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							Gutachten 366-0447-17-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51930
ANLAGE: 10 BMW, BMW AG                                               Radtyp: TTZ9J
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 13.04.2021
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                Fahrzeughersteller              Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 32
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
TTZ9J8BP32EM666        PCD112 ET32             ohne                        66,6                    810      2223    04/18
TTZ9J8BP32EO666        PCD112 ET32             ohne                        66,6                    810      2223    04/18
TTZ9J8GA32EM666        PCD112 ET32             ohne                        66,6                    810      2223    04/18
TTZ9J8GA32EO666        PCD112 ET32             ohne                        66,6                    810      2223    04/18
TTZ9J8GP32EM666        PCD112 ET32             ohne                        66,6                    810      2223    04/18
TTZ9J8SA32EM666        PCD112 ET32             ohne                        66,6                    765      2364    04/18
TTZ9J8SA32EM666        PCD112 ET32             ohne                        66,6                    800      2254    04/18
TTZ9J8SA32EM666        PCD112 ET32             ohne                        66,6                    810      2223    04/18
TTZ9J8SA32EO666        PCD112 ET32             ohne                        66,6                    810      2223    04/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJBC


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     BMW X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
F1X          e1*2007/46*1676*.. 85 - 170 225/40R19 93               11A; 244; 245; 26P; 27I BMW X1 (F48);
                                                                                            Allradantrieb;
                                                   225/45R19 96     11A; 244; 245; 26P; 27I Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 7NM; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74C; 77E; 4DL




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0447-17-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51930
ANLAGE: 10 BMW, BMW AG                                            Radtyp: TTZ9J
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 13.04.2021
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Verkaufsbezeichnung:     BMW X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
F2X          e1*2007/46*1824*.. 85 - 225 225/40R19 93            11A; 244; 26N; 26P;      BMW X2 (F39);
                                                                 27I                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/45R19 92       11A; 244; 26N; 26P;      12A; 51A; 7NM; 71C;
                                                                 27I                      71K; 721; 725; 73C;
                                              235/45R19 95       11A; 244; 245; 26B;      74C
                                                                 26N; 27I
G4X            e1*2007/46*1881*..   120 - 210 245/50R19 101      12T                      inkl. Hybrid;
                                              255/50R19 103      12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 7MU; 7ON; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74C; 75I
G4X            e1*2007/46*1881*..   240 - 265 245/50R19 101      12R                      M SERIE; inkl. Hybrid;
                                              255/50R19 103      12R                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 7MU; 7ON; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74C

Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
G3X          e1*2007/46*1797*.. 240 - 265 245/50R19 101          12T                      Allradantrieb; inkl.
                                          255/50R19 103          11A; 12A; 248            Hybrid;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7MU; 7ON;
                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74C
G3X            e1*2007/46*1797*..   100 - 210 245/50R19 101      12T                      Allradantrieb;
                                              255/50R19 103      11A; 12A; 248            Heckantrieb; inkl.
                                                                                          Hybrid;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 7MU; 7ON; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74C; 75I

Verkaufsbezeichnung:     BMW 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
F2AT         e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 225/40R19 93            11A; 241; 244; 246;      BMW Active Tourer
F2GT         e1*2007/46*1677*..                                  247; 26J; 27H; 27V       F45;
                                                                                          BMW Gran Tourer F46;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7NM; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74C; 77E; 4DL




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0447-17-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51930
ANLAGE: 10 BMW, BMW AG                                            Radtyp: TTZ9J
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 13.04.2021
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
G3K          e1*2007/46*2017*.. 85 - 275 225/40R19 93Y 5HA                                Allradantrieb;
                                         225/40R19 96  5IE                                Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7OO; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74C
G3L            e1*2007/46*1947*..   85 - 275 225/40R19 93                                 Allradantrieb;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7OO; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74C

Verkaufsbezeichnung:     MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
UKL-L        e1*2007/46*0371*..  70 - 170 225/40R19 93           11A; 241; 244; 246;     BMW Active Tourer
                                                                 247; 26J; 27H; 27V      F45;
                                                                                         BMW Gran Tourer F46;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 7NM; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74C; 77E; 4DA; 4DL
UKL-L          e1*2007/46*0371*..   85 - 170 225/40R19 93        11A; 244; 245; 26P; 27I BMW X1 (F48);
                                                                                         Allradantrieb;
                                              225/45R19 96       11A; 244; 245; 26P; 27I Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 7NM; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74C; 77E; 4DA; 4DL

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0447-17-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51930
ANLAGE: 10 BMW, BMW AG                                            Radtyp: TTZ9J
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 13.04.2021
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                                                                                                    Seite: 4 von 10
      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
      der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0447-17-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51930
ANLAGE: 10 BMW, BMW AG                                            Radtyp: TTZ9J
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 13.04.2021
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       Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
       im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4DA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 10 6 856 227 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
4DL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 10 6 856 209 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0447-17-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51930
ANLAGE: 10 BMW, BMW AG                                            Radtyp: TTZ9J
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 13.04.2021
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5IE)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
       Achslast von 1420kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7MU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 10 6 872 803 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7NM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 10 6 881 890 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7ON) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 10 6 887 147 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7OO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 10 6 877 937 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0447-17-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51930
ANLAGE: 10 BMW, BMW AG                                            Radtyp: TTZ9J
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 13.04.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    F1X
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1676*..
       Handelsbez.:    BMW X REIHE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27B                      x = 210            y = 270                     HA
             27I                      x = 160            y = 220                     HA
             26B                      x = 300            y = 260                     VA
             26P                      x = 250            y = 210                     VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0447-17-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51930
ANLAGE: 10 BMW, BMW AG                                            Radtyp: TTZ9J
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 13.04.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    UKL-L
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0371*..
       Handelsbez.:    MINI, 2ER REIHE, X REIHE

       Variante(n):    Allradantrieb, BMW Active Tourer F45, BMW Gran Tourer F46, Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27U                      y = 140            y = 220                     HA
             27V                      y = 140            y = 220                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27F                   x = 270       y = 280             23                HA
             27H                   x = 270       y = 280              8                HA
             26J                   x = 250       y = 250             30                VA
             26N                   x = 250       y = 250              8                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0447-17-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51930
ANLAGE: 10 BMW, BMW AG                                            Radtyp: TTZ9J
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 13.04.2021
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                                                                                                    Seite: 9 von 10


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    F2X
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1824*..
       Handelsbez.:    BMW X REIHE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27I                      x = 200            y = 200                     HA
             27B                      x = 250            y = 250                     HA
             26P                      x = 200            y = 200                     VA
             26B                      x = 250            y = 250                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27H                   x = 250       y = 250              8                HA
             27F                   x = 250       y = 250             25                HA
             26N                   x = 250       y = 250              8                VA
             26J                   x = 250       y = 250             30                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0447-17-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51930
ANLAGE: 10 BMW, BMW AG                                            Radtyp: TTZ9J
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 13.04.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    UKL-L
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0371*..
       Handelsbez.:    MINI, 2ER REIHE, X REIHE

       Variante(n):    Allradantrieb, BMW X1 (F48), Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27B                      x = 210            y = 270                     HA
             27I                      x = 160            y = 220                     HA
             26B                      x = 300            y = 260                     VA
             26P                      x = 250            y = 210                     VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.