Gutachten 366-0282-17-WIRD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745 ANLAGE: 3 TOYOTA Radtyp: TTZF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 18 Fahrzeughersteller TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TTZF6BP38D541 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 760 2251 02/18 TTZF6BP38O541 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 760 2251 02/18 TTZF6GA38D541 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 760 2251 02/18 TTZF6GA38O541 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 760 2251 02/18 TTZF6SA38D541 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 760 2251 02/18 TTZF6SA38O541 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 760 2251 02/18 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der §22 51745*16 Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJT2 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 103 Nm für Typ : T25; XP12(a) 110 Nm für Typ : XPA1F(EU,M); XPA1F(EU,M)TGRE 135 Nm für Typ : A10(a) erhöhtes Anzugsmoment; XP11(a) erhöhtes Anzugsmoment; XW3(a) erhöhtes Anzugsmoment; XW5(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment; XW5(EU,M)-TMG erhöhtes Anzugsmoment; XW5P(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: LEXUS CT200H Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A10(a) e11*2007/46*0150*.., 73 215/40R18 89 11A; 26P erhöhtes Anzugsmoment e6*2007/46*0334*.. 225/35R18 87 11A; 26P 135 Nm; Schrägheck; 225/40R18 92 11A; 26P Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 4A0 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0282-17-WIRD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745 ANLAGE: 3 TOYOTA Radtyp: TTZF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 18 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AVENSIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T25 e11*2001/116*0196*.. 81 - 120 215/45R18 89 11A; 21P ab 225/40R18 88 11A; 21P e11*2001/116*0196*05; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P T25 e11*2001/116*0196*.. 81 - 120 215/40R18 85W 5EG nur bis 215/40R18 89 e11*2001/116*0196*04; 225/35R18 87W 10B; 11B; 11G; 11H; 225/40R18 88W 11A; 21B 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA PRIUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XW5(EU, e11*2007/46*2971*.., 72 205/45R18 86 erhöhtes Anzugsmoment M) e6*2007/46*0339*.. 215/40R18 89 M. zusätz. 135 Nm; XW5(EU, e13*2007/46*1931*.. Radabdeckung Achse 10B; 11B; 11G; 11H; M)-TMG 2 (Flap); 11A; 26P; 12A; 51A; 7HZ; 71C; 27H §22 51745*16 225/40R18 88 M. zusätz. 71K; 721; 725; 73C; Radabdeckung Achse 74A; 74P; 740; 4A0 2 (Flap); 11A; 26P; 27H Verkaufsbezeichnung: TOYOTA PRIUS PHV Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XW5P(EU, e11*2007/46*3704*.. 72 205/45R18 86 erhöhtes Anzugsmoment M) 215/40R18 89 M. zusätz. 135 Nm; Radabdeckung Achse 10B; 11B; 11G; 11H; 2 (Flap); 11A; 26P; 12A; 51A; 7NC; 7NO; 27H 225/40R18 88 M. zusätz. 71C; 71K; 721; 725; Radabdeckung Achse 73C; 74A; 74P; 740 2 (Flap); 11A; 26P; 27H Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0282-17-WIRD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745 ANLAGE: 3 TOYOTA Radtyp: TTZF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 18 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA PRIUS PLUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XW5P(EU, e6*2007/46*0340*.. 72 205/45R18 86 erhöhtes Anzugsmoment M) 215/40R18 89 M. zusätz. 135 Nm; Radabdeckung Achse 10B; 11B; 11G; 11H; 2 (Flap); 11A; 26P; 12A; 51A; 7NO; 71C; 27H 225/40R18 88 M. zusätz. 71K; 721; 725; 73C; Radabdeckung Achse 74A; 74P; 740; 4A0 2 (Flap); 11A; 26P; 27H Verkaufsbezeichnung: TOYOTA Prius, TOYOTA Prius Plus Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XW3(a) e11*2001/116*0264*.. 73 205/40R18 86 11A; 21P; 22I; 24J; erhöhtes 51J Anzugsmoment 135 Nm; Frontantrieb; 215/40R18 85 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 5EG 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 4A0 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA VERSO-S §22 51745*16 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XP12(a) e11*2007/46*0020*.. 66 - 73 205/40R18 82 11A; 245; 248; 26P; Schrägheck; 4-türig; 27I Frontantrieb; 215/35R18 84 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N; 27B 12A; 51A; 71C; 71K; 215/40R18 85 11A; 24J; 248; 26B; 721; 725; 73C; 74A; 26N; 27B 74P; 4A0 225/35R18 83 11A; 241; 246; 248; 26B; 26N; 27B; 27H Verkaufsbezeichnung: TOYOTA YARIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XPA1F(EU,M e6*2007/46*0437*.. 53 - 92 205/35R18 81 11A; 246; 26P; 27H inkl. Hybrid; ) XPA1F(EU,M e13*2007/46*2342*.. 205/40R18 82 11A; 246; 26P; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; )TGRE 215/35R18 80 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 7PZ; 71C; 26N; 27H 71K; 721; 725; 73C; 215/40R18 85 11A; 24J; 248; 26B; 74A; 74P; 77E 26N; 27H 225/35R18 83 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27H Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0282-17-WIRD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745 ANLAGE: 3 TOYOTA Radtyp: TTZF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 18 Verkaufsbezeichnung: URBAN CRUISER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XP11(a) e11*2001/116*0263*.. 66 205/40R18 82 erhöhtes Anzugsmoment 215/40R18 85 11A; 22I 135 Nm; Allradantrieb; 225/40R18 88 11A; 22I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740 XP11(a) e11*2001/116*0263*.. 66 - 74 205/40R18 82 erhöhtes Anzugsmoment 215/40R18 85 11A; 22I 135 Nm; Frontantrieb; 225/40R18 88 11A; 22I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen §22 51745*16 Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0282-17-WIRD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745 ANLAGE: 3 TOYOTA Radtyp: TTZF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 18 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Di e gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. §22 51745*16 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0282-17-WIRD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745 ANLAGE: 3 TOYOTA Radtyp: TTZF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 18 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu ent nehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. §22 51745*16 4A0) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 42607 - 02030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1030kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0282-17-WIRD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745 ANLAGE: 3 TOYOTA Radtyp: TTZF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 18 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. §22 51745*16 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7HZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 42607 - 48020 ( nur e11*2007/46*2971*..,e6*2007/46*0339*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7NC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 42607-02030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7NO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 42607 - 48020 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7PZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 42607 - 02070 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0282-17-WIRD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745 ANLAGE: 3 TOYOTA Radtyp: TTZF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 18 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: FUJI HEAVY Fahrzeugtyp: D1(a) Genehm.Nr.: e11*2007/46*0021*.. Handelsbez.: SUBARU TREZIA Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck, 4-türig Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 230 y = 380 VA 26P x = 180 y = 330 VA 27B x = 250 y = 220 HA 27I x = 200 y = 170 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 51745*16 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 230 y = 380 8 VA 26J x = 230 y = 380 20 VA 27H x = 250 y = 220 8 HA 27F x = 250 y = 220 21 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0282-17-WIRD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745 ANLAGE: 3 TOYOTA Radtyp: TTZF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 18 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XPA1F(EU,M)TGRE Genehm.Nr.: e13*2007/46*2342*.. Handelsbez.: TOYOTA YARIS Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 340 y = 255 VA 26P x = 290 y = 205 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 290 y = 205 30 VA §22 51745*16 26N x = 290 y = 205 8 VA 27F x = 330 y = 300 30 HA 27H x = 330 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0282-17-WIRD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745 ANLAGE: 3 TOYOTA Radtyp: TTZF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 18 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XP12(a) Genehm.Nr.: e11*2007/46*0020*.. Handelsbez.: TOYOTA VERSO-S Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck, 4-türig Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 230 y = 380 VA 26P x = 180 y = 330 VA 27B x = 250 y = 220 HA 27I x = 200 y = 170 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 51745*16 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 230 y = 380 8 VA 26J x = 230 y = 380 20 VA 27H x = 250 y = 220 8 HA 27F x = 250 y = 220 21 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0282-17-WIRD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745 ANLAGE: 3 TOYOTA Radtyp: TTZF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 18 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XW5P(EU,M) Genehm.Nr.: e6*2007/46*0340*.. Handelsbez.: TOYOTA PRIUS PLUS Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 15 VA §22 51745*16 26N x = 300 y = 250 8 VA 27F x = 250 y = 350 20 HA 27H x = 250 y = 350 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0282-17-WIRD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745 ANLAGE: 3 TOYOTA Radtyp: TTZF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 18 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XW5P(EU,M) Genehm.Nr.: e11*2007/46*3704*.. Handelsbez.: TOYOTA PRIUS PHV Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 15 VA §22 51745*16 26N x = 300 y = 250 8 VA 27F x = 250 y = 350 20 HA 27H x = 250 y = 350 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0282-17-WIRD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745 ANLAGE: 3 TOYOTA Radtyp: TTZF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 18 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: A10(a) Genehm.Nr.: e11*2007/46*0150*.. Handelsbez.: LEXUS CT200H Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 300 y = 400 VA 26B x = 350 y = 450 VA 27I x = 380 y = 290 HA 27B x = 430 y = 340 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 51745*16 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 450 8 VA 26J x = 350 y = 450 21 VA 27H x = 430 y = 340 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0282-17-WIRD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745 ANLAGE: 3 TOYOTA Radtyp: TTZF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 18 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XW5(EU,M) Genehm.Nr.: e11*2007/46*2971*.. Handelsbez.: TOYOTA PRIUS Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 15 VA §22 51745*16 26N x = 300 y = 250 8 VA 27H x = 250 y = 350 8 HA 27F x = 250 y = 350 20 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0282-17-WIRD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745 ANLAGE: 3 TOYOTA Radtyp: TTZF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 18 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: A10(a) Genehm.Nr.: e6*2007/46*0334*.. Handelsbez.: LEXUS CT200H Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 300 y = 400 VA 26B x = 350 y = 450 VA 27I x = 380 y = 290 HA 27B x = 430 y = 340 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 51745*16 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 450 8 VA 26J x = 350 y = 450 21 VA 27H x = 430 y = 340 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0282-17-WIRD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745 ANLAGE: 3 TOYOTA Radtyp: TTZF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 18 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XW5(EU,M)-TMG Genehm.Nr.: e13*2007/46*1931*.. Handelsbez.: TOYOTA PRIUS Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 15 VA §22 51745*16 26N x = 300 y = 250 8 VA 27H x = 250 y = 350 8 HA 27F x = 250 y = 350 20 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0282-17-WIRD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745 ANLAGE: 3 TOYOTA Radtyp: TTZF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 18 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XPA1F(EU,M) Genehm.Nr.: e6*2007/46*0437*.. Handelsbez.: TOYOTA YARIS Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 340 y = 255 VA 26P x = 290 y = 205 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 290 y = 205 30 VA §22 51745*16 26N x = 290 y = 205 8 VA 27F x = 330 y = 300 30 HA 27H x = 330 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0282-17-WIRD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745 ANLAGE: 3 TOYOTA Radtyp: TTZF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 18 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XW5(EU,M) Genehm.Nr.: e6*2007/46*0339*.. Handelsbez.: TOYOTA PRIUS Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 15 VA §22 51745*16 26N x = 300 y = 250 8 VA 27F x = 250 y = 350 20 HA 27H x = 250 y = 350 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.