Gutachten 366-0281-17-WIRD/N13 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 73 BMW, BMW AG Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 14.04.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 8 Fahrzeughersteller Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 52 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TTZ78BP52EC6 PCD112 ET52 ohne 66,6 810 2251 01/18 66 TTZ78BP52ED6 PCD112 ET52 ohne 66,6 810 2251 01/18 66 TTZ78BP52EO6 PCD112 ET52 ohne 66,6 810 2251 01/18 66 TTZ78GA52E C6 PCD112 ET52 ohne 66,6 810 2251 01/18 66 TTZ78GA52E D6 PCD112 ET52 ohne 66,6 810 2251 01/18 §22 51746*13 66 TTZ78GA52E O6 PCD112 ET52 ohne 66,6 810 2251 01/18 66 TTZ78GP52E D6 PCD112 ET52 ohne 66,6 810 2251 01/18 66 TTZ78GP52E O6 PCD112 ET52 ohne 66,6 810 2251 01/18 66 TTZ78SA52EC6 PCD112 ET52 ohne 66,6 810 2251 01/18 66 TTZ78SA52ED6 PCD112 ET52 ohne 66,6 810 2251 01/18 66 TTZ78SA52EO6 PCD112 ET52 ohne 66,6 810 2251 01/18 66 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der B efestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : OE-Schraube ww. ZJBC Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N13 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 73 BMW, BMW AG Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 14.04.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 8 Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F1X e1*2007/46*1676*.. 85 - 170 225/55R17 51G BMW X1 (F48); Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7NM; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76S; 77E; 4DL F2X e1*2007/46*1824*.. 85 - 170 225/55R17 51G BMW X2 (F39); 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7NM; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76S Verkaufsbezeichnung: BMW 1ER-REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F1H e1*2007/46*2018*.. 80 - 140 205/50R17 93 124 Schräghecklimousine; 215/45R17 91 12A Allradantrieb; 215/50R17 91 12A Frontantrieb; 225/45R17 91 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 94 12A 51A; 7OO; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76S §22 51746*13 Verkaufsbezeichnung: BMW 2ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2AT e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 205/50R17 93 BMW Active Tourer F45; F2GT e1*2007/46*1677*.. 205/55R17 51G BMW Gran Tourer F46; 205/55R17 91W 11A; 248 Allradantrieb; 215/50R17 91W 11A; 248 Frontantrieb; 225/45R17 91W 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 94 11A; 248 12A; 51A; 7NM; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76S; 77E; 4DL F2GC e1*2007/46*2064*.. 85 - 140 205/50R17 93 12I 10B; 11B; 11G; 11H; 215/50R17 91 12A 51A; 7NM; 7OO; 71C; 225/45R17 91 12A 71K; 721; 725; 73C; 235/45R17 94 12A 74C; 76S 245/45R17 95 12A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N13 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 73 BMW, BMW AG Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 14.04.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 8 Verkaufsbezeichnung: MINI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FMK e1*2007/46*1683*.. 75 - 225 205/50R17 93 CLUBMAN JOHN COOPER 215/50R17 95 11A; 248 WORKS (F54); MINI 225/45R17 93 CLUBMAN F54; 235/45R17 94 11A; 248 Allradantrieb; 245/45R17 95 11A; 248; 26P Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7NM; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76S; 77E; FGC; 4DL FMX e1*2007/46*1682*.. 75 - 170 205/55R17 91V 124 Allradantrieb; 205/60R17 93 12A Frontantrieb; 215/55R17 94 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 215/60R17 96 12A 51A; 7BD; 71C; 71K; 225/50R17 94 12A 721; 725; 73C; 74C; 225/55R17 12A; 51G 76S; FGC Verkaufsbezeichnung: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL-L e1*2007/46*0371*.. 85 - 170 225/55R17 51G BMW X1 (F48); Allradantrieb; §22 51746*13 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7NM; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76S; 77E; 4DA; 4DL UKL-L e1*2007/46*0371*.. 75 - 225 205/50R17 93 CLUBMAN JOHN COOPER 215/50R17 95 11A; 248 WORKS (F54); MINI 225/45R17 93 CLUBMAN F54; 235/45R17 94 11A; 248 Allradantrieb; 245/45R17 95 11A; 248; 26P Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7NM; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76S; 77E; FGC; 4DA; 4DL UKL-L e1*2007/46*0371*.. 70 - 170 205/50R17 93 BMW Active Tourer F45; 205/55R17 51G BMW Gran Tourer F46; 205/55R17 91W 11A; 248 Allradantrieb; 215/50R17 91W 11A; 248 Frontantrieb; 225/45R17 91W 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 94 11A; 248 12A; 51A; 7NM; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76S; 77E; 4DA; 4DL Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N13 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 73 BMW, BMW AG Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 14.04.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 8 Verkaufsbezeichnung: 2er Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen U2AT e1*2018/858*00117*.. 100 - 150 225/50R17 94 Frontantrieb; 225/55R17 97 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7OO; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 76S; 83P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannt en Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der §22 51746*13 Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereic h 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N13 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 73 BMW, BMW AG Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 14.04.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 8 Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 4DA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 36 10 6 856 227 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 4DL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 36 10 6 856 209 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der §22 51746*13 EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N13 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 73 BMW, BMW AG Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 14.04.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 8 7BD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 36 10 6 798 872 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7NM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 36 10 6 881 890 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7OO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 36 10 6 877 937 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 83P) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführun gen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm an der Vorderachse nicht zulässig. FGC) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet) an der Vorderachse nicht zulässig. §22 51746*13 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N13 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 73 BMW, BMW AG Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 14.04.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 8 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: UKL-L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*.. Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 240 VA 26P x = 240 y = 190 VA 27B x = 250 y = 290 HA 27I x = 200 y = 240 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 51746*13 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J y = 250 y = 290 30 VA 26N x = 290 y = 240 8 VA 27H x = 250 y = 290 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0281-17-WIRD/N13 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746 ANLAGE: 73 BMW, BMW AG Radtyp: TTZ7 Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 14.04.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 8 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: FMK Genehm.Nr.: e1*2007/46*1683*.. Handelsbez.: MINI Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 240 VA 26P x = 240 y = 190 VA 27B x = 250 y = 290 HA 27I x = 200 y = 240 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 51746*13 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J y = 250 y = 290 30 VA 26N x = 290 y = 240 8 VA 27H x = 250 y = 290 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.