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							               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N13
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 76 BMW, BMW AG                                               Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 14.04.2022
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                               Fahrzeughersteller              Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 54
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               TTZ78BP54EC6        PCD112 ET54                ohne                        66,6                     810      2251    01/18
               66
               TTZ78BP54ED6        PCD112 ET54                ohne                        66,6                    810      2251     01/18
               66
               TTZ78BP54EO6        PCD112 ET54                ohne                        66,6                    810      2251     01/18
               66
               TTZ78GA54E C6       PCD112 ET54                ohne                        66,6                    810      2251     01/18
               66
               TTZ78GA54E D6       PCD112 ET54                ohne                        66,6                    810      2251     01/18
§22 51746*13




               66
               TTZ78GA54E O6       PCD112 ET54                ohne                        66,6                    810      2251     01/18
               66
               TTZ78GP54E D6       PCD112 ET54                ohne                        66,6                    810      2251     01/18
               66
               TTZ78GP54E O6       PCD112 ET54                ohne                        66,6                    810      2251     01/18
               66
               TTZ78SA54EC6        PCD112 ET54                ohne                        66,6                    810      2251     01/18
               66
               TTZ78SA54ED6        PCD112 ET54                ohne                        66,6                    810      2251     01/18
               66
               TTZ78SA54EO6        PCD112 ET54                ohne                        66,6                    810      2251     01/18
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               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der B efestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJBC


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N13
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 76 BMW, BMW AG                                           Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 14.04.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     BMW 1ER-REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               F1H          e1*2007/46*2018*.. 80 - 140 205/50R17       93    124                       Schräghecklimousine;
                                                        215/45R17       91    12A                       Allradantrieb;
                                                        215/50R17       91    12A                       Frontantrieb;
                                                        225/45R17       91    12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        235/45R17       94    12A                       51A; 7OO; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        76S

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 2ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               F2AT         e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 205/50R17 93                                    BMW Active Tourer
                                                                                                        F45;
               F2GT          e1*2007/46*1677*..             205/55R17   91W                             BMW Gran Tourer F46;
                                                            215/50R17   91W 11A; 248                    Allradantrieb;
                                                            225/45R17   91W                             Frontantrieb;
                                                            235/45R17   94  11A; 248                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7NM; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 76S; 77E; 4DL
               F2GC          e1*2007/46*2064*..   85 - 140 205/50R17    93    12I                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           215/50R17    91    12A                       51A; 7NM; 7OO; 71C;
§22 51746*13




                                                           225/45R17    91    12A                       71K; 721; 725; 73C;
                                                           235/45R17    94    12A                       74C; 76S

               Verkaufsbezeichnung:     MINI
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               FMK          e1*2007/46*1683*..    75 - 225 205/50R17 93                                 CLUBMAN JOHN
                                                                                                        COOPER
                                                            215/50R17 95                                WORKS (F54); MINI
                                                            225/45R17 93                                CLUBMAN F54;
                                                            235/45R17 94                                Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7NM; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 76S; 77E; FGC;
                                                                                                        4DL




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N13
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 76 BMW, BMW AG                                            Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 14.04.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     MINI, 2ER REIHE, X REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               UKL-L        e1*2007/46*0371*..  75 - 225 205/50R17 93                                    CLUBMAN JOHN
                                                                                                         COOPER
                                                             215/50R17 95                                WORKS (F54); MINI
                                                             225/45R17 93                                CLUBMAN F54;
                                                             235/45R17 94                                Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 7NM; 71C;
                                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                         74C; 76S; 77E; FGC;
                                                                                                         4DA; 4DL
               UKL-L         e1*2007/46*0371*..    70 - 170 205/50R17 93                                 BMW Active Tourer
                                                                                                         F45;
                                                             205/55R17   91W                             BMW Gran Tourer F46;
                                                             215/50R17   91W 11A; 248                    Allradantrieb;
                                                             225/45R17   91W                             Frontantrieb;
                                                             235/45R17   94  11A; 248                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 7NM; 71C;
                                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                         74C; 76S; 77E; 4DA;
                                                                                                         4DL
§22 51746*13




               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N13
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 76 BMW, BMW AG                                            Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 14.04.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 5
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                      Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                      wird, möglich.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               4DA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 36 10 6 856 227 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
§22 51746*13




                    werden.
               4DL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 36 10 6 856 209 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                    serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                    zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-17-WIRD/N13
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51746
               ANLAGE: 76 BMW, BMW AG                                            Radtyp: TTZ7
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 14.04.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 5 von 5
               76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7NM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 36 10 6 881 890 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7OO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 36 10 6 877 937 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               FGC) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet) an der
                    Vorderachse nicht zulässig.
§22 51746*13




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.