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							                                                                                                              Anlage 9 - Verwendungsbereich
                            Prüfbericht 366-0459-17-WIRD/N15
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001349
                            ANLAGE: 9.3                                                          Radtyp: TTZF
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 01.02.2023
                            ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                       Seite: 1 von 3


                                            Fahrzeughersteller              FORD




                            Raddaten:
                            Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 18 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 52,5
                            Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                            Technische Daten, Kurzfassung
                            Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                                  och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                            Kennzeichnung                  Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                            Rad                            Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
                            TTZFHBP525E 16C TTZF ET52,5                    ohne                        63,4                     759      2254    02/18
                            634
                            TTZFHBP525E 16D TTZF ET52,5                    ohne                        63,4                    759      2254     02/18
                            634
                            TTZFHBP525E 16O TTZF ET52,5                    ohne                        63,4                    759      2254     02/18
R124 E1*124R00/03*1349*15




                            634
                            TTZFHGA525E16C TTZF ET52,5                     ohne                        63,4                    759      2254     02/18
                            634
                            TTZFHGA525E16D TTZF ET52,5                     ohne                        63,4                    759      2254     02/18
                            634
                            TTZFHGA525E16O TTZF ET52,5                     ohne                        63,4                    759      2254     02/18
                            634
                            TTZFHGP525E16D TTZF ET52,5                     ohne                        63,4                    759      2254     02/18
                            634
                            TTZFHGP525E16O TTZF ET52,5                     ohne                        63,4                    759      2254     02/18
                            634
                            TTZFHSA525E 16C TTZF ET52,5                    ohne                        63,4                    759      2254     02/18
                            634
                            TTZFHSA525E 16D TTZF ET52,5                    ohne                        63,4                    759      2254     02/18
                            634
                            TTZFHSA525E 16O TTZF ET52,5                    ohne                        63,4                    759      2254     02/18
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                            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                            Räder funktionsfähig bleiben.
                            Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                            von 50km hingewiesen werden.
                            Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FORD
                            Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                            Zubehör                                    : OE-Mutter ww. ZJC2
                            Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : DA3; DB3
                                                                         120 Nm ( Nur C-MAX ) für Typ : DM2; DM2-CNG; DM2-LPG
                                                                         130 Nm für Typ : DA3-CNG; DA3-LPG; DM2




                                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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                            Prüfbericht 366-0459-17-WIRD/N15
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001349
                            ANLAGE: 9.3                                                      Radtyp: TTZF
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 01.02.2023
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                            Verkaufsbezeichnung:     FOCUS
                            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
                            DA3          e13*2001/116*0144*.. 59 - 107 225/40R18           12K; 51G                  10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                     711; 714; 721; 73C;
                                                                                                                     74C; 74N; 76V
                            DA3-CNG       e13*2001/116*1017*.. 91 - 107   225/40R18        12K; 51G                  10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                     711; 714; 721; 73C;
                                                                                                                     74C; 74N; 76V
                            DA3-LPG       e13*2001/116*0999*.. 103 - 107 225/40R18         12K; 51G                  10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                     711; 714; 721; 73C;
                                                                                                                     74C; 74N; 76V
                            DB3           e13*2001/116*0157*.. 59 - 107   225/40R18        12K; 51G                  10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                     711; 714; 721; 73C;
                                                                                                                     74C; 74N; 76V

                            Verkaufsbezeichnung:     FORD C-MAX
                            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
                            DM2-CNG      e13*2001/116*1018*.. 91 - 107 225/40R18           12K; 51G                  10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                     711; 714; 721; 73C;
                                                                                                                     74C; 74N; 76V
R124 E1*124R00/03*1349*15




                            DM2-LPG       e13*2001/116*1000*.. 103 - 107 225/40R18         12K; 51G                  10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                     711; 714; 721; 73C;
                                                                                                                     74C; 74N; 76V

                            Verkaufsbezeichnung:     FORD C-MAX / KUGA
                            Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
                            DM2          e13*2001/116*0109*.. 85 - 178 235/50R18           12K; 51G                  Nur Kuga;
                                                                                                                     10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                     7AX; 7BY; 711; 714;
                                                                                                                     721; 73C; 74C; 74N;
                                                                                                                     76V; 77E
                            DM2           e13*2001/116*0109*.. 66 - 107   225/40R18        12K; 51G                  Nur C-MAX;
                                                                                                                     10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                                     7AX; 7BY; 711; 714;
                                                                                                                     721; 73C; 74C; 74N;
                                                                                                                     76V; 77E


                            Auflagen
                            10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                 Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                 zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                 nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                 der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                 Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                                 es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                                 wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                            11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                 erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatz rades darauf zu achten, daß
                                 nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.




                                                          Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                            von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                                                                                           Anlage 9 - Verwendungsbereich
                            Prüfbericht 366-0459-17-WIRD/N15
                            zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001349
                            ANLAGE: 9.3                                                       Radtyp: TTZF
                            Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 01.02.2023
                            ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 3 von 3
                            11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
                                 berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
                            12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                 Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                            51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                 Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                 Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                 Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                            51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                 Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                 EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                 Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                 des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                            711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
                            714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
                                 angebracht werden.
                            721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
R124 E1*124R00/03*1349*15




                                 außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                 Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                 Ventilherstellers zu beachten.
                            73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                            74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                                 Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                                 serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                                 zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
                            74N) Es sind die Befestigungsmittel des Fahrzeugherstellers zu verwenden. Befestigungsmittel mit der
                                 Artikelnummer TSB (XX/ XXXX) sind mit einem Anzugsmoment von 135Nm zu montieren.
                            76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
                                 wird.
                            77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                 Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                            7AX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                                 Nr.: EV6T-1A-180-DB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                                 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                                 werden.
                            7BY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                                 Nr.: G1ET-1A-180-BA (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                                 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                                 werden.




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.