Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
Seite 16
Seite 17
Seite 18
Seite 19
Seite 20
Seite 21
							               Gutachten 366-0282-17-WIRD/N14
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745
               ANLAGE: 89 MAZDA                                                     Radtyp: TTZF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 03.09.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                           Seite: 1 von 21

                               Fahrzeughersteller              MAZDA, Mazda Motor Corporation, Mazda Motor Logistics
                                                               Europe




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 18 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 38
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               TTZF0BP38D671           PCD114.3 ET38          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        760      2251    02/18
               TTZF0BP38O671           PCD114.3 ET38          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        760      2251    02/18
               TTZF0GA38D671           PCD114.3 ET38          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        760      2251    02/18
               TTZF0GA38O671           PCD114.3 ET38          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        760      2251    02/18
               TTZF0SA38D671           PCD114.3 ET38          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        760      2251    02/18
               TTZF0SA38O671           PCD114.3 ET38          Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff        760      2251    02/18
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
§22 51745*14




               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA, Mazda Motor Corporation, Mazda Motor Logistics
                                                            Europe
               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM5


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : BJ; BJD; ER; ERE; GG/GY; GG1; GH; GHE; KE; KF;
                                                            KFE; LW; LWD; SE
                                                            120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW; GH; GJ; LW
                                                            125 Nm für Typ : DR
                                                            126 Nm für Typ : DJ1
                                                            130 Nm für Typ : BP; BPE
                                                            133 Nm für Typ : EP; EPR; EP2; EP2R
                                                            135 Nm für Typ : DM
                                                            140 Nm für Typ : BL




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0282-17-WIRD/N14
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745
               ANLAGE: 89 MAZDA                                                 Radtyp: TTZF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 03.09.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 2 von 21
               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-30
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               DM           e13*2007/46*2041*.. 85 - 137 215/55R18      95      11A; 245                Kombilimousine;
                                                         225/50R18      95      11A; 24J; 248; 26P      Allradantrieb;
                                                         235/45R18      94      11A; 245                Frontantrieb; inkl.
                                                         235/50R18      97      11A; 24J; 248; 26P      Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7OX; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               KE           e13*2007/46*1247*.. 110 - 143 225/55R18     98                              inkl. Mj.2015; nur CX-
               KF           e13*2007/46*1803*..           225/60R18     100                             5; Allradantrieb;
                                                          235/55R18     100     11A;   245              Frontantrieb;
                                                          235/60R18     103     11A;   245              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          245/50R18     100     11A;   24J; 248         12A; 51A; 573; 7AS;
                                                          255/50R18     102     11A;   24J; 24M; 26P;   71C; 71K; 721; 725;
                                                                                27I                     73C; 74A; 74P; 76O;
                                                            255/55R18 105       11A;   24J; 24M; 26P;   77E
                                                                                27I
               KFE           e13*2007/46*1832*.. 110 - 143 225/55R18 98                                 nur CX-5;
§22 51745*14




                                                            225/60R18   100                             Allradantrieb;
                                                            235/55R18   100     11A;   245              Frontantrieb;
                                                            235/60R18   103     11A;   245              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            245/50R18   100     11A;   24J; 248         12A; 51A; 573; 7AS;
                                                            255/50R18   102     11A;   24J; 24M; 26P;   71C; 71K; 721; 725;
                                                                                27I                     73C; 74A; 74P; 76O;
                                                            255/55R18 105       11A;   24J; 24M; 26P;   77E
                                                                                27I

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-7
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               ER           e11*2001/116*0308*.. 120 - 191 235/60R18 103        11A; 24J; 24M           Allradantrieb;
               ERE          e13*2007/46*1109*..            255/55R18 105        11A; 22I; 24C; 24M      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 76O

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MPV
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               LW           e1*98/14*0118*..  88 - 90       225/45R18 95        54F                     nur bis
               LWD          e1*98/14*0165*..                                                            e1*98/14*0118*01;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0282-17-WIRD/N14
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745
               ANLAGE: 89 MAZDA                                                 Radtyp: TTZF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 03.09.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 3 von 21
               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MPV
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               LW           e1*98/14*0118*..  100           235/45R18 94        Dieselmotor; 11A;       nur ab
                                                                                22I; 24J; 24M; 51S      e1*98/14*0118*02;
                                                   100 - 104 225/45R18 95       54F                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-30
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               DR           e13*2007/46*2300*.. 81          215/55R18   95      11A; 248                Frontantrieb; Elektro;
                                                            225/50R18   95      11A; 24J; 248           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            235/50R18   97      11A; 24J; 248; 26P      12A; 51A; 7PK; 71C;
                                                            245/45R18   96      11A; 24J; 248           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA RX-8
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               SE           e11*2001/116*0199*.. 141 - 170 225/45R18            51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76T
§22 51745*14




               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA      TRIBUTE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
               EP           e4*98/14*0044*..       91 - 149 235/50R18 97        11A; 24K                Allradantrieb;
               EPR          e4*98/14*0052*..       145 - 149 235/60R18 103      11A; 24K; 54F           Frontantrieb;
               EP2          e13*2001/116*0092*..                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
               EP2R         e13*2001/116*0090*..                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 2, MAZDA CX-3
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               DJ1          e1*2007/46*1335*.. 77 - 115 215/45R18 89                                    Mazda CX-3; Kombi;
                                                        225/45R18 91            11A; 24J                Allradantrieb;
                                                        235/45R18 94            11A; 24J; 248           Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               BK           e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 215/40R18 85           11A; 22B; 24J; 24M      Stufenheck;
                                                         225/40R18 88           11A; 22B; 24J; 24M      Schrägheck;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0282-17-WIRD/N14
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745
               ANLAGE: 89 MAZDA                                                 Radtyp: TTZF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 03.09.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 21
               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
               BK           e1*2001/116*0234*.. 191          215/45R18 89       11A; 22B; 24J           Mazda 3 MPS;
                                                             225/40R18 88       11A; 22B; 24J; 24M      Schrägheck;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               BL            e11*2001/116*0262*.. 76 - 136   215/40R18 89W      11A;   21B; 21N; 22B;   bis Mj.2013;
               BLE           e13*2007/46*1071*..                                22H;   24J; 248; 51J    Stufenheck;
                                                             225/40R18 92       11A;   21B; 21N; 22B;   Schrägheck;
                                                                                22H;   24J; 248         Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 77E
               BL            e11*2001/116*0262*.. 74 - 121   205/45R18 90       11A;   26N; 26P; 27I    ab Mj.2013; ab
                                                             215/45R18 89       11A;   246; 248; 26B;   e11*2001/116*0262*10;
                                                                                26N;   27I              (Typ BM/BN);
                                                             225/40R18 88       11A;   24J; 248; 26B;   Limousine; Schrägheck;
                                                                                26N;   27B              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             225/45R18 91       11A;   24J; 248; 26B;   12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                26N;   27B              71K; 721; 725; 73C;
§22 51745*14




                                                                                                        74A; 74P; 77E
               BL            e11*2001/116*0262*.. 191        225/40R18 92       11A; 21B; 21N; 22B;     bis Mj.2013;
                                                                                22H; 24J; 248           Schrägheck;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 323
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
               BJ           e1*98/14*0094*..  96             215/35R18 84       11A; 21B; 22B; 24J;     Schrägheck;
               BJD          e1*98/14*0181*..                                    24M; 54A                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               CR1          e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 225/40R18 91          11A; 21P; 22B; 24C;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                24D                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               CW            e1*2007/46*0433*..   85 - 110 225/40R18 92         11A; 21B; 22B; 24J;     Kombi; Frontantrieb;
                                                                                248; 271                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0282-17-WIRD/N14
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745
               ANLAGE: 89 MAZDA                                                 Radtyp: TTZF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 03.09.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 21
               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               GG/GY        e1*98/14*0188*..     88 - 122 225/35R18 87W         11A; 22B; 22H; 24J;     Kombi; Stufenheck;
               GG1          e11*2001/116*0203*..                                24M; 5ET                Schrägheck;
                                                          225/40R18 88W         11A; 22B; 22H; 24J;     Allradantrieb;
                                                                                24M                     Frontantrieb;
                                                  122       215/45R18           11A; 22B; 24J; 24M;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                51G                     12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               GH           e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 225/45R18 91           11A; 21B; 21N; 22B;     ab
               GHE          e13*2007/46*1075*..                                 22L; 241; 246; 248      e13*2007/46*1075*02;
                                                88 - 132 215/45R18 93           11A; 21P; 22B; 22M;     ab
                                                                                24J; 248; 51J           e1*2001/116*0448*06;
                                                            225/40R18 92        11A; 21B; 21N; 22B;     bis Mj.2012;
                                                                                22L; 241; 246; 248      Stufenheck;
                                                            225/45R18 91W       11A; 21B; 21N; 22B;     Schrägheck;
                                                                                22L; 241; 246; 248      Frontantrieb; nur
                                                            235/45R18 94        11A; 21B; 21N; 22B;     Mazda 6;
                                                                                22L; 241; 246; 248      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AS; 71C;
§22 51745*14




                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 77E
               GH            e1*2001/116*0448*.. 88 - 125   215/45R18 89W       11A; 21P;   22I; 22M;   nur bis
               GHE           e13*2007/46*1075*..                                24J; 24M;   5FM; 51J    e13*2007/46*1075*01;
                                                            225/40R18 91        11A; 22B;   22M; 24C;   nur bis
                                                                                24D                     e1*2001/116*0448*05;
                                                            225/45R18 91        11A; 21P;   22B; 22M;   Schrägheck;
                                                                                24C; 24D                Frontantrieb; nur
                                                  88 - 136 215/45R18 93         11A; 21P;   22I; 22M;   Mazda 6;
                                                                                24J; 24M;   51J         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/40R18 91W       11A; 22B;   22M; 24C;   12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                24D                     71K; 721; 725; 73C;
                                                            225/45R18 91W       11A; 21P;   22B; 22M;   74A; 74P; 77E
                                                                                24C; 24D
                                                            235/45R18 94        11A; 21B;   22B; 22L;
                                                                                24C; 24D
               GH            e1*2001/116*0448*.. 110 - 143 225/55R18 98                                 inkl. Mj.2015; nur CX-
                                                            225/60R18   100                             5; Allradantrieb;
                                                            235/55R18   100     11A;   245              Frontantrieb;
                                                            235/60R18   103     11A;   245              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            245/50R18   100     11A;   24J; 248         12A; 51A; 573; 7AS;
                                                            255/50R18   102     11A;   24J; 24M; 26P;   71C; 71K; 721; 725;
                                                                                27I                     73C; 74A; 74P; 76O;
                                                            255/55R18 105       11A;   24J; 24M; 26P;   77E
                                                                                27I




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0282-17-WIRD/N14
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745
               ANLAGE: 89 MAZDA                                                 Radtyp: TTZF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 03.09.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 6 von 21
               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               GH           e1*2001/116*0448*.. 83 - 125 215/45R18 89W          11A; 21T; 22I; 24J;     bis Mj.2012; Kombi;
               GHE          e13*2007/46*1075*..                                 24M; 5FM; 51J           Frontantrieb; nur
                                                83 - 136 215/45R18 93           11A; 21T; 22I; 24J;     Mazda 6;
                                                                                24M; 51J                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/40R18 91        11A; 21T; 22I; 24C;     12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                24D                     71K; 721; 725; 73C;
                                                            225/45R18 91        11A; 21T; 22I; 24C;     74A; 74P; 77E
                                                                                24D
                                                            235/45R18 94        11A; 21T; 22B; 24C;
                                                                                24D
               GH            e1*2001/116*0448*.. 107 - 143 225/45R18 91W                                ab Mj.2012; inkl.
               GJ            e1*2007/46*1001*..            225/50R18 95         11A;   26P; 27I         Mj.2015; Kombi;
                                                            235/45R18 94        11A;   26P; 27I         Stufenheck;
                                                            235/50R18 97        11A;   245; 26B; 27B    Allradantrieb;
                                                            245/45R18 96        11A;   26P; 27I         Frontantrieb; nur
                                                                                                        Mazda 6;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 76O; 77E
               GJ            e1*2007/46*1001*..   107 - 141 225/45R18   91                              Kombi; Stufenheck;
                                                            225/50R18   95      11A;   26P; 27I         Frontantrieb;
§22 51745*14




                                                            235/45R18   94      11A;   26P; 27I         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            235/50R18   97      11A;   245; 26B; 27B    12A; 51A; 7AS; 71C;
                                                            245/45R18   96      11A;   26P; 27I         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 76O; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA3
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               BP           e13*2007/46*1972*.. 85 - 137 205/45R18      90      11A; 26P                Limousine;
               BPE          e13*2007/46*2249*..          215/45R18      89      11A; 26B; 26N           Schräghecklimousine;
                                                         225/40R18      91      11A; 24J; 26B; 26N      Allradantrieb;
                                                         225/45R18      91      11A; 24J; 26B; 26N      Frontantrieb; inkl.
                                                                                                        Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7G3; 7OX;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 74P


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0282-17-WIRD/N14
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745
               ANLAGE: 89 MAZDA                                                  Radtyp: TTZF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 03.09.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 7 von 21
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
§22 51745*14




               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0282-17-WIRD/N14
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745
               ANLAGE: 89 MAZDA                                                  Radtyp: TTZF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 03.09.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 8 von 21
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
§22 51745*14




                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmit te und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenk ombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich s ein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0282-17-WIRD/N14
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745
               ANLAGE: 89 MAZDA                                                  Radtyp: TTZF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 03.09.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 9 von 21
               24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
                    durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
                    Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                    oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist . Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
§22 51745*14




                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               51S) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                    16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0282-17-WIRD/N14
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745
               ANLAGE: 89 MAZDA                                                  Radtyp: TTZF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 03.09.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 10 von 21
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                    unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                    Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                    Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                    Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                    Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                    FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
                    dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1090kg.
               5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1160kg.
§22 51745*14




               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                    Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0282-17-WIRD/N14
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745
               ANLAGE: 89 MAZDA                                                  Radtyp: TTZF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 03.09.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 11 von 21
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7AS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: BHB637140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst kontrollsystem verwendet
                    werden.
               7G3) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: BHB637140 ( nur e13*2007/46*1972*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                    muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7OX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: BDEL-37-140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7PK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: BDMC-37-140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
§22 51745*14




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0282-17-WIRD/N14
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745
               ANLAGE: 89 MAZDA                                                 Radtyp: TTZF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 03.09.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 12 von 21


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MAZDA
                      Fahrzeugtyp:     BPE
                      Genehm.Nr.:      e13*2007/46*2249*..
                      Handelsbez.:     MAZDA3

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 290              y = 325                  VA
                            27B                     x = 285              y = 365                  HA
                            26P                     x = 340              y = 375                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 51745*14




                            27H                  x = 285        y = 365             8                HA
                            26J                  x = 290        y = 325            30                VA
                            26J                  x = 290        y = 325             8                VA
                            27F                  x = 285        y = 365            22                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0282-17-WIRD/N14
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745
               ANLAGE: 89 MAZDA                                                 Radtyp: TTZF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 03.09.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 13 von 21

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MAZDA
                      Fahrzeugtyp:     KF
                      Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1803*..
                      Handelsbez.:     MAZDA CX-5

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 295              y = 350                  VA
                            26B                     x = 345              y = 400                  VA
                            27I                     x = 290              y = 360                  HA
                            27B                     x = 340              y = 410                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 51745*14




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 345        y = 400             6                VA
                            27H                  x = 340        y = 410             7                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0282-17-WIRD/N14
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745
               ANLAGE: 89 MAZDA                                                 Radtyp: TTZF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 03.09.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 14 von 21

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MAZDA
                      Fahrzeugtyp:     BP
                      Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1972*..
                      Handelsbez.:     MAZDA3

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 290              y = 325                  VA
                            26P                     x = 340              y = 375                  VA
                            27B                     x = 285              y = 365                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 51745*14




                            27H                  x = 285        y = 365             8                HA
                            26J                  x = 290        y = 325            30                VA
                            26J                  x = 290        y = 325             8                VA
                            27F                  x = 285        y = 365            22                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0282-17-WIRD/N14
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745
               ANLAGE: 89 MAZDA                                                 Radtyp: TTZF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 03.09.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 15 von 21

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MAZDA
                      Fahrzeugtyp:     DR
                      Genehm.Nr.:      e13*2007/46*2300*..
                      Handelsbez.:     MAZDA MX-30

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27I                     x = 280              y = 310                  HA
                            26B                     x = 270              y = 295                  VA
                            26P                     x = 220              y = 245                  VA
                            27B                     x = 330              y = 360                  HA
§22 51745*14




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0282-17-WIRD/N14
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745
               ANLAGE: 89 MAZDA                                                 Radtyp: TTZF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 03.09.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 16 von 21

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MAZDA
                      Fahrzeugtyp:     DM
                      Genehm.Nr.:      e13*2007/46*2041*..
                      Handelsbez.:     MAZDA CX-30

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 320              y = 300                  VA
                            26P                     x = 270              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 320        y = 300             8                VA
§22 51745*14




                            26N                  x = 320        y = 300            10                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0282-17-WIRD/N14
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745
               ANLAGE: 89 MAZDA                                                 Radtyp: TTZF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 03.09.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 17 von 21

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MAZDA
                      Fahrzeugtyp:     GJ
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1001*..
                      Handelsbez.:     MAZDA 6, MAZDA CX-5

                      Variante(n):     Frontantrieb, Stufenheck

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 265              y = 400                  HA
                            26P                     x = 385              y = 400                  VA
                            26B                     x = 400              y = 400                  VA
                            27I                     x = 215              y = 350                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 51745*14




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 265        y = 400            24                HA
                            26N                  x = 400        y = 400             8                VA
                            26J                  x = 400        y = 400            24                VA
                            27H                  x = 265        y = 400             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0282-17-WIRD/N14
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745
               ANLAGE: 89 MAZDA                                                 Radtyp: TTZF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 03.09.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 18 von 21

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MAZDA
                      Fahrzeugtyp:     KE
                      Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1247*..
                      Handelsbez.:     MAZDA CX-5

                      Variante(n):     Allradantrieb, Kombi

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 295              y = 350                  VA
                            26B                     x = 345              y = 400                  VA
                            27I                     x = 290              y = 360                  HA
                            27B                     x = 340              y = 410                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 51745*14




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 345        y = 400             6                VA
                            27H                  x = 340        y = 410             7                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0282-17-WIRD/N14
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745
               ANLAGE: 89 MAZDA                                                 Radtyp: TTZF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 03.09.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 19 von 21

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MAZDA
                      Fahrzeugtyp:     BL
                      Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0262*..
                      Handelsbez.:     MAZDA 3

                      Variante(n):     ab e11*2001/116*0262*10, ab Mj.2013

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 320              y = 375                  VA
                            26B                     x = 370              y = 400                  VA
                            27I                     x = 300              y = 370                  HA
                            27B                     x = 350              y = 400                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 51745*14




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 350        y = 400            15                HA
                            26N                  x = 370        y = 400             8                VA
                            26J                  x = 370        y = 400            30                VA
                            27H                  x = 350        y = 400             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0282-17-WIRD/N14
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745
               ANLAGE: 89 MAZDA                                                 Radtyp: TTZF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 03.09.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 20 von 21

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MAZDA
                      Fahrzeugtyp:     GH
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0448*..
                      Handelsbez.:     MAZDA 6, MAZDA CX-5

                      Variante(n):     ab e1*2001/116*0448*14, Frontantrieb, Kombi, Stufenheck

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 265              y = 400                  HA
                            26P                     x = 385              y = 400                  VA
                            26B                     x = 400              y = 400                  VA
                            27I                     x = 215              y = 350                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 51745*14




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 265        y = 400            24                HA
                            26N                  x = 400        y = 400             8                VA
                            26J                  x = 400        y = 400            24                VA
                            27H                  x = 265        y = 400             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0282-17-WIRD/N14
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745
               ANLAGE: 89 MAZDA                                                 Radtyp: TTZF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 03.09.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 21 von 21

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MAZDA
                      Fahrzeugtyp:     GH
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0448*..
                      Handelsbez.:     MAZDA 6, MAZDA CX-5

                      Variante(n):     Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, nur CX-5

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26P                      x = 295              y = 350                 VA
                            26B                      x = 345              y = 400                 VA
                            27I                      x = 290              y = 360                 HA
                            27B                      x = 340              y = 410                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
§22 51745*14




                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26N                   x = 345        y = 400            6                VA
                            27H                   x = 340        y = 410            7                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.