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                            Prüfbericht 366-0459-17-WIRD/N13
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001349
                            ANLAGE: 9.4                                                          Radtyp: TTZF
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 19.09.2022
                            ______________________________________________________________________________________________________________
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                                            Fahrzeughersteller              DAIMLER (D)




                            Raddaten:
                            Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 18 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 44
                            Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                            Technische Daten, Kurzfassung
                            Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                                  och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                                   Kennzeichnung           Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                                   Rad                     Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
                            TTZF8BP44EC666         TTZF ET44               ohne                        66,6                     760      2251    02/18
                            TTZF8BP44ED666         TTZF ET44               ohne                        66,6                     760      2251    02/18
                            TTZF8BP44EO666         TTZF ET44               ohne                        66,6                     760      2251    02/18
                            TTZF8GA44E C666        TTZF ET44               ohne                        66,6                     760      2251    02/18
                            TTZF8GA44E D666        TTZF ET44               ohne                        66,6                     760      2251    02/18
R124 E1*124R00/03*1349*13




                            TTZF8GA44EO666         TTZF ET44               ohne                        66,6                     760      2251    02/18
                            TTZF8GP44E D666        TTZF ET44               ohne                        66,6                     760      2251    02/18
                            TTZF8GP44EO666         TTZF ET44               ohne                        66,6                     760      2251    02/18
                            TTZF8SA44EC666         TTZF ET44               ohne                        66,6                     760      2251    02/18
                            TTZF8SA44ED666         TTZF ET44               ohne                        66,6                     760      2251    02/18
                            TTZF8SA44EO666         TTZF ET44               ohne                        66,6                     760      2251    02/18
                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                            Räder funktionsfähig bleiben.
                            Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                            von 50km hingewiesen werden.
                            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER (D)
                            Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
                            Zubehör                                    : ZJM6
                            Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen        Auflagen zu Reifen                     Auflagen
                             245G         e1*2001/116*0470*.. 65     225/45R18     12K; 51G                               electric drive;
                                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                                          10B; 11H; 11N; 4B8;
                                                                                                                          51A; 7AC; 7BU; 711;
                                                                                                                          714; 721; 73C; 74A;
                                                                                                                          76V; 77E




                                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                                                                                          Anlage 9 - Verwendungsbereich
                            Prüfbericht 366-0459-17-WIRD/N13
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001349
                            ANLAGE: 9.4                                                      Radtyp: TTZF
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.09.2022
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                            Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
                            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
                            204          e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 225/45R18            12K; 51G                  Nur Baureihe 205;
                                                                                                                     Cabrio; Coupe;
                                                                                                                     Limousine;
                                                                                                                     10B; 11H; 11N; 4B8;
                                                                                                                     51A; 7AC; 7BU; 7PH;
                                                                                                                     711; 714; 721; 73C;
                                                                                                                     74A; 76V; 77E
                            204 K         e1*2001/116*0457*.. 85 - 245   225/45R18         12K; 51G                  Nur Baureihe 205;
                                                                                                                     10B; 11H; 11N; 4B8;
                                                                                                                     51A; 7AC; 7PH; 711;
                                                                                                                     714; 721; 73C; 74A;
                                                                                                                     76V; 77E


                            Auflagen
                            10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                 Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                 zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
R124 E1*124R00/03*1349*13




                                 nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                 der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                 Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                                 es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                                 wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen k önnen.
                            11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                 erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                 nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                            11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
                                 berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
                            12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                 Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                            4B8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                                 Nr.: A 000 905 7200 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                                 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                                 werden.
                            51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                 Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                 Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                 Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                            51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                 Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                 EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                 Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                 des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                            711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
                            714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
                                 angebracht werden.


                                                          Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                            von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                                                                                           Anlage 9 - Verwendungsbereich
                            Prüfbericht 366-0459-17-WIRD/N13
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001349
                            ANLAGE: 9.4                                                       Radtyp: TTZF
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 19.09.2022
                            ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 3 von 3
                            721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                 außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                 Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                 Ventilherstellers zu beachten.
                            73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                            74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                 die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                 Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                 beachten.
                            76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßi g verwendet
                                 wird.
                            77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                 Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                            7AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                                 Nr.: A 000 905 0030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                                 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                                 werden.
R124 E1*124R00/03*1349*13




                            7BU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                                 Nr.: A 000 905 1804 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                                 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                                 werden.
                            7PH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                                 Nr.: A 000 905 3907 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                                 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                                 werden.




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.