, Kombi, Stufenheck

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 385              y = 400                  VA
                            26B                     x = 400              y = 400                  VA
                            27I                     x = 215              y = 350                  HA
                            27B                     x = 265              y = 400                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 400        y = 400             8                VA
§22 51746*12




                            26J                  x = 400        y = 400            24                VA
                            27H                  x = 265        y = 400             8                HA
                            27F                  x = 265        y = 400            24                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 108 MAZDA                                                Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 24.02.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MAZDA
                      Fahrzeugtyp:     BL
                      Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0262*..
                      Handelsbez.:     MAZDA 3

                      Variante(n):     ab e11*2001/116*0262*10, ab Mj.2013

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 370              y = 400                  VA
                            27I                     x = 300              y = 370                  HA
                            27B                     x = 350              y = 400                  HA
                            26P                     x = 320              y = 375                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 370        y = 400             8                VA
§22 51746*12




                            26J                  x = 370        y = 400            30                VA
                            27H                  x = 350        y = 400             8                HA
                            27F                  x = 350        y = 400            15                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.