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							Gutachten 366-0447-17-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51930
ANLAGE: 15 SEAT                                                      Radtyp: TTZ9J
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 26.08.2021
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                Fahrzeughersteller              SEAT, SEAT, S.A.




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)        : 50
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart              : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                       och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                 Kennzeichnung                 Kennzeichnung           in mm                    last       umf.      Fertig
                 Rad                           Zentrierring                                     in kg      in mm     datum
TTZ9J8BP50EO571 PCD112 ET50                    ohne                        57,1                      810      2223    09/20
TTZ9J8GA 50EO571 PCD112 ET50                   ohne                        57,1                      810      2223    09/20
TTZ9J8SA50EO571 PCD112 ET50                    ohne                        57,1                      810      2223    09/20
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SEAT, SEAT, S.A.
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJV8


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : KL; 5F
                                             140 Nm für Typ : KL
 Verkaufsbezeichnung:     LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
 5F           e9*2007/46*0094*.. 195 - 206 215/35R19 85Y 5EG                                    Cupra; nicht Leon X-
                                                                                               Perience; nicht mit
                                                                                               Brembo Bremsanlage;
                                                                                               Kombi; 3-türig; 5-
                                                                                               türig; Mit
                                                                                               Radhausverbreiterung
                                                                                               Serie; Frontantrieb;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                               721; 725; 73C; 74C;
                                                                                               77E




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0447-17-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51930
ANLAGE: 15 SEAT                                                  Radtyp: TTZ9J
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.08.2021
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Verkaufsbezeichnung:     LEON, LEON SPORTSTOURER, CUPRA LEON, CUPRA LEON SPORTSTOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen Auflagen
KL           e9*2007/46*3167*.. 66 - 140 225/35R19 91W                     nicht Cupra Leon;
                                                                           Kombi; Schrägheck;
                                                                           Allradantrieb;
                                                                           Frontantrieb; inkl.
                                                                           Hybrid;
                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                           721; 725; 73C; 74C;
                                                                           77E
KL           e9*2007/46*3167*.. 110 - 221 225/35R19 91W                    Leon Cupra; Leon
                                110 - 228 225/35R19 M+S 52J                Cupra Sportstourer;
                                                                           Kombi; Schrägheck;
                                                                           Allradantrieb;
                                                                           Frontantrieb; inkl.
                                                                           Hybrid;
                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                           721; 725; 73C; 74C;
                                                                           77E; 83A


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0447-17-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51930
ANLAGE: 15 SEAT                                                   Radtyp: TTZ9J
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 26.08.2021
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51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
       konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
83A) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370mm an der
     Vorderachse nicht zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.