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							Gutachten 366-0282-17-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745
ANLAGE: 3 TOYOTA                                                     Radtyp: TTZF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 03.03.2020
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                Fahrzeughersteller              TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA MOTOR
                                                EUROPE NV/SA




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 18 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff          Rad-      Abroll   ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          (mm)                       last      umf.     Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                      (kg)      (mm)     datum
TTZF6BP38D541           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff       760     2251    02/18
TTZF6BP38O541           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff       760     2251    02/18
TTZF6GA38D541           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff       760     2251    02/18
TTZF6GA38O541           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff       760     2251    02/18
TTZF6SA38D541           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff       760     2251    02/18
TTZF6SA38O541           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff       760     2251    02/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA MOTOR
                                             EUROPE NV/SA
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJT2


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 103 Nm für Typ : T25; XP12(a)
                                             135 Nm für Typ : A10(a) erhöhtes Anzugsmoment; XP11(a) erhöhtes
                                             Anzugsmoment; XW3(a) erhöhtes Anzugsmoment; XW5(EU,M)
                                             erhöhtes Anzugsmoment; XW5(EU,M)-TMG erhöhtes Anzugsmoment;
                                             XW5P(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     LEXUS CT200H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW  Reifen                        Auflagen zu Reifen        Auflagen
A10(a)       e11*2007/46*0150*.., 73  215/40R18 89                  11A; 26P                  erhöhtes
                                                                                              Anzugsmoment
               e6*2007/46*0334*..                  225/35R18 87     11A; 26P                  135 Nm; Schrägheck;
                                                   225/40R18 92     11A; 26P                  Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 740; 4A0




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0282-17-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745
ANLAGE: 3 TOYOTA                                                  Radtyp: TTZF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 03.03.2020
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Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
T25          e11*2001/116*0196*.. 81 - 120 215/45R18 89          11A; 21P                 ab
                                           225/40R18 88          11A; 21P                 e11*2001/116*0196*05;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
T25            e11*2001/116*0196*.. 81 - 120 215/40R18 85W 5EG                            nur bis
                                              215/40R18 89                                e11*2001/116*0196*04;
                                              225/35R18 87W                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/40R18 88W 11A; 21B                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PRIUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW  Reifen                     Auflagen zu Reifen    Auflagen
XW5(EU,      e11*2007/46*2971*.., 72  205/45R18 86                                     erhöhtes
                                                                                       Anzugsmoment
M)             e6*2007/46*0339*..             215/40R18 89       M. zusätz.            135 Nm;
XW5(EU,        e13*2007/46*1931*..                               Radabdeckung Achse 2 10B; 11B; 11G; 11H;
M)-TMG                                                           (Flap); 11A; 26P; 27H 12A; 51A; 7GR; 71C;
                                              225/40R18 88       M. zusätz.            71K; 721; 725; 73C;
                                                                 Radabdeckung Achse 2 74A; 74P; 740; 4A0
                                                                 (Flap); 11A; 26P; 27H

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PRIUS PHV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                    Auflagen zu Reifen    Auflagen
XW5P(EU,     e11*2007/46*3704*.. 72    205/45R18 86                                    erhöhtes
                                                                                       Anzugsmoment
M)                                            215/40R18 89       M. zusätz.            135 Nm;
                                                                 Radabdeckung Achse 2 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 (Flap); 11A; 26P; 27H 12A; 51A; 7NC; 71C;
                                              225/40R18 88       M. zusätz.            71K; 721; 725; 73C;
                                                                 Radabdeckung Achse 2 74A; 74P; 740
                                                                 (Flap); 11A; 26P; 27H

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PRIUS PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW     Reifen                    Auflagen zu Reifen    Auflagen
XW5P(EU,     e6*2007/46*0340*.. 72     205/45R18 86                                    erhöhtes
                                                                                       Anzugsmoment
M)                                            215/40R18 89       M. zusätz.            135 Nm;
                                                                 Radabdeckung Achse 2 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 (Flap); 11A; 26P; 27H 12A; 51A; 7NO; 71C;
                                              225/40R18 88       M. zusätz.            71K; 721; 725; 73C;
                                                                 Radabdeckung Achse 2 74A; 74P; 740; 4A0
                                                                 (Flap); 11A; 26P; 27H




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0282-17-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745
ANLAGE: 3 TOYOTA                                                  Radtyp: TTZF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 03.03.2020
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Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA Prius, TOYOTA Prius Plus
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW    Reifen         Auflagen zu Reifen      Auflagen
XW3(a)       e11*2001/116*0264*.. 73    205/40R18 86   11A; 21P; 22I; 24J; 51J erhöhtes
                                                                               Anzugsmoment
                                                                               135 Nm; Frontantrieb;
                                        215/40R18 85   11A; 21B; 22B; 24J;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       5EG                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                               74P; 740; 4A0

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA VERSO-S
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
XP12(a)      e11*2007/46*0020*.. 66 - 73 205/40R18 82            11A; 245; 248; 26P; 27I Schrägheck; 4-türig;
                                                                                         Frontantrieb;
                                              215/35R18 84       11A; 24J; 248; 26B;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 26N; 27B                12A; 51A; 71C; 71K;
                                              215/40R18 85       11A; 24J; 248; 26B;     721; 725; 73C; 74A;
                                                                 26N; 27B                74P; 4A0
                                              225/35R18 83       11A; 241; 246; 248;
                                                                 26B; 26N; 27B; 27H

Verkaufsbezeichnung:     URBAN CRUISER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
XP11(a)      e11*2001/116*0263*.. 66 - 74 205/40R18 82                                    erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              215/40R18 85       11A; 22I                 135 Nm; Frontantrieb;
                                              225/40R18 88       11A; 22I                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 740
XP11(a)        e11*2001/116*0263*.. 66        205/40R18 82                                erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              215/40R18 85       11A; 22I                 135 Nm; Allradantrieb;
                                              225/40R18 88       11A; 22I                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 740

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0282-17-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745
ANLAGE: 3 TOYOTA                                                  Radtyp: TTZF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 03.03.2020
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 4 von 15
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0282-17-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745
ANLAGE: 3 TOYOTA                                                  Radtyp: TTZF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 03.03.2020
__________________________________________________________________________________________________________________
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       Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
       im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4A0) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 42607 - 02030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0282-17-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745
ANLAGE: 3 TOYOTA                                                  Radtyp: TTZF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 03.03.2020
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 6 von 15
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
7GR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 42607 - 48020 ( nur e6*2007/46*0339*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7NC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 42607-02030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7NO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 42607 - 48020 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0282-17-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745
ANLAGE: 3 TOYOTA                                                  Radtyp: TTZF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 03.03.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     FUJI HEAVY
       Fahrzeugtyp:    D1(a)
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0021*..
       Handelsbez.:    SUBARU TREZIA

       Variante(n):    Frontantrieb, Schrägheck, 4-türig

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 230             y = 380                    VA
             26P                      x = 180             y = 330                    VA
             27B                      x = 250             y = 220                    HA
             27I                      x = 200             y = 170                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 230       y = 380              8                VA
             26J                   x = 230       y = 380             20                VA
             27H                   x = 250       y = 220              8                HA
             27F                   x = 250       y = 220             21                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0282-17-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745
ANLAGE: 3 TOYOTA                                                  Radtyp: TTZF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 03.03.2020
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                                                                                                     Seite: 8 von 15

Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    A10(a)
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0150*..
       Handelsbez.:    LEXUS CT200H

       Variante(n):    Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 300             y = 400                    VA
             26B                      x = 350             y = 450                    VA
             27I                      x = 380             y = 290                    HA
             27B                      x = 430             y = 340                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 350       y = 450              8                VA
             26J                   x = 350       y = 450             21                VA
             27H                   x = 430       y = 340              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0282-17-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745
ANLAGE: 3 TOYOTA                                                  Radtyp: TTZF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 03.03.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    XW5P(EU,M)
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*3704*..
       Handelsbez.:    TOYOTA PRIUS PHV

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 250                    VA
             26P                      x = 250             y = 200                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 300       y = 250             15                VA
             26N                   x = 300       y = 250              8                VA
             27F                   x = 250       y = 350             20                HA
             27H                   x = 250       y = 350              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0282-17-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745
ANLAGE: 3 TOYOTA                                                  Radtyp: TTZF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 03.03.2020
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                                                                                                    Seite: 10 von 15

Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    XP12(a)
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0020*..
       Handelsbez.:    TOYOTA VERSO-S

       Variante(n):    Frontantrieb, Schrägheck, 4-türig

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 230             y = 380                    VA
             26P                      x = 180             y = 330                    VA
             27B                      x = 250             y = 220                    HA
             27I                      x = 200             y = 170                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 230       y = 380              8                VA
             26J                   x = 230       y = 380             20                VA
             27H                   x = 250       y = 220              8                HA
             27F                   x = 250       y = 220             21                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0282-17-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745
ANLAGE: 3 TOYOTA                                                  Radtyp: TTZF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 03.03.2020
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                                                                                                    Seite: 11 von 15

Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    A10(a)
       Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0334*..
       Handelsbez.:    LEXUS CT200H

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 300             y = 400                    VA
             26B                      x = 350             y = 450                    VA
             27I                      x = 380             y = 290                    HA
             27B                      x = 430             y = 340                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 350       y = 450              8                VA
             26J                   x = 350       y = 450             21                VA
             27H                   x = 430       y = 340              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0282-17-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745
ANLAGE: 3 TOYOTA                                                  Radtyp: TTZF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 03.03.2020
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                                                                                                    Seite: 12 von 15

Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    XW5(EU,M)
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*2971*..
       Handelsbez.:    TOYOTA PRIUS

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 250                    VA
             26P                      x = 250             y = 200                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 300       y = 250             15                VA
             26N                   x = 300       y = 250              8                VA
             27F                   x = 250       y = 350             20                HA
             27H                   x = 250       y = 350              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0282-17-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745
ANLAGE: 3 TOYOTA                                                  Radtyp: TTZF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 03.03.2020
__________________________________________________________________________________________________________________
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Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    XW5(EU,M)
       Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0339*..
       Handelsbez.:    TOYOTA PRIUS

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 250                    VA
             26P                      x = 250             y = 200                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 300       y = 250             15                VA
             26N                   x = 300       y = 250              8                VA
             27F                   x = 250       y = 350             20                HA
             27H                   x = 250       y = 350              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0282-17-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745
ANLAGE: 3 TOYOTA                                                  Radtyp: TTZF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 03.03.2020
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 14 von 15

Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    XW5P(EU,M)
       Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0340*..
       Handelsbez.:    TOYOTA PRIUS PLUS

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 250                    VA
             26P                      x = 250             y = 200                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 300       y = 250             15                VA
             26N                   x = 300       y = 250              8                VA
             27F                   x = 250       y = 350             20                HA
             27H                   x = 250       y = 350              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0282-17-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745
ANLAGE: 3 TOYOTA                                                  Radtyp: TTZF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 03.03.2020
__________________________________________________________________________________________________________________
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Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    XW5(EU,M)-TMG
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1931*..
       Handelsbez.:    TOYOTA PRIUS

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 250                    VA
             26P                      x = 250             y = 200                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 300       y = 250             15                VA
             26N                   x = 300       y = 250              8                VA
             27F                   x = 250       y = 350             20                HA
             27H                   x = 250       y = 350              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.