Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
							Gutachten 366-0282-17-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745
ANLAGE: 76 NISSAN                                                    Radtyp: TTZF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 04.02.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                            Seite: 1 von 15

                Fahrzeughersteller              NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A.




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 18 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
TTZF0BP38D661           PCD114.3 ET38          Ø71.6 Ø66.1                 66,1     Kunststoff        760      2251    02/18
TTZF0BP38O661           PCD114.3 ET38          Ø71.6 Ø66.1                 66,1     Kunststoff        760      2251    02/18
TTZF0GA38D661           PCD114.3 ET38          Ø71.6 Ø66.1                 66,1     Kunststoff        760      2251    02/18
TTZF0GA38O661           PCD114.3 ET38          Ø71.6 Ø66.1                 66,1     Kunststoff        760      2251    02/18
TTZF0SA38D661           PCD114.3 ET38          Ø71.6 Ø66.1                 66,1     Kunststoff        760      2251    02/18
TTZF0SA38O661           PCD114.3 ET38          Ø71.6 Ø66.1                 66,1     Kunststoff        760      2251    02/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A.
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : T32; (Serie Kegelbund)
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJN4


Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : S14; C13; J10; T31; T30; F15; Z50; ZE1; V37; Z51; P12; V10
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJN4


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : J11; (Produktion UNITED KINGDOM)
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJR6


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : J12; F16
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJR6




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0282-17-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745
ANLAGE: 76 NISSAN                                                 Radtyp: TTZF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.02.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 2 von 15
Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 100 Nm   für   Typ : S14
                                         108 Nm   für   Typ : P12; T30; T31; T32; ZE1
                                         110 Nm   für   Typ : V10; Z50; Z51
                                         113 Nm   für   Typ : C13; F16; J10; J11; J12
                                         118 Nm   für   Typ : F15
                                         130 Nm   für   Typ : F15
                                         140 Nm   für   Typ : V37 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     INFINITI Q50, Q60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
V37          e13*2007/46*1378*.. 125 - 225 225/50R18 95          11A; 12A; 27H            erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                             225/60R18 100       11A;   12A; 27H; 54A     140 Nm; INFINITI Q50;
                                             235/45R18 98        12Q                      Limousine;
                                             235/50R18 97        11A;   12A; 248; 26P;    Allradantrieb;
                                                                 27H                      Heckantrieb;
                                             235/55R18 100       11A;   12A; 248; 26P;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 27H                      51A; 7AZ; 7MR; 71C;
                                             245/45R18 100       11A;   12A; 27H          71K; 721; 725; 73C;
                                             245/50R18 100       11A;   12A; 245; 248;    74A; 74P; 740; 76O;
                                                                 26P;   27F               82U
                                             255/50R18 102       11A;   12A; 24J; 24M;
                                                                 26B;   27F

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN ALMERA TINO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
V10          e9*98/14*0035*..  78 - 100 225/40R18 88             11A; 22I; 22M; 24J       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     Nissan Juke
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
F16          e9*2007/46*6697*..  84 - 86     225/45R18 91        12I                      Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 7MN; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN JUKE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
F15          e11*2007/46*0132*.., 69 - 160 225/40R18        88                            Schrägheck; 4-türig;
             e5*2007/46*1031*..            225/45R18        91                            Frontantrieb;
                                  81 - 160 235/45R18        94   11A; 24J; 270            10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/45R18        96   11A; 24J; 270            12A; 51A; 7FW; 7OE;
                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A; 74P
F15           e11*2007/46*0132*.., 140 - 157 215/45R18 89                                 Allradantrieb;
              e5*2007/46*1031*..             215/50R18 92        11A;   26P               10B; 11B; 11G; 11H;
                                             225/40R18      88   11A;   26P               12A; 51A; 7FW; 7OE;
                                             225/45R18      91   11A;   26P               71C; 71K; 721; 725;
                                             235/45R18      94   11A;   26P               73C; 74A; 74P
                                             245/45R18      96   11A;   24J; 248; 26B



                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0282-17-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745
ANLAGE: 76 NISSAN                                                Radtyp: TTZF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 04.02.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 3 von 15

Verkaufsbezeichnung:     Nissan Leaf
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
ZE1          e9*2007/46*6537*..  90          215/40R18   89    11A; 26P                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                             215/45R18   89    11A; 26P                  12A; 51A; 7MN; 71C;
                                             225/40R18   88    11A; 26P; 27I             71K; 721; 725; 73C;
                                             225/45R18   91    11A; 26P; 27I             74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN MURANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
Z50          e1*2001/116*0298*.. 172  225/65R18                51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                      235/60R18 103                                      12K; 51A; 71C; 71K;
                                      255/55R18 105            11A; 24J; 24M             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P
Z51           e1*2001/116*0478*.. 140 - 188 235/60R18 103      11A;   245;   248         Allradantrieb;
                                             235/65R18 106     11A;   245;   248         10B; 11B; 11G; 11H;
                                             255/55R18 105     11A;   24J;   244         12A; 51A; 7BK; 7MB;
                                             255/60R18 108     11A;   24J;   244         7MJ; 7MR; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN PRIMERA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
P12          e11*98/14*0183*.. 80 - 103 225/40R18 88                                     Kombi; Stufenheck;
                                                                                         Schrägheck;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 4AS

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN QASHQAI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
J11          e11*2007/46*0963*.., 81 - 120 215/50R18 92                                  Allradantrieb;
             e5*2007/46*1029*..            215/55R18 95                                  Frontantrieb;
                                           235/45R18 94                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 7MN; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 76O; 4AI

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN QASHQAI,QASHQAI + 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen       Auflagen zu Reifen               Auflagen
J10          e11*2001/116*0295*.. 76 - 110 215/55R18    51G                              Nissan Qashqai kurz;
                                           235/45R18 94                                  Nissan Qashqai +2
                                                                                         (lang); Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0282-17-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745
ANLAGE: 76 NISSAN                                                Radtyp: TTZF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 04.02.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 4 von 15
Verkaufsbezeichnung:     NISSAN X-TRAIL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
T30          e1*98/14*0166*..  84 - 121 235/45R18 94                                     Allradantrieb;
                                        235/50R18 97           11A; 22I; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                        245/45R18 96           11A; 22I; 24M             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P
T31           e1*2001/116*0432*.. 104 - 127 235/45R18 94                                 Allradantrieb;
                                             235/50R18 97      11A; 22I                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                             245/45R18 96                                12A; 51A; 573; 71C;
                                   110 - 127 225/55R18         51G                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74P
T32           e13*2007/46*1456*.. 96 - 130   225/60R18 100     12R                       Allradantrieb;
                                             235/55R18 100     12O                       Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         4AI

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN 200SX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
S14          e1*93/81*0012*..  147           225/40R18 88      11A; 22J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     PULSAR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
C13          e9*2007/46*3086*.. 81 - 140 205/40R18       86                              Frontantrieb;
                                         205/45R18       86                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/40R18       85                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                         215/45R18       89                              721; 725; 73C; 74A;
                                         225/40R18       88    11A; 246; 26P             74P; 4AI

Verkaufsbezeichnung:     Qashqai
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
J12          e9*2018/858*11042*.. 103 - 116 215/55R18    95    121                       Allradantrieb;
                                            215/60R18    98    12A                       Frontantrieb; Hybrid;
                                            225/55R18    98    11A; 12A; 27H             10B; 11B; 11G; 11H;
                                            235/50R18    97    11A; 12A; 26P; 27H        51A; 7PS; 71C; 71K;
                                            235/55R18    100   11A; 12A; 26P; 27H        721; 725; 73C; 74A;
                                            245/50R18    100   11A; 12A; 26N; 26P;       74P; 76O
                                                               27F
                                             255/50R18 102     11A; 12A; 24J; 26B;
                                                               26N; 27F


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sei n als das Zweifache



                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0282-17-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745
ANLAGE: 76 NISSAN                                                 Radtyp: TTZF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.02.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 5 von 15
       der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
       Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatz rades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
121) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließli ch Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nac h ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0282-17-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745
ANLAGE: 76 NISSAN                                                 Radtyp: TTZF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.02.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 6 von 15
22J)   Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
       Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
       Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0282-17-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745
ANLAGE: 76 NISSAN                                                 Radtyp: TTZF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.02.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 7 von 15
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4AI)   Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
       Nr.: 40700 3V U0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
       Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
       werden.
4AS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 40700 AV 600 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße z u beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0282-17-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745
ANLAGE: 76 NISSAN                                                Radtyp: TTZF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 04.02.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 8 von 15
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.
7AZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 40700 3J A0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7BK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrolls ystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 40700 JY00B (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7FW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 40700 6W Y0A ( nur e11*2007/46*0132*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7MB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 40700 6W Y0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0282-17-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745
ANLAGE: 76 NISSAN                                                Radtyp: TTZF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 04.02.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 9 von 15
7MJ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 40700 6W Y0B (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7MN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 40700 4C B0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7MR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kont rollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 40700 3J A0B (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7OE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 40700 5Z H0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsyst em verwendet
     werden.
7PS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 40700 6U A0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
82U) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 355x32mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0282-17-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745
ANLAGE: 76 NISSAN                                                 Radtyp: TTZF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 04.02.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 10 von 15


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      NISSAN
       Fahrzeugtyp:     C13
       Genehm.Nr.:      e9*2007/46*3086*..
       Handelsbez.:     PULSAR

       Variante(n):     Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                       von [mm]             bis [mm]
             26B                        x = 300              y = 380               VA
             26P                        x = 250              y = 330               VA
             27B                        x = 300              y = 320               HA
             27I                        x = 250              y = 270               HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27F                   x = 300        y = 320             8                HA
             27H                   x = 300        y = 320             8                HA
             26J                   x = 300        y = 380             8                VA
             26N                   x = 300        y = 380             8                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0282-17-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745
ANLAGE: 76 NISSAN                                                Radtyp: TTZF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 04.02.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 11 von 15

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      NISSAN
       Fahrzeugtyp:     F15
       Genehm.Nr.:      e11*2007/46*0132*..
       Handelsbez.:     NISSAN JUKE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 300              y = 400                  VA
             26P                     x = 250              y = 350                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27F                  x = 300        y = 400            20                HA
             27H                  x = 300        y = 400             8                HA
             26J                  x = 300        y = 400            20                VA
             26N                  x = 300        y = 400             8                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0282-17-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745
ANLAGE: 76 NISSAN                                                Radtyp: TTZF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 04.02.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 12 von 15

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      NISSAN
       Fahrzeugtyp:     F15
       Genehm.Nr.:      e5*2007/46*1031*..
       Handelsbez.:     NISSAN JUKE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 300              y = 400                  VA
             26P                     x = 250              y = 350                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27F                  x = 300        y = 400            20                HA
             27H                  x = 300        y = 400             8                HA
             26J                  x = 300        y = 400            20                VA
             26N                  x = 300        y = 400             8                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0282-17-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745
ANLAGE: 76 NISSAN                                                Radtyp: TTZF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 04.02.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 13 von 15

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      NISSAN
       Fahrzeugtyp:     ZE1
       Genehm.Nr.:      e9*2007/46*6537*..
       Handelsbez.:     Nissan Leaf

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26P                     x = 200              y = 200                  VA
             26B                     x = 250              y = 250                  VA
             27I                     x = 200              y = 200                  HA
             27I                     x = 250              y = 250                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27H                  x = 250        y = 250             8                HA
             27F                  x = 250        y = 250            20                HA
             26N                  x = 250        y = 250             8                VA
             26J                  x = 250        y = 250            25                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0282-17-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745
ANLAGE: 76 NISSAN                                                Radtyp: TTZF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 04.02.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 14 von 15

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      NISSAN
       Fahrzeugtyp:     V37
       Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1378*..
       Handelsbez.:     INFINITI Q50, Q60

       Variante(n):     Heckantrieb, INFINITI Q50, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 400              y = 310                  VA
             26P                     x = 370              y = 260                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27F                  x = 300        y = 340            30                HA
             27H                  x = 300        y = 340             8                HA
             26J                  x = 400        y = 310            14                VA
             26N                  x = 400        y = 310             8                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0282-17-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745
ANLAGE: 76 NISSAN                                                Radtyp: TTZF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 04.02.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 15 von 15

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      NISSAN
       Fahrzeugtyp:     J12
       Genehm.Nr.:      e9*2018/858*11042*..
       Handelsbez.:     Qashqai

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 310              y = 275                  VA
             26P                     x = 260              y = 225                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27H                  x = 315        y = 290             8                HA
             27F                  x = 315        y = 290            30                HA
             26N                  x = 310        y = 275             8                VA
             26J                  x = 310        y = 275            30                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.