Gutachten 366-0282-17-WIRD/N12 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745 ANLAGE: 6 FUJI HEAVY Radtyp: TTZF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.02.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 7 Fahrzeughersteller FUJI HEAVY IND.(J) Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TTZF6BP38D561 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø56.1 56,1 Kunststoff 760 2251 02/18 TTZF6BP38O561 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø56.1 56,1 Kunststoff 760 2251 02/18 TTZF6GA38D561 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø56.1 56,1 Kunststoff 760 2251 02/18 TTZF6GA38O561 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø56.1 56,1 Kunststoff 760 2251 02/18 TTZF6SA38D561 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø56.1 56,1 Kunststoff 760 2251 02/18 TTZF6SA38O561 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø56.1 56,1 Kunststoff 760 2251 02/18 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FUJI HEAVY IND.(J) Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJS4 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 98 Nm für Typ : BL/BP; BL/BPS; SG; SGS; SH; SHS 100 Nm für Typ : BE/BH; BE/BHS; GD/GG; GD/GGS; G3; G4 120 Nm für Typ : BM/BR; BM/BRS; GC/GF; SJ; ZC Verkaufsbezeichnung: FORESTER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SH e13*2001/116*0982*.. 108 - 169 225/45R18 91 Kombi; Allradantrieb; SHS e1*2001/116*0485*.. 225/50R18 95 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R18 94 11A; 22I; 24J 12A; 51A; 71C; 71K; 235/50R18 97 11A; 22B; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A; 245/45R18 96 11A; 22I; 24J; 24M 74P SJ e13*2007/46*1305*.. 108 - 177 225/50R18 95 11A; 24J Kombi; Allradantrieb; 225/55R18 98 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R18 94 11A; 24J 12A; 51A; 573; 7AQ; 245/45R18 96 11A; 24J 71C; 71K; 721; 725; 110 215/50R18 92 11A; 24J 73C; 74A; 74P 215/55R18 95 11A; 24J 215/60R18 98 11A; 24J Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0282-17-WIRD/N12 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745 ANLAGE: 6 FUJI HEAVY Radtyp: TTZF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.02.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 7 Verkaufsbezeichnung: IMPREZA, SUBARU XV Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G4 e1*2007/46*0597*.. 80 - 110 215/45R18 89 52J Subaru XV; 215/50R18 92 11A; 24J; 27I; 52J Allradantrieb; 225/45R18 91 11A; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R18 95 11A; 24J; 248; 26P; 12A; 51A; 573; 7AQ; 27B 71C; 71K; 721; 725; 235/45R18 94 11A; 24J; 27I 73C; 74A; 74P 245/45R18 96 11A; 24J; 248; 26P; 27B Verkaufsbezeichnung: LEGACY Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BL/BP e1*2001/116*0228*.., 121 - 180 225/45R18 91 nur Outback; e1*2001/116*0256*.. 245/45R18 96 11A; 22I; 24J; 24M Allradantrieb; BL/BPS e1*2001/116*0256*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P BM/BR e1*2007/46*0079*.. 110 - 191 215/55R18 95 nur Outback; Kombi; BM/BRS e13*2007/46*1074*.. 225/45R18 91 Allradantrieb; 225/50R18 95 11A; 22I 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R18 98 11A; 22I 12A; 51A; 573; 7AQ; 235/45R18 94 71C; 71K; 721; 725; 235/50R18 97 11A; 22I 73C; 74A; 74P 245/45R18 96 11A; 22I 245/50R18 100 11A; 22B; 248 Verkaufsbezeichnung: SUBARU FORESTER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SG e1*2001/116*0209*.., 92 - 155 225/45R18 95 nur bis e13*98/14*0087*.. 235/45R18 94 11A; 21B; 22B; 24J; e13*98/14*0087*02; 24M nur bis 245/45R18 96 11A; 21B; 22B; 24J; e1*2001/116*0209*06; 24M; 367 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P SG e1*2001/116*0209*.., 101 - 169 225/45R18 95 11A; 24J; 24M ab e13*98/14*0087*03; e13*98/14*0087*.. 235/45R18 94 11A; 21B; 22B; 24C; ab 24M e1*2001/116*0209*07; 245/45R18 96 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24D; 367 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0282-17-WIRD/N12 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745 ANLAGE: 6 FUJI HEAVY Radtyp: TTZF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.02.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 7 Verkaufsbezeichnung: SUBARU IMPREZA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GD/GG e1*98/14*0145*.. 160 - 195 225/40R18 88W 11A; 22B nur Limousine GD/GGS e1*98/14*0163*.. Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P G3 e1*2001/116*0438*.. 79 - 110 215/40R18 85 11A; 22I; 24J; 5EG Schrägheck; 79 - 169 215/40R18 89 11A; 22I; 24J Allradantrieb; 215/45R18 89 11A; 22I; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 225/40R18 88 11A; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SUBARU LEGACY Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BE/BH e1*98/14*0108*.., 92 - 115 225/35R18 87 11A; 21B; 22B; 22F; nicht Outback; e1*98/14*0149*.. 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SUBARU Z (BRZ) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ZC e13*2007/46*1281*.. 147 215/35R18 84W Coupe; Heckantrieb; 215/40R18 85 10B; 11B; 11G; 11H; 225/35R18 83W 11A; 245 12A; 51A; 71C; 71K; 225/40R18 88 11A; 245 721; 725; 73C; 74A; 74P; 84T; 4A0 Verkaufsbezeichnung: SUBARU Z (BRZ) / TOYOTA Z (GT86) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GC/GF e13*2001/116*0026*.. 147 215/35R18 84W Coupe; Heckantrieb; 215/40R18 85 10B; 11B; 11G; 11H; 225/35R18 83W 11A; 245 12A; 51A; 71C; 71K; 225/40R18 88 11A; 245 721; 725; 73C; 74A; 74P; 84T; 4A0 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0282-17-WIRD/N12 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745 ANLAGE: 6 FUJI HEAVY Radtyp: TTZF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.02.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 7 Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausaussc hnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0282-17-WIRD/N12 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745 ANLAGE: 6 FUJI HEAVY Radtyp: TTZF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.02.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 7 des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotfl ügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 4A0) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 42607 - 02030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0282-17-WIRD/N12 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745 ANLAGE: 6 FUJI HEAVY Radtyp: TTZF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.02.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 7 5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1030kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungs teile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 7AQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 28103 FJ 000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 84T) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO Festsattel und Bremsscheibendurchmesser 326mm an der Vorderachse nicht zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0282-17-WIRD/N12 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745 ANLAGE: 6 FUJI HEAVY Radtyp: TTZF Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 04.02.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 7 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: FUJI HEAVY Fahrzeugtyp: G4 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0597*.. Handelsbez.: IMPREZA, SUBARU XV Variante(n): Allradantrieb, Subaru XV Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 280 VA 26P x = 240 y = 230 VA 27B x = 290 y = 430 HA 27I x = 240 y = 380 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 290 y = 280 5 VA 27H x = 290 y = 430 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.