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							               Gutachten 366-0282-17-WIRD/N13
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745
               ANLAGE: 64 BMW, BMW AG                                               Radtyp: TTZF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 05.04.2022
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                               Fahrzeughersteller              Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 18 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 51
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               TTZF8BP51EC666          PCD112 ET51            ohne                        66,6                     760      2251    02/18
               TTZF8BP51ED666          PCD112 ET51            ohne                        66,6                     760      2251    02/18
               TTZF8BP51EO666          PCD112 ET51            ohne                        66,6                     760      2251    02/18
               TTZF8GA51E C666         PCD112 ET51            ohne                        66,6                     760      2251    02/18
               TTZF8GA51E D666         PCD112 ET51            ohne                        66,6                     760      2251    02/18
               TTZF8GA51EO666          PCD112 ET51            ohne                        66,6                     760      2251    02/18
               TTZF8GP51E D666         PCD112 ET51            ohne                        66,6                     760      2251    02/18
               TTZF8GP51EO666          PCD112 ET51            ohne                        66,6                     760      2251    02/18
§22 51745*13




               TTZF8SA51EC666          PCD112 ET51            ohne                        66,6                     760      2251    02/18
               TTZF8SA51ED666          PCD112 ET51            ohne                        66,6                     760      2251    02/18
               TTZF8SA51EO666          PCD112 ET51            ohne                        66,6                     760      2251    02/18
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der B efestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJBC


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     BMW X REIHE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen           Auflagen
                F1X          e1*2007/46*1676*.. 85 - 170 215/50R18          M+S 124; 5GM; 52J                BMW X1 (F48);
                                                         225/50R18              12A; 51G                     Allradantrieb;
                                                         225/50R18          95  11A; 12A; 248                Frontantrieb;
                                                         235/45R18          94  12A                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         245/45R18          96  11A; 12A; 248                51A; 7NM; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                             76O; 77E; 4DL




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0282-17-WIRD/N13
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745
               ANLAGE: 64 BMW, BMW AG                                           Radtyp: TTZF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 05.04.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     BMW X REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               F2X          e1*2007/46*1824*.. 85 - 225 225/50R18 95          51G                       BMW X2 (F39);
                                                        245/45R18 96          11A; 248                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7NM; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 76O

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 1ER-REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               F1H          e1*2007/46*2018*.. 80 - 225 205/45R18 90                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        215/45R18 93                                    12A; 51A; 7OO; 71C;
                                                        225/40R18 91                                    71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 76O

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 2ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
               F2AT         e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 225/40R18 92W 11A; 248                          BMW Active Tourer
                                                                                                        F45;
               F2GT          e1*2007/46*1677*..             225/45R18 91W 11A; 248                      BMW Gran Tourer F46;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7NM; 71C;
§22 51745*13




                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 76O; 77E; 4DL
               F2GC          e1*2007/46*2064*..   85 - 225 205/45R18 90                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           225/40R18 91                                 12A; 51A; 7NM; 7OO;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74C; 76O

               Verkaufsbezeichnung:     MINI
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               FMK          e1*2007/46*1683*..    75 - 110 205/40R18 86                                 CLUBMAN JOHN
                                                                                                        COOPER
                                                  75 - 225 205/45R18    90                              WORKS (F54); MINI
                                                            215/40R18   89                              CLUBMAN F54;
                                                            215/45R18   89                              Allradantrieb;
                                                            225/40R18   88W                             Frontantrieb;
                                                  170 - 225 205/45R18   M+S 52J                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7NM; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 76O; 77E; 4DL
               FMX           e1*2007/46*1682*..   75 - 225 205/55R18    91W                             Allradantrieb;
                                                           215/50R18    92    11A; 248                  Frontantrieb;
                                                           215/55R18    95    11A; 248                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           225/45R18    91V                             12A; 51A; 7BD; 71C;
                                                           225/50R18    95    51G                       71K; 721; 725; 73C;
                                                           235/45R18    94    11A; 248                  74C; 76O
                                                           245/45R18    96    11A; 248




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0282-17-WIRD/N13
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745
               ANLAGE: 64 BMW, BMW AG                                           Radtyp: TTZF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 05.04.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 5
               Verkaufsbezeichnung:     MINI, 2ER REIHE, X REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
               UKL-L        e1*2007/46*0371*..  70 - 170 225/40R18 92W 11A; 248                         BMW Active Tourer
                                                                                                        F45;
                                                            225/45R18 91W 11A; 248                      BMW Gran Tourer F46;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7NM; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 76O; 77E; 4DA;
                                                                                                        4DL
               UKL-L         e1*2007/46*0371*..   75 - 110 205/40R18 86                                 CLUBMAN JOHN
                                                                                                        COOPER
                                                  75 - 225 205/45R18    90                              WORKS (F54); MINI
                                                            215/40R18   89                              CLUBMAN F54;
                                                            215/45R18   89                              Allradantrieb;
                                                            225/40R18   88W                             Frontantrieb;
                                                  170 - 225 205/45R18   M+S 52J                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7NM; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 76O; 77E; 4DA;
                                                                                                        4DL
               UKL-L         e1*2007/46*0371*..   85 - 170 215/50R18    M+S 124; 5GM; 52J               BMW X1 (F48);
§22 51745*13




                                                           225/50R18        12A; 51G                    Allradantrieb;
                                                           225/50R18    95  11A; 12A; 248               Frontantrieb;
                                                           235/45R18    94  12A                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           245/45R18    96  11A; 12A; 248               51A; 7NM; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        76O; 77E; 4DA; 4DL

               Verkaufsbezeichnung:     2er Reihe
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               U2AT         e1*2018/858*00117*.. 100 - 150 225/50R18 95                                 Frontantrieb;
                                                           245/45R18 96                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7OO; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 76O; 83P


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0282-17-WIRD/N13
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745
               ANLAGE: 64 BMW, BMW AG                                            Radtyp: TTZF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 05.04.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 5
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
§22 51745*13




                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               4DA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 36 10 6 856 227 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               4DL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 36 10 6 856 209 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0282-17-WIRD/N13
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51745
               ANLAGE: 64 BMW, BMW AG                                            Radtyp: TTZF
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 05.04.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 5 von 5
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1260kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                    serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                    zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
§22 51745*13




               76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7BD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 36 10 6 798 872 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7NM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 36 10 6 881 890 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7OO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 36 10 6 877 937 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               83P) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführun gen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm
                    an der Vorderachse nicht zulässig.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.