Gutachten 366-0282-17-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745
ANLAGE: 21 FORD, FORD MOTOR Radtyp: TTZF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.06.2018
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Fahrzeughersteller : FORD, FORD MOTOR
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 50,5
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
TTZFHBP505ED63 PCD108 ET50.5 ohne 63,4 760 2251 02/18
4
TTZFHBP505EO6 PCD108 ET50.5 ohne 63,4 760 2251 02/18
34
TTZFHGA505ED6 PCD108 ET50.5 ohne 63,4 760 2251 02/18
34
TTZFHGA505EO6 PCD108 ET50.5 ohne 63,4 760 2251 02/18
34
TTZFHSA505ED63 PCD108 ET50.5 ohne 63,4 760 2251 02/18
4
TTZFHSA505EO6 PCD108 ET50.5 ohne 63,4 760 2251 02/18
34
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD, FORD MOTOR
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : DXA; DB3; DM2; DYB-LPG; DA3; BA7; DYB
Zubehör : ZJC2 ww. OE-Muttern(nur TSB)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : SBF; (Kegelbund)
Zubehör : ZJL1 ww. OE-Muttern(nur TSB)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : WA6
Zubehör : ZJL1 ww. OE-Muttern(nur TSB)
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm ( Nur C-MAX ) für Typ : DM2
130 Nm für Typ : DA3; DB3; DXA; DYB; DYB-LPG
130 Nm ( Nur Kuga ab Modeljahr 2013 ) für Typ : DM2
130 Nm ( Nur Kuga bis Modeljahr 2012 ) für Typ : DM2
140 Nm für Typ : BA7
180 Nm für Typ : SBF
180 Nm ( ab e13*2001/116*0185*24 ) für Typ : WA6
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0282-17-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745
ANLAGE: 21 FORD, FORD MOTOR Radtyp: TTZF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.06.2018
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Verkaufsbezeichnung: Edge
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SBF e1*2007/46*1524*.. 132 - 155 235/60R18 103 12O Allradantrieb;
245/55R18 103 12Q 10B; 11B; 11G; 11H;
245/60R18 105 12Q 51A; 71C; 71K; 721;
255/55R18 105 12A 725; 73C; 74C; 74H;
265/55R18 108 12A 76O; 4A9
Verkaufsbezeichnung: FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DA3 e13*2001/116*0144*.. 59 - 92 215/40R18 85 Schrägheck; FGQ; 11A; Kombi; Schrägheck;
5EG; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
59 - 107 215/40R18 85W Schrägheck; FGQ; 11A; 12A; 51A; 71C; 71K;
5EG; 51J 721; 725; 73C; 74C;
215/40R18 89 Kombi; Schrägheck; 74H
FGQ; 11A; 51J
225/40R18 51G
225/40R18 88 FGP; 11A
DB3 e13*2001/116*0157*.. 74 - 107 215/40R18 89 FGP; 11A; 51J Ford Focus Coupe-
225/40R18 51G Cabriolet;
225/40R18 88 FGP; 11A 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
74H
DB3 e13*2001/116*0157*.. 59 - 92 215/40R18 85 FGQ; 11A; 5EG; 51J Stufenheck;
59 - 107 215/40R18 85W FGQ; 11A; 5EG; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R18 89 FGQ; 11A; 51J 12A; 51A; 71C; 71K;
225/40R18 51G 721; 725; 73C; 74C;
225/40R18 88 FGP; 11A 74H
DYB e13*2007/46*1138*.. 63 - 134 225/40R18 92 Kombi; Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AX; 7BE;
7BY; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 74H;
83L
Verkaufsbezeichnung: FOCUS STH, FOCUS TURNIER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DYB-LPG e13*2007/46*1289*.. 63 - 134 225/40R18 92 Kombi; Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AX; 7BY;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74C; 74H; 83L
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Verkaufsbezeichnung: FORD C-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DM2 e13*2001/116*0109*.. 66 - 107 225/40R18 51G Nur C-MAX;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AX; 7BY;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74C; 74H; 77E
Verkaufsbezeichnung: FORD C-MAX / KUGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DM2 e13*2001/116*0109*.. 85 - 178 225/50R18 95 51J Nur Kuga ab
235/45R18 94 51J Modelljahr 2013;
235/50R18 51G inkl. Facelift 2017;
245/45R18 96 Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AX; 7BY;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74C; 74H; 76O;
77E
DM2 e13*2001/116*0109*.. 100 - 147 235/50R18 51G Nur Kuga bis
245/45R18 96 Modelljahr 2012;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 7AX; 7BY;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74C; 74H; 76O;
77E
Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BA7 e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 225/45R18 95 ab
235/45R18 94 e13*2001/116*0249*26;
245/45R18 96 Kombi; Stufenheck;
Schrägheck; Mit
Radhausverbreiterung
Serie;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AD; 7AX;
7BY; 7OC; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
74H; 76O
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0282-17-WIRD/N1
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Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BA7 e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 225/45R18 95 ab
235/45R18 94 e13*2001/116*0249*26;
245/45R18 96 Kombi; Stufenheck;
Schrägheck; Ohne
Radhausverbreiter.
Serie;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AD; 7AX;
7BY; 7OC; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
74H; 76O
Verkaufsbezeichnung: GALAXY, S-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
WA6 e13*2001/116*0185*.. 88 - 177 235/50R18 ab
245/45R18 100 e13*2001/116*0185*24;
Galaxy; S-MAX;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AD; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 74H; 76O; 4A9
Verkaufsbezeichnung: Grand C-MAX, C-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DXA e13*2007/46*1103*.. 70 - 134 225/40R18 92 51J Nur Grand C-MAX;
MPV;
77 - 92 215/45R18 93 51J Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AX; 7BY;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74C; 74H; 76T
DXA e13*2007/46*1103*.. 63 - 134 215/40R18 89W 51J Nur C-MAX; MPV;
215/45R18 89W 51J Frontantrieb;
225/40R18 92 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7AX; 7BY;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74C; 74H; 76T
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0282-17-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745
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Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
4A9) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: F2GT-1A180-DB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1030kg.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0282-17-WIRD/N1
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.06.2018
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71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 8G92-1A-189-KB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7AX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: EV6T-1A-180-DB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7BE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: DR3V-1A-180-DB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7BY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: G1ET-1A-180-BA (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7OC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: F2GT-1A180-CB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
83L) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an der
Vorderachse nicht zulässig!
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0282-17-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745
ANLAGE: 21 FORD, FORD MOTOR Radtyp: TTZF
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 05.06.2018
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FGP) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer 1342639, ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
FGQ) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer 1342639, ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.