Gutachten 366-0370-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52617 ANLAGE: 6 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZF-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.05.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 23 Fahrzeughersteller : DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 25 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum TTZF8BP25CED66 PCD112 ET25 ohne 66,6 720 2083 04/19 6 TTZF8GA25CED66 PCD112 ET25 ohne 66,6 720 2083 04/19 6 TTZF8SA25CED66 PCD112 ET25 ohne 66,6 655 2291 04/19 6 TTZF8SA25CED66 PCD112 ET25 ohne 66,6 670 2254 04/19 6 TTZF8SA25CED66 PCD112 ET25 ohne 66,6 690 2181 04/19 6 TTZF8SA25CED66 PCD112 ET25 ohne 66,6 700 2144 04/19 6 TTZF8SA25CED66 PCD112 ET25 ohne 66,6 710 2114 04/19 6 TTZF8SA25CED66 PCD112 ET25 ohne 66,6 720 2083 04/19 6 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 210 Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJMH Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : R1EC; 245G; R1ES; 204 X; 245G AMG; 172; 204 K; 204; 212 Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJMM Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 210 130 Nm für Typ : 172; 204; 204 K; 245G; 245G AMG 150 Nm für Typ : R1EC; R1ES Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0370-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52617 ANLAGE: 6 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZF-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.05.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 23 150 Nm ( GLC ) für Typ : 204 X 150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212 Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 215/55R18 95 11A; 248; 26B; 26N; Sportfahrwerk; GLA; 27B; 27H nicht Offroad- 225/50R18 95 11A; 24J; 248; 26B; Fahrwerk; Fahrdynamik- 26N; 27B; 27H Paket; Allradantrieb; 225/55R18 98 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb; 26N; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 235/50R18 97 11A; 24J; 244; 247; 12A; 51A; 7AC; 71C; 26B; 26J; 27B; 27F 71K; 721; 725; 73C; 235/55R18 100 11A; 24J; 244; 247; 74A; 76O; 77E; 4B8 26B; 26J; 27B; 27F 245/45R18 96 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27B; 27H 245/50R18 100 11A; 242; 244; 245; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 255/50R18 102 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 265 - 280 215/55R18 M+S 11A; 248; 26B; 26N; 27B; 27H; 52J 225/50R18 M+S 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27B; 27H; 52J 225/55R18 M+S 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27B; 27F; 52J 235/50R18 M+S 11A; 24J; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F; 52J 235/55R18 M+S 11A; 24J; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F; 52J 245/45R18 M+S 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27B; 27H; 52J 245/50R18 M+S 11A; 242; 244; 245; 247; 26B; 26J; 27B; 27F; 52J Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0370-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52617 ANLAGE: 6 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZF-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.05.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 23 Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 215/55R18 95 11A; 24J; 248; 27I nicht Sportfahrwerk; 225/50R18 95 11A; 24J; 244; 27I GLA; nicht 225/55R18 98 11A; 24J; 244; 27I Fahrdynamik Paket; 235/50R18 97 11A; 242; 244; 245; Offroad-Fahrwerk; 247; 26P; 27B; 27H Allradantrieb; 235/55R18 100 11A; 242; 244; 245; Frontantrieb; 247; 26P; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R18 96 11A; 24J; 244; 27I 12A; 51A; 7AC; 71C; 245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247; 71K; 721; 725; 73C; 26P; 27B; 27H 74A; 76O; 77E; 4B8 255/50R18 102 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26N; 27B; 27F 265 - 280 215/55R18 M+S 11A; 24J; 248; 27I; 52J 225/50R18 M+S 11A; 24J; 244; 27I; 52J 225/55R18 M+S 11A; 24J; 244; 27I; 52J 235/50R18 M+S 11A; 242; 244; 245; 247; 26P; 27B; 27H; 52J 235/55R18 M+S 11A; 242; 244; 245; 247; 26P; 27B; 27H; 52J 245/45R18 M+S 11A; 24J; 244; 27I; 52J 245/50R18 M+S 11A; 24C; 244; 247; 26P; 27B; 27H; 52J Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0370-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52617 ANLAGE: 6 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZF-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.05.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 23 Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 215/55R18 95 11A; 24J; 248; 26B; nicht Sportfahrwerk; 26N; 27B; 27H GLA; nicht 225/50R18 95 11A; 24J; 244; 247; Fahrdynamik Paket; 26B; 26N; 27B; 27H nicht Offroad- 225/55R18 98 11A; 24J; 244; 247; Fahrwerk; 26B; 26N; 27B; 27F Allradantrieb; 235/50R18 97 11A; 242; 244; 245; Frontantrieb; 247; 26B; 26J; 27B; 10B; 11B; 11G; 11H; 27F 235/55R18 100 11A; 242; 244; 245; 12A; 51A; 7AC; 71C; 247; 26B; 26J; 27B; 71K; 721; 725; 73C; 27F 245/45R18 96 11A; 24J; 244; 247; 74A; 76O; 77E; 4B8 26B; 26N; 27B; 27H 245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 255/50R18 102 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27B; 27F 265 - 280 215/55R18 M+S 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27B; 27H; 52J 225/50R18 M+S 11A; 24J; 244; 247; 26B; 26N; 27B; 27H; 52J 225/55R18 M+S 11A; 24J; 244; 247; 26B; 26N; 27B; 27F; 52J 235/50R18 M+S 11A; 242; 244; 245; 247; 26B; 26J; 27B; 27F; 52J 235/55R18 M+S 11A; 242; 244; 245; 247; 26B; 26J; 27B; 27F; 52J 245/45R18 M+S 11A; 24J; 244; 247; 26B; 26N; 27B; 27H; 52J 245/50R18 M+S 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F; 52J Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0370-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52617 ANLAGE: 6 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZF-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.05.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 23 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/55R18 95 11A; 248; 26B; 26N; Sportfahrwerk; GLA; 27B; 27H nicht Offroad- 225/50R18 95 11A; 24J; 248; 26B; Fahrwerk; Fahrdynamik- 26N; 27B; 27H Paket; Allradantrieb; 225/55R18 98 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb; 26N; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 235/50R18 97 11A; 24J; 244; 247; 12A; 51A; 7AC; 7BU; 26B; 26J; 27B; 27F 71C; 71K; 721; 725; 235/55R18 100 11A; 24J; 244; 247; 73C; 74A; 76O; 77E; 26B; 26J; 27B; 27F 4B8 245/45R18 96 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27B; 27H 245/50R18 100 11A; 242; 244; 245; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 255/50R18 102 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 265 - 280 215/55R18 M+S 11A; 248; 26B; 26N; 27B; 27H; 52J 225/50R18 M+S 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27B; 27H; 52J 225/55R18 M+S 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27B; 27F; 52J 235/50R18 M+S 11A; 24J; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F; 52J 235/55R18 M+S 11A; 24J; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F; 52J 245/45R18 M+S 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27B; 27H; 52J 245/50R18 M+S 11A; 242; 244; 245; 247; 26B; 26J; 27B; 27F; 52J Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0370-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52617 ANLAGE: 6 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZF-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.05.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 23 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/55R18 95 11A; 24J; 248; 27I nicht Sportfahrwerk; 225/50R18 95 11A; 24J; 244; 27I GLA; nicht 225/55R18 98 11A; 24J; 244; 27I Fahrdynamik Paket; 235/50R18 97 11A; 242; 244; 245; Offroad-Fahrwerk; 247; 26P; 27B; 27H Allradantrieb; 235/55R18 100 11A; 242; 244; 245; Frontantrieb; 247; 26P; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R18 96 11A; 24J; 244; 27I 12A; 51A; 7AC; 7BU; 245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247; 71C; 71K; 721; 725; 26P; 27B; 27H 73C; 74A; 76O; 77E; 255/50R18 102 11A; 24C; 244; 247; 4B8 26B; 26N; 27B; 27F 265 - 280 215/55R18 M+S 11A; 24J; 248; 27I; 52J 225/50R18 M+S 11A; 24J; 244; 27I; 52J 225/55R18 M+S 11A; 24J; 244; 27I; 52J 235/50R18 M+S 11A; 242; 244; 245; 247; 26P; 27B; 27H; 52J 235/55R18 M+S 11A; 242; 244; 245; 247; 26P; 27B; 27H; 52J 245/45R18 M+S 11A; 24J; 244; 27I; 52J 245/50R18 M+S 11A; 24C; 244; 247; 26P; 27B; 27H; 52J Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0370-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52617 ANLAGE: 6 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZF-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.05.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 23 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/55R18 95 11A; 24J; 248; 26B; nicht Sportfahrwerk; 26N; 27B; 27H GLA; nicht 225/50R18 95 11A; 24J; 244; 247; Fahrdynamik Paket; 26B; 26N; 27B; 27H nicht Offroad- 225/55R18 98 11A; 24J; 244; 247; Fahrwerk; 26B; 26N; 27B; 27F Komfortfahrwerk; 235/50R18 97 11A; 242; 244; 245; Allradantrieb; 247; 26B; 26J; 27B; Frontantrieb; 27F 235/55R18 100 11A; 242; 244; 245; 10B; 11B; 11G; 11H; 247; 26B; 26J; 27B; 12A; 51A; 7AC; 7BU; 27F 245/45R18 96 11A; 24J; 244; 247; 71C; 71K; 721; 725; 26B; 26N; 27B; 27H 73C; 74A; 76O; 77E; 245/50R18 100 11A; 24C; 244; 247; 4B8 26B; 26J; 27B; 27F 255/50R18 102 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27B; 27F 265 - 280 215/55R18 M+S 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27B; 27H; 52J 225/50R18 M+S 11A; 24J; 244; 247; 26B; 26N; 27B; 27H; 52J 225/55R18 M+S 11A; 24J; 244; 247; 26B; 26N; 27B; 27F; 52J 235/50R18 M+S 11A; 242; 244; 245; 247; 26B; 26J; 27B; 27F; 52J 235/55R18 M+S 11A; 242; 244; 245; 247; 26B; 26J; 27B; 27F; 52J 245/45R18 M+S 11A; 24J; 244; 247; 26B; 26N; 27B; 27H; 52J 245/50R18 M+S 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F; 52J Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0370-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52617 ANLAGE: 6 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZF-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.05.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 23 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 150 - 155 225/45R18 95Y 11A; 241; 246; 248; Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. 26B; 26J; 27I neue C-Klasse; 235/45R18 94Y 11A; 24C; 244; 247; Kombilimousine; 26B; 26J; 27H; 27I; 5HI Limousine; Heckantrieb; nur Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AC; 7FG; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 75I; 76O; 77E; 4B8 204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 225/45R18 95Y 11A; 241; 246; 248; Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. 26B; 26J; 27I neue C-Klasse; 235/45R18 94Y 11A; 24C; 244; 247; Kombilimousine; 26B; 26J; 27H; 27I Limousine; Allradantrieb; Heckantrieb; nicht Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AC; 7FG; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O; 77E; 4B8 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 235/45R18 94W YAR; 11A; 245; 26B; Coupé; Cabrio; 26N Allradantrieb; 245/45R18 96W mit Heckantrieb; Radhausverbreiterung 10B; 11B; 11G; 11H; (Flap) Serie; GA9; 11A; 12A; 51A; 7MT; 71C; 24J; 26B; 26J; 27P 245/45R18 96W ohne 71K; 721; 725; 73C; Radhausverbreiterung 74A; 76O (Flap) Serie; GA9; 11A; 24J; 248; 26B; 26J; 27P R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 270 235/45R18 98W YAR; 11A; 245; 26B; Baureihe W213; nicht 26N; 5JA All Terrain; 235/45R18 98Y YAR; 11A; 245; 26B; Allradantrieb; 26N; 5JA Heckantrieb; 245/45R18 100Y ohne 10B; 11B; 11G; 11H; Radhausverbreiterung 12A; 51A; 7MT; 71C; (Flap) Serie; GA9; 11A; 71K; 721; 725; 73C; 24J; 248; 26B; 26J; 74A; 75I; 76O 27P; 5KA 245/45R18 100Y mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie; GA9; 11A; 24J; 26B; 26J; 27P; 5KA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0370-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52617 ANLAGE: 6 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZF-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.05.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 23 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 210 e1*93/81*0022*.. 55 - 125 225/40R18 88W 11A; 21B; 22B; 5FE Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76T 212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 235/45R18 97 YAR; 11A; 245; 26B; Baureihe W213; 26N Allradantrieb; 245/45R18 100 mit Heckantrieb; Radhausverbreiterung 10B; 11B; 11G; 11H; (Flap) Serie; GA9; 11A; 12A; 51A; 7AC; 7MT; 24J; 26B; 26J; 27P 245/45R18 100 ohne 71C; 71K; 721; 725; Radhausverbreiterung 73C; 74A; 75I; 76O; (Flap) Serie; GA9; 11A; 4B8 24J; 248; 26B; 26J; 27P Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 235/60R18 103 11A; 245 GLC; Kombilimousine; 245/55R18 103 11A; 24J; 248 Allradantrieb; 245/60R18 105 11A; 24J; 248 Heckantrieb; 255/55R18 105 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 265/55R18 108 11A; 24C; 248; 26P 12A; 51A; 7AC; 71C; 275/50R18 107 11A; 24C; 244; 26P 71K; 721; 725; 73C; 74A; 75I; 76O; 4B8 Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 225/40R18 88 11A; 246; 26B; 260 Cabrio; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AC; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 4B8 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0370-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52617 ANLAGE: 6 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZF-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.05.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 23 ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0370-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52617 ANLAGE: 6 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZF-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.05.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 23 Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0370-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52617 ANLAGE: 6 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZF-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.05.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 23 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 4B8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 7200 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1500kg. 5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1600kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0370-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52617 ANLAGE: 6 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZF-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.05.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 23 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 0030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7BU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 1804 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7FG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 1804 ( nur e1*2001/116*0431*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7MT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: A 000 905 2102 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/45R18 Hinterachse: 275/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. YAR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R18 Hinterachse: 265/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0370-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52617 ANLAGE: 6 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZF-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.05.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 23 An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0370-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52617 ANLAGE: 6 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZF-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.05.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 23 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 280 y = 240 VA 27B x = 300 y = 280 HA 27I x = 250 y = 200 HA 26B x = 350 y = 340 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 340 25 VA 26N x = 350 y = 340 8 VA 27F x = 300 y = 280 30 HA 27H x = 300 y = 280 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0370-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52617 ANLAGE: 6 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZF-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.05.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 23 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 212 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Baureihe W213 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0370-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52617 ANLAGE: 6 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZF-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.05.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 23 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 240 y = 285 VA 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 350 30 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0370-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52617 ANLAGE: 6 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZF-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.05.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 23 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 K Genehm.Nr.: e1*2001/116*0457*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 240 y = 285 VA 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 350 30 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0370-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52617 ANLAGE: 6 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZF-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.05.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 23 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): GLA, Offroad-Fahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 280 y = 240 VA 27B x = 300 y = 280 HA 27I x = 250 y = 200 HA 26B x = 350 y = 340 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 340 11 VA 26N x = 350 y = 340 8 VA 27F x = 300 y = 280 20 HA 27H x = 300 y = 280 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0370-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52617 ANLAGE: 6 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZF-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.05.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 23 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1ES Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0370-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52617 ANLAGE: 6 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZF-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.05.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 23 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 X Genehm.Nr.: e1*2001/116*0480*.. Handelsbez.: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE Variante(n): GLC Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 230 y = 230 VA 26B x = 280 y = 280 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0370-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52617 ANLAGE: 6 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZF-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.05.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 23 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1EC Genehm.Nr.: e1*2007/46*1666*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0370-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52617 ANLAGE: 6 DAIMLER, Mercedes, MERCEDES Radtyp: TTZF-C Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 23.05.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 23 Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: 172 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*.. Handelsbez.: SLK / SLC Variante(n): Cabrio, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 250 VA 26B x = 300 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 300 8 VA 26J x = 300 y = 300 18 VA 27H x = 280 y = 300 8 HA 27F x = 280 y = 300 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.