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							               Gutachten 366-0282-17-WIRD/N13
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745
               ANLAGE: 6 FUJI HEAVY                                                 Radtyp: TTZF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 05.04.2022
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                               Fahrzeughersteller              FUJI HEAVY IND.(J)




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 18 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 38
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               TTZF6BP38D561           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff        760      2251    02/18
               TTZF6BP38O561           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff        760      2251    02/18
               TTZF6GA38D561           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff        760      2251    02/18
               TTZF6GA38O561           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff        760      2251    02/18
               TTZF6SA38D561           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff        760      2251    02/18
               TTZF6SA38O561           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff        760      2251    02/18
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§22 51745*13




               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FUJI HEAVY IND.(J)
               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS4


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 98 Nm für Typ : BL/BP; BL/BPS; SG; SGS; SH; SHS
                                                            100 Nm für Typ : BE/BH; BE/BHS; GD/GG; GD/GGS; G3; G4
                                                            120 Nm für Typ : BM/BR; BM/BRS; GC/GF; SJ; ZC
                Verkaufsbezeichnung:     FORESTER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
                SH           e13*2001/116*0982*.. 108 - 169 225/45R18       91                               Kombi; Allradantrieb;
                SHS          e1*2001/116*0485*..            225/50R18       95     11A;   22I; 24J; 24M      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            235/45R18       94     11A;   22I; 24J           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            235/50R18       97     11A;   22B; 24J; 24M      721; 725; 73C; 74A;
                                                            245/45R18       96     11A;   22I; 24J; 24M      74P
                SJ           e13*2007/46*1305*.. 108 - 177 225/50R18        95     11A;   24J                Kombi; Allradantrieb;
                                                            225/55R18       98     11A;   24J                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            235/45R18       94     11A;   24J                12A; 51A; 573; 7AQ;
                                                            245/45R18       96     11A;   24J                71C; 71K; 721; 725;
                                                  110       215/50R18       92     11A;   24J                73C; 74A; 74P
                                                            215/55R18       95     11A;   24J
                                                            215/60R18       98     11A;   24J




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0282-17-WIRD/N13
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745
               ANLAGE: 6 FUJI HEAVY                                             Radtyp: TTZF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 05.04.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     IMPREZA, SUBARU XV
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               G4           e1*2007/46*0597*.. 80 - 110 215/45R18       89    52J                       Subaru XV;
                                                        215/50R18       92    11A; 24J; 27I; 52J        Allradantrieb;
                                                        225/45R18       91    11A; 27I                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        225/50R18       95    11A; 24J; 248; 26P;       12A; 51A; 573; 7AQ;
                                                                              27B                       71C; 71K; 721; 725;
                                                            235/45R18 94      11A; 24J; 27I             73C; 74A; 74P
                                                            245/45R18 96      11A; 24J; 248; 26P;
                                                                              27B

               Verkaufsbezeichnung:     LEGACY
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               BL/BP        e1*2001/116*0228*.., 121 - 180 225/45R18 91                                 nur Outback;
                            e1*2001/116*0256*..            245/45R18 96       11A; 22I; 24J; 24M        Allradantrieb;
               BL/BPS       e1*2001/116*0256*..                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               BM/BR         e1*2007/46*0079*..  110 - 191 215/55R18 95                                 nur Outback; Kombi;
               BM/BRS        e13*2007/46*1074*..           225/45R18 91                                 Allradantrieb;
                                                            225/50R18   95    11A; 22I                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/55R18   98    11A; 22I                  12A; 51A; 573; 7AQ;
§22 51745*13




                                                            235/45R18   94                              71C; 71K; 721; 725;
                                                            235/50R18   97    11A; 22I                  73C; 74A; 74P
                                                            245/45R18   96    11A; 22I
                                                            245/50R18   100   11A; 22B; 248

               Verkaufsbezeichnung:     SUBARU FORESTER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               SG           e1*2001/116*0209*.., 92 - 155 225/45R18 95                                  nur bis
                            e13*98/14*0087*..             235/45R18 94        11A; 21B; 22B; 24J;       e13*98/14*0087*02;
                                                                              24M                       nur bis
                                                            245/45R18 96      11A; 21B; 22B; 24J;       e1*2001/116*0209*06;
                                                                              24M; 367                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               SG            e1*2001/116*0209*.., 101 - 169 225/45R18 95      11A;   24J; 24M           ab e13*98/14*0087*03;
                             e13*98/14*0087*..              235/45R18 94      11A;   21B; 22B; 24C;     ab
                                                                              24M                       e1*2001/116*0209*07;
                                                            245/45R18 96      11A;   21B; 22B; 24C;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              24D;   367                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0282-17-WIRD/N13
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745
               ANLAGE: 6 FUJI HEAVY                                             Radtyp: TTZF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 05.04.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 7
               Verkaufsbezeichnung:     SUBARU IMPREZA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
               GD/GG        e1*98/14*0145*..  160 - 195 225/40R18 88W 11A; 22B                          nur Limousine
               GD/GGS       e1*98/14*0163*..                                                            Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               G3            e1*2001/116*0438*.. 79 - 110  215/40R18    85    11A;   22I;   24J; 5EG    Schrägheck;
                                                  79 - 169 215/40R18    89    11A;   22I;   24J         Allradantrieb;
                                                           215/45R18    89    11A;   22I;   24J         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           225/40R18    88    11A;   22I;   24J; 24M    12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     SUBARU LEGACY
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               BE/BH        e1*98/14*0108*.., 92 - 115 225/35R18 87           11A; 21B; 22B; 22F;       nicht Outback;
                             e1*98/14*0149*..                                 24C; 24D                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P

               Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ)
§22 51745*13




               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
               ZC           e13*2007/46*1281*.. 147    215/35R18        84W                             Coupe; Heckantrieb;
                                                       215/40R18        85                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       225/35R18        83W 11A; 245                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                       225/40R18        88  11A; 245                    721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 84T; 4A0

               Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ) / TOYOTA Z (GT86)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen         Auflagen zu Reifen                 Auflagen
               GC/GF        e13*2001/116*0026*.. 147  215/35R18 84W                                     Coupe; Heckantrieb;
                                                      215/40R18 85                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      225/35R18 83W 11A; 245                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                      225/40R18 88   11A; 245                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 84T; 4A0


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0282-17-WIRD/N13
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745
               ANLAGE: 6 FUJI HEAVY                                              Radtyp: TTZF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 05.04.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 7
                      Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                      lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
§22 51745*13




                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausaussc hnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0282-17-WIRD/N13
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745
               ANLAGE: 6 FUJI HEAVY                                              Radtyp: TTZF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 05.04.2022
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                      des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotfl ügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
§22 51745*13




                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                    Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               4A0) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 42607 - 02030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0282-17-WIRD/N13
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745
               ANLAGE: 6 FUJI HEAVY                                             Radtyp: TTZF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 05.04.2022
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               5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1030kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungs teile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
§22 51745*13




               7AQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 28103 FJ 000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               84T) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO Festsattel und
                    Bremsscheibendurchmesser 326mm an der Vorderachse nicht zulässig.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0282-17-WIRD/N13
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745
               ANLAGE: 6 FUJI HEAVY                                             Radtyp: TTZF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 05.04.2022
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      FUJI HEAVY
                      Fahrzeugtyp:     G4
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0597*..
                      Handelsbez.:     IMPREZA, SUBARU XV

                      Variante(n):     Allradantrieb, Subaru XV

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 290              y = 280                  VA
                            26P                     x = 240              y = 230                  VA
                            27B                     x = 290              y = 430                  HA
                            27I                     x = 240              y = 380                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 51745*13




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 290        y = 280             5                VA
                            27H                  x = 290        y = 430             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.